Versicherung als nächstes, aber . . .?

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  • Rambole
    Senior Member
    • 19.09.2009
    • 6877
    • Rainer
    • Schönaich,Raum Stuttgart

    #91
    AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

    Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
    Würdest Du Deinen Versicherungsschutz verlieren, wenn Du diese
    Aufstiegserlaubnis nicht hättest?
    Nein, aber hier geht es zivilrechtlich gegebenen Falls um Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Luftverkehrsrecht!

    Ich sehe das so.....sicher ist sicher und je mehr man abgesichert ist, desto weniger kann dir jemand an den Karren.....

    Grüßle Rainer
    Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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    • parkplatzflieger
      Senior Member
      • 18.03.2012
      • 8994
      • Torsten
      • FMBG Schifferstadt-Assenheim

      #92
      AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

      Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
      Nein, aber hier geht es zivilrechtlich gegebenen Falls um Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Luftverkehrsrecht!
      Ob diese Verstösse wirklich vorliegen und welche Konsequenzen das nach sich
      ziehen würde, weiss ich nicht, aber hier im Thread geht es "nur" um
      Versicherungsschutz .....
      Torsten
      Voodoo 600, Logo 600SX
      Spektrum, Spirit, Heli X

      Kommentar

      • Rambole
        Senior Member
        • 19.09.2009
        • 6877
        • Rainer
        • Schönaich,Raum Stuttgart

        #93
        AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

        Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
        Ob diese Verstösse wirklich vorliegen und welche Konsequenzen das nach sich
        ziehen würde, weiss ich nicht, aber hier im Thread geht es "nur" um
        Versicherungsschutz .....
        OK sorry!
        Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

        Kommentar

        • Tuner
          Tuner

          #94
          AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

          Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
          IMHO kann die Versicherung aber nicht die Leistung verweigern, wenn die
          Einverständniserklärung nicht vorliegt.

          Mir geht es da um den Begriff: Leistung verweigern.

          Was die wenigsten wissen in Deutschland ist folgender Sachverhalt:

          Eine Versicherung kann die Leistung nach Deutschem Recht immer verweigern !

          Jetzt bitte alle: aber warum bin ich dann Versicherert. Ich zahle doch Prämie etc pp. usw.......

          Ihr könnt jetzt alle anderen Meinung sein, doch Fakt ist das aber nun mal.

          In der Praxis sieht das dann so aus, das Dinge / Sachen ein fach gekürzt werden oder gar nicht bezahlt werden, auch in glas klaren Fällen.

          Diesbezüglich folgender Link:

          Captain HUK | Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung

          Eine Versicherung hat man in Deutschland nur desshalb, das wenn ein Schaden eintritt, das dann die Versicherung vieleicht bezahlt.

          Schluss endlich hat der geschädigte das Recht, sich an den Verursacher zu halten der dann aber definitiv leisten muss.

          Dieser wiederum (Verursacher) kann ja dann seine Versicherung in Regress nehmen, sprich die eigene Versicherunh zu verklagen (leider inzwischen gängige Praxis).

          Ich hab auch eine "Flugversicherung" nur mit dem Unterschied, das ich als vermeidlicher Verursacher über den Sachverhalt was Versicherungszahlungen angeht informiert bin.

          So nun viel Spass beim durchstöbern von Urteilen und der gleichen...

          Mit freundlichen Grüßen Tuner

          Kommentar

          • parkplatzflieger
            Senior Member
            • 18.03.2012
            • 8994
            • Torsten
            • FMBG Schifferstadt-Assenheim

            #95
            AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

            Zitat von Tuner Beitrag anzeigen
            Eine Versicherung kann die Leistung nach Deutschem Recht immer verweigern !
            Klar kann sie das, sie wird das aber nur dann tun, wenn eine reelle Chance
            besteht, dass sie damit durch kommt. Was im Umkehrschluss bedeutet,
            dass der Versicherte eine für ihn unbrauchbare Versicherung abgeschlossen
            hat (was auch durch den Versicherer provoziert worden sein kann) oder er die Versicherung ungerechtfertigt in Anspruch nehmen wollte.

            Persönlich habe ich es noch nie erlebt, dass eine Versicherung nicht bezahlt
            hat. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Versicherer eher zahlen als nicht,
            weil schlicht und einfach Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bestehen.
            Torsten
            Voodoo 600, Logo 600SX
            Spektrum, Spirit, Heli X

            Kommentar

            • LudwigX
              Senior Member
              • 12.06.2012
              • 4635
              • Thomas
              • Siegen

              #96
              AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

              Zitat von higginsd Beitrag anzeigen
              Nein, außer die Gemeinde hätte in der Wegesatzung/Gemendeiordnung ausdrücklich das Betreiben von RC-Modellen auf öffentlichen Flächen und/oder Wegen untersagt.
              Das stimmt so nicht. Das hängt damit zusammen aus welchem Grund dort das Modellfliegen verboten ist (und ob diese Gründe überhaupt genannt werden...).

              Nehmen wir an dort ist das Modellfliegen aufgrund der Lärmbelästigung verboten. Du fliegst dort unerlaubt und crashst in ein parkendes Auto. In diesem Fall muss die Versicherung zahlen und darf dich nicht in Regress nehmen. Denn dass es dort verboten ist zu fliegen, ist nicht die Ursache des Unfalls.

              Ich weiß aber nicht genau wie es mit Flugverboten aussieht, welche zum aktiven Schutz vor Schäden erteilt wurden. Z.B. im direktem Umfeld eines Flugplatzes.

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              • snoopyrs911
                Member
                • 09.01.2010
                • 148
                • Benno
                • Augsburg

                #97
                AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                Was die wenigsten wissen in Deutschland ist folgender Sachverhalt:

                Eine Versicherung kann die Leistung nach Deutschem Recht immer verweigern !

                Wäre mir aber neu das eine Gesetzliche vorgeschrieben Versicherung nicht zahlen muss. Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt bekommt der Geschädigte sein Geld. Die Versicherung wird dann von Dir versuchen die Auslagen von Dir zu bekommen.

                Kommentar

                • Tuner
                  Tuner

                  #98
                  AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                  Zitat von snoopyrs911 Beitrag anzeigen
                  Wäre mir aber neu das eine Gesetzliche vorgeschrieben Versicherung nicht zahlen muss. Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt bekommt der Geschädigte sein Geld. Die Versicherung wird dann von Dir versuchen die Auslagen von Dir zu bekommen.
                  Das tun die doch am laufenden Band....Wie bereits erwähnt: es wird nur ein teil bezahlt, oder teilweise gar nicht in Fällen wie: Auto am Rand ordnungsgemäß abgestellt und ein anderer Fährt rein. Die Versicherung müsste eigentlich Zahlen - denk man so- nur leider tun das nicht !

                  Sie dazu den Link den ich eingestllt habe.

                  Gruß Tuner

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                  • Rambole
                    Senior Member
                    • 19.09.2009
                    • 6877
                    • Rainer
                    • Schönaich,Raum Stuttgart

                    #99
                    AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                    Zitat von Tuner Beitrag anzeigen
                    Mir geht es da um den Begriff: Leistung verweigern.

                    Was die wenigsten wissen in Deutschland ist folgender Sachverhalt:

                    Eine Versicherung kann die Leistung nach Deutschem Recht immer verweigern !

                    Jetzt bitte alle: aber warum bin ich dann Versicherert. Ich zahle doch Prämie etc pp. usw.......

                    Ihr könnt jetzt alle anderen Meinung sein, doch Fakt ist das aber nun mal.

                    In der Praxis sieht das dann so aus, das Dinge / Sachen ein fach gekürzt werden oder gar nicht bezahlt werden, auch in glas klaren Fällen.

                    Diesbezüglich folgender Link:

                    Captain HUK | Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung

                    Eine Versicherung hat man in Deutschland nur desshalb, das wenn ein Schaden eintritt, das dann die Versicherung vieleicht bezahlt.

                    Schluss endlich hat der geschädigte das Recht, sich an den Verursacher zu halten der dann aber definitiv leisten muss.

                    Dieser wiederum (Verursacher) kann ja dann seine Versicherung in Regress nehmen, sprich die eigene Versicherunh zu verklagen (leider inzwischen gängige Praxis).

                    Ich hab auch eine "Flugversicherung" nur mit dem Unterschied, das ich als vermeidlicher Verursacher über den Sachverhalt was Versicherungszahlungen angeht informiert bin.

                    So nun viel Spass beim durchstöbern von Urteilen und der gleichen...

                    Mit freundlichen Grüßen Tuner
                    Wenn du dich aber an die Vorschriften hälst und nicht grob fahrlässig handelst, muß sie zahlen!
                    Das einzige was ihr im Schadensfall zusteht, ist dir zu kündigen, nachdem sie den Schaden beglichen hat!
                    Daß eine Versicherung einfach so ohne triftigen Grund nicht zahlen muß, habe ich jetzt noch nie gehört!
                    Es kommt vielleicht auch auf die Versicherung an, in wie weit sie zahlungswillig ist und die Schadensregulierung dauert, aber zahlen muß sie im Schadensfall trotzdem immer!

