Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Multicopter. Aber grundsätzlich wird das sicher spannend wie die Drohnen von anderen Modellen unterscheiden wollen!Zitat von el-dentiste Beitrag anzeigenViele Grü�e
Martin
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Der Flyer ist deutlich älter als die aktualisierte Fassung der FAQ, die in RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss) verlinkt ist.
Siehe vor allem 5h:
"in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem
Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt
und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen
Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als
Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis,"
Ich denke, dass der Flyer nochmal überarbeitet bzw. konkretisiert wird, lassen wir uns überraschen.Michi
Goblin 700 Drake - Goblin 570 - Goblin Fireball - T-Rex 450 DFC
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Meiner Ansicht nach ist der Flyer von #180 richtig,
nur dass bei dem neuen Gesetzesvorschlag
die Modell-Flugzeuge und -Helikopter von der Höhenbegrenzung auf 100 m
auch außerhalb von Modellflugplätzen ausgenommen sind.
Damit ist z.B. das Modellsegelfliegen in den Bergen weiterhin möglich.
Drohnen will man auch mit der neuen Gesetzesvorlage,
auf 100 m begrenzen (außer auf genehmigten Modellflugplätzen).
Oder?Zuletzt geändert von diabolotin; 28.03.2017, 13:18.Grüße Udo
RAW, Kraken, Goblin, Urukay, Genesis
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ßber das Alter des Flyers bin ich auch schon gestolpert. Umso schlimmer, dass sowas veröffentlicht wird, bevor so eine Verordnung überhaupt in Kraft tritt! Das verwirrt nur statt Klarheit zu schaffen! Ansonsten ist er zumindest verständlich geschrieben und das Bild zeigt jetzt schon, worauf die Verordnung abzielt: Auf die Multicopter
Wichtig für uns ist, dass von dem ganzen Kram noch nichts rechtskräftig ist und es nur noch 2 Möglichkeiten gibt:
1. es bleibt alles so wie vor der ganzen Drohnendiskussion
2. es wird eine Verordnung geben, die keine pauschale 100m Höhenbeschränkung für Flugmodelle (außer Multikopter) vorsieht.Viele Grü�e
Martin
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Der Flyer richtet sich schlicht nur speziell an Multicopter Flieger, nicht an Modellflieger allgemein.
Multicopter werden in der neuen Reglung härter beschränkt.
In der Einleitung zur Gesetzesänderung wird auch der Grund dafür genannt, weil diese Personengruppe Größtenteils sich nicht informiert und auch nicht organisiert ist. Daher auch ein Flyer für MC und keiner für Modellflieger. Letztere wissen das alles weil die sich informieren und durch Kontakte informiert werden.
MC gibt es im Elektromarkt neben den Telefonen und Flachbild Glotzen. Da fehlen beim Großteil der Käufer jegliche Infos, Kontakte ect. bei den Verkäufern ist es absolut genau so, die haben auch überhaupt keine Ahnung.
Das sie dann aber trotz Kenntnisnachweis nicht über 100m fliegen dürfen? Nun gut ok, so ein Ding ist bei 100m definitiv nicht mehr auf Sicht steuerbar. Da hat man bei einer 2m Fläche schon Probleme die Fluglage sauber zu erkennen.
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also helis mit fpv und gps system sind kein problem???
Flächen mit autopilot fpv cam und Zoom HD cam gehn dann auch ?? geht ja problemlos unter 2kilo mit std flugzeit und 4-10km reichweite..............
Na gut egal. will nicht bashen. wer fliegen will wird es auch weiterh tun . egal womit , wie hoch , wie weit, wo und wie schwer.......Zuletzt geändert von el-dentiste; 28.03.2017, 13:41.2xTBSsource1DJI/GEPRC-P16DJI/Explorer4"LR-DJI/TBS5"UlDJI/DQUADobsessionDJI/ZohdFlotteDJI
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Das geht alles so lange, bis es dort auch aufgrund des Drucks durch die ßffentlichkeit Beschränkungen geben wird.Zitat von el-dentiste Beitrag anzeigenalso helis mit fpv und gps system sind kein problem???
Flächen mit autopilot fpv cam und Zoom HD cam gehn dann auch ?? geht ja problemlos unter 2kilo mit std flugzeit und 4-10km reichweite..............
Na gut egal. will nicht bashen. wer fliegen will wird es auch weiterh tun . egal womit , wie hoch , wie weit, wo und wie schwer.......
Solange es das Zeug nicht fertig aus der Schachtel gibt und jeder Depp damit rumgurken kann, wird es kaum Vorfälle geben, die dazu Anlass geben
Pech haben halt leider die "professionellen" Racepiloten, die grundsätzlich wissen, was sie tun und mit den Spielzeugdrohnenpiloten über einen Kamm geschoren werden! Wobei Racen tut man ja eh kaum über 100m oder?Zuletzt geändert von MartinSausF; 28.03.2017, 13:57.Viele Grü�e
Martin
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Abwarten, sobald es die Dinger auch im Mediamarkt gibt wird es auch da ßrger geben. Die neue 2kg Beschränkung geht ja schon in die Richtung.
