Gesetze werden Härter.....

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Truesight
    Truesight

    #166
    AW: Gesetze werden Härter.....

    Zitat von ManuelW Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich gilt beim Flugfilmen das Thema Panoramafreiheit sowie Persönlichkeitsrechte genau so, wie auch sonst. Bildaufnahme ist Bildaufnahme. Was beim Flugfilmend aber noch dazu kommt, sind die Regeln für Fluggeräte, Gefährdung von anderen Menschen usw. Bildrechte sind aber noch immer die selben, Persönlichkeitsrechte sowieso. Macht ja auch keinen Unterschied ob ich die Nachbarin beim Duschen mit nem Copter fotografiere, oder vom Nachbardach aus. Die Rechte der Frau sind so oder so verletzt und man darf es nicht, egal ob mit nem Fluggerät oder nicht.
    Nein, Panoramafreiheit greift nicht für Fluggeräte:

    Zitat von Wikipedia
    Kriterium -öffentlich-

    Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. ßffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.[5] § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird. Eine zeitweilige, insbesondere nächtliche Schließung steht der ßffentlichkeit nicht entgegen. Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Ob Aufnahmen im Inneren von frei zugänglichen und dem Verkehr dienenden Gebäuden der Panoramafreiheit unterliegen, ist umstritten, für Bahnhöfe jedoch überwiegend verneint.

    Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein zugänglich sein. Die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt - für eine Aufnahme des Hundertwasser-Krawinahauses aus einer Privatwohnung im Obergeschoss eines gegenüberliegenden Hauses wurde dies vom deutschen Bundesgerichtshof in der Hundertwasserentscheidung so entschieden.
    Es gibt also für Aufnahmen aus dem Copter keine Rechtliche Grundlage, die Panoramafreiheit ist wohl nicht anzuwenden, es gibt aber auch noch keine Urteile dazu.

    Kommentar

    • ManuelW
      Technik Administrator
      • 31.05.2001
      • 10465
      • Manuel
      • Leipzig

      #167
      AW: Gesetze werden Härter.....

      Der Geltungsbereich ist doch aber zunächst mal selbiger. Solange ich mit dem Quad nicht auf oder über ein Gelände fliege, für das ich keine Rechte zum Betreten habe, ist die Panoramafreiheit erfüllt.

      Außerdem geht es in den hier angesprochenen Themen nicht um die Panoramafreiheit an sich, sondern mehr um die Persönlichkeitsrechte, da durch die Medien vorgeworfen wird, es wird mit den Coptern an Fenster o.ä. geflogen um die Nachbarschaft zu Filmen. Und das ist ob mit oder ohne Copter nicht zulässig. Daher beim Bsp, ob ich so etwas mit nem Copter mache oder vom Nachbardach aus, macht keinen Unterschied. Der Tatbestand ist der gleiche. Daran ändert auch die Panoramafreiheit nichts.

      Kommentar

      • samu
        Senior Member
        • 14.02.2013
        • 1199
        • Samuel
        • Rund um Schwanau, Offenburg und in Saint-Imier (Schweiz)

        #168
        Wer den aktuellen modellflieger auf S 73 aufschlägt sieht das hier:

        Fliegen und Filmen über Wohngebiet ist also erlaubt. Inwieweit man aber in die Wohnung reinfilmen darf ist eine andere Frage...
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von samu; 23.07.2014, 20:34.
        SAMUD OSD - Custom Kiss OSD | FB-Gruppe

        Kommentar

        • sandokan
          sandokan

          #169
          AW: Gesetze werden Härter.....

          Hier (DMFV-Website) ist die Rede von einer "DMFV-Stellungnahme für das 90. Treffen des Bund-Länder-Fachausschuss-Luftverkehr beim BMVI in Bonn". Es wäre interessant, diese mal zu lesen. Schließlich wurde sie namens der Mitglieder verfasst. Kennt jemand einen Link zum Inhalt der Stellungnahme?


          Martin

          Kommentar

          • the2nd
            the2nd

            #170
            AW: Gesetze werden Härter.....

            Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
            Verstehen den ich den Konrad schon. Natürlich wird immer gesagt, dass der gemeine Modellflieger sich an alle Regeln hält. Wahrscheinlich ist das bei denen die hier schreiben auch so. Leider ist aber das Netz voll mit Videos die eine ganz andere Sprache sprechen. Genau das könnte den FPV und Cam Piloten bald zum Verhängnis werden. Die Beweise für die Verstöße haben sie selbst geliefert.


