ist schon sehr interessant was Ihr da so alles schreibt, juristisch gesehen hat der Zoll das recht.
Und eines dürft Ihr nicht vergessen, nicht der Zoll trägt die Schuld daran, sondern der Versender, der die ware nicht ordnungsgemäß derklariert hat, Warenwert etc.
Es ist kein unterschied ob das Zigaretten, Alkohl oder Lipos sind. Für den Zoll ist das alles ein vergehen gegen das Einfuhrsteuerumsatzgesetz. Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Uli





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