Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

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  • Stefan Heumann
    Stefan Heumann

    #16
    AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

    Danke für die Korrektur(Wohngebiet)

    Ansonsten siehe LuftVO


    § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

    Elektro und unter 5KG Aufstiegserlaubnisfrei

    MFG Stefan

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    • blade999
      blade999

      #17
      AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

      cool das ihr euch auch für das thema interessiert, @stefan: denke nämlich auch das der jäger mit der jagd nich auch gleich die grundstücke pachtet.War nochmal kurz bei dem am garten und hab mit ihm abgemacht das ich wenn ich fliege bis 19:30 abgehauen bin. auch wenn das jetzt irgendwo meinen stolz empfindlich angekratzt hat da ich mich im recht glaube. werde mich trotzdem mal schlau machen ob ich da fliegen darf oder nicht.

      wegen dem thema versicherung, hatte auch erst beim dmfv und dmo nachgeschaut und bin dann aber auf die axa versicherung gestoßen. da ist in einem paket modellbau bis 5kg mitversichert und da ich bis dahin noch keine privat haftpflicht hatte hab ich das gerade da mitgemacht. kostet glaube um die 80 euro pro jahr und da ist alles mit dabei (bis 5kg) und halt der normale haftpflicht kram. hab ich mir extra noch in die police auf seite eins schreiben lassen.
      Zuletzt geändert von Gast; 22.08.2009, 21:04.

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      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22636
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #18
        AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

        @Heumann: Da haben wir aber unterschiedliche LuftVO
        LuftVO § 16 Aufstiege von Ballonen, Drachen, Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und
        Landungen von Hängegleitern und Gleitsegeln, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen

        ...
        (4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmassebedarf keiner
        Erlaubnis
        , es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.
        (5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als
        1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde
        des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer
        Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen
        dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der
        Flugleitung betrieben werden.
        ...
        @blade999:
        Zur Versicherung gibs hier seitenweise Lektüre, aber dem Schrieb der AXA würde ich soweit trauen, wie ich einen Elefanten werfen kann
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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        • blade999
          blade999

          #19
          AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

          deswegen hab ichs ja in die police nochmal explizit schreiben lassen. aber nee ich vertraue denen da schon währe ja sonst wie bei einer autoversicherung in der nur hunde versichert währen und keine autos ;-) ist halt nur im plus paket inbegriffen.

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          • Stefan Heumann
            Stefan Heumann

            #20
            AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

            also Elektro ist kein Raketenantrieb oder?

            und Verbrennen ja wohl nur energie in form von Strom.

            (1)

            Die fol*gen*den Arten der Nut*zung des Luft*raums be*dür*fen im ßb*ri*gen der Er*laub*nis:

            1.

            der Auf*stieg von Flug*mo*del*len

            a)

            mit mehr als 5 Ki*lo*gramm Ge*samt*mas*se,

            b)


            mit Ra*ke*ten*an*trieb, so*fern der Treib*satz mehr als 20 Gramm be*trägt,

            c)


            mit Ver*bren*nungs*mo*tor in einer Ent*fer*nung von we*ni*ger als 1,5 Ki*lo*me*tern von Wohn*ge*bie*ten,


            usw.

            Elektro fällt jedoch definitiv nicht darunter wenn unter 5KG
            Dies bestätigt auch gerne das jeweilig zuständige Luftfahrtbundesamt.

            ich will hier keinen Streit entfachen nur anmerken dass wenn ich was schreibe es auch hand und fuß hat.

            MFG Stefan

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            • blade999
              blade999

              #21
              AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

              @JMalber: ergänzent: der dmvo und soweit ich weis auch der dmo versichern auch über die axa :-) von daher ist es eh die gleiche vers. :-)

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              • DerMitDenZweiLinkenHänden
                RC-Heli TEAM
                • 09.12.2004
                • 12087
                • Kurt
                • Hinterbrühl/Wien

                #22
                AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                Das mit den Sternchen hat welchen Hintergrund?

                Kurt
                Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

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                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22636
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #23
                  AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                  @blade: DMFV versichert ebenfalls über AXA (vorher Gerling) und ich meine, dass dies auch der DMO macht.

                  @Heumann: Wo sind wir beide denn auseinander?

                  Erlaubnisfreier Modellflug ist alles unter 5kg und zusätzlich für Verbrenner, wenn mehr als 1,5km von Wohngebieten.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                  • Stefan Heumann
                    Stefan Heumann

                    #24
                    AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                    @Malberg: Wo sind wir auseinander?

                    Als ich schrieb Elektro Aufstiegserlaubnisfrei und dies gestrichen wurde im Bezug auf meine kleine ßbersicht;
                    ich das aber auch wie in meiner Beschreibung für Verbrenner auf unter 5KG bezog

                    kam vielleicht auch von mir nicht so gut rüber(jetzt nach dem 2ten mal lesen)
                    Von daher sind wir nicht auseinander

                    MFG Stefan

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22636
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #25
                      AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                      Es soll nur nicht die Meinung hochkommen, dass man mit E-Helis auch über 5kg (was aber eh kaum einer wildfliegend nutzt) einfach so fliegen kann.


                      Noch was zu "Jägern":
                      Oftmals sind es statt der eigentlichen Jagdpächter nur "Jagdgäste", die aus absoluter Unwissenheit gerne mal das Rumpelstilzchen machen. Diese "Jagdgäste" haben schon mal gar nix zu sagen und deren Gesagtes kann nach mehrmaligen filtern aber gerne als Hinweis gesehen werden.

