Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

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  • parkplatzflieger
    Senior Member
    • 18.03.2012
    • 8994
    • Torsten
    • FMBG Schifferstadt-Assenheim

    #16
    AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

    Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
    so wie es bisher verstanden haben gibt es wohl nur immer diese 2 jahre HERSTELLER-Garantie.
    Nein, Du hast ein Recht(!) auf 2 Jahre Händlergewährleistung. Garantieleistungen der
    Hersteller sind immer freiwillig.

    Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
    Aber darf mich der Händer innerhalb von 6 Monaten auf den Hersteller verweisen?
    Aus dem Bauch raus: Es ist das Problem des Händlers. Allerdings wird man ihm
    eine angemessene Zeit zur Behebung des Problems zugestehen müssen. Auch
    kannst Du ihm nicht vorschreiben, wie er das Problem behebt. Nur wenn er es nicht
    beheben kann, hast Du Recht auf Wandelung (== Geld zurück).
    Torsten
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    • Muki19
      Senior Member
      • 06.08.2008
      • 2579
      • Matthias
      • Hamburg

      #17
      AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

      Habe selbst nochmal wegen Gewährleistung geschaut:

      Gewährleistung sind gesetzlich auf 24 Monate festgelegt. Bei gebrauchten Dingen kann es über die AGB's auf 12 Monate verringert werden.
      In den ersten 6 Monaten davon (egal ob 24 oder 12 Monate) muss der Verkäufer beweisen das man den defekt selbst verursacht hat. Er ist aber verpflichtet nachzubessern!

      Danach ändert sich nur die Beweispflicht das der kunde jetzt beweisen muss das der schaden von anfang an war.

      Wenn also ein defekt festgestellt wird ist der Verkäufer dazu verpflichtet den schaden zubeheben. Es ist aber so das der Käufer bestimmt was gemacht werden soll. Also entweder austauschen oder reparieren.

      Wenn ich also ein defektes gerät hinbringe und der Händler meint er schickt es zur reperatur habe ich doch das recht zusagen was gemacht werden soll, also kann ich doch gleich ein ersatzgerät verlangen kann aber auch der "reperatur" zustimmen.

      Garantie ist da die freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller, aber der Händler ist dazu gesetzlich verpflichtet mir 24 Monate Gewährleistung zugeben und haftet für schäden.(sofern nicht selbst verursacht und bei kauf schon vorhanden)

      Wenn ich jetzt mein servo zum Händler bringe und er einfach festlegt das es zur reperatur schickt ist das schonmal nicht korrekt, er müste mich ja fragen was man macht. Wenn er jetzt einfach das gerät zum Hersteller schickt aber der Hersteller keine pflicht hat was zuersetzen da er ja nur freiwillig was tauschen muss. Kann sich doch der Händler nicht von seiner Leistung freisprechen nur weil der Hersteller nix austauschen will.

      Ich habe immer so den eindruck das die Händler sich von jeder pflicht freisprechen wollen. Am meisten habe ich den eindruck das die Händler die defekten geräte zu den Hersteller schicken und die das beheben sollen obwohl die Händler dafür haften müssen Vermutlich bleibt der Händler auf defekte geräte sitzen und hat Mehrkosten?
      Zuletzt geändert von Muki19; 26.06.2015, 21:16.
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      • nordschleifler
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        • 06.02.2008
        • 1513
        • Sebastian
        • Nürburgring, Neuwied

        #18
        AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

        Hi. Wieso soll denn ein Händler haften für ein kaputtes Teil? Der schubst den Artikel doch nur
        über die Theke. Von daher word und muss er das Teil zum Hersteller schicken will er kein Minus machen.
        Gruss Sebastian

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        • Muki19
          Senior Member
          • 06.08.2008
          • 2579
          • Matthias
          • Hamburg

          #19
          AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

          Weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist!
          Der Händler haftet für seine ware 24 Monate lang.( das kann er auch nicht ändern oder bestimmen)

          Die Hersteller dagegen können kulant sein und dir das so tauschen sind aber nicht dazu verpflichtet.

