Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

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  • Homer
    Senior Member
    • 04.10.2012
    • 5030
    • Rico
    • Kreis Karlsruhe

    #16
    AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

    Also Erstens hat die Polizei momentan glaub Wichtigeres zu tun. Aber man weiss ja nicht, möglicherweise wäre sie trotzdem gekommen.
    Zweitens kennen sich die meisten Ordnungsämter nicht wirklich aus. Das was auf den Schreiben steht, sagt doch alles aus. Und wenn du dich innerhalb dieser Begrenzung bewegst, kann dir nichts passieren.
    Hier bei mir bin ich auch schon vom Ordnungsamt angesprochen worden. Wir haben dann nett geplaudert und ich habe erklärt, was man darf und was nicht. Und sicher hat die Dame das nachgelesen, denn seitdem ist niemand mehr aufgetaucht.
    Drittens gehört niemand der Luftraum über seinem Grundstück. Selbst wenn der Besitzer das nicht möchte, kann er das dir nicht verbieten.
    Aber ich verstehe das. Ich weiss auch nicht, ob ich dann weitergeflogen wäre.
    Und Viertens macht der Ton die Musik. Mich hat auch schon ein Bauer angesprochen, weil ich mit dem Heli die Wildgänse verjage, die er als Auflage vom Land schiessen muss. Und das ganz normal und ohne böse Worte. Ja dann packe ich mein Zeug.
    Nach der Jagtsaison war er wieder froh, dass ich mit dem Heli die Gänse verjage und sie nicht seine ganze Saat fressen.
    zu viele Helis...

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    • papads
      Senior Member
      • 07.01.2012
      • 5575
      • Werner
      • Koblenz

      #17
      AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

      Zitat von Oxigen Beitrag anzeigen
      Die Strassen am Brammenring wurden vor einigen Monaten neu geteert und insbesondere die Strasse von der ich aus gestartet bin wurde für jedermann frei gegeben.
      Die Straße ist für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben aber nicht zum starten von Modellflugzeugen.
      Sobald du als Wildflieger von wo auch immer starten möchtest, benötigst du vom Grundstückeigentümer eine Starterlaubnis. (In diesem Fall wäre (für die Straße oder Gehweg) die Stadt dein Ansprechpartner).
      Wenn du solch eine Starterlaubnis nicht vorweisen kannst, kann dir das Ordnungsamt das starten und damit natürlich auch das fliegen untersagen!

      Gruß
      Werner

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      • garth
        Senior Member
        • 17.11.2009
        • 2631
        • Helmut
        • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

        #18
        AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

        Ich seh das wie Homer. Ich würd dort anrufen und freundlich fragen worauf genau sich das Ordnungsamt bezieht, und auf welcher Grundlage sie dich auffordern dort nicht zu fliegen. Das kostet nix, und vermutlich kommt raus dass sich die Dame nicht auskennt und es dir gar nicht untersagen kann.

        Wer sich nicht wehrt hat schon verloren.

        Nachtrag :
        Zitat von papads Beitrag anzeigen
        Die Straße ist für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben aber nicht zum starten von Modellflugzeugen.
        Sobald du als Wildflieger von wo auch immer starten möchtest, benötigst du vom Grundstückeigentümer eine Starterlaubnis
        Das mag sein wenn du deine 4-motorige dort starten willst. Aber da geht es rein um das Recht die Fläche zu betreten. Das hast du bei einer öffentlichen Strasse. Das hast du auch bei einer für den Verkehr gesperrten Strasse, so weit nicht in Privateigentum. Es steht nirgends dass du auf öffentlichen Wegen deinen Heli nicht starten darfst, und damit ist es erst mal erlaubt.
        Zuletzt geändert von garth; 18.04.2016, 09:14.
        Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

        Kommentar

        • papads
          Senior Member
          • 07.01.2012
          • 5575
          • Werner
          • Koblenz

          #19
          AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

          Zitat von garth Beitrag anzeigen
          Es steht nirgends dass du auf öffentlichen Wegen deinen Heli nicht starten darfst, und damit ist es erst mal erlaubt.
          Nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist automatisch erlaubt!
          Es ist auch nicht ausdrücklich verboten auf einer Autobahn zu Grillen!

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          • Sascha-BO
            Member
            • 28.11.2012
            • 322
            • Sascha

            #20
            AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

            Zitat von papads Beitrag anzeigen
            Es ist auch nicht ausdrücklich verboten auf einer Autobahn zu Grillen!
            StVO

            § 18
            Autobahnen und Kraftfahrstraßen

            (9) Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.

            Also wenn ich mit dem Auto drauf fahre und dann den Grill auspacke...
            Zuletzt geändert von Sascha-BO; 18.04.2016, 09:38.

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            • Ilasor
              Member
              • 26.12.2011
              • 736
              • Daniel
              • Saarland

              #21
              AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

              Zitat von papads Beitrag anzeigen
              Sobald du als Wildflieger von wo auch immer starten möchtest, benötigst du vom Grundstückeigentümer eine Starterlaubnis.
              Nein. "Freie Landschaft" darf zu Zwecken der Erhohlung (das umfasst auch sportliche und spielerische Tätigkeiten) betreten werden, egal wem das Grundstück gehört. Das umfasst nicht nur wirtschaftlich brach liegende Flächen, sondern auch alle nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Wege. Wenn ihr von einem privaten Feldweg irgendwo zwischen den Feldern startet, ist das vollkommen legitim - nur mit dem PKW einfahren dürft ihr natürlich nicht.

              Freie Landschaft ist je nach Land bisschen unterschiedlich definiert. Meistens heißt es einfach, dass das alle Flächen außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind. Da der Brammenring (anscheinend dem Luftbild nach) im Gewerbegebiet liegt, könnte man da eventuell "freie Landschaft" ausschließen. Aber das hängt dann wieder davon ab, wie eng man "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" definiert.
              Zuletzt geändert von Ilasor; 18.04.2016, 10:04.

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              • goemichel
                Senior Member
                • 11.01.2012
                • 4180
                • Michael
                • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                #22
                AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                Zitat von garth Beitrag anzeigen
                Es steht nirgends dass du auf öffentlichen Wegen deinen Heli nicht starten darfst, und damit ist es erst mal erlaubt.
                Nein. Alle (!) öffentlichen Straßen und Wege sind einem bestimmten Zweck gewidmet. Dazu gehört in den allerwenigsten Fällen "Sport, Spiel, Hobby".

                Aber das ist alles eher ein akademischer Streit, so lange wir nicht wissen, ob der "Brammenring" eine öffentliche Straße in Sinne des Straßengesetzes NRW ist.

                Was die Frage der "grundsätzlichen" Erlaubnis des Grundstückseigentümers angeht, hat Ilasor Recht. In der freien Landschaft darf man...
                GruÃ? Michael
                [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                • der RC-Hubiflieger
                  Senior Member
                  • 29.01.2016
                  • 1282
                  • Manfred

                  #23
                  AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                  Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                  Nach der Jagtsaison war er wieder froh, dass ich mit dem Heli die Gänse verjage und sie nicht seine ganze Saat fressen.
                  Ich bin bei " meinem Bauer " gern gesehen.
                  Manfred

                  Kommentar

                  • Oxigen
                    Gelöscht
                    • 26.01.2013
                    • 1193
                    • Stephan
                    • Oberhausen

                    #24
                    AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                    Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                    Also Erstens hat die Polizei momentan glaub Wichtigeres zu tun. Aber man weiss ja nicht, möglicherweise wäre sie trotzdem gekommen.
                    Die tauchen da hin und wieder auf wenn das mit den Beschleunigungsrennen der Zweiräder zu viel wird schon oft genug erlebt.

                    Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                    Zweitens kennen sich die meisten Ordnungsämter nicht wirklich aus.
                    Sie sagte mir das der Eigentümer des Grundstücks das nicht möchte das dort geflogen wird.

                    Zitat von Homer Beitrag anzeigen
                    Drittens gehört niemand der Luftraum über seinem Grundstück. Selbst wenn der Besitzer das nicht möchte, kann er das dir nicht verbieten.
                    Bleibt dann aber immer noch die Frage des Starten von der Strasse/Gehweg offen, darf ich das oder nicht?
                    Sollte letzteres der Fall sein dann hat es sich da mit fliegen.

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22636
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #25
                      AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                      Wo darf ich fliegen? (in Deutschland) - Rechte und Pflichten - vBulletin-Lexikon - RC-Heli Community
                      Kann gerne ergänzt werden
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • michaelczaja
                        Senior Member
                        • 27.09.2014
                        • 1489
                        • Michael
                        • Duisburg

                        #26
                        AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                        Zitat von papads Beitrag anzeigen
                        Die Straße ist für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben aber nicht zum starten von Modellflugzeugen.
                        Sobald du als Wildflieger von wo auch immer starten möchtest, benötigst du vom Grundstückeigentümer eine Starterlaubnis. (In diesem Fall wäre (für die Straße oder Gehweg) die Stadt dein Ansprechpartner).
                        Wenn du solch eine Starterlaubnis nicht vorweisen kannst, kann dir das Ordnungsamt das starten und damit natürlich auch das fliegen untersagen!

                        Gruß
                        Werner
                        genau so seh ich das auch.

                        Zur ßberschrift:

                        Offizielles seh ich in diesem Wisch nichts! Da bedarf es schon ein Briefchen mit Stempel!
                        Zuletzt geändert von michaelczaja; 18.04.2016, 19:48.
                        Michael

                        Kommentar

                        • Schraubcopterflieger
                          Senior Member
                          • 15.01.2013
                          • 2953
                          • Dominique

                          #27
                          AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                          Zum starten von öffentlichen Flächen braucht man keine Genehmigung.
                          Wir wollten mal eine haben, konnte man uns aber nicht ausstellen weil es eben nicht untersagt ist. Wenn man diese Fläche betreten darf, darf man dort auch starten. Es sei der Start ist ausdrücklich untersagt. Und dafür bedarf es eine Begründung.
                          Das dazu das man eine Starterlaubnis braucht.

                          @Ilasor
                          Freiflächen darf man eben nicht frei für sich nutzen. Das ist in genau nur einem Bundesland erlaubt. Ich glaube das was NRW? Hier ist es jedenfalls nicht so.
                          Solche Regeln gibt es viele, ist nur in einem einzigen Bundesland erlaubt für eine Nacht zu Zelten wo man will, das ist hier der Fall. Anderswo kommt dann die Polizei.
                          .............................
                          Zum Grillen auf der AB, da man die nicht betreten darf, nicht und auch nicht mal Halten darf (Ja aussteigen im Stau ist illegal), man sich Anschnallen muss und es eine Mindestgeschwindigkeit gibt, wird das mit dem Grillen recht schwer befürchte ich.

                          Kommentar

                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #28
                            AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                            Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                            Hier ist es jedenfalls nicht so.
                            "Hier" ist wo?
                            Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
                            auf der AB, ...und es eine Mindestgeschwindigkeit gibt,
                            Gibt es nicht. Zumindest nicht generell. Es gibt einige Stellen, an denen eine Mindestgeschwindigkeit ausgeschildert ist. Hiermit: Verkehrszeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
                            GruÃ? Michael
                            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                            Kommentar

                            • jumphigh
                              Senior Member
                              • 16.12.2009
                              • 4248
                              • Andreas
                              • Allstedt

                              #29
                              AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                              Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                              Gibt es nicht. Zumindest nicht generell.
                              Die Mindestgeschwindigkeit auf der BAB ist 60km/h! Die Schnellstraßen dürfen nur von Kfz. befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darüber liegt. Sonst sähe man noch mehr Krankenfahrstühle verwirrter Rentner auf der Autobahn.
                              Grüße von Andreas

                              Kommentar

                              • Sascha-BO
                                Member
                                • 28.11.2012
                                • 322
                                • Sascha

                                #30
                                AW: Nun Offizielles Flugverbot am Brammenring in Oberhausen

                                Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                                Die Mindestgeschwindigkeit auf der BAB ist 60km/h!
                                Nein! Das ist ein verbreiteter Irrtum. Die StVO schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträg".

                                Kommentar

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