            Torsten
            Sorry aber die Argumentation verstehe ich nicht. Was soll den Piloten zum Verhängnis werden? Das sie gegen schon bestehende Gesetze verstoßen?

            Wenn jemand jetzt schon gegen geltendes Recht verstöst und Bilder oder Videos im Netz veröffentlicht dann braucht es keine neuen Gesetze sondern die bestehenden müssen durchgesetzt werden.

            Wenn Bilder von mir (auf denen ich auch erkennbar bin) ohne mich zu fragen im Netz landen bin ich auch nicht immer erfreut. Wenns mir gar nicht passt dann gebe ich der betreffenden Person Bescheid und es wird eben gelöscht. Das ist mein Recht und das nutze ich wenn ich es für nötig halte.

            Ich verstehe die ganze Diskussion darum nicht ganz.....

            Kommentar

            • sandokan
              sandokan

              #171
              AW: Gesetze werden Härter.....

              Zitat von the2nd Beitrag anzeigen
              Wenn Bilder von mir (auf denen ich auch erkennbar bin) ohne mich zu fragen im Netz landen bin ich auch nicht immer erfreut. Wenns mir gar nicht passt dann gebe ich der betreffenden Person Bescheid und es wird eben gelöscht. Das ist mein Recht und das nutze ich wenn ich es für nötig halte.
              Das setzt voraus, dass Du auch mitbekommst, dass Bilder oder Videos von Dir im Netz oder in anderen Kreisen kursieren.

              Jemand, der mögliche Einbruchsziele ausspäht (sind die Bewohner im Urlaub, stehen Fenster auf Kipp, gibt es einen Hund) wird Dir vermutlich keine Mail mit einem Link zu seinen Aufnahmen Deines Wohngebietes schicken - das ist natürlich nur eine Vermutung von mir.

              Und auch wenn die Aufnahmen mit anderer Absicht erstellt und online gestellt wurden, so können Sie doch eben zu diesem Zweck missbraucht werden - und man wird es nie erfahren, wie auch.


              Martin

              Kommentar

              • the2nd
                the2nd

                #172
                AW: Gesetze werden Härter.....

                Was ich mich bei den ganzen Beiträgen frage ist. Hat eigentlich jemand den Artikel den ich gepostet habe gelesen?

                Rechtsfragen zu Fotodrohnen: Das darf das fliegende Auge - SPIEGEL ONLINE

                Da steht finde ich sehr verständlich was man darf und was nicht. Und ich finden nichts an der aktuellen Rechtslage auszusetzen.

                Und wie schon so oft geschrieben. Wer jetzt schon gegen bestehende Gesetze verstößt braucht keine neuen Gesetze sondern das Vergehen muss geahndet werden....

                Kommentar

                • the2nd
                  the2nd

                  #173
                  AW: Gesetze werden Härter.....

                  Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
                  Das setzt voraus, dass Du auch mitbekommst, dass Bilder oder Videos von Dir im Netz oder in anderen Kreisen kursieren.

                  Jemand, der mögliche Einbruchsziele ausspäht (sind die Bewohner im Urlaub, stehen Fenster auf Kipp, gibt es einen Hund) wird Dir vermutlich keine Mail mit einem Link zu seinen Aufnahmen Deines Wohngebietes schicken - das ist natürlich nur eine Vermutung von mir.

                  Und auch wenn die Aufnahmen mit anderer Absicht erstellt und online gestellt wurden, so können Sie doch eben zu diesem Zweck missbraucht werden - und man wird es nie erfahren, wie auch.


                  Martin

                  Das was Du beschreibst trifft nicht nur Luftaufnahmen sondern genauso, wenn nicht sogar häufiger, normale Aufnahmen. Das ist eben das digitale Zeitalter.

                  Und die Argumentation mit den kriminellen ist Unsinn finde ich. Kriminielle würden sich mit nem illegalen (hohe Reichweite) FPV Set irgendwo abseits in nem Bus setzen und von da aus mit Kamera filmen. Da kann man dann Gesetze hin oder her nichts gegen machen. Ausser vielleicht den Copter abschießen....

                  Kommentar

                  • sandokan
                    sandokan

                    #174
                    AW: Gesetze werden Härter.....

                    Mein Posting war eine Antwort auf das Argument, dass man ja einfach eine Löschung illegal gemachter Bilder/Videos herbeiführen könne.

                    Ist Dir das entgangen? Guck noch mal genau hin. Ganz oben in Posting #171 steht der Satz, auf den ich mich beziehe.

                    Meine Argumentation bezieht sich im ßbrigen auf die verständliche und für mich aus den von mir genannten Gründen nachvollziehbare Unbehaglichkeit derer, deren Eigentum oder Person gefilmt wird.

