Versicherung als nächstes, aber . . .?

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  • parkplatzflieger
    Senior Member
    • 18.03.2012
    • 8994
    • Torsten
    • FMBG Schifferstadt-Assenheim

    #76
    AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

    Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
    Hat doch niemand gesagt, du bist dann halt nicht versichert, ...
    Sorry Rainer, der Abschnitt in dem Beitrag, auf das sich das bezieht, enthält sonst
    nur Einschränkungen, die sich aus Gesetzen oder Verordnungen ergeben.
    Insofern müsste sich das zitierte Flugverbot innerorts auch allgemein ableiten
    lassen und dürfte nicht aus zusätzlichen Versicherungsbedingungen hervor
    gehen. Weil es mich interessiert hat, hab ich ein bischen rumgesucht, konnte
    aber keine halbwegs allgemeingültige Referenz finden, die das Modellfliegen
    innerorts generell verbietet. Möglicherweise kann sich die Polizei generell
    immer auf ein erhöhtes Gefährdungspotential berufen und es einfach
    explizit untersagen. Das müsste aber IMHO auch immer explizit gemacht
    werden. Weiss(!) jemand hier wirklich genaueres?
    Torsten
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    • Flip
      Senior Member
      • 19.11.2011
      • 1292
      • Arne
      • bei Kassel

      #77
      AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

      Gute Frage.

      Ich fliege mit dem Nano CPX fast immer im eigenen Garten.
      Habe auch brav extra eine Versicherung beim DMFV abgeschlossen.

      Sollte die jetzt echt für die Katz sein?
      Es ist kein Zufall, dass die Katze genau dort Löcher im Fell hat wo ihre Augen sind.

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      • goemichel
        Senior Member
        • 11.01.2012
        • 4180
        • Michael
        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

        #78
        AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

        Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
        Weil es mich interessiert hat, hab ich ein bischen rumgesucht, konnte
        aber keine halbwegs allgemeingültige Referenz finden, die das Modellfliegen
        innerorts generell verbietet. Möglicherweise kann sich die Polizei generell
        immer auf ein erhöhtes Gefährdungspotential berufen und es einfach
        explizit untersagen. Das müsste aber IMHO auch immer explizit gemacht
        werden. Weiss(!) jemand hier wirklich genaueres?
        Es gibt nichts genaueres.
        Für "Nicht-Verbrenner" gilt insoweit nur § 1 LuftVO, also dass "Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
        GruÃ? Michael
        [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

        Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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        • parkplatzflieger
          Senior Member
          • 18.03.2012
          • 8994
          • Torsten
          • FMBG Schifferstadt-Assenheim

          #79
          AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

          Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
          Es gibt nichts genaueres.
          Für "Nicht-Verbrenner" gilt insoweit nur § 1 LuftVO, also dass "Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
          Ok, dann müssten mCPX & Co. in geeigneten(!) Gärten innerorts erlaubt sein.
          Letztlich verbleibt aber ein Restrisiko, sofern sich die Versicherung tatsächlich
          deswegen im Schadensfall aus der Leistung stehlen kann. Im Grunde wäre damit
          das fliegen im eigenen Garten verboten, es sei denn die Versicherung erlaubt
          es explizit, bevor man losfliegt.

          Hmmm, wir sollten alle mal die Erlaubnis zum fliegen im eigenen Garten
          beim DMFV einholen.
          Torsten
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          • goemichel
            Senior Member
            • 11.01.2012
            • 4180
            • Michael
            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

            #80
            AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

            Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
            Im Grunde wäre damit
            das fliegen im eigenen Garten verboten, es sei denn die Versicherung erlaubt
            es explizit, bevor man losfliegt.
            Nein, nein und zum wiederholten mal nein.
            Die Versicherung erteilt keine Erlaubnis (kann und darf sie auch nicht). Sie kann allenfalls die Regulierung eines Schadens ablehnen.
            GruÃ? Michael
            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

            Kommentar

            • Gast
              Gast

              #81
              AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

              Zitat von uboot Beitrag anzeigen
              Gleichwohl dürfen Flugmodelle nicht innerhalb von Ortschaften eingesetzt werden.
              Wie wäre es einfach mal nachzufragen bei Herrn Eckert auf was diese Aussage basiert?

              Mir ist das auch nicht bekannt. Würde aber - falls dies wirklich aus irgendeiner Regelung hervorgeht - jegliches Fliegen in Parks größerer Städte ausschließen.

              Zitat von uboot Beitrag anzeigen
              Bei Flugbetrieb auf fremden Grundstücken, müssen Sie den Eigentümer oder Pächter nach seinem Einverständnis fragen.
              Auf meine Anfrage vor ein paar Jahren war der Wortlaut noch "sollte"...

              Gruß
              Markus
              Zuletzt geändert von Gast; 08.09.2013, 18:54.

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              • parkplatzflieger
                Senior Member
                • 18.03.2012
                • 8994
                • Torsten
                • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                #82
                AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                Nein, nein und zum wiederholten mal nein.
                Die Versicherung erteilt keine Erlaubnis (kann und darf sie auch nicht). Sie kann allenfalls die Regulierung eines Schadens ablehnen.
                Ok, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Mir ist klar, dass eine
                Versicherung die Flugerlaubnis nicht erteilen kann. Sie kann aber eine
                Erklärung abgeben, dass sie an einem definierten Flugort (hier
                Garten) im Falle eines Falles nicht die Regulierung eines Schadens ablehnt.
                Torsten
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                • parkplatzflieger
                  Senior Member
                  • 18.03.2012
                  • 8994
                  • Torsten
                  • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                  #83
                  AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                  Zitat von SKYfreak Beitrag anzeigen
                  Zitat:
                  Zitat von uboot Beitrag anzeigen
                  Bei Flugbetrieb auf fremden Grundstücken, müssen Sie den Eigentümer oder Pächter nach seinem Einverständnis fragen.
                  Auf meine Anfrage vor ein paar Jahren war der Wortlaut noch "sollte"...
                  IMHO kann die Versicherung aber nicht die Leistung verweigern, wenn die
                  Einverständniserklärung nicht vorliegt.
                  Weiterhin: Was bedeutet "Flugbetrieb"? Das überfliegen kann damit nicht
                  gemeint sein, denn das darf kein Grundstückseigentümer verbieten.
                  Also kann es "nur" um Start und Landung gehen. Das spielt bei Helis aber
                  eher eine untergeordnete Rolle, da man einfach einen öffentlichen Weg nehmen
                  kann.
                  Torsten
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                  • goemichel
                    Senior Member
                    • 11.01.2012
                    • 4180
                    • Michael
                    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                    #84
                    AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                    Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                    Das spielt bei Helis aber
                    eher eine untergeordnete Rolle, da man einfach einen öffentlichen Weg nehmen
                    kann.
                    Oh, oh. Das Thema hatten wir doch schon öfter und ich dachte, unter anderem ich hätte diese Frage (hier) geklärt...
                    GruÃ? Michael
                    [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                    Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

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                    • higginsd
                      higginsd

                      #85
                      AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                      Das Thema kommt ständig und immer wieder auf. Und es ist hier im Forum erschöpfend auch von juristisch fachkundigen Usern erläutert worden. Bloß, weil irgendein "Herr Eckert" vom DMFV sich Unsinn ausdenkt oder es schlicht nicht besser weiß, wird ja noch kein gerichtsfester Tatbestand daraus. Den Prozess, wenn mir mein Heli aus dem Garten ausbüxen sollte, führe ich gegen den DMFV gerne und ich bin mir ziemlich sicher, daß ich ihn gewinne.

                      Das ist auch nicht Thema hier. Was Thema ist, daß ein "Herr Eckert" sich anschickt, eigene Gesetze zu erlassen. Und damit bestenfalls Kunden verwirrt, schlimmstenfalls aber seinen eigenen Unsinn glaubt und dann langwierige Prozesse vom Zaun bricht. Die unnötig und schon verloren sind, wenn sie begonnen werden. Aber ärgerlich für Versicherungsnehmer und Geschädigten. Typische Versicherungs-Hinhaltetaktik halt, unseriös.

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                      • parkplatzflieger
                        Senior Member
                        • 18.03.2012
                        • 8994
                        • Torsten
                        • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                        #86
                        AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                        Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                        Oh, oh. Das Thema hatten wir doch schon öfter und ich dachte, unter anderem ich hätte diese Frage (hier) geklärt...
                        Ja, schön. Klärt den Sachverhalt aber auch nicht eindeutig.

                        Wie mein Username vermuten lässt, habe ich meine ersten Hüpfer
                        auf einem - zu bestimmten Uhrzeiten menschenleeren - Waldparkplatz
                        gemacht. Das wäre Deiner Meinung nach nicht erlaubt. Ok, evtl.
                        Ordnungswidrigkeit, aber Verlust des Versicherungsschutzes? Nicht
                        zwingend. