Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Ich schreib hier bald nichts mehr! Was soll denn jetzt der Verweis auf § 89 TKG der das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht der Betreiber von (Funk-)Empfangsanlagen (bspw. Amateurfunker) regelt.Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
Viele! Exemplarisch: Geschäfts- und Privatbriefe sind weder gegen (weitere) Veröffentlichungen (BVerfG NJW 1991, 2339; BGHZ 31, 308 [313]) noch gar absolut gegen Kenntnisnahme geschützt, sofern der Wille des Verfassers oder Berechtigten zur Geheimhaltung nicht deutlich erkennbar ist (Erman/Ehmann, BGB, 12. Aufl. 2008, Anh. § 12 Rn. 118).Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Tilly ist Anwalt und hat ganz sicher mehr Ahnung von der Materie als jeder andere Schönwetterjurist hier.
Ich sehe ehrlich gesagt auch kein Problem darin.
Im Nachbaruniversum hatte ich da auch mal was veröffentlicht, da es sich um eh um einen vorverfasste Email gehandelt hat, die ich als Antwort bekam.
Um mir weiteren ßrger zu ersparen hatte ich das dann auch wieder gelöscht, weil man mir auch auf die Füsse getreten ist.
Gruß
ThorstenZuletzt geändert von binolein; 16.03.2017, 14:31.
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Es ging mir gar nicht so sehr um den Inhalt - den würde jeder halbwegs denkende Mensch sowieso mit eigenen Worten wiedergeben - aber so komplett, inkl. Namen, email Adresse ausgeschrieben, etc. geht das mMn schon aus "purer Höflichkeit" gar nicht (und zwar völlig unabhängig von der juristischen Betrachtungsweise).
Stay hungry. Stay foolish.
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OK, ich kann verstehen das du d keine Lust zu hast, aber nicht vergessen bei unsachgemäßer Handhabung kann so ein 2 Kg "Spielzeug" auch für Aussenstehende tödlich sein wenn der Besitzer es falsch betreibt.Zitat von Wracker Beitrag anzeigen"Für den Betrieb mit Geräten ab 2kg außerhalb von Modellfluggeländen können Mitglieder eines Modellflugvereins den Kenntnisnachweis durch eine einfache Bescheinigung des Vereins über eine erfolgte Einweisung erlangen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich"
Ich hätte ehrlich gesagt keine Lust irgendwelche Seminare, Schulungen,Prüfungen oder sonstigen Dreck machen zu müssen, um mein "Spielzeug" außerhalb von Modellflugplätzen starten zu dürfen.
Ich finde so einen Kenntnisnachweis gar nicht mal so schlecht.
Zumindest könnte damit schon mal eine Aufklärung über Flugverbotszonen sichergestellt sein, zumindest was das ist, wenn es betrifft und wo ich nachschauen kann wo diese Zonen sind.Ich kann zwar nicht gut fliegen, liebe aber gute Technik.
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Hallo,
Bundesregierung | Die neue Drohnen-Verordnung FAQ
Da gibts seit 20.03.2017 die 3-seitige FAQ.
Oder direkter Download:
Grüße
MichiMichi
Goblin 700 Drake - Goblin 570 - Goblin Fireball - T-Rex 450 DFC
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Multicopter ja, andere Modelle mit Kenntnisnachweis nein.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen5/h jetzt doch nur 100m?
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Witzig, für die Plakette die man seit Jahren schon überall erwerben kann, bekommt man einige Monate ßbergangsfrist.
Für den Kenntnisnachweis, wo noch kein Mensch weiß was das genau sein soll, den muss man ab dem 1.10.17 zwingend haben?!
Was ein Infoblatt... Wann der ganze Quark in Kraft tritt weiß noch keiner, aber der Nachweis ist ab dem 11.10. zwingend...
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Was wird nun alles benötigt das ich als Wildflieger gesetztes konform fliegen darf?
Ich blicke da langsam nicht mehr durch
- Versicherung bei DMFV oder ähnliches
- Schild mit Namen und Anschrift
- max. 100 m flughöhe mit Nachweis
- ... ?
- .......?
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Mit Nachweis darfst Du auch > 100m, wenn Dein Model kein Multicopter istZitat von TeRRoR-MuFFiN Beitrag anzeigen- max. 100 m flughöhe mit Nachweismini Protos - HD500 Cell
DX8 - AR7200BX - Ikon - Soko Heli-Kit
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Auf Plätzen hat sich eher kaum bis nichts verändert
Anfänger dürfen ohne L/S nur bis 2kg Wild fliegen, auch mit Nachweis nicht mehr. (§21a Absatz 4 Satz 1)
Ohne Nachweis bis 2kg unter 100m
Mit Nachweis bis 5kg über 100m
Versicherung immer
Schild ab 250g
MC über 250g sind ausdrücklich die gearschten
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Wie definiert sich denn der "Anfänger" im Rahmen der Verordnung? Das konnte ich im Text nicht finden...Anfänger dürfen ohne L/S nur bis 2kg Wild fliegen, auch mit Nachweis nicht mehr. (§21a Absatz 4 Satz 1)
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Habe ich doch extra in Klammern angefügt.Zitat von Heli-Thomas Beitrag anzeigenWie definiert sich denn der "Anfänger" im Rahmen der Verordnung? Das konnte ich im Text nicht finden...
Hier der Text:
Anfänger haben eben keine Kenntnisse über die Anwendung und Navigation.Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in
Drucksache 39/17
-4-
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Das Thema wird jetzt schon seit Wochen durchgekaut und noch immer scheinen die recht überschaubaren Regeln manche zu verwirren.Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenHier der Text:
Zitat:
Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in
Drucksache 39/17
-4-
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
Anfänger haben eben keine Kenntnisse über die Anwendung und Navigation.
Das stimmt einfach nicht. Wenn du den von dir angeführten Paragraphen mal weiter lesen würdest, würdest du feststellen können, dass dieser Nachweis nichts anderes ist als der allgemeine Kenntnisnachweis, der in einem Verein oder online gemacht werden kann und um den es hier seit Wochen geht.Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenAnfänger dürfen ohne L/S nur bis 2kg Wild fliegen, auch mit Nachweis nicht mehr. (§21a Absatz 4 Satz 1)Zuletzt geändert von Ilasor; 23.03.2017, 17:33.
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Schön, sehe ich anders!
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