AW: Probleme mit einem Heli mit nicht genehmigtem Design
Coole Sache! Die unterstützen sogar noch aktiv. Die wissen kostenlose Werbung zu schätzen. Mein Kollege hatte nach der rot/weissen Cola Absage nun ein Design der ortsansässigen Brauerei. Die fanden das toll.
Dass sie wegen dem Verkäufer der Sache nachgehen und dass ich bis zum 01.03.2018 ein Foto von meinem neu gestalteten Heli senden soll.
was schreiben die denn??? Ich lese daraus, das er bis zum 1.03 ein Bild von dem (neu gestalteten) heli senden soll wollen. Da steht nichts vom umgestalteten Heli. Vielleich wollen die nur wissen ob alles richtig ist mit ihrem Logo. Ich würde denen ein Bild vom Heli schicken und warten was die dann sagen. Dann kann man immer noch "Neu gestalten"
Ich denke, bei meinem Heli wird der Bulle vom Monster aufgefressen.
Ich habe bei Monster Energy angefragt, dass ich einen Heli mit ihrem Logo und Schriftzug machen möchte.
Innerhalb wehnigen Stunden kam die Antwort, sogar mit der Zusage, dass sie mir in den nächsten Tagen Aufkleber zukommen lassen.
In der Tat... Monster ist da extrem kulant. Eine Anfrage bzgl. Motorraddesign wurde ebenfalls positiv unterstützt und mit einem Schreiben und beiliegenden Aufklebern belohnt.
Tatsache ist, das das Thema Markenrecht und Design nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Gerade sogenannte "Abmahnanwälte" haben sich darauf spezialisiert.
Damit provozierst du aber definitiv den Einstieg eines RB Anwalts. Der Bulle wurde geweckt, jetzt wäre besänftigen angesagt.
und was will der Anwalt sagen??? Das er einen Heli mit Redbull Design zu Hause auf dem Schrank stehen hat???? Keine Rechtschutzversicherung? da würde ich mal nachfragen, was Markenrechtsverletzung überhaupt bedeutet. Markenrechtsverletzung
"Die Marke in diesem Sinne ist gegen den kennzeichengemäßen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr geschützt. D.h. eine nur private Benutzung oder nicht zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung dienende Benutzung (z. B. die Verwendung in einem Nachschlagewerk in Form der redaktionellen Nennung) ist gestattet."
Und es ist sinnvoll es soweit kommen zu lassen, dass der Anwalt klingelt oder Briefchen schreibt? Berechtigt oder nicht sei mal dahingestellt. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe, daher zöge ich es vor ohne Anwalt aus der Sache rauszukommen.
Und im geposteten Schreiben ist RB ja noch recht freundlich, aber doch auch bestimmt. Die wollen das einfach nicht. Und dann muss man sie einfach nicht soweit bringen, dass sie die Anwaltskarte ziehen, denn die haben Geld ohne Ende, denen ist das scheixx-egal, und man selbst braucht erst mal ne Rechtschutz, die das übernimmt und dann auch noch einen eigenen Anwalt ... Danke, dann lieber umgestalten und kein ßrger, meinst nicht?
Zuletzt geändert von christianm; 08.02.2018, 11:38.
Und es ist sinnvoll es soweit kommen zu lassen, dass der Anwalt klingelt oder Briefchen schreibt? Berechtigt oder nicht sei mal dahingestellt. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe, daher zöge ich es vor ohne Anwalt aus der Sache rauszukommen.
Da hast du Recht. vollkommene Zustimmung.Vor Gott und deutschen Richtern.......
Aber ich würde trotzdem bei einem Anwalt nachfragen. Es gibt ja immer noch Gesetze was eine Markenrechtsverletzung ist. Ist doch klar das RedBull sagt man darf nicht, aber ob es auch stimmt.
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