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Die 2 kg sind total willkürlich. Ohne es genau zu wissen würde ich schätzen , dass 90% der "Supermarkt"-Drohnen unter 2 kg bzw. sogar unter 1,5 kg wiegen.Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenAbwarten, sobald es die Dinger auch im Mediamarkt gibt wird es auch da ßrger geben. Die neue 2kg Beschränkung geht ja schon in die Richtung.
*
Bei der Verordnung merkt man einfach, dass Leute die kein Fachwissen und keine Erfahrung auf diesem Gebiet haben, kurz mal am Schreibtisch was zusammengeschrieben haben, damit man halt mal wieder was verboten hat.
Es gibt so viele Dinge die mehr Schäden anrichten als der Modellflug. Nur bei diesen Dingen kann man keinen Luftraum ans Gewerbe verkaufen oder finanziell was raus holen..
Auch wenn Vergleiche hier unbeliebt sind...
Seit es E-Bikes gibt, hat sich die Zahl der schwerverletzten Fahrradfahrer enorm erhöht. Werden E-Bikes über z. B. 20 km/h Eigengeschwindigkeit verboten oder brauchen einen Kenntnisnachweis?
Natürlich nicht, weil sich die meisten E-Bikes nicht mehr gut verkaufen lassen und eh keiner dafür einen Führerschein machen will, weil jeder seit 500 Jahren ohne Führerschein ausgekommen ist und dann lieber normal oder garnicht bzw. mit dem Auto fährt.Erfinder des Booleschen Humors
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Die größten die hier in den Läden stehen sind soweit ich das beurteilen kann wirklich unter 2kg (Blade Chroma AP), im Mediamarkt und bei Expert gesehen. Und genau das ist aber genau die Größe und Gewichtsklasse die zu den Problemen führen warum es den ganzen Quatsch nun gibt. Aber die ist dann davon ausgenommen. Ich habe hier meine Verwarnung bekommen weil ich den Hauptverantwortlichen als.. ich umschreibe es mal so: minderbemittelten Wiederkäuer bezeichnete. Tja... ich finde nicht das ich damit unrecht habe.Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 29.03.2017, 17:37.
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Ich würde ja lachen, wenn in den Nachrichten verkündet wird:
Drohne wird von A380 im Triebwerk geschreddert
Von der Drohne blieb nichts nichts übrig, nur die feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift des Nachbarn des Drohnenpiloten konnte aus dem zerstörten Triebwerk geborgen werden.
Da die Drohne unter 2 kg wog, wusste der traurig aufgefundene Drohnenpilot (ohne den hier nicht erforderlichen Kenntnisnachweis) nicht, dass er so weit oben nicht fliegen darf.
Darauf hin wurde dem Drohnenpilot von der Fluggesellschaft die Kosten der Drohne erstattet, mit der Bitte, das nächste mal besser aufzupassen. Die unzerstörbare Plakette konnte zum Glück für die neu angeschaffte Drohne nochmal verwendet werden.
Das Verkehrsministerium plant, dass Triebwerke, die Drohnen einsaugen könnten (ab einem Durchmesser von 2 Metern) einen speziellen Kenntnisnachweis des Flugzeugpiloten erfordern und solche Flugzeuge nicht mehr über bewohntem Gebiet fliegen dürfen.
Ironie aus.Zuletzt geändert von xMalcolmx; 29.03.2017, 18:01.Erfinder des Booleschen Humors
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Ach ist das alles lustig hier - und so sehr nahe am Thema....GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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Hallo Zusammen,Zitat von MartinSausF Beitrag anzeigen
Pech haben halt leider die "professionellen" Racepiloten, die grundsätzlich wissen, was sie tun und mit den Spielzeugdrohnenpiloten über einen Kamm geschoren werden! Wobei Racen tut man ja eh kaum über 100m oder?
FPV nur noch bis 30 m AGL,
MTOW bis 250 Gramm ohne Spotter,
MTOW 250 Gramm bis 2 KG, 30 m AGL mit Spotter,
MTOW 2 Kg bis 5 Kg, 30 m AGL Kenntnissnachweis + Spotter.
Ob Modellflugelände mit AE ( Flugplätze sind was anderes, Modellfluggelände fallen da nicht drunter ) ausgenommen sind ist noch zu prüfen. Aber eher unwarscheinlich da auch hier Flugbetrieb in Sichtweite / Sichtlinie gefordert ist.
FPV Flüge über 30 m AGL im Lehrer / Schüler Betrieb, vorausgesetzt der Lehrer als verantwortlicher Steuerer des Gerätes fliegt Sichtlinie und kann die Steuerführung des Gerätes jederzeit übernehmen, sind möglich.
Max. Höhe ergibt sich ob das verwendete Gerät ein Multicopter ist oder eben nicht.
Gruß Horst
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Also von 30m hab ich noch garnix gehört! Wo steht das denn? Genauso die Gewichtsgrenzen ohne/mit Spotter/Kenntnisnachweis!?Viele Grü�e
Martin
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
bezogen darauf, dass das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten ist. §21b Abs. 1 am Ende.Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.
Die Grenze mit dem Kenntnisnachweis ab 2kg ist ja sowieso bekannt. Die gilt für fpv natürlich genauso wie für alle anderen Modellflieger auch.Zuletzt geändert von Ilasor; 30.03.2017, 12:33.
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