Wildflieger und Polizei

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Fantus
    Senior Member
    • 25.05.2005
    • 8357
    • Torsten

    #31
    AW: Wildflieger und Polizei

    lustigerweise finde "mein" bauer das gut ich verscheuche die saat krähen
    GruÃ?, Torsten
    nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

    "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

    Kommentar

    • Magic-Herb
      Member
      • 13.02.2006
      • 508
      • Markus
      • Hengersberg im schönen Niederbayern

      #32
      AW: Wildflieger und Polizei

      Hallo!
      Die Antwort findet sich ... na im Gesetz

      [FONT="Arial Narrow"]§ 905 BGB: Begrenzung des Eigentums
      Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. [/FONT]

      Das heißt, dass der Eigentümer eines Grundstückes (und nur der!)das Fliegen dann verbieten kann, wenn es ihn beeinträchtigt, was bei Modellhubschraubern wohl immer zu begründen ist , z.B. durch von den Hubis ausgehende Gefahren oder mögliche Schäden...

      ßbrigens bei E-Helis bis 5 Kg braucht man nur die Erlaubnis des Eigentümers der Wiese,auf der man fliegen will, diese kann natürlich auch mündlich erteilt werden.

      Grüße

      Magic-Herb

      Kommentar

      • JD
        JD

        #33
        AW: Wildflieger und Polizei

        Zitat von Magic-Herb Beitrag anzeigen
        ......ßbrigens bei E-Helis bis 5 Kg braucht man nur die Erlaubnis des Eigentümers der Wiese,auf der man fliegen will, diese kann natürlich auch mündlich erteilt werden.
        .....
        Hi,

        und der Rechtssicherheit wegen fixiert man das gesagte, geprochene und mündlich vereinbarte doch eben auf ein Stück Papier . Es geht ganz schnell und tut überhauptgarnicht weh.

        Gruß
        Jörn

        Kommentar

        • Sycorax
          Sycorax

          #34
          AW: Wildflieger und Polizei

          Ihr verwechselt immer eine Kleinigkeit: Ihr braucht nicht das Einverständnis zum Starten und Landen, sondern die Erlaubnis zum "Betreten" des Grundstücks.

          Wenn Ihr die habt, was man bei öffentlichen Geländen und Wegen vorraussetzen kann, könnt Ihr dort auch Starten und Landen.
          ßffentlicher Grund kann zunächst immer betreten werden, es sei denn, entsprechende Verbotsschilder schränken dies ein ( "Rasen betreten verboten" ).

          Wenn der öffentliche Grundstückseigentümer nicht möchte, daß Ihr von seinem Grund aus startet und landet, kann er Euch die Erlaubnis zum Betreten entziehen bzw. das Betreten an Verhaltensregeln knüpfen ( "Hunde sind an der Leine zu führen" , "Modellflug ist untersagt" ) , die müssen aber deutlich sichtbar am Grundstücksrand angebracht werden.

          Bei privatem Grund habt Ihr erstmal keine Erlaubnis den zu betreten, da dreht sich alles um. Der Eigentümer wird natürlich wissen wollen, was Ihr auf seinem Grundstück treibt. Wenn er etwas gegen Modellflug hat, war's das und er lässt Euch einfach nicht auf sein Gelände. Das hat aber überhaupt nichts mit einer Erlaubnis für's Starten / Landen oder einer Aufstiegserlaubnis zu tun.

          Eine Aufstiegserlaubnis wird nicht vom Grundstückseigentümer vergeben, sondern von der zuständigen Luftfahrtbehörde - und die ist nur nötig, wenn Modelle über 5kg geflogen werden sollen. Deshalb gibt es ja z.B. "Parkflieger", die man u.a. in öffentlichen Parks fliegen darf !

          Wenn ein Privatweg nicht als solcher zu erkennen ist, öffentlich zugänglich ist und z.B. die benachbarten Wiesen durch Zäune abgegrenzt sind, kann man erstmal davon ausgehen, daß auch hier das Betreten erlaubt ist ( ansonsten müsste der ja entsprechend abgegrenzt bzw beschildert sein ).

          Wichtig wäre also zu wissen, ob man von privatem oder öffentlichem Grund startet. Ist's öffentlich, würde ich den Polizisten nett und freundlich sagen, daß das ßberfliegen erlaubt ist und man sich doch gar nicht auf dem Gelände des Beschwerdeführers befindet, das wäre doch durch die Zäune abgegrenzt.
          ( Das man sich auf öffentlichem Grund befindet, können die ruhig selbst recherieren ) Dazu behauptet man noch, dort wo man sich befindet, darf man sich aufhalten, das Modell wiegt unter 5 kg und ist kein Verbrenner, daher dürfe man dort auch damit fliegen. Das ßberfliegen der Nachbargrundstücke ist ja auch erlaubt, sogar das Bergen des Modells falls es mal unbeabsichtigt dort landet.

          Wenn die Kollegen merken, daß man gut informiert ist, dürften die wieder unverrichteter Dinge abziehen.

          Ach ja, Leute die Euch beim fliegen stören und keine Ruhe geben, machen sich ggfs. wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr strafbar. Seit August 2006 führen wir offiziell Luftfahrzeuge ! Wir haben die gleichen Pflichten ( Versicherung ) , damit aber auch die gleichen Rechte !

          wenn es ihn beeinträchtigt
          Tja .. da muss er die Beeinträchtung aber erstmal begründen, vor allem wenn er gar nicht auf seiner Wiese ist ! Und Menschen überfliegt man ja auch als Wildflieger nicht.
          Zuletzt geändert von Gast; 07.07.2008, 23:34.

          Kommentar

          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22636
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #35
            AW: Wildflieger und Polizei

            Leider ist bis auf wenige Ausnahmen nur Sycorax Beitrag welcher der Lage am nächsten ist (wobei auch meine Kenntnisse durch Eigenerfahrung nicht der Weisheit letzter Schluss sind).

            Aber noch ein paar Punkte:
            Auch wenn §905 BGB gerne allumfassend das ganze Universum mit abdecken möchte, steht vor dem BGB unsere Verfassung, das GG. Und das GG sagt nun mal das das BGB den Umgang der Bürger regelt, aber vom Luftraum die Finger weg lässt, denn dafür ist das Luftrecht zuständig.
            Dies kann man auch soweit interpretieren, dass auch die Naturschutzgesetze für den Luftraum nur eingeschränkt gelten können.

            Aus eigenem sehr aktuellen Anlass ist unsere Heli-Crash-Crew gerade heftigst von solchen Streitereien mit einem Jagdpächter und seinem Jagdhelfer betroffen.
            Dies führte letzten Samstag dazu dass der Jagdpächter die Polizei rief, die dann die Streiterei damit beendete, dass sie uns bat doch bitte für heute das Fliegen einzustellen. Da die Polizei sich wegen Unkenntnis der sehr speziellen Rechtslage nicht die Finger verbrennen wollte hat sie nur einen Bereicht verfasst und mit uns vereinbart, dass wir weiteres mit der Ortspolizeibehörde klären. Heute war ich dann auf der Ortspolizeibehörde und hatte eine lockere Unterhaltung mit dem Amtsleiter (sehr netter Mensch und äußerst hilfsbereit!!) über die Nutzung "unsere" Wiese zum Fliegen.
            Ergebnis:
            - da wir die ausdrückliche Erlaubnis des Bauern (Eigentümer der Wiese) zum Betreten der Wiese haben
            und
            - erlaubnisfreien Modellflug betreiben (<5kg, Elektro)
            und
            - 100m von der öffentlichen Strasse/Weg zu Fuß gehen (weil wir den Landwirtschaftsweg nicht benutzen "sollen") (Originalton: "Der Landwirtschaftsweg ist ja wirklich nicht das Problem; da gehen Sie eben 100m zu Fuss.")

            Also nochmal zu dem konkreten Fall zu eingangs:
            - du brauchst die Erlaubnis zum Betreten des Grund und Bodens. Bei öffentlichen Wegen ist grundsätzlich davon auszugehen dass sie nutzbar sind oder bestimmte Nutzung explizit kenntlich gemacht verboten ist.
            - die Polizei kann dir einen Platzverweis erteilen, hat aber in dem Fall ßrger wen du dich beschwerst.
            - wenn du wissentlich konkret Menschen (und mittlerweile auch Tiere) gefährdest, kann die Polizei dir unmittelbar das ganze Geraffel einkassieren, muss es aber auf der Wache wieder rausrücken, wenn du dich verpflichtest es zu unterlassen


            ... so reicht erstmal
            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

            Kommentar

            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22636
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #36
              AW: Wildflieger und Polizei

              äh, doch noch was

              Wenn mehrere Modellflieger über längere Zeit an einer Stelle geduldet werden, kann diese Stelle als "Anlage" gesehen werden, die dann von der unteren Naturschutzbehörde beurteilt werden kann und über diesen Weg, wenn keine naturschutzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, scheinbar zu einer "Modellfluganlage" wird. Damit ist eine Hürde zur Aufstiegserlaubnis, die nur vom zuständigen Luftamt erteilt wird, geschafft.



              Zusammenfassung:
              - wo du drauf stehst und gehst (auch zum Bergen nach dem Crash), brauchst du die Erlaubnis des Grundstückeigentümers
              - in der Luft unterstehst du dem Luftrecht und da kann selbst die Polizei dir nix tun (nur bei Gefahr im Verzug)
              Zuletzt geändert von JMalberg; 08.07.2008, 00:48.
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

              Kommentar

              • Yon Boy
                Senior Member
                • 22.05.2008
                • 1669
                • Christian
                • Solingen

                #37
                AW: Wildflieger und Polizei

                Das Bergerecht hat man allerdings auch. Das heist aber nicht das wenn der Heli abstützt man direkt auf das Gelände darf. Erstmal beim Grundstückseigentümer fragen. Wenn der nein sagt kann man erstmal nichts machen. In so nem Fall kann man die Polizei rufen, vieleicht gibt er dann nach. Wenn die auch nix machen sollten, kann man damit sogar vor Gericht gehen und das Fluggerät bergen. Es ist sogar rechtens wenn zwischen dem Absturz und der Bergung soviel zeit vergeht, das das Modell zusätlich schaden nimmt, den Grundstückseigentümer auf Schadensersatz zu verklagen.

                Generell kann man sagen auf öffentlichen Plätzen und dem eigenen Eigentum darf gestart werden. Fliegen darf man überall wo keine Personen gefährdet oder beeinträchtigt werden.


                Wo hat sich denn der "alte Opa" aufgehalten?
                Der Opi war auf dem ßffentlichen Feldweg. Das Feld ist an sich nicht abgegrentzt.
                wir stehen ca. 2-3m auf dem Feld ( gemähte Wiese ) hinter uns der Feldweg und fliegen dann über dem Kornfeld sind zwei Fälder aneinander das eine gemähte Wiese, das andere ist Getreide. Zum landen fliegen wir dann wieder Richtung Feldweg und landen dort. Also Starten und landen von dem öffentlichen Feldweg und fliegen über dem Feld vom Bauern.

                Ansich kann uns da also keiner was, selbst die Polizei nicht, und der Bauer kann uns an sich auch nichts anhaben. Wir haben ja zum glück einen netten Bauern der keine Probleme macht. geflogen wird dort auch immer nur zu zweit, wenn der eine fliegt guckt der andere ob von rechts oder links Fußgänger Fahradfahrer oder Autos kommen. Also fahrlässigkeit kann man uns nicht vorwerfen.

                Kommentar

                • gerhold
                  gerhold

                  #38
                  AW: Wildflieger und Polizei

                  Hallo FZRacer,

                  die Rechtslage ist so, wie ich sie bereits etwas weiter vorne beschrieben habe. Ansonsten sind hier viele Halbwahrheiten im Umlauf. Insbesondere das angeblich erlaubte Starten von sogenannten öffentlichen Wegen ist Nonsens. Ein öffentlicher Weg ist z.B. die Autobahn, Landstraße usw.
                  Wege im Feld sind nie öffentlich. Entweder gehören sie zu einem Grundstück oder der Gemeinde oder der Gemeinschaft dieses Jagdbezirkes. Auf jeden Fall gehören sie nie zum öffentlichen Verkehrsraum. Daher findest man auch oft en Schild "Durchfahrt verboten".Du brauchst grundsätzlich immer eine Erlaubnis zum Starten des Modells und die vom Grundstücksbesitzer. Das das überfliegen von Tieren und Menschen unterlassen wird, gehört m. E. zum normalen gesunden Menschgenverstand, das brauche ich extra zu erwähnen.
                  Im Graupner Angebot gab es immer ein schönes Heftchen mit dem Titel "Recht für Modellflieger" oder so. Dies empfehle ich dir zu kaufen, denn dann weißt du etwas, bist nicht aufs Philosophieren angewiesen.


                  Grüße

                  Kommentar

                  • Wolke
                    Wolke

                    #39
                    AW: Wildflieger und Polizei

                    Hallo zusammen,

                    irgendwo in diesem Fred hab ich gelsen: "... Sein recht zu kennen, aber nicht darauf zu beharren." Ich glaube das trifft den Punkt.

                    Man kann sich natürlich schlau machen und dann den dicken Macker raushängen lassen. Was mit Sicherheit ein guter Weg ist sich unbeliebt zu machen. Mit der Anzahl der Leute, bei denen du dich unbeliebt gemacht hast, sinken deine Möglichkeiten dein Hobby zu verwirklichen. Denn diese Leute haben auch Rechte und während ihr streitet ists eh nicht mit fliegen.

