Tja, wäre man bloß Politiker geworden...
Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
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Gast
AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Tja, wäre man bloß Politiker geworden...
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Da darf man gar nicht drueber nach denken. Sonst kommt einem die .............Zitat von Snake Beitrag anzeigen...würde mich mal interessieren, was es uns Steuerzahler gekostet hat, einen Haufen Sesselfurzer damit zu beschäftigen, diesen 45-seitigen(!), hochgeistigen Erguss zu produzieren...
Raptor 50 Titan Nitro / Gaui NX4 / Protos 380
TREX 600N / Mini Titan V2 / HD 500
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
HalloZitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenDie 100m sind übrigens nicht nur in der Höhe ein Thema, sonder überall. Zu allem 100m Abstand.
- Menschenansammlungen
- Unglücksorte, Katastrophengebiete, allem wo Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Zoll, Grenzschutz gerade irgendetwas macht
- Stromleitungen
- Bundesstraßen
- Autobahnen
- Flüssen auf denen etwas transportiert wird
- Bahnanlagen
- Industrieanlagen die nicht näher spezifiziert sind, aber nicht die Anlage selbst sondern schon zum Zaun der Anlage
- Solaranlagen
- Windkraftanlagen
- generell alle Kraftwerke
- allen Behördenbauten und Vertretungen anderer Länder
- über Wohngrundstücke mit mehr als 250g und ohne Erlaubnis vom Eigentümer
Erfülle ich bei Zuwiderhandlung den Straftatbestand oder begehe ich "noch" eine Ordnungswidrigkeit?
Da ist im Hinblick auf die zu erwartende Strafe ja nicht unerheblich.
Gruß
Stephan
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Da es sich um eine Verordnung handelt würde ich sehr stark auf eine Ordnungswidrigkeit tippen. Straftaten gibt es doch nur im StGB?!Zitat von Oxigen Beitrag anzeigenHallo
Erfülle ich bei Zuwiderhandlung den Straftatbestand oder begehe ich "noch" eine Ordnungswidrigkeit?
Da ist im Hinblick auf die zu erwartende Strafe ja nicht unerheblich.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Straftaten sind es wenn es aus dem StGB stammt.Zitat von Oxigen Beitrag anzeigenHallo
Erfülle ich bei Zuwiderhandlung den Straftatbestand oder begehe ich "noch" eine Ordnungswidrigkeit?
Da ist im Hinblick auf die zu erwartende Strafe ja nicht unerheblich.
Gruß
Stephan
Luftverkehrs-Ordnung, also eine Ordnungswidrigkeit.
Trotzdem kann einiges aber auch eine Straftat sein.
Kein Kennzeichen am Modell = Ordnungswidrigkeit.
Auf dem Flughafen neben Flugzeugen fliegen = Straftat.
Mit dem Racecopter auf der Autobahn, zwischen den Autos fliegen = Straftat.
Eine Ordnungswidrigkeit bringt einen zwar nicht in den Knast, aber es kann einem trotzdem finanziell die Beine wegziehen.Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 12.03.2017, 11:06.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Wer legt denn die Höhe der Strafen in solch einem Fall fest, wenn ich mich nicht an die oben beschriebenen 100 Abstand zu den Objekten halte?Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenEine Ordnungswidrigkeit bringt einen zwar nicht in den Knast, aber es kann einem trotzdem finanziell die Beine wegziehen.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Die frage lautet eher wie wollen sie das messen ??Zitat von Oxigen Beitrag anzeigen..... beschriebenen 100 Abstand zu den Objekten halte?2xTBSsource1DJI/GEPRC-P16DJI/Explorer4"LR-DJI/TBS5"UlDJI/DQUADobsessionDJI/ZohdFlotteDJI
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Keine Ahnung wer das bestimmt, da gibt es sicher irgendwo auch Regeln zu, immerhin ist das ja Deutschland.
Ich kann mir vorstellen das dank dem Kenntnisnachweis ab da alle Zuwiderhandlungen immer mit Vorsatz sind. Entsprechend ist die Strafe und Bußgeld dann entsprechend hoch.
Für den Abstand empfehle ich Google Maps. Ich habe da schon geschaut für mich. Wenn die Kaffee Verpackungsanlage als Industrie gelten sollte habe ich locker 400m Abstand zum Zaun. Bundesstraße und Strommasten gut 1000m. Auf dem anderen Platz ist gar nichts auch nur in der Nähe.
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Wie ich schon mal sagt, das Gesetzt ist Erbsenzählerei. Die Modellflieger, sei es nun Heli, Fläche oder Kopter die schon vorher mit Verstand geflogen sind, werden das auch weiterhin tun. Die, die meinen 3km hoch fliegen zu müssen, machen das auch weiterhin.
