Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

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  • blade999
    blade999

    #1

    Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

    Hallo, bin eben auf einem städtischem wiesenweg gefloge und aufeinmal kam ein böser Jäger der mich angemacht hat das ich hier nicht fliegen dürfe.
    Stimmt das?
    Hier im Wiki steht doch das ich überall fliegen darf.
    Hab eine Haftpflicht die Modellbau inbegriffen hat und fliege Elektro unter 5kg.
    Kennt sich einer da aus?
    Er meinte da er der Jagtpächter wäre, wären alle öffentlichen Grundstüche mitsamt Feld und Heuwegen inbegriffen.
    Ich hatte dann gesagt gut pachte ich mir ein Grundstück hier von der Stadt oder Privat, da sagte Er dass das auch nicht ginge da es keine befriedeten Gebite währen.

    Bitte schreibt was Ihr dazu sagt hatte schon jemand so erfahrungen gemacht?
    Werde in jedem fall die Stadt anschreiben und dort nachfragen.
  • Monzta
    Senior Member
    • 17.10.2007
    • 2534
    • Andre
    • 55469 Simmern

    #2
    AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

    ßberall, und vorrausgesetzt du hast die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer dort überhaupt zu starten.
    Specter 700 NME / Kraken 580 Nitro / Nimbus 550 / Logo 200

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    • face
      Gesperrt
      • 15.04.2009
      • 2432
      • Max
      • FSC-Siegburg, Orsbach, Aachen WZL

      #3
      AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

      Wieso sollte man nur auf befriedeten Gebieten fliegen dürfen? Wäre mir jetzt nicht bekannt. Zumal man einen Flugraum ja nicht wirklich befrieden kann. Wie das jetzt mit der Jagdpacht aussieht weiß ich nicht, generell darfst du aber eig überall dort fliegen, wo du die Erlaubnis vom Grundstücksinhaber hast (Bauern z.B.) und die gesetzlichen Bestimmungen einhälst (Versicherung und so, Abstand von bewohnten Gebieten).

      Egal schon ziemlich arrogant von dem Jäger dich direkt so anzureizen, man kann das auch freundlich klären. Und so ein E-Heli ist ja auch nicht wirklich laut.

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      • Stefan Heumann
        Stefan Heumann

        #4
        AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

        Hallo,

        also

        Versichert? -> Ja
        Elektro? -> Ja
        unter 5Kg -> Ja

        Aufstiegserlaubnis von Grundstückseigentümer?? -> entfällt wenn in der Satzung der Gemeinde der Modellflug nicht allgemeingültig verboten ist.

        Da zum Aufsteigen mit elektro unter diesen Umständen keine Aufstiegserlaubnis benötigt wird.

        somit kann dir der Jäger nicht verbieten zu fliegen, er darf dir auch keinen Platzverweis ausstellen, dafür bräuchte er die Polizei.

        und § 1 Luftverkehrsordnung:

        Der Luftraum ist für ALLE frei

        (natürlich mit Auflagen aber die hast du soweit es wie gesagt die Gemeinde nicht allgemeingülitig verboten hat, erfüllt)

        Mein Vorschlag:

        Versuchen noch einmal mit dem Jäger in RUHE zu reden..
        Klären ob es ein Verbot für Modellflug in der Gemeinde gibt.....

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        • blade999
          blade999

          #5
          AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

          @face: er meinte mit befriedet dass das grundstück eingezeunt sein muss. wenn es nur ein acker währe dürfte ich da nicht starten, weil ich mir dann kalt einen acker pachten wollte

          @stefan: meinst du damit das expezit in der gemeindeortnung stehen muss: modellbau ist nicht erlaubt? und wen das nicht erwähnt ist das es dann erlaubt ist?

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          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22636
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #6
            AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

            Umfriedung ist kappes und wird nur bei ständigen Modellflugplätzen als Auflage vom Luftamt verlangt.


            Gespräch mit dem Jäger suchen; evtl hat er ja gerade eine spez. Jagd und 500m weiter wäre es im lieber, dass du fliegst.
            Auch ein Gespräch mit dem "Kreisjägermeister" kann Wunder wirken.
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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            • Stefan Heumann
              Stefan Heumann

              #7
              AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

              so ist es,

              wenn es nicht explizit verboten ist, ist es definitiv erlaubt!

              da 1. Elektro unter diesen Vorraussetzungen keinerlei Aufstiegserlaubnis benötigen, noch nicht zumindest..

              Man braucht lediglich die Genehmigung z.B. wenn man auf einem Feld startet ob man das von dem Grundstückseigentümer aus überhaupt betreten darf, -> sonst Tatbestand des Hausfriedensbruches.....

              das mit der Aufstiegserlaubnis gilt für Verbrenner auch unter 5KG!!

              Alternativ bei der Gemeinde mal höflich anfragen und evtl. den KLEINEN Hubi mal zeigen, damit man sieht das das ja gar kein Hexenwerk ist..
              Macht einen guten Eindruck und mehr als ein nein kann man dann nicht hören, aber dann bist du auf der sicheren seite...

              und der Jäger hat das Nachsehen..


