[�sterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

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  • nightfarmer
    Senior Member
    • 14.02.2012
    • 2290
    • Daniel
    • AT, Vorarlberg, MFG-Feldkirch

    #91
    AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

    Theoretisch:

    Heli mit 5,8kg bei 200km/h schlägt mit 912,44 kg ein. Stimmt das so? Wenn ja, wunderts mich eh, das wir noch keinen Waffenschein benötigen.
    G4.N, T600N, Whipl.N., E820/720/700
    G770, G700, G570, 6HVU, 450L, Fireb., Brain, MZ24Pro

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    • Schraubcopterflieger
      Senior Member
      • 15.01.2013
      • 2953
      • Dominique

      #92
      AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

      Zitat von nightfarmer Beitrag anzeigen
      Theoretisch:

      Heli mit 5,8kg bei 200km/h schlägt mit 912,44 kg ein. Stimmt das so?
      200km/h = 55,6m/s
      laut Rechner sind das bei 5,8kg = 8965 Joule

      Bei 5,8kg darf man nicht schneller als 18,7 km/h fliegen.
      Mit einem 1kg schweren 450 darf man wenigstens noch 45km/h fliegen.

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      • rrunner
        rrunner

        #93
        AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

        Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
        Bei 5,8kg darf man nicht schneller als 18,7 km/h fliegen.
        Mit einem 1kg schweren 450 darf man wenigstens noch 45km/h fliegen.
        Und wer wird das je messen (können)? Der typische geistige Beamten- Dünnschiss!

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        • Dandiccf
          Dandiccf

          #94
          AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

          Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
          200km/h = 55,6m/s
          laut Rechner sind das bei 5,8kg = 8965 Joule

          Bei 5,8kg darf man nicht schneller als 18,7 km/h fliegen.
          Mit einem 1kg schweren 450 darf man wenigstens noch 45km/h fliegen.
          Das gefährliche Halbwissen!!
          Wo steht dass unsere Helis in Zukunft nur mehr 79 Joule haben dürfen??

          Ganz im GEGENTEIL, der Heli soll sogar mehr maximale kinetische Energie aufbringen damit du 122 Meter hoch fliegen kannst....

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          • grinsekater
            Senior Member
            • 07.07.2010
            • 1917
            • Peter
            • Gladbeck, MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

            #95
            AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

            Zitat von nightfarmer Beitrag anzeigen
            § 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie über 79 Joule, die selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können und
            Wenn ich diesen Text richtig deute wird doch nur definiert was ein Flugmodell ist. Ich lese hier jetzt nicht das ich über 79 Joule ein Modell nicht betreiben darf.

            Gruß
            Peter
            [FONT="Century Gothic"]Protos 500[/FONT]
            [FONT="Century Gothic"]Protos MAX[/FONT]

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            • planwo
              planwo

              #96
              AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

              die 79 J - Grenze gilt für die Abgrenzung zu Spielzeug nach unten; d.h. alles, was unter 79 J maximaler Bewegungsenergie ist, ist von den Modellflugzeugregelungen nicht betroffen, darf aber auch nicht höher als 30 m fliegen.
              Es kommt übrigens Bewegung in die Sache, so wie es ausschaut werden einige wichtige Punkte entschärft. Wozu das Ganze gut sein soll, ist mir trotzdem nach wie vor schleierhaft.

              Kommentar

              • Schraubcopterflieger
                Senior Member
                • 15.01.2013
                • 2953
                • Dominique

                #97
                AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                Zitat von Dandiccf Beitrag anzeigen
                Das gefährliche Halbwissen!!
                Nein das ist Mathematik!
                Wo steht dass unsere Helis in Zukunft nur mehr 79 Joule haben dürfen??
                Das stimmt, da hatte ich was in den falschen Hals bekommen. Ich dachte nur 79 Joule, aber da lag ich offensichtlich total daneben. Wäre ja auch Irrsinn.

