Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • papads
    Senior Member
    • 07.01.2012
    • 5575
    • Werner
    • Koblenz

    #46
    AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

    Genauso wie Manni sehe ich dies auch.
    Wenn es keine Spielstraße ist, darf ohne Genehmigung nicht von einer Straße oder Gehweg gestartet oder gelandet werden.
    Evtl. könnte man von seinem Autodach starten und Landen, vorausgesetzt man darf dort Parken.

    Kommentar

    • Juky
      RC-Heli TEAM
      • 15.03.2007
      • 20988
      • Ingolf
      • Dortmund

      #47
      AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

      Angeblich hatte ja der Eigentümer des Geländes etwas dagegen, daß sein Grund überflogen wird-
      mit der Durchsetzung priv. Interessen hat aber dann das Ordnungsamt gar nichts zu tun (?)

      Vllt. war das nur vorgeschoben- ich würde mal den Eigentümer ausfindig machen und ihn nach
      Start/Landeerlaubnis fragen, dann kann das OA ja am Strassenrand toben ...

      Kommentar

      • Hudson Hawk
        Gesperrt
        • 04.02.2016
        • 65
        • Konstantin

        #48
        AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

        Zitat von Oxigen Beitrag anzeigen
        Das war wohl ein enormes Erfolgserlebnis für das Ordnungsamt (da hab ich aber einen lang gemacht).
        Man könnte den Eindruck gewinnen, dass erfolgreiches "Einschenken" dem eigenen Ego dient.

        Kommentar

        • Ilasor
          Member
          • 26.12.2011
          • 736
          • Daniel
          • Saarland

          #49
          AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

          Zitat von Oxigen Beitrag anzeigen
          Auf das Thema ob ich nicht auch von der Strasse aus starten dürfte kam sofort ein energisches Nein (die Strasse ist übrigens ßffentlich).
          Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
          Meiner meinunung nach ist das eine öffentliche Straße, also darf die für Freizeit genutzt werden (Stsarten/Landen des Hubis).
          Das ist genau der falsche argumentative Ansatz, um dort weiter zu fliegen. ßffentlich/Privat ist hier nicht das entscheidene Kriterium. Eine Straße ist zwar öffentlich, aber (in der Regel) ausschließlich dem Verkehr gewidmet und darf daher auch nur dafür genutzt werden. Manni hat §31 StVO ja schon genannt. Spielen auf einer Straße ist nur mit Zusatzschild erlaubt. Das kleine weiße viereckige Schild mit dem Kind, das hinter einem Ball her rennt oder das große Blaue, das einen verkehrsbruhigten Bereich auszeichnet.

          Wenn ihr euch auf irgendwas berufen wollt dann darauf, dass das private Gelände nicht zum Innenbereich / zu einem im Zuhammengang bebauten Ortsteil gehört, deshalb "freie Landschaft" ist und von euch frei nutzbar ist. Die Fläche ist ja jetzt nicht klein und keine Baulücke ... und daher mal eher nicht "im Zusammenhang bebaut".

          Wenn ihr da also weiter fliegen wollt, dann am ehesten vom Grundstück aus. Nicht von der Straße.
          Zuletzt geändert von Ilasor; 20.04.2016, 08:33.

          Kommentar

          • Juky
            RC-Heli TEAM
            • 15.03.2007
            • 20988
            • Ingolf
            • Dortmund

            #50
            AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

            Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
            dann am ehesten vom Grundstück aus. Nicht von der Straße.
            Wofür es zwingend die Zustimmung des Grundstück- Eigentümers bedarf, wenngleich das Fehlen
            der Zustimmung wiederum nicht Sache des OA wäre ...

            Kommentar

            • goemichel
              Senior Member
              • 11.01.2012
              • 4180
              • Michael
              • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

              #51
              AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

              Zitat von Juky Beitrag anzeigen
              Wofür es zwingend die Zustimmung des Grundstück- Eigentümers bedarf,
              Nein! Nicht wenn es - wie Ilasor sagte/vermutet - "freie Landschaft" ist. Hatten wir aber alles schon erklärt.

