Ich zum Beispiel interpretiere "im übrigen finde ich wildfliegen nicht sooooo toll." so, dass es dir weniger Spass macht als im Verein. Ob das jetzt in Deinem Sinn richtig oder falsch ist, kann ich nicht sagen.
Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Tja, leider ist die Interpretation Sache des Lesers und was richtig oder falsch ist, entscheided er.Zitat von haempu Beitrag anzeigen
Ich zum Beispiel interpretiere "im übrigen finde ich wildfliegen nicht sooooo toll." so, dass es dir weniger Spass macht als im Verein. Ob das jetzt in Deinem Sinn richtig oder falsch ist, kann ich nicht sagen.mini Protos - HD500 Cell
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Ich versuche hier mal etwas Licht reinzubringen.Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenNaja, bei grossen Flugplätzen gibt es ja verständliche Gründe, wegendes Flugverbots.
Bei Modellflugplätzen würde ich das nicht ganz so streng handhaben.
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Meine Aussagen kann ich aber leider nicht belegen, also beschränke ich mich auf "meines Wissens".
Das um manntragende Flugplätze ein Modellflugverbot im Umkreis von 1,5 km besteht ist ja wohl allgemein bekannt.
Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch nicht zwischen der manntragenden Fliegerei und der Modellfliegerei, da beides dem Luftrecht untersteht.
Ergo besteht auch im Umkreis (1,5 km) von zugelassenen Modellflugplätzen ebenfalls ein Wildfliegerverbot.
Früher, zu MHz Zeiten war das noch etwas klarer geregelt, da zugelassene Modellflugplätze ein Frequenzhoheitsrecht hatten.
Prinzipiell gilt das zwar noch immer, aber durch die GHz Fliegerei ist dies etwas ins Hintertreffen gelangt.
KlausGruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Es gibt aber schon Modellflieger, die ein wenig komplexere Modelle fliegen als einen Besenstiel. Die sind dann nicht so erbaut, wenn 100 Meter daneben außerhalb des Platzes Drohnen vom Conrad halblegal fliegen.Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenBei Modellflugplätzen würde ich das nicht ganz so streng handhaben.
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Wie bitte?? Das ist jetzt nicht dein ernst, oder?Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDer Gesetzgeber unterscheidet jedoch nicht zwischen der manntragenden Fliegerei und der Modellfliegerei, da beides dem Luftrecht untersteht..
Größer können Unterschiede doch gar nicht sein.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Zitat von Rotzlappe Beitrag anzeigenTja, leider ist die Interpretation Sache des Lesers und was richtig oder falsch ist, entscheided er.
Ich zum Beispiel interpretiere "im übrigen finde ich wildfliegen nicht sooooo toll." so, dass es dir weniger Spass macht als im Verein. Ob das jetzt in Deinem Sinn richtig oder falsch ist, kann ich nicht sagen.
hey roztzlappe
genau. sooo toll oder na ja. heisst nicht dass ich total dagegen bin. es gibt immer
die ausnahme. ein bauer erlaubt auf seinem land zu fliegen. oder man hat was eigenes. usw. ganz ehrlich fühle ich mich alleine auch nicht wohl. sollte was passieren
ist keiner da der hilft. und gerade bei 3d fliegen ist einfach ein erhötes Risiko.
gruss haempu
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
hey seppZitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenNichts liegt mir ferner als jemanden persönlich anzumachen. Wenn das so rübergekommen ist, dann entschuldige ich mich dafür!
Naja, bei grossen Flugplätzen gibt es ja verständliche Gründe, wegendes Flugverbots.
Bei Modellflugplätzen würde ich das nicht ganz so streng handhaben.
kein Problem. dich habe ich ja auch nicht gemeint
gruss haempu
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Mit der Gefahr alleine hast Du nicht ganz unrecht. Mann muss aber sowiso aufpassen. Auch auf den Vereinsplätzen bin ich oft alleine.Zitat von haempu Beitrag anzeigenhey roztzlappe
ein bauer erlaubt auf seinem land zu fliegen. oder man hat was eigenes. usw. ganz ehrlich fühle ich mich alleine auch nicht wohl. sollte was passieren
ist keiner da der hilft. und gerade bei 3d fliegen ist einfach ein erhötes Risiko.
gruss haempu
Die meisten werden auf einen Gemeindeweg starten und landen, das überfliegen von Feldern erfordert natürlich KEINE Genehmigung des Bauern oder Eigentümers.
Wenn man in das Feld abstürzt und den Heli bergen muss, dann kann man natürlich den Bauern verständigen, und etwaige Flurschäden über die obligatorische Versicherung abdecken lassen.Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Hallo,
bei uns im Verein hat man sich um dieses Thema auch schon Gedanken gemacht. Aber weder Polizisten noch Juristen konnten eine Verordnung noch eines Gesetzestext dazu finden. Lediglich gibt es Bestimmungen für manntragende Flugplätze. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass das nicht geregelt ist.
Falls jemand Näheres dazu weiß wäre es nett, wenn er die entsprechende Quelle nennen könnte.
Mark
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
MWn ist das immer noch Grauzone: Laut LuftG wird zwar nicht explizit unterschieden, aber in den Luftkarten sind Modellflugplätze nur eingetragen, wenn dies explizit nötig ist (zB Nähe zu Flugplätzen).Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDer Gesetzgeber unterscheidet jedoch nicht zwischen der manntragenden Fliegerei und der ModellfliegereiWenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Wow, einige versuchen tatsaechlich aus der Tatsache, dass sich ein paar Leute zum gemeinsamen Spielen in einer Interessensgemeinschaft zusammengefunden haben, ein Alleinstellungsmerkmal abzuleiten? Stimmt, ich habe nachgesehen. Im Umkreis von 500m um einen Fussballverein ist wildes Kicken verboten. Einfach akzeptieren, dass alle Gleiche unter Gleichen sind. Keine ausserordentlichen Rechte, keine Privillegien. Der Kollege Wildflieger hat die gleichen Rechte (und Pflichten natuerlich) wie der Vereinsflieger. Wenn man primus inter pares sein will, muss man sich auch so benehmen. Geht ganz einfach. Nur die Nase wieder auf Horizontlevel bringen.Zitat von Krimly Beitrag anzeigenHallo,
bei uns im Verein hat man sich um dieses Thema auch schon Gedanken gemacht. Aber weder Polizisten noch Juristen konnten eine Verordnung noch eines Gesetzestext dazu finden. Lediglich gibt es Bestimmungen für manntragende Flugplätze. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass das nicht geregelt ist.
Falls jemand Näheres dazu weiß wäre es nett, wenn er die entsprechende Quelle nennen könnte.
Mark
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Die Frage ist doch nur, ob Modellflugplätze Flugplätze im Sinne des §20 LuftVO sind.
Die Antwort gibt im Zweifel die zuständige Luftaufsicht. Die Länder nehmen im Auftrag des Bundes die Luftaufsicht wahr. s. LuftVG §31
Für NRW sind das die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf. Also habe ich dort angerufen und nachgefragt. Nach der dort erhaltenen Information werden Modellflugplätze nicht behandelt, wie Flugplätze im Sinne des §20LuftVO.
Somit ist das Flugverbot im Abstand von 1500m rund um die Begrenzung von Flugplätzen wohl nicht anwendbar. Aber auch der Sachbearbeiter der BezReg. meinte von sich aus, es sei besser sich zu verständigen, wenn man im Nahbereich eines Modellflugplatzes starten will.
Ich bin allerdings kein Jurist und habe lediglich eine Antwort auf meine Fragestellung bekommen, die ich für mich entsprechend der vorhandenen Verordungen interpretiere.
Wer also jetzt völlig anderer Meinung ist, dem kann ich nur raten mit der zuständigen Luftaufsicht Kontakt aufzunehmen und dort nachzufragen.Gruß Toto
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht. Also ist es richtig, dass das 1,5km-Verbot nicht für Modellfluggelände (denn es sind ja kein FlugplätzeZitat von Toto Beitrag anzeigenNach der dort erhaltenen Information werden Modellflugplätze nicht behandelt, wie Flugplätze im Sinne des §20LuftVO.
) gilt.
GruÃ? Michael
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Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Ein Modellflugplatz ist kein Flugplatz. Für einen Flugplatz gibt es ganz andere Genehmigungshürden. Also sieht hier der Gesetzgeber sehr wohl Unterschiede. Das der Gesetzgeber gar nicht unterschiedet ist auch falsch. Es ist schlicht nur im selben Büchlein zusammengefasst. Es gibt gewaltige Unterschiede zwischen Modellflug und Manntragendem Flug. Das geht beim Fluggerät los, über den Piloten, bis hin zu den möglichen Orten für Start und Landung.
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
hallo
dass spielt auch keine rolle jetzt. es muss ja nicht immer alles bis auf den i tupf
geregelt sein, mit gesetzen und Vorschriften. wenn einer wild fliegen will soll er.
aber nicht in unmittelbarer nähe eines vereinplatzes. und schon gar nicht auspacken
und einfach los fliegen. es ist tatsächlich eine frage des anstands, und vor allem
dem gesunden Menschenverstand. dass müsste einem doch in den sinn kommen dass
solche Aktionen suboptimal sind. ???????.
noch nebenbei. ultraleicht Flugzeuge könnten in der schweiz schon lange fliegen.
dass bazl verlangt aber platzzwang. dass wollen die nicht. den dann können sie
nicht machen was sie wollen. soory mir wäre dass egal. haupsache ich könnte
fliegen. aber nein die bleiben dann lieber am boden und machen einen hals.
wie doof muss man eigentlich sein
gruss haempu
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AW: Flugverbot auch um einen Modellflugplatz?
Servus Jupp,Zitat von JMalberg Beitrag anzeigenMWn ist das immer noch Grauzone:
das ist richtig und darum wird sich auch niemand den Schuh anziehen wollen/können/dürfen hier eine rechtsverbindliche Aussage zu treffen.
Die Einen interpretieren so und Andere wieder ganz anders, leider.
Eine rechtsverbindlich Aussage/Stellungnahme könnte hierzu z.B. ein Präzedenzurteil sein.
MWn gibt es hierzu jedoch nichts.
Allerdings wäre ein Urteil hierzu immer noch die Sichtweise des zuständigen Richters, so wie er es sieht und interprediert.
Ein anderes Gericht könnte dann aber auch ganz anderer Meinung sein.
Schwierig für uns, Grauzone eben.
KlausGruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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