                    Die Frage, was bereits verboten ist, und was nicht, hat damit nur in soweit etwas zu tun, als das Unbehagen auch durch (noch) legale unüberlegte bzw. unsensible Flugaktivitäten ausgelöst werden kann.


                    Martin

                    Kommentar

                    • the2nd
                      the2nd

                      #175
                      AW: Gesetze werden Härter.....

                      Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
                      Mein Posting war eine Antwort auf das Argument, dass man ja einfach eine Löschung illegal gemachter Bilder/Videos herbeiführen könne.

                      Ist Dir das entgangen? Guck noch mal genau hin. Ganz oben in Posting #171 steht der Satz, auf den ich mich beziehe.

                      Meine Argumentation bezieht sich im ßbrigen auf die verständliche und für mich aus den von mir genannten Gründen nachvollziehbare Unbehaglichkeit derer, deren Eigentum oder Person gefilmt wird.

                      Die Frage, was bereits verboten ist, und was nicht, hat damit nur in soweit etwas zu tun, als das Unbehagen auch durch (noch) legale unüberlegte bzw. unsensible Flugaktivitäten ausgelöst werden kann.


                      Martin
                      Nein das ist mir nicht entgangen. Und ich habe ja auch entsprechend darauf geantwortet. Das "Problem" ist aber eben nicht spezifisch für Lufaufnahmen sondern ein generelles Problem im digitalen Zeitalter. Es hat halt jeder für ein paar Euro die Mittel mit ein paar Klicks Fotos im Netz zu veröffentlichen.

                      Aber deswegen das Fliegen mit Kamera komplett zu verbieten ist Unsinn. Denn es gibt mit Sicherheit viel mehr Fälle bei normalen Fotos die zu "ahnden" wären. Und es ist deswegen ja auch vermutlich kaum einer für ein generelles Fotoverbot in der ßffentlichkeit.

                      Und wenn irgendwelche Copterpiloten (die mit Sicherheit in der Minderheit sind) über private Grundstücke fliegen (und filmen oder fotografieren) dann muss der Eigentümer eben sein Recht duchsetzen. Das steht auch so in dem Artikel den ich gepostet habe.

                      Ich wüsste nichts was ein generelles Verbot logisch begründen könnte.

                      Kommentar

                      • elmar
                        elmar

                        #176
                        AW: Gesetze werden Härter.....

                        Zitat von the2nd Beitrag anzeigen
                        Ich wüsste nichts was ein generelles Verbot logisch begründen könnte.
                        Ist nicht logisch, aber ich vermute der Grund ist Angst und Paranoia in Verbindung mit einem lobbyistisch schwach aufgestellten Gegner. Und auf der anderen Seite natürlich auch die willkommene Ablenkung von tatsächlichen Problemen.

                        Kommentar

                        • sandokan
                          sandokan

                          #177
                          AW: Gesetze werden Härter.....

                          Zitat von the2nd Beitrag anzeigen
                          Und wenn irgendwelche Copterpiloten (die mit Sicherheit in der Minderheit sind) über private Grundstücke fliegen (und filmen oder fotografieren) dann muss der Eigentümer eben sein Recht duchsetzen.
                          Wie genau soll denn der Eigentümer den Gesetzesverstoß nachweisen? Wenn einer mit einem DJI Phantom in 10 Meter Höhe in meinem Garten schwebt und sich langsam dreht und dann nach 10 Sekunden wieder weg ist, dann kann ich wohl kaum nachweisen, dass er da gefilmt hat.

                          Hinnehmen will ich trotzdem nicht müssen. Wenn solches oder ähnliches Verhalten also des öfteren vorkommt (und nur weil es so gewesen sein muss, sah sich der Gesetzgeber im Zugzwang), dann würden nur weitere Verbote helfen.

                          Ich bin nicht grundsätzlich für erweiterte Verbote. Aber mein Verständnis für fliegende Kameras fremder Leute in meinem Garten hält sich in Grenzen. Es tendiert gegen null.

                          Das heißt nicht, dass man jedem Nachbarskind gleich das Sondereinsatzkommando auf den Hals hetzen muss. Das ist eben eine Frage des "wer" "warum" und "wie oft".....

                          Nur wenn ich den Gesetzesverstoß erst nachweisen müsste, könnte ich mich überhaupt nicht dagegen wehren. Und das ist auch kein erstrebenswerter Zustand.


                          Martin

                          Kommentar

                          • the2nd
                            the2nd

                            #178
                            AW: Gesetze werden Härter.....

