wenn es ganz blöd kommt, kann der Kunde immer noch sagen, das er nicht darauf hingewiesen wurde, die Anleitung zu beachten.
Wenn man zb einen Kaufvetrag unterschreibt für einen Neuwagen im Autohaus und man nicht auf die umseitigen AGBs hingewiesen wird, sind diese auch nicht gültig für den Kaufvetrag. Wenn der Verkäufer nachweisen kann, auf die umseitigen AGBs hingewiesen zu haben, is Er aus dem Schneider.
Der Kunde könnte ja auch ganz einfach nachweisen fals erwünscht vom Gericht, das so ein neuer Motor auch mit dem Sprit läuft, der verwendet wurde.
Flieg einfach mit so einem neuen Motor dem Richter was vor auf dem Parkplatzgelände und dann hast du ja den nachweis, das der Motor an dem Sprit nicht zugrunde gegannen ist.

Kommentar