          Defekte Ware: Immer erst zum Händler bringen - n-tv.de

          So ein Hersteller kann dir auch 7 Jahre Garantie auf irgendwelche Sachen geben. Beim Auto z.b. aber im Gegenzug must du z.b bestimmte dinge erfüllen z.b. regelmäßig bei ihm eine Wartung machen...andernfalls verfällt die garantie die ja freiwillig ist und unter bestimmten umstanden nur gilt.
          Zuletzt geändert von Muki19; 26.06.2015, 21:28.
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          • parkplatzflieger
            Senior Member
            • 18.03.2012
            • 8994
            • Torsten
            • FMBG Schifferstadt-Assenheim

            #20
            AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

            Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
            Ich habe immer so den eindruck das die Händler sich von jeder pflicht freisprechen wollen. Am meisten habe ich den eindruck das die Händler die defekten geräte zu den Hersteller schicken und die das beheben sollen obwohl die Händler dafür haften müssen Vermutlich bleibt der Händler auf defekte geräte sitzen und hat Mehrkosten?
            Ob Du dem Händler tatsächlich vorschreiben kannst, wie er nachbessert, beweifele
            ich. Was sollte er sonst machen, als sich an den Hersteller wenden? Solange dieser
            existiert, ist das der normale Weg. Wenn der nicht mehr existiert, hat der
            Händler ein Problem. Aber was soll er anderes machen, als die sowieso schon
            bezahlte Ware erst mal zu verkaufen. Das ist zumindest eine gute Chance, nicht
            auf der Ware sitzen zu bleiben.

            Schönes Beispiel sind derzeit die Hobbywing-Regler: Der Platinum V3 50A
            ist zur Zeit mit zwei unterschiedlichen Preisen gelistet:

            1. um die 80,-- Euro (der alte robbe-Preis)
            2. um die 60,-- Euro (vermutlich der künftige Preis, weil anderer Distributor)

            Die Shops, die dass Ding für 80,-- Euro anbieten, sitzen auf alten robbe-Beständen.
            Da die mit dem Preis nicht runter gehen, scheint die Marge im robbe-Sortiment
            überschaubar gewesen zu sein. Reine Spekulation.
            Torsten
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            • parkplatzflieger
              Senior Member
              • 18.03.2012
              • 8994
              • Torsten
              • FMBG Schifferstadt-Assenheim

              #21
              AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

              Zitat von nordschleifler Beitrag anzeigen
              Hi. Wieso soll denn ein Händler haften für ein kaputtes Teil?
              Tsja, weil der Gesetzgeber das so will. Als dieses Gesetz gemacht wurde, war
              die Herstellerlobby offenbar grösser als die Händlerlobby.
              Torsten
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              • Muki19
                Senior Member
                • 06.08.2008
                • 2579
                • Matthias
                • Hamburg

                #22
                AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                Er muss ja irgendwie den mangel beseitigen auch wenn es nur ein fehlendes kabel im Lieferumfang ist. Aber es ist ja nichtmehr so das du Elektrogeräte reparieren läst sondern eh gleich getauscht werden.

                Natürlich ist das für Händler ein Dorn im auge und wollen sich natürlich raus winden.
                Aber jeder von uns würde wohl immer einknicken wenn es darum geht sein recht zufordern. Und das wissen die, entweder wird einen Sachen erzählt die ein selber unsicher machen das man vielleicht nachgibt...

                Aber andernfalls warum soll dir der Händler schrott verkaufen dürfen und du sollst dich mit dem Hersteller in China rumschlagen????

                Ich glaube das in solchen fällen Media-Markt und CO die schlimmsten sind. Gemäß dem Motto " Wer da kauft ist blöd".