                    Grüßle Rainer
                    Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

                    Kommentar

                    • goemichel
                      Senior Member
                      • 11.01.2012
                      • 4180
                      • Michael
                      • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                      #100
                      AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                      Rainer,

                      er meint den Unterschied zwischen Recht haben (Versicherung muss zahlen) und Recht bekommen (Versicherung zahlt).
                      Recht bekommt man - nicht nur in D - etwas seltener...
                      Seine Darstellung ist zwar etwas übertrieben, aber nicht unzutreffend. Jede Versicherung wird soweit wie möglich versuchen, nicht leisten zu müssen. Denn das schmälert den shareholder-value...
                      GruÃ? Michael
                      [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                      Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                      Kommentar

                      • higginsd
                        higginsd

                        #101
                        AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                        Wobei der gute Ruf eines Unternehmens sicherlich auch Shareholder-Value sein kann...

                        Kommentar

                        • Rambole
                          Senior Member
                          • 19.09.2009
                          • 6877
                          • Rainer
                          • Schönaich,Raum Stuttgart

                          #102
                          AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                          Ich hatte schon 11 Versicherungsfälle, von Hagelschaden über Delle im Auto beim ausparken bis zum wirtschaftlichen Totalschaden am Auto, 2 mal selbst Verursacher und 7 mal "Opfer" und hatte sogar 2 mal Wasserschaden im Mehrfamilienhaus und nicht ein einziges mal Theater beim zahlen des Schadens durch die Versicherung, deshalb finde ich so ein pauschales schlechtmachen von Versicherungen etwas daneben....sorry

                          Natürlich gibt es auch schwarze Schafe und Streitfälle, aber das sind Ausnahmen und nicht wie hier dargestellt die Regel!

                          Grüßle Rainer
                          Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

                          Kommentar

                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #103
                            AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                            Zitat von higginsd Beitrag anzeigen
                            Wobei der gute Ruf eines Unternehmens sicherlich auch Shareholder-Value sein kann...
                            Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                            deshalb finde ich so ein pauschales schlechtmachen von Versicherungen etwas daneben....sorry
                            Da geb ich euch Recht.
                            Sooo schlimm ist es nicht in D, wenn man eine Versicherung wählt, die einen Ruf zu verlieren hat.
                            Aber auch hier herrscht oft das "Geiz ist Geil"-Prinzip und es wird die Versicherung gewählt, die ein paar Cent biliger ist...
                            GruÃ? Michael
                            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                            Kommentar

                            • parkplatzflieger
                              Senior Member
                              • 18.03.2012
                              • 8994
                              • Torsten
                              • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                              #104
                              AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                              Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                              Sooo schlimm ist es nicht in D, wenn man eine Versicherung wählt, die einen Ruf zu verlieren hat.
                              Aber auch hier herrscht oft das "Geiz ist Geil"-Prinzip und es wird die Versicherung gewählt, die ein paar Cent biliger ist...
                              Sorry, das ist auch populistisch. Die beste Versicherung ist die, die das
                              zu versichernde Risiko am günstigsten versichert. Punkt.
                              Sollte eine Versicherung nicht leisten (müssen), ist sie schlicht und
                              einfach falsch gewählt. Dabei ist IMHO nicht zu diskutieren, ob die "Schuld"
                              dafür beim Versicherer (z. B. wegen merkwürdigen Klauseln) oder beim
                              Versicherten (z.B. falsch eingeschätztes Risiko) zu suchen ist.

                              BTW: Wer auf Nummer sicher gehen, beauftragt einen unabhängigen
                              Versicherungs_makler_. Der stellt zuerst die Anforderungen des
                              Auftragsgebers fest, wählt die "richtige" Versicherung dafür aus und
                              haftet(!) notfall selbst, wenn er falsch beraten hat.
                              Torsten
                              Voodoo 600, Logo 600SX
                              Spektrum, Spirit, Heli X

                              Kommentar

                              • Flip
                                Senior Member
                                • 19.11.2011
                                • 1292
                                • Arne
                                • bei Kassel

                                #105
                                AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                                Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                                BTW: Wer auf Nummer sicher gehen, beauftragt einen unabhängigen
                                Versicherungs_makler_. Der stellt zuerst die Anforderungen des
                                Auftragsgebers fest, wählt die "richtige" Versicherung dafür aus und
                                haftet(!) notfall selbst, wenn er falsch beraten hat.
                                Muss ich dazu das Beratungsgespräch auf Video aufnehmen, oder wie soll ich das im Ernstfall beweisen?

                                Gruß
                                Arne
                                Es ist kein Zufall, dass die Katze genau dort Löcher im Fell hat wo ihre Augen sind.

                                Kommentar

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