Hallo ,
ich habe noch ein weiteres recht interessantes Buch gefunden. Ist aus dem Neckar Verlag von Walter Felling, der auch für den DAeC rechtsanwaltlich tätig ist. Das Buch heißt "Modellflug, Aufstiegserlaubnis und Umweltrecht".
JMalberg: Die Jagdgenossenschaft (bin mir wegen der Begrifflichkeit nicht so sicher) ist die Gemeinschaft der Grundstückbesitzer des betreffenden Jagdgebietes. An diese Gemeinschaft zahlt der Jäger seine Jagdpacht und die wird üblicherweise auch in den Ausbau und Erhalt der Wege investiert - so ist es jedenfalls hier in Hessen.
Mein Vater hatte früher Landwirtschaft und ich besitze selber Land in der Gemarkung, was aber nicht mehr von mir bewirtschaftet wird. Daher gehöre ich auch zur Jagdgenossenschaft, kann da mitbestimmen und auch unsere Wege benutzen. Wenn es eng wird, erteile ich mir auf meinem Grund und Boden auch die Starterlaubnis. Da aber unsere Liegenschaften zu nahe am Ort sind und ein Weg vorbei geht, auf welchem oft Radfahrer, Spaziergänger und Hundehalter unterwegs sind, fliege ich woanders.
Wolke: Du hast sicher recht, wenn du feststellst, dass andere Zeitgenossen auch Rechte besitzen. So was nennt man glaube ich auch konkurierende Rechtstitel, daher gibt es auch so viel "gesprochenes Richterrecht" im Einzelfall. Besser ist es, man verträgt sich.
Auf öffentlichem Grund darf natürlich keiner tun, was er will. ßffentliches Gelände wird von irgendeiner Behörde verwalten und somit muss diese gefragt werden. Stellt auch vor, es geht jemand in einen Park und lässt Sand aufkippen, um dort Beachvolleyball zu spielen. Im Park kann man zwar fliegen, aber die Einwillung des Grundstückseigentümers kann man nicht einfach voraussetzen, nur weil dieses Gelände einer öffentlichen Gemeinschaft gehört. Deshalb ist auch jeder Weg oder Straße nie ohne Einwilligung legal zu benutzen.
Gruß und besorgt auch die Unterlagen



), da dies aber ein heisses Thema ist, starte ich mal gleich durch. 
Kommentar