Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
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AW: Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
Nope. Kfz-Versicherer haben einen sog. "Kontrahierungs-Zwang". Das heißt, sie müssen jeden nehmen. Das mit dem Fahrer-Alter und so regulieren die über den Preis.Zitat von Juky Beitrag anzeigenGru� Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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AW: Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
Zitat von Juky Beitrag anzeigenSorry, habe ich nicht bewußt gemacht- hatte sich bei mir wohl schon festgesetzt mit dem "Spotter"
und Flug auf Sichtweite. Ist dies tatsächlich gesetzlich nicht vorgeschrieben?
However, zumindest über die Verbände (DMFV/MFSD) wärst Du dann nicht versichert, denn diese
schreiben Spotter bzw. L/S Betrieb vor.
����Die wesentlichen Rechtsgrundlagen der Modellfliegerei ergeben sich aus dem Luftverkehrsrecht,���.
Eine Definition des Begriffs -Flugmodell- ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO. Es handelt sich hierbei um unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
Quelle: http://www.modellflug-im-daec.de/recht
weiter: n Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (Lu VZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie -Flugmodelle-, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die kleinen und einfachen Modelle unter die Versicherungspflicht fallenZuletzt geändert von michaelczaja; 19.03.2016, 10:52.Michael
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Michael
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AW: Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
Das Problem an Paragrafen und Gesetzestexten ist das man sich nicht nur seine "Goldstücke" raussuchen darf sondern den kompletten Gesetzestext einbeziehen muß. Ich glaube das ist für die Meisten von uns nicht möglich. Hier gibt (gab) es doch einen Anwalt der sich genau um solche Fragen kümmern wollte, oder?
https://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=216339
Da gefunden:
Zu 7) Mit Brille oder ohne?
Das ist hier die derzeit viel diskutierte Frage. Gem.§ 15 a Abs.3 Zif. 1 LuftVO gilt, der Betrieb eines unbemannten Flugobjekts ist nicht außerhalb des Sichtbereichs zulässig. Für uns bedeutet das wiederum, dass jedenfalls der Betrieb während der Tageszeit, d.h. ½ Stunde nach Sonnenaufgang und ½ Stunde vor Sonnenuntergang, unproblematisch ist.
Was gilt für die Nachtzeit? Der Gesetzgeber hat außerhalb des Sichtbereichs definiert, als
�??das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist�??.
Nachtflug ist daher auch okay, solang dementsprechende Beleuchtung angebracht ist, d.h. Illuminierung des Heckrohrs, der Rotorblätter usw., sprich man den Heli auch während der Nacht mit bloßem Auge (Brillen und Kontaktlinsen eingeschlossen) erkennen kann. Da es ja immer diese Beleuchtungssets zu kaufen gibt, erlasse ich euch jetzt mal die Detailbeschreibung.
Was aber hat das Ganze mit Brillen zu tun? Es geht natürlich dem Hobby entsprechend um den First-Person-View (kurz �??FPV�??). Hier wird eine Videobrille getragen um die ßbertragung der Videokamera (am Heli befestigt) zu empfangen.
Aktuelle Rechtslage
Derzeit ist die aktuelle Rechtslage und der damit einhergehende Versicherungsschutz umstritten. Hierzu gibt es zwei konträre Auffassungen:
1. Meinung (Verbot)
Das FPV Fliegen gemäß § 15a Abs. 3 Nr. 1 Luftverkehrsordnung (LuftVO) ist generell verboten bzw. auch für den Bereich unter 5 kg ohne Verbrennungsmotor erlaubnispflichtig nach § 16 Abs. 7 LuftVO.
2. Meinung (Lehrer/Schüler)
Das FPV Fliegen im Lehrer-Schüler-Betrieb ist luftrechtlich legal und auch versichert.
Den Hintergrund des Streits könnte ihr sehr gut diesen Links entnehmen:
FPV-Treffen 2012 abgesagt Rechtlicher Hintergrund | PitchBitch | rc-heli/ multi-rotors news pitch! und
Presse 24 FPV Fliegen �?? im legalen Rahmen
Eine abschließende Rechtsprechung gibt es dazu (noch) nicht. Nach meinem Verständnis ist der Lehrer-Schüler Variante der Vorzug zu geben. Für mich ist damit der erforderten gesetzgeberischen Sicherheit des öffentlichen Luftraums und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügend Rechenschaft getragen. Das unverzügliche Eingreifen bleibt gewährleistet und kann auch ohne den Willen des FPV-Fliegers zur Not durchgesetzt werden. Hinzukommt, dass nach der Aussage des Verbandsjustiziars der DMFV dieser Betrieb �??mitversichert�??.
Abschließend lässt sich sagen, bis zur vollständigen Klärung gilt: Sprecht mit eurer Versicherung , wenn ihr FPV angeht. Denn, was für die DMFV gilt, mögen andere Versicherung nicht gelten lassen.Zuletzt geändert von michaelczaja; 19.03.2016, 11:23.Michael
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So, und nu braucht es einen Anwalt der den Aktuellen Text auseinander bröselt und erklärt denn JustusL hat seinen Dienst wohl eingestellt, schade.Michael
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Hmm, ist aber alles nicht das, worum es im Titel eigentlich geht- es geht hier weniger
um die tatsächliche Gesetzeslage oder Interpretatiosspielraum als vielmehr darum wie
es versicherungstechnisch geregelt ist- auch wenn man Gesetzes- konform fliegt, kann
man durch Vorgaben des Verbandes/Versicherers evtl. unversichert fliegen- genau das ist
hier der Punkt!
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AW: Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
Richtig, alles was in den AGB einer Versicherung steht, kann in den Zusatzklauseln erweitert oder sogar aufgehoben werden. Deswegen ist es sinnfrei hier über die AGB einer Versicherung zu diskutieren wenn es um den Einzelfall geht.
Bei meinen Ausführungen ging es nur um diesen Satz:
"Sorry, habe ich nicht bewußt gemacht- hatte sich bei mir wohl schon festgesetzt mit dem "Spotter"
und Flug auf Sichtweite. Ist dies tatsächlich gesetzlich nicht vorgeschrieben?"
Daraufhin habe ich mir das Gesetz mal durchgelesen weil es mich selber betrifft und interessierrt.
Jetzt warten wir mal auf die schriftliche Antwort, die mich auch sehr interessiert.Michael
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Ja, in die Richtung dachte ich. Unsere Versicherung ist doch eine Pflichtversicherung, wie die Kfz-Haftpflicht auch. Und da können die Versicherungsbedingungen eben gerade nicht frei bestimmt werden, sondern müssen halt umfassen was im Rahmen der Versicherungspflicht versichert werden muss... oder sehe ich das falsch? (� 114 VVG Umfang des Versicherungsschutzes - dejure.org)Zitat von goemichel Beitrag anzeigenNope. Kfz-Versicherer haben einen sog. "Kontrahierungs-Zwang". Das heißt, sie müssen jeden nehmen. Das mit dem Fahrer-Alter und so regulieren die über den Preis.
"(2) Der Versicherungsvertrag kann Inhalt und Umfang der Pflichtversicherung näher bestimmen, soweit dadurch die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Pflichtversicherung nicht gefährdet wird "
Ein Ausschluss von FPV würde das aber gerade gefährden?
Das ist halt die Frage. Definiert die Beschreibung in der Klammer Flugmodelle allgemein oder nur Flugmodelle > 25kg? (LuftVZO - Einzelnorm)Zitat von michaelczaja Beitrag anzeigenEine Definition des Begriffs -Flugmodell- ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO. Es handelt sich hierbei um unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
Quelle: Modellflug-im-DAeC - Recht
Da die Definition hinter dem gesamten Ausdruck und nicht hinter dem Begriff "Flugmodelle" steht, würde ich annehmen, dass sie sich auf Flugmodelle > 25kg bezieht. Aber wer weiß das schon? Ein definitive Antwort darauf wird es hier auch nicht geben - auch JustusL kann hier nur spekulieren.Zuletzt geändert von Ilasor; 19.03.2016, 12:11.
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Ich bin hier auch unsicher und sehe für mich hier keine eindeutige Definiton. Eine eindeutige Definiton gibt es nur für Luftfahrzeuge (zu denen eben auch Flugmodelle und UAVs zählen) und die ist im §1 LuftVG geregelt.Zitat von Ilasor Beitrag anzeigen
Das ist halt die Frage. Definiert die Beschreibung in der Klammer Flugmodelle allgemein oder nur Flugmodelle > 25kg? (LuftVZO - Einzelnorm)
Da die Definition hinter dem gesamten Ausdruck und nicht hinter dem Begriff "Flugmodelle" steht, würde ich annehmen, dass sie sich auf Flugmodelle > 25kg bezieht. Aber wer weiß das schon? Ein definitive Antwort darauf wird es hier auch nicht geben - auch JustusL kann hier nur spekulieren.
Viele Grüße
Markus
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Piroflip21
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Das ist jetzt schon das zweite Thema und die zweite Richtung aus der deutlich wird, dass hier definitorisch Nachgebessert werden muss, um eine Form der belastbaren Rechtssicherheit zu erlangen.
Es ist eigenartig, dass man keine Nomenklatur zu finden scheint, die unmissverständlich ausdrückt, was angesprochen und was ausgeklammert werden soll.
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Also Versichert bin ich schonmal. Jedoch muss ich mich an die "gültige Gesetzgebung" halten.
Was heißt das jetzt für FPV in DE? Müsste ich jetzt theoretisch immer einen Spotter dabeihaben der den Lehrer-Sender in der Hand hält? Oder darf ich auch alleine (außer Sichtweite wahrscheinlich nicht) fliegen?SAMUD OSD - Custom Kiss OSD | FB-Gruppe
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Das wurde auf den Seiten vorher schon diskutiert. Zusammengefasst: Es gibt Meinungen die FPV-Flug als komplett erlaubt ansehen, andere sehen ihn nur mit Spotter und wieder andere nur mit L/S als erlaubt an.
Ich würde auf Basis gegebener Gesetze davon ausgehen, dass es uneingeschränkt erlaubt ist, bin damit aber eher in der Minderheit. Aber da es keine Urteile in die Richtung gibt und daher keine rechtsgültige Auslegung gegebener Gesetze, kann dir auch niemand eine definitive Antwort darauf geben, was erlaubt ist oder nicht.
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Ich habe mich in Dortmund auf der Messe mit einem Herren vom DMFV unterhalten und noch einmal explizit nachgefragt: Man ist nur Versichert beim FPV fliegen, wenn der Spotter ebenfalls versichert ist, fliegen kann und mit L/S verbunden ist! Auch (noch) beim Racen (auch wenns kaum Sinn macht)Zitat von samu Beitrag anzeigenWas heißt das jetzt für FPV in DE? Müsste ich jetzt theoretisch immer einen Spotter dabeihaben der den Lehrer-Sender in der Hand hält? Oder darf ich auch alleine (außer Sichtweite wahrscheinlich nicht) fliegen?
Sobald du eine FPV Brille auf hast, fliegst du nicht mehr auf Sicht! Denke das leuchtet auch ein.
Ob man jetzt Einzelmitglied ist oder nicht, da habe ich nicht nachgefragt!
Da wusste ich jetzt garnicht, dass da unterschiede gemacht werden! Wo ist der Unterschied?
Gruß ChristophHelichrissi/ EC145 600(MB);Rex600 EFL Pro(MB);Rex500(MB);E325 V2(MB);Logo600se; Bell 212TJ
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AW: Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
Besser wir verkaufen den ganzen Scheiss und sammeln Briefmarken o.ß.
Kaum noch auszuhalten was da so abgeht. Deutschland dein Heimatland. Zum kotzen .Gruss, Michael
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AW: Unversichert: FPV Flug bei Einzelmitgliedschaft
Wäre mal interessant wie das beim DMO ist. Auf der Website steht nur, daß FPV unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mitversichert ist.
Die scheinen allgemein deutlich entspannter zu sein (Wildfliegen, Hallenfliegen, Autos, Boote etc. ist dort automatisch mit abgedeckt).
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