Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

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  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25912
    • Thomas
    • Österreich

    #61
    AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

    Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
    Produkthaftung ist wieder 'ne ganz andere Baustelle.
    Das ist mir schon klar

    Das mit der Gewährleistung ist den meisten ja (hoffentlich) klar - aber es wird hier mMn teilweise der Herstellerbegriff des ProdHaftG für die Frage der Garantie herangezogen.

    Wo das Teil gefertigt wird, ist irrelevant. Rechtlich gesehen ist Robbe der Hersteller, auch wenn das Produkt fremdgefertigt wird und Robbe da nur seinen Aufkleber drauf klebt.

    Im §4 ProdHaftG steht: "Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt."
    Stay hungry. Stay foolish.

    Kommentar

    • Ilasor
      Member
      • 26.12.2011
      • 736
      • Daniel
      • Saarland

      #62
      AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

      Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
      Das mit der Gewährleistung ist den meisten ja (hoffentlich) klar - aber es wird hier mMn teilweise der Herstellerbegriff des ProdHaftG für die Frage der Garantie herangezogen.
      Nein, wurde sie nicht. Jedenfalls denke ich, dass allen klar war, dass die Garantie von Robbe gegeben wird und über Robbe läuft, Robbe also der Garantiegeber ist.

      Es ging viel mehr darum zu zeigen, dass Robbe nicht nur der Garantiegeber ist, sondern eben auch der Hersteller und es daher konform ist, wenn ein Händler eine Reklamation vor der Nachbesserung zuerst zu Robbe als Hersteller zur ßberprüfung schickt. Der Kern war, dass Robbe also der Hersteller ist, der den Schaden beurteilen kann, und nicht irgendeine Fabrik im chinesischen Hinterland herangezogen werden müsste. Klar, die Definition entstammt dem ProfHaftG, aber es ging da auch mehr um den generellen Inhalt. Das BGB umfasst leider keine so klare Definition, §950 BGB kommt aber letztendlich zum gleichen Ergebnis.

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