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                • Stefan16
                  Senior Member
                  • 02.07.2012
                  • 1079
                  • Stefan
                  • Lavanttal und Villach, Schmackzone Kärnten

                  #98
                  AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz



                  Gerade entdeckt
                  Liebe Grü�e Stefan :)
                  2 x Logo 600SX - Gaui X5 - Gaui X2 - T8FG -

                  Kommentar

                  • PatrickS
                    Flugschule rotor-service
                    • 02.08.2009
                    • 1381
                    • Patrick
                    • Wien

                    #99
                    AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                    Zitat von Taumel S. Beitrag anzeigen
                    Naja, Seestadt Aspern zum Beispiel, eh kein Geheimnis.
                    Die Donauinsel bietet für leise Modelle auch viele Möglichkeiten. Dann gibt es noch in Donaustadt große Abenteuerspielplätze mit der einen oder anderen Lichtung, wo man einigermaßen lärmgeschützt sich austoben kann (vielleicht nicht grad mit 3000 Umdrehungen).
                    Achso, ja kenne ich natürlich alles, aber das ist alles nicht in der "Nähe"
                    rotor-service - Aufbau|Reparatur|Einstellarbeiten|Flugschule - Hallenfliegen

                    Kommentar

                    • Robert Englmaier
                      ( Roben155 )
                      • 02.11.2010
                      • 8956
                      • Robert
                      • Auf der Wiese hinterm Haus in OÖ?!

                      #100
                      AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                      Hier mal ein Post vom Nachbarn -->>

                      Hier die letzte Stellungnahme des ßsterr. Aero Clubs



                      Wien am 21. Februar 2013

                      NEWSLETTER

                      Novellierung des Luftfahrtgesetzes

                      Werte Fliegerfreunde!
                      Im Speziellen liebe Modellflugsportler !

                      Wie allseits bekannt, wird das Luftfahrtgesetz (LFG) novelliert und das Begutachtungsverfahren
                      dazu endete am 4. Februar 2013.

                      Der ßsterreichisch Aero-Club ist der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme
                      selbstverständlich gefolgt und hat die den Flugsport betreffenden Bestimmungen kommentiert
                      bzw. ßnderungen, Ergänzungen oder auch Streichungen angeregt.

                      Im Zuge einer vor Kurzem abgehaltenen Sitzung des Zivilluftfahrtbeirates wurde auf Anregung
                      unseres Präsidenten Alois Roppert gemeinsam mit dem bmvit eine Arbeitsgruppe zur
                      Behandlung der in unserer Stellungnahme enthaltenen Punkte gebildet, um die Wahrung der
                      Interessen all unserer Flugsportsektionen zu gewährleisten.

                      Bereits diese Woche fand auch die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt, in der die Themen
                      betreffend der Bestimmungen zum Modellflugsport behandelt wurden.
                      Wir können Euch deshalb auch bereits auszugsweise einige wichtige Ergebnisse mitteilen.

                      Modellfluggelände

                      Eingangs sei erwähnt, dass bestehende Betreiber von Modellfluggeländen kein -Aus- für ihren
                      Sport befürchten müssen.
                      Es wird ohne ausufernden bürokratischen und finanziellen Aufwand weiterhin der Betrieb in
                      gewohnter Weise möglich sein!


                      Die im Entwurf beabsichtigte Einschränkung, dass innerhalb von 5 Kilometern um einen
                      Flugplatzbezugspunkt kein Modellfluggelände betrieben werden darf, wird nicht realisiert
                      werden, sondern es wird angedacht, die heutigen Kriterien beizubehalten.

                      Flughöhe und Sicht

                      Zur für den Modellflug bisher maximal zulässigen Flughöhe von 500 ft (150 m) über Grund, kann
                      Entwarnung gegeben werden - sie bleibt bestehen.
                      Eine Möglichkeit zum Fliegen über 500 ft (150 m) über Grund wird es - wie auch bisher -
                      weiterhin geben, indem dafür bei Austro Control eine Bewilligung beantragt werden kann.

                      Der zulässige Bereich für Modellflug ist grundsätzlich ein Zylinder von 1000 m Durchmesser,
                      dessen Mittelpunkt der Pilot darstellt.
                      Es wird allerdings die Möglichkeit bestehen, ein Modellfluggelände mit größeren Ausmaßen zu
                      definieren.

                      Die Einhaltung von Sichtflugwetterbedingungen für den Betrieb von Flugmodellen wird in
                      weiterer Folge nicht zum Tragen kommen.

                      Abstände

                      Das im freien Gelände geforderte Einhalten eines Abstandes von 50 m zu nicht dem Piloten
                      zugehörigen Personen oder Sachen wird durch die vom ßAeC vorgeschlagene Formulierung,
                      dass durch den Betrieb von Flugmodellen keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen,
                      ersetzt.