                      Unsere Polizei bzw auch der o.g. Lands-/Kreisjägermeister sind gar nicht gut auf solche Rumpelstilzchen zu sprechen, da solche Personen den Ruf der "Jäger" sehr ramponieren.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                      • CAT-B2
                        CAT-B2

                        #26
                        AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                        ...Mhh da fällt mir ein: "Nur nicht gleich die Flinte in´s Korn werfen" hahaha

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                        • detlef
                          detlef

                          #27
                          AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                          Hallo,

                          ich habe ja nu auch schon die ein oder andere Erfahrung mit den Jagdpächtern gemacht,
                          es gibt auch einen Fred hier.
                          Ich ahtte erst heute morgen wieder ein Gespräch mit einem der Pächter, war Gassi mit Hund
                          und Sohn.
                          Um es kurz zusammen zu fassen:

                          Eigentlich mögen die Jäger zu keiner Tageszeit andere Personen ausser Jägern sehen - alle
                          Leute sind fehl am Platz.
                          Die Jogger, Fahrradfahrer, Hundebesitzer, Drachenflieger, Holzmacher, Pfadfinder und Spaziergänger stören einfach nur und setzen sich Gefahr aus (Durchschuss, Querschläger).
                          Mal ganz davon abgesehen, dass bei 2 Atü auch ein Mensch zum alles vernichtenden Wildsau
                          werden kann und erschossen werden muss (meine Interpretation, Sonntagsjäger schiessen ja nur, wenn sie einwandfrei erkennen, auf was sie ballernn...)

                          Wenn mann versucht sich gütlich zu einigen, schicken sie einen in das Revier vom Nachbarn,
                          der meckert und diskustiert dann als nächstes mit dir....

                          Ich habe vom Ordnungsamt eine Genehmigung für diverse Feldwege, um sie mit dem PKW zu
                          befahren (eben wg. des Fliegens, habe ich bei der Begründung angegeben)
                          Des weiteren habe ich ne Kopie vom Luftfahrtgesetz ind alle anderen benötigten Dokumente
                          im Handschuhfach.
                          Wenn mir jetzt also nen Jäger kommt, suche ich nach einer "zumutbaren Alternative", wenn der
                          andere auf Stur stellt, öffne ich das Handschuhfach und verweise auf Polizei oder Förster.

                          Was mich tierisch ärgert, ist halt die Tatsache, das die Jäger alle anderen Personen in ihrem Revier als Störenfriede ansehen und sich dementsprechend verhalten.

                          Der Jäger kann die also nix, vorrausgesetzt du startest von öffentlichen Wegen und fährst nicht ohne Erlaubniss auf Wirtschaftswgen.

                          Ich würde ne Einigung versuchen und sonst auf Regierungsbehörden verweisen Ausserdem den Hinweiss, das wenn er meint den Heli mit nem Vogel verwechseln zu müssen, dass es ein gefährlicher Eingriff in den Liftfahrtverkehr ist und er seinen Jagdschein abgeben kann! (Habe ich meinem heute wegen Andeutungen gesagt)

                          Gruss
                          Detlef

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                          • Sycorax
                            Sycorax

                            #28
                            AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                            Ihr habt noch vergessen, daß man Brachflächen zum Zecke der Erholung auch ohne explizite Erlaubnis betreten darf. Heli fliegen zählt wohl zweifellos zur Erholung.

                            In Brandenburg findet man z.B. folgendes: Das BbgNatSchG regelt in § 44 die Betretungsbefugnis in freier Landschaft. Die Norm hat folgenden Wortlaut:
                            (1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Heide-, ßd- und Brachflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Die Betretungsbefugnis gilt auch für landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzzeit. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

                            ßhnliche Formulierungen findet man im Grunde in allen NatSchG der Länder. D.h. ein Bauer muss z.B. seine Flächen explizit mit Schildern kennzeichnen, wenn er den Modellflug dort verbieten möchte. Ebenso die Gemeinden - ein blosses generelles Verbot reicht da nicht, da man als Bürger erstmal davon ausgehen darf, daß man die Flächen zwecks Erholung betreten darf.

                            Was den Jäger angeht - lass Ihn doch die Polizei rufen und sich blamieren.
                            Und dann fragst Du nett und freundlich die Beamten, inwiefern eine Amtsanmaßung und eine Nötigung vorliegen - immerhin behindert er Dich massiv und nur zu seinem Vorteil daran, daß Du Deiner Freizeitbeschäftigung nachgehen kannst.

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                            • DrDOS
                              DrDOS

                              #29
                              AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                              Hallo Freunde des "Wildflugs"

                              Ich habe hier leider auch so eine Ausgabe von Jäger (und zugleich Grundstücksbesitzer) der am Liebsten alle sonstigen Freizeitsportler von seinem Gebiet verscheuchen möchte.
                              Ich starte (Elektroheli <5kg) von einem öffentlichen Weg, die Gemeinde hat nichts einzuwenden. Er hat sich schon mehrmals aufgeregt und versucht, mir das ßberfliegen seiner Grundstücke zu verbieten. Begründung ist: Verscheuchen des Wilds und mögliche Flurschäden durch Absturz. Vernünftiges Reden ist mit diesem Kandidaten nicht möglich.

                              Tatsache ist nun, dass er mir wahrscheinlich gerichtlich den ßberflug seiner Grundstücke verbieten will. Eigentlich sollte man so einen Helden einfach nachgeben und sich ein anderes Flugglände suchen. Aber ich hätte trotzdem gerne die rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt und mich gewehrt. Ich kenne den §1 LuftVG und den § 16 LufVO. Gibt es den eigentlich hierfür schon verwertbare Gerichtsbeschlüsse, die man vorbringen kann?

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                              • Mousse
                                Mousse

                                #30
                                AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                                Also wenn ich vom öffentlich weg aus starte, brauche ich die Genehmigung der Stadt/Gemeinde/Ordnungsamt?

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