              ßbrigens ist nicht der § 31 StVO einschlägig, sondern das Straßengesetz NRW, das den Widmungszweck festlegt.
              GruÃ? Michael
              [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

              Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

              Kommentar

              • Juky
                RC-Heli TEAM
                • 15.03.2007
                • 20988
                • Ingolf
                • Dortmund

                #52
                AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                Nicht wenn es - wie Ilasor sagte/vermutet - "freie Landschaft" ist. Hatten wir aber alles schon erklärt.
                Du meinst, weil "freie Landschaft" bzw. nicht abgegrenztes Gebiet betreten werden darf? Ich glaube eher nicht, daß das versicherungstechnisch
                die notwendige Zustimmung ersetzt bzw. überflüssig macht

                Kommentar

                • goemichel
                  Senior Member
                  • 11.01.2012
                  • 4180
                  • Michael
                  • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                  #53
                  AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                  Es geht doch hier nicht um Versicherungen, sondern um öffentliches (Betretungs-)Recht.
                  Und auch die Versicherung (insbesondere die des DMFV) kann von mir nicht verlangen, dass ich in der freien Landschaft erstmal ermittele, wem denn das Grundstück gehören könnte (was meistens auch gar nicht möglich - und nach dem Landschaftsgesetz NRW auch nicht nötig - ist).
                  GruÃ? Michael
                  [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                  Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                  Kommentar

                  • jumphigh
                    Senior Member
                    • 16.12.2009
                    • 4248
                    • Andreas
                    • Allstedt

                    #54
                    AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                    Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                    dass ich in der freien Landschaft erstmal ermittele, wem denn das Grundstück gehören könnte (was meistens auch gar nicht möglich
                    Muss ich zustimmen! Selbst als sicherer Käufer eines Grundstückes bekommt man keinen Einblick in das Kataster. Und was die Freizeitgestaltung auf Straßen und Fußwegen anbelangt: Warum darf jeder ungestraft seinen Ball, seine Inlineskates und andere Freizeitgeräte auf öffentlichen Wegen benutzen, ich aber nicht mein Sportgerät dort kurzzeitig aufstellen? Ich hatte das Gefühl, dass hier der Eindruck erweckt wird, selbst auf dem Fußweg gelte §31 StVO, aber der Seitenstreifen ist nicht identisch zum Fußweg. Falls so etwas existiert, sollte das OA schon eine vernünftige Begründung bringen.
                    Grüße von Andreas

                    Kommentar

                    • Oxigen
                      Gelöscht
                      • 26.01.2013
                      • 1193
                      • Stephan
                      • Oberhausen

                      #55
                      AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                      Zitat von freakystylez Beitrag anzeigen
                      Was wirst nun machen? Gehst da weiterhin dort fliegen?
                      Nein werde ich nicht, ich hab mich schon frühzeitig nach anderen Gebieten umgesehen. Außerdem wird das ja nicht mehr lange so am Brammenring aussehen. Die wollen das natürlich endlich verkaufen Sprich es wird zugebaut.

                      Kommentar

                      • michaelczaja
                        Senior Member
                        • 27.09.2014
                        • 1489
                        • Michael
                        • Duisburg

                        #56
                        AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                        Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                        Es geht doch hier nicht um Versicherungen, sondern um öffentliches (Betretungs-)Recht.
                        Und auch die Versicherung (insbesondere die des DMFV) kann von mir nicht verlangen, dass ich in der freien Landschaft erstmal ermittele, wem denn das Grundstück gehören könnte (was meistens auch gar nicht möglich - und nach dem Landschaftsgesetz NRW auch nicht nötig - ist).
                        stimmt, können sie nicht, im schadenfall können sie aber entscheiden ob sie NICHT zahlen, weil du keine erlaubnis eingeholt hast ;-)
                        Michael

                        Kommentar

                        • Klaus O.
                          Senior Member
                          • 03.12.2007
                          • 22475
                          • Klaus

                          #57
                          AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                          Zitat von michaelczaja Beitrag anzeigen
                          stimmt, können sie nicht, im schadenfall können sie aber entscheiden ob sie NICHT zahlen, weil du keine erlaubnis eingeholt hast ;-)
                          Das stimmt nicht, siehe hier.
                          Außerdem wird die Kausalität geprüft, ob der Unfall mit Erlaubnis vermeidbar gewesen wäre.

                          Klaus
                          Zuletzt geändert von Klaus O.; 06.05.2016, 12:55.
                          Gruß Klaus

                          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                          Kommentar

                          • michaelczaja
                            Senior Member
                            • 27.09.2014
                            • 1489
                            • Michael
                            • Duisburg

                            #58
                            AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                            Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                            Das stimmt nicht, siehe hier.
                            Außerdem wird die Kausalität geprüft, ob der Unfall mit Erlaubnis vermeidbar gewesen wäre.

                            Klaus
                            ".....aber sie hat die Möglichkeit den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen"

                            , kommt doch aufs Gleiche raus. Ich find diese Diskussion hier sehr lustig. Viele scheinen wirklich zu glauben dass es ein erlaubtes "wildfliegen" gibt. Fakt ist das ich die Erlaubnis eines Grundstücksinhabers brauche um das Grundstück nutzen zu dürfen, egal wofür. ßffentlicher Verkehrsraum ist nicht dafür geeignet um Fluggeräte gefahrlos starten und landen zu lassen und Ordnungsbehörden werden ihr recht durchsetzen das zu verbieten, zu recht bei den vielen I..... die es leider gibt. Einig dürften wir uns sein das es ordentliche, verständliche und klar definierte Gesetzestexte geben muß. Ich möchte mal sehen wie ihr reagiert wenn eine Kamera- "Drohne" über Euer Privates Grundstück fliegt und Filmchen dreht. Ist doch freier Luftraum, oder? Viel Spass beim Diskutieren.


                            PS, und genau aus dem Grund, weil es so viele wildflieger gibt wird meiner meinung nach bald nur noch das fliegen auf Vereins- Grundstücken erlaubt werden. ( nur meine Meinung)
                            Zuletzt geändert von michaelczaja; 06.05.2016, 19:43.
                            Michael

                            Kommentar

                            • Homer
                              Senior Member
                              • 04.10.2012
                              • 5030
                              • Rico
                              • Kreis Karlsruhe

                              #59
                              AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                              Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                              Muss ich zustimmen! Selbst als sicherer Käufer eines Grundstückes bekommt man keinen Einblick in das Kataster. Und was die Freizeitgestaltung auf Straßen und Fußwegen anbelangt: Warum darf jeder ungestraft seinen Ball, seine Inlineskates und andere Freizeitgeräte auf öffentlichen Wegen benutzen, ich aber nicht mein Sportgerät dort kurzzeitig aufstellen? Ich hatte das Gefühl, dass hier der Eindruck erweckt wird, selbst auf dem Fußweg gelte §31 StVO, aber der Seitenstreifen ist nicht identisch zum Fußweg. Falls so etwas existiert, sollte das OA schon eine vernünftige Begründung bringen.
                              Eben.
                              Beispiel bei mir Ortsausgang Richtung Rhein: Eine Strasse ohne Gehweg, ein Tempo 30 Schild am Ortsausgang ohne Ortsendeschild. Dort laufen Kinderwägen, Hundeausführer, fahren Fahrräder, Inliner, Skater und natürlich auch Autos.
                              Was ist das dann bzw. unter welche Rubrik fällt dann diese "Strasse"?
                              Und wenn dort ein Fussgänger angefahren wird, wird der dann in Regress genommen, weil er auf der "Strasse" nichts zu suchen hat?
                              Und von dieser "Strasse" geht ein Stück asphaltierter Weg rechts ab, vielleicht 10 Meter, der dann im Nirgendwo endet bzw. dann eher ein Feldweg für Traktoren ist.
                              Kein Schild.
                              Rechts gehört Bauer A, links Bauer B. Dort parken manchmal Hundebesitzer ihren Wagen mitten auf der "Strasse", um hinten im Feld Gassi zu gehen. Dort stehe auch ich und fliege. Außer mit einem Jäger hatte ich dort noch keinen ßrger. Und auch hier war das Amt bei mir und fragte, ob das überhaupt erlaubt sei.
                              Ehrlich gesagt wüsste ich garnicht, wen ich jetzt hierfür fragen sollte. Wenn das Amt mir den "Startplatz" verweigert, dann müssten auch wenn es dann genau genommen werden sollte alle Skater, Inliner und andere Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn verschwinden, weil sie ja auf der "Strasse" nichts zu suchen haben.
                              Es ist ja auch immer ein Geben und ein Nehmen. Ich fliege dort natürlich nicht, wenn grad der Bauer sein Feld bearbeitet. Oder wenn ich sehe, es laufen dort bereits Hundebesitzer.
                              Und wenn ich mein Modell unter 5kg dabei habe, wüsste ich spontan jetzt nicht, wie mir das jemand verbieten könnte.
                              zu viele Helis...

                              Kommentar

                              • Nerd
                                Member
                                • 28.12.2014
                                • 449
                                • Michael

                                #60
                                AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                                Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist zum Glück nicht notwendig. Auch wenn die Verbände uns dies immer wieder gerne einreden wollen. Sie werden ihre Gründe haben. Schränken ja auch ihre Versicherungen entsprechend ein. Vom Gesetzgeber wird es, bisher nicht verlangt.

                                (Ist aber wohl etwas OT hier)
                                Grüße
                                Zuletzt geändert von Nerd; 09.05.2016, 01:33.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X