nur Einschränkungen, die sich aus Gesetzen oder Verordnungen ergeben.
Insofern müsste sich das zitierte Flugverbot innerorts auch allgemein ableiten
lassen und dürfte nicht aus zusätzlichen Versicherungsbedingungen hervor
gehen. Weil es mich interessiert hat, hab ich ein bischen rumgesucht, konnte
aber keine halbwegs allgemeingültige Referenz finden, die das Modellfliegen
innerorts generell verbietet. Möglicherweise kann sich die Polizei generell
immer auf ein erhöhtes Gefährdungspotential berufen und es einfach
explizit untersagen. Das müsste aber IMHO auch immer explizit gemacht
werden. Weiss(!) jemand hier wirklich genaueres?


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