AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen
Genauso wie Manni sehe ich dies auch.
Wenn es keine Spielstraße ist, darf ohne Genehmigung nicht von einer Straße oder Gehweg gestartet oder gelandet werden.
Evtl. könnte man von seinem Autodach starten und Landen, vorausgesetzt man darf dort Parken.
AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen
Angeblich hatte ja der Eigentümer des Geländes etwas dagegen, daß sein Grund überflogen wird-
mit der Durchsetzung priv. Interessen hat aber dann das Ordnungsamt gar nichts zu tun (?)
Vllt. war das nur vorgeschoben- ich würde mal den Eigentümer ausfindig machen und ihn nach
Start/Landeerlaubnis fragen, dann kann das OA ja am Strassenrand toben ...
Meiner meinunung nach ist das eine öffentliche Straße, also darf die für Freizeit genutzt werden (Stsarten/Landen des Hubis).
Das ist genau der falsche argumentative Ansatz, um dort weiter zu fliegen. ßffentlich/Privat ist hier nicht das entscheidene Kriterium. Eine Straße ist zwar öffentlich, aber (in der Regel) ausschließlich dem Verkehr gewidmet und darf daher auch nur dafür genutzt werden. Manni hat §31 StVO ja schon genannt. Spielen auf einer Straße ist nur mit Zusatzschild erlaubt. Das kleine weiße viereckige Schild mit dem Kind, das hinter einem Ball her rennt oder das große Blaue, das einen verkehrsbruhigten Bereich auszeichnet.
Wenn ihr euch auf irgendwas berufen wollt dann darauf, dass das private Gelände nicht zum Innenbereich / zu einem im Zuhammengang bebauten Ortsteil gehört, deshalb "freie Landschaft" ist und von euch frei nutzbar ist. Die Fläche ist ja jetzt nicht klein und keine Baulücke ... und daher mal eher nicht "im Zusammenhang bebaut".
Wenn ihr da also weiter fliegen wollt, dann am ehesten vom Grundstück aus. Nicht von der Straße.
Nicht wenn es - wie Ilasor sagte/vermutet - "freie Landschaft" ist. Hatten wir aber alles schon erklärt.
Du meinst, weil "freie Landschaft" bzw. nicht abgegrenztes Gebiet betreten werden darf? Ich glaube eher nicht, daß das versicherungstechnisch
die notwendige Zustimmung ersetzt bzw. überflüssig macht
AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen
Es geht doch hier nicht um Versicherungen, sondern um öffentliches (Betretungs-)Recht.
Und auch die Versicherung (insbesondere die des DMFV) kann von mir nicht verlangen, dass ich in der freien Landschaft erstmal ermittele, wem denn das Grundstück gehören könnte (was meistens auch gar nicht möglich - und nach dem Landschaftsgesetz NRW auch nicht nötig - ist).
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
dass ich in der freien Landschaft erstmal ermittele, wem denn das Grundstück gehören könnte (was meistens auch gar nicht möglich
Muss ich zustimmen! Selbst als sicherer Käufer eines Grundstückes bekommt man keinen Einblick in das Kataster. Und was die Freizeitgestaltung auf Straßen und Fußwegen anbelangt: Warum darf jeder ungestraft seinen Ball, seine Inlineskates und andere Freizeitgeräte auf öffentlichen Wegen benutzen, ich aber nicht mein Sportgerät dort kurzzeitig aufstellen? Ich hatte das Gefühl, dass hier der Eindruck erweckt wird, selbst auf dem Fußweg gelte §31 StVO, aber der Seitenstreifen ist nicht identisch zum Fußweg. Falls so etwas existiert, sollte das OA schon eine vernünftige Begründung bringen.
Was wirst nun machen? Gehst da weiterhin dort fliegen?
Nein werde ich nicht, ich hab mich schon frühzeitig nach anderen Gebieten umgesehen. Außerdem wird das ja nicht mehr lange so am Brammenring aussehen. Die wollen das natürlich endlich verkaufen Sprich es wird zugebaut.
Es geht doch hier nicht um Versicherungen, sondern um öffentliches (Betretungs-)Recht.
Und auch die Versicherung (insbesondere die des DMFV) kann von mir nicht verlangen, dass ich in der freien Landschaft erstmal ermittele, wem denn das Grundstück gehören könnte (was meistens auch gar nicht möglich - und nach dem Landschaftsgesetz NRW auch nicht nötig - ist).
stimmt, können sie nicht, im schadenfall können sie aber entscheiden ob sie NICHT zahlen, weil du keine erlaubnis eingeholt hast ;-)
Das stimmt nicht, siehe hier.
Außerdem wird die Kausalität geprüft, ob der Unfall mit Erlaubnis vermeidbar gewesen wäre.
Klaus
".....aber sie hat die Möglichkeit den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen"
, kommt doch aufs Gleiche raus. Ich find diese Diskussion hier sehr lustig. Viele scheinen wirklich zu glauben dass es ein erlaubtes "wildfliegen" gibt. Fakt ist das ich die Erlaubnis eines Grundstücksinhabers brauche um das Grundstück nutzen zu dürfen, egal wofür. ßffentlicher Verkehrsraum ist nicht dafür geeignet um Fluggeräte gefahrlos starten und landen zu lassen und Ordnungsbehörden werden ihr recht durchsetzen das zu verbieten, zu recht bei den vielen I..... die es leider gibt. Einig dürften wir uns sein das es ordentliche, verständliche und klar definierte Gesetzestexte geben muß. Ich möchte mal sehen wie ihr reagiert wenn eine Kamera- "Drohne" über Euer Privates Grundstück fliegt und Filmchen dreht. Ist doch freier Luftraum, oder? Viel Spass beim Diskutieren.
PS, und genau aus dem Grund, weil es so viele wildflieger gibt wird meiner meinung nach bald nur noch das fliegen auf Vereins- Grundstücken erlaubt werden. ( nur meine Meinung)
Zuletzt geändert von michaelczaja; 06.05.2016, 19:43.
Muss ich zustimmen! Selbst als sicherer Käufer eines Grundstückes bekommt man keinen Einblick in das Kataster. Und was die Freizeitgestaltung auf Straßen und Fußwegen anbelangt: Warum darf jeder ungestraft seinen Ball, seine Inlineskates und andere Freizeitgeräte auf öffentlichen Wegen benutzen, ich aber nicht mein Sportgerät dort kurzzeitig aufstellen? Ich hatte das Gefühl, dass hier der Eindruck erweckt wird, selbst auf dem Fußweg gelte §31 StVO, aber der Seitenstreifen ist nicht identisch zum Fußweg. Falls so etwas existiert, sollte das OA schon eine vernünftige Begründung bringen.
Eben.
Beispiel bei mir Ortsausgang Richtung Rhein: Eine Strasse ohne Gehweg, ein Tempo 30 Schild am Ortsausgang ohne Ortsendeschild. Dort laufen Kinderwägen, Hundeausführer, fahren Fahrräder, Inliner, Skater und natürlich auch Autos.
Was ist das dann bzw. unter welche Rubrik fällt dann diese "Strasse"?
Und wenn dort ein Fussgänger angefahren wird, wird der dann in Regress genommen, weil er auf der "Strasse" nichts zu suchen hat?
Und von dieser "Strasse" geht ein Stück asphaltierter Weg rechts ab, vielleicht 10 Meter, der dann im Nirgendwo endet bzw. dann eher ein Feldweg für Traktoren ist.
Kein Schild.
Rechts gehört Bauer A, links Bauer B. Dort parken manchmal Hundebesitzer ihren Wagen mitten auf der "Strasse", um hinten im Feld Gassi zu gehen. Dort stehe auch ich und fliege. Außer mit einem Jäger hatte ich dort noch keinen ßrger. Und auch hier war das Amt bei mir und fragte, ob das überhaupt erlaubt sei.
Ehrlich gesagt wüsste ich garnicht, wen ich jetzt hierfür fragen sollte. Wenn das Amt mir den "Startplatz" verweigert, dann müssten auch wenn es dann genau genommen werden sollte alle Skater, Inliner und andere Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn verschwinden, weil sie ja auf der "Strasse" nichts zu suchen haben.
Es ist ja auch immer ein Geben und ein Nehmen. Ich fliege dort natürlich nicht, wenn grad der Bauer sein Feld bearbeitet. Oder wenn ich sehe, es laufen dort bereits Hundebesitzer.
Und wenn ich mein Modell unter 5kg dabei habe, wüsste ich spontan jetzt nicht, wie mir das jemand verbieten könnte.
AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen
Die Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist zum Glück nicht notwendig. Auch wenn die Verbände uns dies immer wieder gerne einreden wollen. Sie werden ihre Gründe haben. Schränken ja auch ihre Versicherungen entsprechend ein. Vom Gesetzgeber wird es, bisher nicht verlangt.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar