Und was ist sonst deine Schlussfolgerung aus dieser Bestimmung? Für mich wird angestrebt, dass eben nicht (deutlich) unter 60km/h gefahren wird, was aber geschehe, wenn massenhaft langsamere Kfz. die BAB ebenfalls nutzen könnten. Ich leite daraus ab, dass eine- wenn auch nicht gesetzliche- Mindestgeschwindigkeit erreicht werden soll. Der Unterschied zu Zeichen 275 ist, dass auch nur temporär langsamere Kfz. auf die BAB dürfen, wenn sie nur im "Normalzustand" schnell genug wären.
Weiterhin gilt für jede Straße, dass auch absichtliches Schleichen (§3 (2)) verboten ist. Da sich die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer an den Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeiten orientiert, ist meine Interpretation, dass es de facto eben doch Mindestgeschwindigkeiten gibt, auch wenn sie nicht immer in der Höhe festgelegt sind.

Natürlich darf man nicht ohne triftigen Grund mit beliebig geringer Geschwindigkeit unterwegs sein. Die Geschwindigkeit muss so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpasst. Aber es gibt eben keine ausdrückliche Mindestgeschwindigkeit. Mehr wollte ich damit ja gar nicht Klugscheißen
Aber schon klar wie du das meintest. Sorry wegen offtopic.

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