                    Auch im Rechststaat werden viel mehr gerichtliche Ausseinandersetzungen durch einen Vergleich beendet als durch ein Urteil. Und, das darf man nicht vergessen, ein Urteil ist nur eine Entscheidung, die NICHTS mit Gerechtigkeit zu tun haben muss.

                    Deshalb kann es für "uns" Wildflieger nur den Dialog geben. Also rausfinden, wer hat sich beschwert und warum. Dann mal mit demjenigen Reden, sich für die Unanehmlichkeiten entschuldigen und einen Kompromiss finden. Natürlich wird es immer "Spielverderber" geben aber das ist nunmal so. Auch sich gegen diese Leute durchzusetzten ist mit mehr Aufwand und Stress verbunden, als sich ein neues Flugrevier zu suchen. Mal ganz abgesehen davon, das grade diese "Spielverderber", selbst rechtlich zurechtgewiesen, mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin rumstänkern werden und so den Ruf der Wildflieger in Ihrem direktem Umkreis nachhaltig schädigen.

                    Fakt ist nunmal das so ein Heli eine große Verantwortung mit sich bringt. Die Dinger sind nunmal tödlich gefährlich, egal ob 450er oder 90er. Schlägt sonn Ding in einen Menschen ein, erinnert die Szene dannach vermutlich eher einem Metzgerreibetrieb, als einem Flugplatz. Dh. haben Anwohner zurecht bedenken oder Angst, um Ihr Eigentum, Ihr Leben, Ihre Haustiere. Nur das Vertrauen, in die Umsichtigkeit des Piloten, kann diesen Umstand lindern.
                    Das Beharren auf seine Rechte ist dazu sicher nicht der beste weg.

                    Nur meine 20 Cent
                    Michel

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22636
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #40
                      AW: Wildflieger und Polizei

                      @gerhold: Ich bin mir nicht sicher ob wir beide das gleich meinen (wollen).
                      Prinzipiell ist es ja richtig, dass davon auszugehen ist in D-Land sei aller Grund und Boden inkl. Strassen und Wege irgendwelches Eigentum. Die Nutzung (Widmung) "nicht privatem" Grund und Boden ist aber generell öffentlich für jede Nutzung, wenn nicht ausdrückliche Verbote bestehen. Auf Normaldeutsch: ßffentlicher Grund ist frei nutzbar, wenn da kein Verbotsschild steht. (Hab ich extra bei o.g. Hr der OPB nachgefragt.)

                      Aber ehrlich gesagt, habe ich den Eindruck dass die ßffentlichen Verwaltungen sich bei Konkretisierungen lieber hinter ihrem Verwaltungswall zurückziehen und sofaort eine andere Verwaltung konsultieren.

                      Eine Jagdgemeinschaft (i.e.S. die Gesellschaft der Jagdpächter) kann nur nach Erlaubnis der Jagdgenossenschaft eigene Wege oder Ansitze anlegen, dass wird aber seeehr locker gehandhabt. Egal was so ein Jäger auch behauptet... (ich könnt mich grade schon wieder aufregen... )


                      @Wolke: Sher schön formuliert!
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • byki90
                        Member
                        • 15.08.2007
                        • 506
                        • Stefan
                        • Grosshöchstetten (Schweiz)

                        #41
                        AW: Wildflieger und Polizei

                        Hallo


                        Zum Glück kenne ich diese Probleme nicht. Ich habe mit einem Bauern eine schriftliche Abmachung, dass ich 100 Quadratmeter von seinem Feld zum starten und landen mit dem Rasenmäher mähen darf. Natürlich bekommt er neben einer Flasche Schnapps noch ein kleinen finanziellen Zustupf.

                        So habe ich nie Probleme mit Leuten und zudem ist es echt cool einen eigenen Platz zu besitzen. So kann ich immer dann wenn ich Lust habe fliegen.


                        Gruss Stef
                        Gaui X5 mit Mini V-stabi, Graupner MX22 Fasst

                        Kommentar

                        • Dirk Albrecht
                          Member
                          • 14.06.2001
                          • 520
                          • Dirk