              Wäre allerdings auch möglich das in der nächsten Ausgabe der Gemeindesatzung plötzlich so ein Verbot drin stünde.....(Falls der Jäger auch ein paar Leute kennt)



              MFG Stefan

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              • face
                Gesperrt
                • 15.04.2009
                • 2432
                • Max
                • FSC-Siegburg, Orsbach, Aachen WZL

                #8
                AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                Und wie ist das bei Verbrenner? Ich weiß das man die außerorts mindestens 1,5km von Ortschaften entfernt fliegen kann. Wenn man nicht schwerer als 5kg und versichert ist.

                Mal ein bisschen OT aber passend: in welchen Versicherungen ist Wildfliegen schon drin? Bin jetzt beim Deutschen Aero-Club versichert, ka ob das dabei ist.

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                • 500speed
                  500speed

                  #9
                  AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                  Hi,
                  ich denke es kommt auch auf die Tageszeit (Morgen- oder Abenddämmerung) an.
                  Mit dem Jäger kannst du dich sicher Einigen, vielleicht nur in bestimmte Himmelsrichtungen, oder tiefe überflüge meiden.
                  Kommt darauf an wie das Geläde aussieht, aber über Feldränder, Wegränder mit viel Gras oder kleine Bäche würder ich ohnehin nicht tief fliegen, die Gefahr von Federvieh ist ja auch noch.
                  Am Rand unsers Flugplatzes sind Rebhühner und Fasane die bleiben aber fast immer am Boden.

                  Gruß speed

                  Kommentar

                  • blade999
                    blade999

                    #10
                    AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                    Naja das ist hier bekannt das der spezielle Jäger ein A.....h ist er ist nicht der Pächter sondern nur ein kleiner wichtigtuer. Werde mal nächste We. zur Ortsverwaltung und da nachfragen. Fände es nur ziemlich krass wenn das echt verboten währe. zur Not miete ich mir halt ein Wiesengrundstück wenn ich was finde.
                    Würde ja auch in einem Verein fliegen aber die bei mir in der nähe sind alle überfüllt.Will ja Abends nur mal ne Std. zur entspannung fliegen und gut ist. Will ja keinem schaden und das soll verboten sein, aber Leute die Tiere töten, das soll erlaubt sein. Währ ja noch schöner. Hoffe ich finde ein Grundstüch direkt in mitten von dem ihren Jagdraum dann bau ich mir noch ne Sirene an den Hubi :-) das blos kein Tier mehr in die nähe von denen kommt.

                    Kommentar

                    • Stefan Heumann
                      Stefan Heumann

                      #11
                      AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                      Hallo kurze ßbersicht:

                      Verbrenner:

                      1,5km Entfernung bis zum nächsten Wohnhaus(Luftlinie!!)

                      gültige Modellflughaftpflicht mit Deckung auch Ausserhalb von Modellflugplätzen(muss seperat auf dem Versicherungsnachweis, welcher auch ständig beim Fliegen zusammen mit einem Personalausweis mitgeführt werden muss, aufgeführt sein)

                      Abfluggewicht unter 5KG(also vollgetankt!)

                      Aufstiegsgenehmigung des Grundstückseigentümers(nur schriftlich ist gültig, mündlich ist 1. nicht anerkannt und 2. wenn doch was passiert weis derjenige davon mit Sicherheit nichts mehr wenns dumm läuft)




                      Elekro:

                      Aufstiegserlaubnisfrei

                      komischerweise auch innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt solange es auf Gemeindegrund nicht allgemeingültig verboten ist.
                      (Vorsicht z.B. auf einem Sportplatz -> da Zustimmung des Vereins am besten schriftlich zwecks Erlaubnis zum Betreten des Grundstückes)

                      Versicherung muss ebenso mitgeführt werden

                      Es muss auch keine Mittagsruhe eingehalten werden.


                      Hoffe das hilft euch weiter

                      Gruss vom Stefan

                      Kommentar

                      • Thallius
                        Thallius

                        #12
                        AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                        Ihr redet hier immer vom Eigentümer. Soweit ich weiß ist das aber total unerheblich. Wenn das Gelände verpachtet ist, dann hat der Pächter das Recht Dir das Fliegen zu verbieten. Wenn der Jäger also die Pacht für die Gebiete von der Stadt hat, dann ist er im Recht.

                        Egal wie auch immer. Auf sein Recht pochen bringt nie etwas. Vernünftig miteinander reden ist immer der bessere Weg. Kauf zwei Flaschen Bier und geh zu dem Jäger nach Hause und sag "Wir hatten wohl einen schlechten Start, können wir nicht nochmal vor vorne anfangen und versuchen eine Einigung zu finden?"

                        Wir hatte heute übrigens Besuch von der Polizei aus unserer Wiese, wo wir mit Erlaubnis des Pächters (Bauern) fliegen. Jemand hatte uns angeschwärzt wir würden dort Grillen (Was natürlich nicht der Fall ist). Die Polizisten waren aber sehr freundlich als sie gesehen haben was wir wirklich machen.