                            Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
                            Wie genau soll denn der Eigentümer den Gesetzesverstoß nachweisen? Wenn einer mit einem DJI Phantom in 10 Meter Höhe in meinem Garten schwebt und sich langsam dreht und dann nach 10 Sekunden wieder weg ist, dann kann ich wohl kaum nachweisen, dass er da gefilmt hat.

                            Hinnehmen will ich trotzdem nicht müssen. Wenn solches oder ähnliches Verhalten also des öfteren vorkommt (und nur weil es so gewesen sein muss, sah sich der Gesetzgeber im Zugzwang), dann würden nur weitere Verbote helfen.

                            Ich bin nicht grundsätzlich für erweiterte Verbote. Aber mein Verständnis für fliegende Kameras fremder Leute in meinem Garten hält sich in Grenzen. Es tendiert gegen null.

                            Das heißt nicht, dass man jedem Nachbarskind gleich das Sondereinsatzkommando auf den Hals hetzen muss. Das ist eben eine Frage des "wer" "warum" und "wie oft".....

                            Nur wenn ich den Gesetzesverstoß erst nachweisen müsste, könnte ich mich überhaupt nicht dagegen wehren. Und das ist auch kein erstrebenswerter Zustand.


                            Martin
                            Also soweit ich weiß ist es jetzt schon nicht erlaubt einfach auf bzw. über dem Grundstück des Nachbarn zu fliegen.

                            Es steht auch so in dem Link den ich gepostet habe:

                            Kann mir mein Nachbar den ßberflug seines Grundstücks verbieten?

                            Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße ßberflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann. Spezielle Urteile zu dieser Problematik bestehen jedoch derzeit wohl noch nicht. In jedem Fall sollte bei Drohnenflügen Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden.


                            Und selbst wenn wäre es eh nur erlaubt wenn der Pilot Sichtkontakt zum Copter hat. Und dann wäre es vermutlich ein leichtes den Piloten ausfindig zu machen und zu rechenschaft zu ziehen.

                            Wenn natürlich jemand mit einem FPV Set hunderte Meter oder Kilometer weit fliegt ist das schwierig. Aber das ist ja eh schon verboten.

                            Sorry, Du bringst da einfach unsinnige Beispiele, IMHO....

                            Kommentar

                            • sandokan
                              sandokan

                              #179
                              AW: Gesetze werden Härter.....

                              Zitat von the2nd Beitrag anzeigen
                              Sorry, Du bringst da einfach unsinnige Beispiele, IMHO....
                              Die Gruppe der User, die irgendwann mit solchen Sätzen aus der sachlichen Diskussion aussteigen und sanft aber zielstrebig in die persönliche Auseinandersetzung einsteigen ist ohnehin zu groß.

                              *plonk*

                              Kommentar

                              • Truesight
                                Truesight

                                #180
                                AW: Gesetze werden Härter.....

                                Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
                                Wie genau soll denn der Eigentümer den Gesetzesverstoß nachweisen? Wenn einer mit einem DJI Phantom in 10 Meter Höhe in meinem Garten schwebt und sich langsam dreht und dann nach 10 Sekunden wieder weg ist, dann kann ich wohl kaum nachweisen, dass er da gefilmt hat.

                                Hinnehmen will ich trotzdem nicht müssen. Wenn solches oder ähnliches Verhalten also des öfteren vorkommt (und nur weil es so gewesen sein muss, sah sich der Gesetzgeber im Zugzwang), dann würden nur weitere Verbote helfen.

                                Ich bin nicht grundsätzlich für erweiterte Verbote. Aber mein Verständnis für fliegende Kameras fremder Leute in meinem Garten hält sich in Grenzen. Es tendiert gegen null.

                                Das heißt nicht, dass man jedem Nachbarskind gleich das Sondereinsatzkommando auf den Hals hetzen muss. Das ist eben eine Frage des "wer" "warum" und "wie oft".....

                                Nur wenn ich den Gesetzesverstoß erst nachweisen müsste, könnte ich mich überhaupt nicht dagegen wehren. Und das ist auch kein erstrebenswerter Zustand.


                                Martin
                                Naja, ausser ein Ball fliegt dann mal in einer sehr hohen Kurve..... Wenn er dann sein Quad zurück will holst du die Polizei...

                                Nu aber mal Spass beiseite, die Quads die nerven werden normal nur "in Sichtweite" gesteuert und fliegen wohl recht bald zum Besitzer zurück. Dann kann man schonmal sehen wer da so rumfliegt.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X