                      FPV-Fliegen

                      Zum Thema -FPV- können wir berichten, dass auch das in Hinkunft unbürokratisch möglich sein
                      wird, indem neben dem Piloten ein Beobachter für die Einhaltung der bestehenden
                      Sichtverbindung Sorge trägt, wobei trotzdem der Pilot für das Flugmodell die Verantwortung
                      (Versicherung) trägt.

                      Flugmodelle

                      Die vieldiskutierte Grenze der Bewegungsenergie von 79 Joule, als Trennung zwischen Spielzeug
                      und Flugmodell, wird bestehen bleiben. Jedoch ist das so zu verstehen, dass spezielle
                      -Spielzeuge- - die bspw. unter der Grenze liegen, aber höher als 30 m über Grund fliegen - nicht
                      illegal betrieben werden, sondern in dem Fall eben als Flugmodelle gelten und dann die dafür
                      vorgesehenen Bestimmungen einzuhalten sind.


                      Wenn wir dann in den Bereich von Flugmodellen über 25 kg kommen, so stehen die Vorzeichen
                      sehr gut, dass der ßAeC die für die Bewilligung solcher Modelle zuständige Behörde sein wird.

                      Weitere Erläuterungen und Informationen zum Thema wird es bei der bereits angekündigten
                      Informationsveranstaltung am 17. März 2013 in Eugendorf geben.

                      Die andere Flugsportsektionen betreffenden Themen werden ab nächster Woche in weiteren
                      Sitzungen behandelt werden.

                      Wir werden über den Verlauf der weiteren Gespräche ebenfalls in einer Aussendung berichten.

                      Bis dahin verbleibt das Verhandlungsteam,

                      KR Josef Kuchling (Vizepräsident),
                      Ing. Manfred Dittmayer (BSL Modellflugsport),
                      Ing. Manfred Kunschitz (Generalsekretär)

                      Mit besten Fliegergrüßen

                      NAbg. a.D. RegR Alois Roppert
                      Präsident ßAeC

                      Quelle: GH-Lounge
                      Grüsse Robert
                      MC20/HoTT, TT-Helis mit GR18/Spirit II und ein paar Flieger!

                      Kommentar

                      • hfd1
                        Member
                        • 22.04.2009
                        • 966
                        • Dieter
                        • Hechingen BW

                        #101
                        AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                        Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte ;-)
                        AllesWasFliegt.com
                        LG Dieter

                        Kommentar

                        • onkeldanuel
                          Member
                          • 11.02.2012
                          • 418
                          • Daniel
                          • Haus i.E. /Steiermark

                          #102
                          AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                          Na dann hat sich die Aufregung ja erledigt...
                          [FONT="Trebuchet MS"][/FONT]
                          Voodoo 700 @ 6S

                          Kommentar

                          • rrunner
                            rrunner

                            #103
                            AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                            Bleibt weiterhin die eine Frage offen, woher weiß man wie viele Joule der eigene Heli überhaupt hat, denn die Hersteller geben darüber kaum Auskunft? Bei einem 500er wird sich die Frage kaum stellen, aber bei all den Kleineren?

                            Kommentar

                            • Ilasor
                              Member
                              • 26.12.2011
                              • 736
                              • Daniel
                              • Saarland

                              #104
                              AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                              Das wirst du nie beantworten können. Die Masse kann man ja problemlos ermitteln, aber es scheitert einfach an der Höchstgeschwindigkeit.

                              Und die Höchstgeschwindigkeit kann auch niemand angeben, weil sie vom verwendeten Montor, der Drehzahl, der Akkuleistung, Haubenform, Temperatur, Luftdruck und sonstigem abhängt.

                              Diverse Micro Helis fallen sicher unter die 79 Joule, die 250/300er womöglich auch noch (wie schnell fliegen die?). Alles darüber definitiv nicht mehr und wenn du sicher gehen willst, hälst du dich mit 250/300er auch einfach an die Vorschriften für >79 Joule. Macht sowieso Sinn, damit du höher als 30m fliegen kannst.
                              Zuletzt geändert von Ilasor; 22.02.2013, 12:12.

                              Kommentar

                              • rrunner
                                rrunner

                                #105
                                AW: [ßsterreich] Gesetzesänderungsantrag-Luftfahrtsgesetz

                                Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
                                Macht sowieso Sinn, damit du höher als 30m fliegen kannst.
                                Und wer kann nachmessen/nachweisen, wie hoch der Heli fliegt?
                                Soweit ich das interpretiere, gelten für "Spielsachen" kaum Regeln (Wildfliegen).

                                Kommentar

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