Es bringt nix Gesetzte zu beschließen, wenn die Bürger nicht darüber informiert werden (ok 5min TV). Die Verantwortung liegt meiner Meinung auch etwas an denn Hersteller.
In keiner Verpackung liegt irgenwas bei mit einem kleinem Hinweis.
Und natürlich wird keine nachweisen können ob jemand 100 oder 120m hoch war oder 100m abstandt hatte. Ich bezweifle sogar das jeder Dorfsheriff die neue Verordnung kennt.
Wie gesagt ich gönne es den Flächenflieger das Sie wieder vernüftig fliegen können.
Aber wenn ich manche Aussagen höre, das man nen Copter auf 100m Höhe nicht mehr sieht, da frag ich mich wie jemand nen 450er Heli sieht, der ja genauso hoch fliegen darf wie ne Fläche oder nen Flächenflieger, ins sagen wir mal 700m.Gru� Silvio
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Wenn keiner hinschaut darf man über rote Ampeln fahren? Ich glaube eher nicht.
Man muss sich über geltende Gesetze und Reglungen selber informieren. Das muss einem keiner hinterher tragen. Das ist bei allem so.
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Der "darf" so hoch fliegen, er muss es nicht...Zitat von Dublone Beitrag anzeigenda frag ich mich wie jemand nen 450er Heli sieht, der ja genauso hoch fliegen darf wie ne Fläche oder nen Flächenflieger, ins sagen wir mal 700m.
Und der Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung ist genau richtig. Die LuftVO ist ja auch eine "...verkehrsordnung".
Im Autohaus bekommst du auch keine StVO ausgehändigt.Zitat von Dublone Beitrag anzeigenDie Verantwortung liegt meiner Meinung auch etwas an denn Hersteller.
In keiner Verpackung liegt irgenwas bei mit einem kleinem Hinweis.GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Nicht wirklich. Wenn die Problemklientel der Grund für diese Verordnung sind, warum lässt man sie dann so gut wie außen vor?Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenEin Multikopter ist keine Personengruppe. Da wird keiner Klagen weil kein Anwalt sich lächerlich machen will.
Multicopter sind eben die Problemkinder, und darum werden die nun auch in ihre Schranken verwiesen.
Höhenbeschränkung, Abstände, Plakette usw.. gelten für alle. Das war es dann aber auch schon für die Problemklientel.
Das sinnvolle an der Verordnung, den Kenntnisnachweis, benötigt man erst ab einem Abfluggewicht von 2kg.
Welcher 08/15 RTF Copter, die ja von der Masse der Problemklientel genutzt werden, wiegt den soviel? Die ganze Phantom/Mavic-Klasse liegt drunter, Yunneec ebenfalls.
Wer größere Copter fliegt oder selber baut hat meistens einen entsprechenden Wissensstand.
Die Problemklientel wird weiterhin Ahnungslos bleiben. Demnächst gibt es dann beim findigen Händler das passende Copterbundle samt Versicherung und Plakette im Angebot. Nebst Beiblatt für die sonstigen Bestimmungen das dann ungelesen im Karton bleibt. Ich seh schon das Werbeplakat an der Palette:
"XYZ-Quadrocopter im Sonderangebot. Wiegt keine 2 kg. Fliegen ohne Kenntnisnachweis! Inklusive Versicherung und Plakette. "
Und in ein paar Jahren wird die Wirksamkeit der Verordnung überprüft. Die Deppen werden immer noch Deppen sein. Verordnung war also weitestgehend Wirkungslos und es muss nach gesteuert werden. Wenn mal vorher nicht die EU-Verordnung gemäß EASA Vorstellungen kommt.Zuletzt geändert von Gast; 12.03.2017, 17:05.
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Zitat von goemichel Beitrag anzeigenDer "darf" so hoch fliegen, er muss es nicht...
Und der Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung ist genau richtig. Die LuftVO ist ja auch eine "...verkehrsordnung".
Im Autohaus bekommst du auch keine StVO ausgehändigt.
Ja klar gilt die LuftVO, aber es ging hier darum wer das kontrolliert. Und das kann keiner.
Und ja im Autohaus bekomme ich keine StVo, aber in der Fahrschule werden die meisten besprochen. Und woher soll der Bürger wissen wenn er z.B. sowas geschenkt bekommt.
Der jenige der das Hobby intensiv betreiben will, wird sich auch damit ausreichend befassen. Ich wusste z.B am Anfng auch nicht das man ne extra Versicherung benötigt. Wie gesagt, ein kleiner Hinweis reicht ja schon.Gru� Silvio
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