Wildflieger und Polizei

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • FZRacer
    Member
    • 13.02.2003
    • 136
    • thomas

    #1

    Wildflieger und Polizei

    Guten Abend.Ich hätte aus gegebenem Anlass mal eine Frage an die Experten in Sachen Luftrecht für Modellflieger.Ich fliege einen Acromaster und seit neuestem einen E-Heli in T-Rex500 Größe schon seit 2 Jahren auf einer Wiese hinter meinem Wohnhaus.Bis jetzt gab es keinerlei Probleme von Seiten der näheren Anwohner(ca 300m Entfernung).Nun kam am Samstag eine Funkstreife angefahren und meinte ,der Eigentümer der Wiese hätte sich gemeldet und verbittet sich das ßberfliegen seiner Wiese.Nun haben wir(ich und ein Kumpel) erst mal den Flugbetrieb eingestellt.Durch die Wiese geht ein unbefestigter Weg welcher nicht als Privat deklariert ist noch ein Einfahrt Verboten Schild aufgestellt ist.Gehe ich recht in der Annahme es handelt sich um eine öffentliche unbefestigte Straße?Nun soweit sogut.Durch einen Anruf bei der örtlichen Wache durch meinen Kumpel kam nun heraus,daß es sich bei der Person welche den Anruf tätigte um einen Anwohner und nicht um den Eigentümer handelt.Ich nehme mal an ihm stört irgend etwas an der Modellfliegerei.Nun wie auch immer,meine eigentliche Frage lautet:benötige ich die Einwilligung des Eigentümers AUCH wenn ich von besagter öffentlicher Straße aus ohne seine Wiese zu betreten starte?Ist das ßberfliegen der Wiese nur mit Genehmigung des Eigentümers möglich?Ich dachte der Luftraum in Deutschland sei grundsätzlich frei und bei Einhaltung aller Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes habe ich sogar verfassungsseitig den Anspruch den Modellflug zwecks persöhnlicher Entfaltung auszuüben!Meine Modelle wiegen alle weniger als 5Kg,sind alle mit E-Antrieb,ich habe keinen Flugplatz in der Nähe wo das Betreiben von Modellflugzeugen störend wirken könnte,eine Versicherung mit Zusatz zum Wildfliegen ist ebenfalls vorhanden.Ich weiß daß ich bis jetzt ohne die Zustimmung des Eigentümers geflogen bin.Aber wo kein Kläger da kein Richter.Wie würdet ihr jetzt weiter verfahren?Ich fliege ja auch Verbrenner-Heli.Diese Lokation ist aber weit ab vom Schuß und da haben wir halt die Genehmigung des Bauern.Nur für einen Feierabendflug auf die Schnelle ist mir dieser Platz dann zu weit weg.ßrgerlich ist auch diese Wiese wird von vielen Hundebesitzern belaufen.Nicht daß ich etwas gegen Hundehalter oder Hunde hätte-nur der ein oder andere Passant der Wiese verliert auch mal eine Zigarettenschachtel oder ein Taschentuch.Ich überfliege die Wiese nur ohne eigentlich mit ihr in Berührung zu kommen und werde evtl. nicht geduldet.

    Gruß Thomas
    Logo 500 V-Stabi 4.0 3xBLS451,1xS-9254,YGE-120,Scorpion 4025 1100KV,800mAh Eneloop
  • Fantus
    Senior Member
    • 25.05.2005
    • 8357
    • Torsten

    #2
    AW: Wildflieger und Polizei

    der Luftraum ist frei das stimmt schon .... nur wenn di dir nen strick drehn wollen hast du denn für die Straße ne Genehmigung zum starten? zum landen brauchst du keine
    GruÃ?, Torsten
    nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

    "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

    Kommentar

    • leaf
      Senior Member
      • 28.12.2007
      • 2092
      • norman

      #3
      AW: Wildflieger und Polizei

      Also Nichteigentümer hat nix zu melden, allerdings mußt du glaube ich 1,5 km ausserhalb geschl. Orte fliegen.
      Gruß

      Kommentar

      • Fantus
        Senior Member
        • 25.05.2005
        • 8357
        • Torsten

        #4
        AW: Wildflieger und Polizei

        Zitat von leaf Beitrag anzeigen
        Also Nichteigentümer hat nix zu melden, allerdings mußt du glaube ich 1,5 km ausserhalb geschl. Orte fliegen.
        Gruß
        das gilt nur für Verbrenner
        GruÃ?, Torsten
        nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

        "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

        Kommentar

        • holger S.
          Member
          • 21.12.2007
          • 136
          • Holger
          • NRW

          #5
          AW: Wildflieger und Polizei

          Hallo,

          viell. hilft das hier:



          weiter.

          Gruß

          Holger

          Kommentar

          • FZRacer
            Member
            • 13.02.2003
            • 136
            • thomas

            #6
            AW: Wildflieger und Polizei

            leaf,das mit den 1,5Km Abstand bezieht sich nach meinem Kenntnisstand auf den Flug mit Verbrenner angetrieben Flugmodellen.
            Fantus,das ist auch ne gute Frage.Nur bei wem meldet man sich denn.Die Straße gehört der Gemeinde-ergo muß ich aufs Rathaus?
            Logo 500 V-Stabi 4.0 3xBLS451,1xS-9254,YGE-120,Scorpion 4025 1100KV,800mAh Eneloop

            Kommentar

            • Fantus
              Senior Member
              • 25.05.2005
              • 8357
              • Torsten

              #7
              AW: Wildflieger und Polizei

              richtig aber ich fürchte du wirst da nix erreichen aber eine wiese zu überfleigen kann dir neimand verbieten die Polizei kannst du da an das bundes luftfahrsamt verweisen


              allerdings kommt man bei sowas mit nettem dialog doch weiter
              GruÃ?, Torsten
              nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

              "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

              Kommentar

              • FZRacer
                Member
                • 13.02.2003
                • 136
                • thomas

                #8
                AW: Wildflieger und Polizei

                holger S.-diesen Text habe ich gerade ausgedruckt.Nur wie derjenige schon selber schreibt-er ist kein Jurist und speziel meine gestellte Frage wird nicht eindeutig beantwortet.Er schreibt man benötigt die Zustimmung des Eigentümers wenn man die Wiese oder Grundstück betreten will.Das würde ich ja nicht müssen in meinem Fall.
                Logo 500 V-Stabi 4.0 3xBLS451,1xS-9254,YGE-120,Scorpion 4025 1100KV,800mAh Eneloop

                Kommentar

                • leaf
                  Senior Member
                  • 28.12.2007
                  • 2092
                  • norman

                  #9
                  AW: Wildflieger und Polizei

                  Sorry,
                  da habe ich wohl sh... erzählt.

                  Kommentar

                  • dokktor
                    Member
                    • 13.03.2006
                    • 296
                    • Ingo

                    #10
                    AW: Wildflieger und Polizei

                    Schau im Grundbuch der Stadt nach wer Eigentümer der Wiese ist und wer Wegerecht auf besagtem Weg hat oder ob es sich um einen öffentlichen Weg handelt.
                    Dann einfach nachfragen ob es "genehm" ist. ßberfliegen kann man in der Regel schon. Fraglich ist aber ob man Passanten/ Gassigeher etwas zu nahe gekommen ist? Oder diese sich gefährdet fühlen. Mir wollte mal eine "Fusshupe" den laufenden Heli fangen. Hätte den 90er fast erwischt da Frauchen das Tier nicht an der Leine geführt hatte. Bin da allerdings auf unserem Vereinsgelände gewesen.
                    Zu welcher Uhrzeit fliegt Ihr? Die allgemeine Regel wie bei den "Rasenmäher/Laubläsern" etc. würde ich zB einhalten.

                    Gruss Ingo
                    ....Once upon a time there were Nitros, flybars and frequency pins....

                    Kommentar

                    • FZRacer
                      Member
                      • 13.02.2003
                      • 136
                      • thomas

                      #11
                      AW: Wildflieger und Polizei

                      Fantus,klaro die Polizisten gehen ja auch nur ihrer Arbeit nach und ich erwarte auch nicht daß sie in Sachen Luftverkehrsgesetz absolut Bescheid wissen.Nur was mache ich beim nächsten Besuch-reden hilft irgend wann nimmer weiter.Ich war heute natürlich wieder dort Fliegen,5min den Akku leer geballert und wech.Aber das solls ja nicht sein,ein bischen entspannter wäre mir schon wenn ich genau wüßte ich darf dort auch fliegen.
                      Logo 500 V-Stabi 4.0 3xBLS451,1xS-9254,YGE-120,Scorpion 4025 1100KV,800mAh Eneloop

                      Kommentar

                      • FlyFrog
                        FlyFrog

                        #12
                        AW: Wildflieger und Polizei

                        Thomas, du schreibst, dass du versichert bist.
                        Frag doch einfach bei dem Versicherer (DMFV/DMO/...)an, wie die rechtliche Lage ist.

                        Die Leute dort haben ständig mit dem Thema zu tun und wissen sicherlich ganz gut Bescheid.


                        Heino

                        Kommentar

                        • FZRacer
                          Member
                          • 13.02.2003
                          • 136
                          • thomas

                          #13
                          AW: Wildflieger und Polizei

                          dokktor,laut der Ortssatzung Neuenhagen ist Samstags ein normaler Werktag an dem keinerlei Einschränkungen in Richtung Lärmbelästigung anliegen.Ich fliege ja eigentlich nur in der Woche nach Feierabend so ab 19Uhr meine halbe Stunde und das reicht.Bis jetzt gab es von Passanten eher nur Zustimmung zum betreiben von Modellen dort-aber man weis ja nie.Vielleicht hat der ein oder andere
                          sich ja doch belästigt gefühlt.Ich fliege aber wirklich nur wenn keine Leute in unmittelbarer Nähe laufen.Aber da sind immer welche,halt verstreut auf der Wiese mit ihren Hunden Gassie gehen und Spielen.
                          Logo 500 V-Stabi 4.0 3xBLS451,1xS-9254,YGE-120,Scorpion 4025 1100KV,800mAh Eneloop

                          Kommentar

                          • mucwendel
                            Member
                            • 07.08.2007
                            • 46
                            • Michael

                            #14
                            AW: Wildflieger und Polizei

                            Ich meine ßberfliegen und bergen ist frei.
                            Starten und Landen normalerweise mit Genehmigung.
                            Schau mal hier.

                            Michael
                            T-Rex 600E / ACRO Master / Blizzard / FF10 2.4

                            Kommentar

                            • vw-bussmann
                              Senior Member
                              • 03.01.2007
                              • 1518
                              • Oliver
                              • Kirn/Bad Sobernheim (Verein)

                              #15
                              AW: Wildflieger und Polizei

                              Ich für meinen teil habe im Senderkoffer immer ein Ausdruck von dem (unten der link) dabei .



                              Wenn mal wieder jemand meint was sagen zu müssen, einfach in die Hand drücken, regelt sich fast von alleine.

                              Ab 1,5mtr. Höhe beginnt übrigends das Luftrecht, von daher haben höchstens 3dler ein Problem

                              Die Benutzung des Weges ist das Problem.

                              Deutschland iss Furchtbar immer diese Nasenbohrer und Besserwisser
                              --GruÃ? Oliver--
                              My Tube

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X