                Ich habe z.b. kein Verständnis dafür das man dort für Garantie extra zahlen soll wenn andere es freiwillig aus kundenfreundlichkeit dazu geben...
                Zuletzt geändert von Muki19; 26.06.2015, 21:44.
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                • Muki19
                  Senior Member
                  • 06.08.2008
                  • 2579
                  • Matthias
                  • Hamburg

                  #23
                  AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                  Was mich selbst erstaund ist wohl die Tatsache das man als kunde bestimmt wie nachgebessert wird. Wenn das wirklich so ist würde das wohl keiner wissen.

                  Ich weiß nur das man den Händler die Chance zum nachbessern geben muss. Ein defektes Gerät heißt also nicht gleich das man es zurück geben darf und Geld zurück...das wäre dann wenn man nix nachbessern kann z.b. wenn es das gerät nichtmehr gibt oder nicht zureparieren ist

                  Für die Händler ist es sicherlich besser wenn das gerät "repariert" wird, das kommt ja einem austausch durch den Hersteller gleich. Defektegeräte würden wohl beim Händler liegen bleiben, also kosten bedeuten. Daher ist es auch nicht verwunderlich wenn die sich weigern ein ersatzgerät rauszurücken...die Hersteller können sicher da auch nix machen weil man ja als kunde der reperatur zugestimmt hat. (oder mehr dazu überrumpelt)

                  Ich glaube auch nicht das es deine pflicht als kunde ist eine reperaturzeit inkauf zunehmen die ja ewig dauern könnte.
                  Ich könnte mir nur vorstellen das wenn der Händler kein gerät mehr auf lager hat und auch keines mehr besorgen kann, ihm dann nur noch die Möglichkeit der reperatur bleibt und wenn das auch nicht geht hast du andere Möglichkeiten.

                  Aber es intressiert mich schon sehr ob ich das recht auf ein Ersatzgerät habe wenn mein kaputt geht.
                  Ich glaube mich zuerrinnern das es dann immer heißt, nö geht nicht...
                  Zuletzt geändert von Muki19; 26.06.2015, 21:58.
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                  • Muki19
                    Senior Member
                    • 06.08.2008
                    • 2579
                    • Matthias
                    • Hamburg

                    #24
                    AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                    Nimmt der Käufer eine freiwillige Herstellergarantie in Anspruch anstatt der ihm zustehenden Gewährleistung, können ihm dadurch Nachteile entstehen. Das Gewährleistungsrecht legt fest, dass die Zeit, in der das Gerät in Reparatur ist, nicht zur Gewährleistungsfrist zählt. Lässt ein Verbraucher also seinen mp3-Player reparieren, der nach vier Monaten nicht mehr funktionierte, und bekommt diesen erst nach einem Monat wieder zurück, hat er danach noch weitere 20 Monate Anspruch auf eine erneute Gewährleistung. Wird das Gerät gegen ein neues getauscht, beginnt die zweijährige Frist von vorne. Für die Herstellergarantie, die individuell festgelegt werden kann, gilt das meist nicht


                    Es gibt viel zuwenig Aufklärung in diesem Land.
                    Sowas müste man schon in der Schule als Unterricht einführen...
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                    • stephan1985
                      stephan1985

                      #25
                      AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                      Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                      Wird das Gerät gegen ein neues getauscht, beginnt die zweijährige Frist von vorne. Für die Herstellergarantie, die individuell festgelegt werden kann, gilt das meist nicht

                      Hast du hierfür eine quelle? Das wird nämlich nicht so sein, geschickte bekommen so ein lebenlang neugeräte....

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                      • Klaus O.
                        Senior Member
                        • 03.12.2007
                        • 22475
                        • Klaus

                        #26
                        AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                        Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                        Ich weiß nur das man den Händler die Chance zum nachbessern geben muss.
                        So weit ich es noch in Erinnerung habe, hat der Händler 3 mal die Möglichkeit zur Nachbesserung.
                        Wenns dann noch immer nicht passt, hat der Kunde das Recht auf Wandlung - Geld zurück.