                          #42
                          AW: Wildflieger und Polizei

                          Zitat von Wolke Beitrag anzeigen

                          Deshalb kann es für "uns" Wildflieger nur den Dialog geben. Also rausfinden, wer hat sich beschwert und warum. Dann mal mit demjenigen Reden, sich für die Unanehmlichkeiten entschuldigen und einen Kompromiss finden. Natürlich wird es immer "Spielverderber" geben aber das ist nunmal so. Auch sich gegen diese Leute durchzusetzten ist mit mehr Aufwand und Stress verbunden, als sich ein neues Flugrevier zu suchen. Mal ganz abgesehen davon, das grade diese "Spielverderber", selbst rechtlich zurechtgewiesen, mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin rumstänkern werden und so den Ruf der Wildflieger in Ihrem direktem Umkreis nachhaltig schädigen.
                          Das ist mit Sicherheit die beste Möglichkeit, ich selbst würde auch zuerst die diplomatische Lösung versuchen. Nur leider hilft das nicht immer weiter, und mitunter ist es nun mal erforderlich auf seinem Recht zu beharren. Ich persönlich würde es nicht einsehen wenn ich:
                          - mich rechtens verhalte
                          - niemanden (weder Personen noch Tiere) gefärde
                          mich von einen dieser "Spielverderber" vertreiben lasse.

                          Mir kommt es immer so vor als ob solche Leute ein Ventil für irgendwelche unterschwelligen Probleme und/oder Frustrationen brauchen, Arbeit/ Ehe was weiss ich denn. Die haben selbst kein Hobby (Bier trinken und Fußball gucken gilt bei mr nicht als Hobby!!) somit auch kein Verständnis für andere und suchen und finden immer einen Grund sich aufzuspielen und zu stänkern.
                          Oder aber sie meinen sie müssen Hilfspolizei spielen, davon gibt es leider bei uns in D mehr als genug, das wusste übrigens auch schon Napoleon.

                          Gruß Dirk

                          Kommentar

                          • Yon Boy
                            Senior Member
                            • 22.05.2008
                            • 1669
                            • Christian
                            • Solingen

                            #43
                            AW: Wildflieger und Polizei

                            O.k das mit dem öffentlichen Feldweg war vieleicht nicht ganz so genau ausgedrückt. Da wo ich und ein paar andere noch fliegen ist im grunde auch kein Feldweg, ne wirkliche Straße ist es aber auch nicht. Die "Straße" führt halt durch 2 sehr große Felder um hinter den Feldern zu Wohnhäusern zu gelangen. Hauptsächlich wird die Straße aber für Fußgänger und Radfahrer benutzt. Neben an ist auch noch ein Fußballplatz. Verbotsschilder usw. stehen dort auch nicht, vondaher geh ich aus das es eine öffentliche Straße ist.

                            Rein Rechtlich gesehen dürfte ich doch sogar den Heli mitten in der Fußgängerzone fliegen lassen, soweit ich keine Leute damit gefährde.
                            Ich denke so wirklich im Gesetz ist da eine Regelung nicht zu finden, da gibt es doch immer irgend welche Schlupflöcher.

                            Kommentar

                            • Wolke
                              Wolke

                              #44
                              AW: Wildflieger und Polizei

                              Zitat von Yon Boy Beitrag anzeigen
                              Rein Rechtlich gesehen dürfte ich doch sogar den Heli mitten in der Fußgängerzone fliegen lassen, soweit ich keine Leute damit gefährde.
                              Sorry, das ist inakzeptabel.

                              Alleine dein Hobby ist in sich schon ein Risiko, was die Gefährdung von Mensch und Material einschließt.
                              Das kannst du nicht Ausschließen. Du kannst spielende Kinder, die du nicht gesehen hast, nicht ausschleißen. Genausowenig wie in Flug ins Umspannwerk, wenn es in der Nähe ist.

                              Also so ein fahrlässiges Kommentar... Was sagst du denn wenn das Kind tot auf dem boden liegt? "Oh, das hab ich aber nicht gewollt, der Heli hatte ja noch ein Problem und ich hab auch noch nie Fehler gemacht?!"

                              Da kann ich es schon fast verstehen, wenn Leute sich beschweren. Mach dir mal bewußt wie gefährlich dein Gerät ist und greif mit der Hand in den laufenden Rotor.

                              Würdest du nicht tun? Klar, aber in der Fußgängerzone fliegen. Nur weil vermeindlich das Recht dazu hast?!

                              Selbst wenn das nur ein Theoretisches Gedankenspiel war, ist das voll und ganz inakzeptabel und schon gar kein Argument.

                              Entschuldigt meine Härte aber ...

                              Gruß
                              Michel

                              Kommentar

                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22636
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #45
                                AW: Wildflieger und Polizei

                                Nicht einmal theoretisch kannste in der Fussgängerzone fliegen, da wie im Strassenverkehr es gilt keine Menschen zu gefährden.

                                Wenn du auf einem frequentierten Weg startest und landest, gibst du nicht nur den Mißmachern sondern auch dann der Polizei die Vorlage dich von dort zu verweisen oder eben auch den Gelümp einzuziehen wegen Gefährdung.
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X