Ohne zu tief in das Deutsche Gesetz einzudringen...wer hat denn Spass für so etwas einen Anwalt zu bemühen. Das ist unser Hobby und soll(te) uns entspannen.
Ich bin kein Rechtsexperte....keiner von den Herrschaften Hersteller / Importeure kommt für Folgekosten auf d.h. Heckwelle kaputt -> neue Heckwelle aber nicht die sonstigen beschädigten Teile.
Und wenn man das Rad vom Anwalt weiterspinnt und das Ganze vor Gericht landet: Welcher Richter ist in der Lage so etwas objektiv zum beurteilen? Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Es ist und bleibt ein Bausatz und da liegt soviel Interpretationsspielraum drin
Ich für mich habe schon lange meine Entscheidungen getroffen wo ich als Kunde beim Hersteller und Händler gut aufgehoben bin.....Align ist es nicht mehr!
Gruß
Chris

muß natürlich ,,Pfennigsbeträge,, heißen
) und dann mach ich mal Probeflug draußen. Falls es sich draußen immer noch brutal mit dem Heck anhört bei Gasvorwahl 2, dann mal ganz leichte Heroblätter testen.

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