                        Gruß

                        Claus

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                        • HeliFrank2
                          Member
                          • 17.03.2008
                          • 385
                          • Frank

                          #13
                          AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                          Hi face,
                          z.B. bei DMFV ist Wildfliegen über eine Zusatzversicherung mit versichert:

                          Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben...

                          Wie das beim Deutschen Aero-Club ist, weiß ich nicht.

                          Wir hatten auch mal einige Probleme mit den Jägern. Die wollten uns auch verjagen (teilweise ziemlich unverschämt), haben es aber nach einiger Zeit aufgegeben, weil wir uns einfach nicht drum gekümmert haben...

                          Ich habe nicht wirklich verstanden, warum die uns vertreiben wollten. Es schienen mir doch eher persönliche Gründe zu sein. Wir haben auch bei der Polizei nachgefragt, und die sagten uns, sie haben kein Recht uns zu verjagen...

                          Gruß Frank
                          Diabolo; Logo 600 SE, Logo 600 SX, Diabolo S #20

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                          • Stefan Heumann
                            Stefan Heumann

                            #14
                            AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                            Hallo

                            muss nochwas ergänzen,

                            Sicherlich reagiert die Polizei in den meisten Fällen freundlich, da Sie genau wissen das Sie höchstens einen Platzverweis für den Piloten erteilen können , jedoch weder das Fliegen verbieten oder sogar Sicherstellen des Flugobjektes sofern nicht grob fahrlässig auf jemandem zugeflogen wird und dieses Objekt als "Waffe" genutzt würde.

                            Den hier liegt die Zuständigkeit ausnahmslos bei der Luftfahrtaufsichtsbehörde.
                            (gerne auch mal Rücksprache halten mit dem dort Zuständigen Luftfahrtamt)

                            Sicherlich ist der einfachste weg meist ein ruhiges Gespräch, aber es ist sicherlich hilfreich wenn ein gewisses Background wissen hat.

                            Zu dem Thema der Jäger hat es aber Gepachtet, stimmt dies nur zur Hälfte.

                            Ein Jäger pachtet die Jagd, jedoch nicht die Grundstücke, er ist Zuständig für den Artbestand und dürfte genaugenommen nicht einmal mit seinem heißgeliebten Jeep über die Wiesen fahren wenn dies ausgeschildert ist.

                            fakt ist, Rechtlich ist es mit einem Elektro heli unter gewissen Vorraussetzungen sehr einfach seinem Hobby nachzugehen, betonung auf noch!

                            Aber wie so oft einfach mal in Ruhe Reden dann lässt sich´s auch entspannter Knüppeln wenn man sich einig wird..


                            MFG Stefan

                            Kommentar

                            • JMalberg
                              RC-Heli TEAM
                              • 05.06.2002
                              • 22636
                              • J
                              • D: um Saarbrücken drum rum

                              #15
                              AW: Darf der Jäger mir verbieten zu fliegen?

                              @Heumann: Nicht ganz richtig

                              Für alle Flugmodelle gilt:


                              gültige Modellflughaftpflicht mit Deckung auch Ausserhalb von Modellflugplätzen(muss seperat auf dem Versicherungsnachweis, welcher auch ständig beim Fliegen zusammen mit einem Personalausweis mitgeführt werden muss, aufgeführt sein)

                              Abfluggewicht unter 5KG(also vollgetankt!)

                              1,5km Entfernung bis zu einem Flugplatz

                              Aufstiegsgenehmigung des Grundstückseigentümers(nur schriftlich ist gültig, mündlich ist 1. nicht anerkannt und 2. wenn doch was passiert weis derjenige davon mit Sicherheit nichts mehr wenns dumm läuft)

                              Es muss auch keine Mittagsruhe eingehalten werden.


                              Verbrenner:

                              1,5km Entfernung bis zum nächsten [s]Wohnhaus[/s] Wohnansiedlung(Luftlinie!!)


                              Elekro:

                              [s]Aufstiegserlaubnisfrei[/s]

                              komischerweise auch innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt solange es auf Gemeindegrund nicht allgemeingültig verboten ist.
                              (Vorsicht z.B. auf einem Sportplatz -> da Zustimmung des Vereins am besten schriftlich zwecks Erlaubnis zum Betreten des Grundstückes)


                              Aber trotzdem:

                              Fragen ist oberste Pflicht! Wenn ihr gerade den Bauern sieht, einfach mal fragen ob er was dagegen hat.


                              Nochmal was zu "Jägern":
                              (Berufs-)Jäger gibt es recht wenige in Deutschland. Was wir immer "Jäger" nennen sind Jagdberechtigte und die haben auch nur (für viel Geld) das Recht zur Jagd von der Jagdgenossenschaft gepachtet. Sie haben keinerlei Recht an Nutzung des Grund und Bodens, wenn es nicht unmittelbar mit der Jagd zu tun hat.
                              ... und dich einen Platzverweis erteilen, dürfen die "Jäger" schon mal gar nicht. Dies dürfen ausschließlich Amtspersonen, die forstwirtschaftlich ausgebildete Jagdaufsicht und eben der Eigentümer.
                              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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