                        Quelle, meine Schulzeit.
                        Kann sein das es sich inzwischen geändert hat, denn es ist schon ein paar Tage her das ich zur Schule ging.
                        Zuletzt geändert von Klaus O.; 26.06.2015, 22:19.
                        Gruß Klaus

                        Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                        Kommentar

                        • Muki19
                          Senior Member
                          • 06.08.2008
                          • 2579
                          • Matthias
                          • Hamburg

                          #27
                          AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                          Zitat von stephan1985 Beitrag anzeigen
                          Hast du hierfür eine quelle? Das wird nämlich nicht so sein, geschickte bekommen so ein lebenlang neugeräte....
                          Gewährleistung nicht garantiert | VZBV

                          Zum Anderen ist es ja auch so, warum sollte ein neues getauschtes Gerät jetzt nicht 2 jahre Problemlos funktionieren?

                          Aber nach 6 Monaten must du ja den defekt selber beweisen das er schon war, das ist sicherlich nicht so einfach ohne Geld und zeit zu investieren. Und wie willst du ein Gerät manipulieren das immer innerhalb von 6 Monaten kaputt geht aber nicht auf Einwirkungen deinerseits zurück zuführen ist...

                          du kannst ja nicht einfach nach 23 Monaten hingehn und sagen dein gerät ist kaputt und du willst gleich ein neues, dann must du erstmal beweisen das es von anfang an schon nicht ging...

                          wie es schon in den Artikeln steht: nach 6 Monaten wird es schwierig...
                          Zuletzt geändert von Muki19; 26.06.2015, 22:53.
                          Radikal G20FBL
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                          • Muki19
                            Senior Member
                            • 06.08.2008
                            • 2579
                            • Matthias
                            • Hamburg

                            #28
                            AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                            Viel besser noch:

                            Gewährleistung bei Akkus - Akku muss zwei Jahre halten - garanbo

                            Also immer schön die Lipos hart rannehmen und alle 5 Monate Ersetzen lassen...
                            Radikal G20FBL
                            800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
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                            • Klaus O.
                              Senior Member
                              • 03.12.2007
                              • 22475
                              • Klaus

                              #29
                              AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                              Zitat von Muki19 Beitrag anzeigen
                              Also immer schön die Lipos hart rannehmen und alle 5 Monate Ersetzen lassen...
                              Jetzt wirds aber lächerlich.
                              Das Thema ist ernst, da alle die Robbe Produkte gekauft haben, egal wo, ein ernsthaftes Problem haben.
                              Gruß Klaus

                              Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                              Kommentar

                              • Muki19
                                Senior Member
                                • 06.08.2008
                                • 2579
                                • Matthias
                                • Hamburg

                                #30
                                AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe

                                Wieso lächerlich, wenn das Produkt Mängel aufzeigt muss der Händler diese beseitigen und was willst du bei einem Akku dieser Art reparieren? Mit der Nadel reinpieksen und die Luft raus lassen? Und die 24 Monate Gewährleistung sind gesetzlich vorgeschrieben und kann man nicht einfach ausschließen...

                                Wenn die Akkus also nach kurzer zeit schwächeln und Mängel aufzeigen und der Händler nur am Tauschen ist kann er sich ja beim Hersteller beschweren was das für ein müll ist. Oder willst du alle 3 Monate neue Akkus kaufen müssen weil dir dreck verkauft wird? Das ist ja nicht umsonst Verbraucherschutz und warum sollst du für den Schrott anderer in den sauren apfel beißen?

                                Ja klar jeder der noch Robbe gekauft hat hat quasi keinen Anspruch mehr auf diese Gewährleistung oder kann diese gern beim Insolvenzverwalter geltend machen...vielleicht gibt's dann später 10cent...

                                Die Frage ist also ob Futaba eventuell aus Kulanz da was übernimmt...
                                Radikal G20FBL
                                800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
                                MZ-24 Pro

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