Jetzt wirds aber lächerlich.
Das Thema ist ernst, da alle die Robbe Produkte gekauft haben, egal wo, ein ernsthaftes Problem haben.
Vielleicht möglich. Was soll ich den sagen, Robbe Futaba T10J, Robbe bD 3SX,
4 x Robbe Align Servos, nur der Heli ist von MSH.
Da ich alles beim örtlichen Fachhändler gekauft habe, gibt es da kein
Problem, der hat schon umstrukturiert.
Wir trinken ganz entspannt unser Käffchen.
Frage, warum sollten diese Produkte in der Gewährleistungszeit hopps
gehen, ist ja ein Wiederspruch in sich.
Die Gewährleistung muss der Händler leisten, da ist es nach meiner Auffassung völlig egal das Robbe Pleite ist.
Was soll denn der Händler machen Deiner Meinung nach?
Reparieren ist er nicht in der Lage und Ersatzgerät hat er auch keins mehr.
Also gibts nur eins, Geld zurück.
Mir tun in diesem Fall alle Händler leid, denn sie haben die Arschlochkarte gezogen obwohl sie nichts dafür können.
Zuletzt geändert von Klaus O.; 26.06.2015, 23:53.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe
Ja ok, das war jetzt für die, die direkt dort gekauft haben.
Im Endeffekt kannst du vom Händler verlangen das der schaden repariert wird, also muss er das einsenden,aber wenn das nach China muss ist das sicherlich sehr unangenehm. Oder er gibt dir ein Ersatzgerät, falls vorhanden.
Andernfalls könntest du wohl vom Kauf zurücktreten
Radikal G20FBL
800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
MZ-24 Pro
Was soll denn der Händler machen Deiner Meinung nach?
Reparieren ist er nicht in der Lage und Ersatzgerät hat er auch keins mehr.
Also gibts nur eins, Geld zurück.
Mir tun in diesem Fall alle Händler leid, denn sie haben die Arschlochkarte gezogen obwohl sie nichts dafür können.
Es geht doch nicht jedes Gerät kaputt, für andere ist es die Gelegenheit noch das ein oder andere schnäpchen zumachen...
Es ist auch Sache des Händlers wie er was repariert und wenn er da selber rumbastelt...er darf ja 2-3 mal probieren
Radikal G20FBL
800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
MZ-24 Pro
Im Endeffekt kannst du vom Händler verlangen das der schaden repariert wird, also muss er das einsenden,aber wenn das nach China muss ist das sicherlich sehr unangenehm.
Lass bitte mal bitte den OT Quatsch mit China.
In diesem speziellen Fall geht es um die insolvente Firma Robbe.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe
Es kann auch sein das Ripmax das dann übernimmt. Vielleicht sollen dann alle Händler die noch Futaba haben es dort einsenden. Vielleicht übernehmen die auch noch die jenigen die bei Robbe gekauft haben...
Aber eigendlich ist das Problem des Händlers wo er das hinschicken muss, Futaba gibt's ja noch.
Radikal G20FBL
800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
MZ-24 Pro
Was willst du den machen wenn die dinger in China hergestellt werden???
Nichts, denn den Chinamann interessiert es einen Schei* was mit seinen Geräten auf der ganzen Welt passiert.
Ansprechbare Partner sind immer die örtlichen Distributeure/Händler, aber da ist Robbe weg.
Futaba gibt's ja noch.
Es geht nicht um Futaba Produkte, sondern um das was unter dem Namen Robbe verkauft wurde.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
Was soll denn der Händler machen Deiner Meinung nach?
Reparieren ist er nicht in der Lage und Ersatzgerät hat er auch keins mehr.
Also gibts nur eins, Geld zurück.
Ja so ist es.
Wobei wenn er ein bisschen Ahnung von Elektronik hat ist es durchaus im Möglichen dass er auch selber ein bisschen was reparieren kann, aber das ist natürlich die absolute Ausnahme. Wobei das jetzt z.B. auf ein Ladegerät bezogen ist. Da kann man ein paar Elektronik Teile tauschen und dann kann es sein das es wieder geht.
Hier geht es ja laut Threadtitel um Futaba Produkte. Da wird man wohl eher nicht so viel selber dran reparieren können...
Aber Futaba Sachen kann man sicherlich irgendwo auf der Welt reparieren lassen, Futaba gibt es ja schließlich noch!
Zuletzt geändert von piotre22; 27.06.2015, 00:54.
Eine Pizza mit dem Radius z und der Dicke a hat das Volumen Pi*z*z*a
Hier geht es ja laut Threadtitel um Futaba Produkte.
Das ist richtig und das ist mit Ripmax ja schon lange geklärt.
Ich muß mich nur dafür entschuldigen, das ich mich auf den Robbe (OT) Quatsch eingelassen habe.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
Nur wenn futaba die dazu zwingt. Freiwillig würdest Du das als Distributor
ja auch nicht machen. Also: ßbernimmt ripmax die robbe-Altlasten?
Nein aber vielleicht sagt Futaba zu Ripmax sie sollen die bei Robbe gekauften Sender annehmen und werden dann aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit von Futaba ersetzt.
Somit wäre Ripmax dann jemand der einen da vielleicht weiter hilft bzw eine Anlaufstelle für den Käufer.
Man will ja auch keine Kunden verlieren oder das jemand deswegen von Futaba auf xyz wechselt.
(Wäre z.b. eine kundenfreundliche lösung von seitens Futaba)
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Aber mal noch eine ganz andere Sache zur Garantie und Gewährleistung:
Jeder Händler gibt ja meist freiwillig 2 Jahre Garantie auf die Produkte, diese läuft ja parallel zur Gewährleistung nur mit dem Unterschied das man bei tausch des Gerätes über die Gewährleistung wieder volle 2 Jahre Gewährleistung bekommt.
Also ist es ja garkeine Kundenfreundichkeit das die Garantie geben sondern nur der Versuch sich von dieser erneuten Gewährleistung auf neue getauschte Gerät freizusprechen, indem sie es über die freiwillige Garantie tauschen.
Aber der Händler kann doch nicht von mir verlangen das er es über die Garantie laufen läst und mich so stark benachteiligt, um sich selbst besser da stehn zulassen...
Was muss man da machen wenn man darauf besteht das defekte Geräte über die Gewährleistung ersetzt werden sollen?
es kann ja nicht sein das eine freiwillige Garantie die Gewährleistung außer kraft setzt oder umgeht...
Oft werden ja elektro Geräte zu den Herstellern geschickt wegen reperatur oder tausch. Jetzt kann der Hersteller ja noch garantie auf geräte geben. Aber dann würde ja der Händler meine Mängel über den Hersteller abwickeln wenn ich so einer Einsendung meines Gerätes zustimme.
Also ist es doch rechtens wenn ich verlange das der Händler es vor ort repariert und wenn er das nicht kann mir ein neues aus dem regal geben muss. Also nix mit einsenden und blabla
Und wenn er reparieren darf dann doch nur vor ort...
Sowas muste ich bisher kaum tun, aber wie kann man am ende nachvollziehn das es über die Gewährleistung lief?
AW: Futaba Gewährleistung nach Insolvenz von Robbe
Eine andere Sache sind ja jetzt diese Garantie-Siegel auf Geräten. Hersteller geben von mir aus xxx Jahre Garantie auf dies und das, aber nur wenn das Siegel nicht verletzt ist oder beschädigt, z.b. durch öffnen.
Jetzt könnte ja der Händler auch diese Leistung und Forderung annehmen für seine Garantie.
Aber selbst wenn ich so ein Siegel beschädige oder das Gerät öffne, darf der Händler mir ja nicht den tausch verweigern. ich habe ja nur die Garantie verloren aber nicht die Gewährleistung, oder?
Man könnte natürlich bei geöffneten Gerät vermuten das es manupuliert wurde vom Käufer, aber innerhalb von 6 Monaten muss das ja der Händler beweisen und wenn er das nicht kann muss er tauschen.
Radikal G20FBL
800er Heli 3-Blatt (Eigenbau)
MZ-24 Pro
Kann sich doch der Händler nicht von seiner Leistung freisprechen nur weil der Hersteller nix austauschen will.
Der Hersteller ist aber in der Lage festzustellen, ob der Schaden eventuell doch durch dich verursacht wurde. Ist das der Fall, muss auch der Händler keine Nachbesserung leisten. Da Händler das selbst nicht beurteilen können, werden die Hersteller heran gezogen.
Was mich selbst erstaund ist wohl die Tatsache das man als kunde bestimmt wie nachgebessert wird. Wenn das wirklich so ist würde das wohl keiner wissen.
Dieses Recht ist rein theoretischer Natur. Der Verkäufer kann eine Art der Nachbesserung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. "VerhältnismäßÃgkeit" ist Auslegungssache, aber man kann schon mit 10% Mehrkosten für eine Nachbesserungart gegenüber der Anderen auf Unverhältnismäßigkeit argumentieren. De facto hat damit immer der Händler die Wahl, weil die andere Variante eben unverhältnismäßige Kosten nachsich zieht.
Defektegeräte würden wohl beim Händler liegen bleiben, also kosten bedeuten.
Da mach dir mal keine Sorten. Die Händler werden das ziemlich sicher mit dem Hersteller abrechnen und nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Womit wir wieder bei der Wahl der Nachbesserung Art wären: Wenn der Hersteller eine Rücksendung vom Händler fordert und nur dann den Schaden erstattet, ist klar, dass der Händler diesen Weg wählt.
Ich glaube auch nicht das es deine pflicht als kunde ist eine reperaturzeit inkauf zunehmen die ja ewig dauern könnte.
Musst du nicht. Du kannst eine angemessene Frist setzen bzw. startet die sogar automatisch. Was angemessen ist, ist wieder nicht klar definiert, so 1-2 Wochen vermutlich. 6 Wochen für eine Nachbesserung sind jedenfalls nicht angemessen und muss man sich nicht gefallen lassen.
Also immer schön die Lipos hart rannehmen und alle 5 Monate Ersetzen lassen...
Normaler Verschleiß wird nicht durch die Gewährleistung abgedeckt, weil er kein Mangel darstellt. Wenn ein LiPo normalerweise nur 100 Zyklen hält, du die nach 2 Monaten geflogen hast und der Akku hinüber ist, bekommst du auch keinen Neuen.
Was muss man da machen wenn man darauf besteht das defekte Geräte über die Gewährleistung ersetzt werden sollen?
Ich kenne eigentlich keine Händler, die Garantie geben. Die wären auch schön blöd, weil das nur zusätzliche Kosten verursacht. Ich weiß nicht, wo du das her hast?
Du hast bei einem Tausch auch nicht immer 2 Jahre Gewährleistung, sondern nur, wenn der Verkäufer den Mangel anerkennt und daher nachbessert. Das wirst du ihm aber, vor allem nach den 6 Monaten, nicht beweisen können. Falls der Händler nach den ersten 6 Monaten austauscht, beruft er sich auf Kulanz und es beginnt keine neue Gewährleistung.
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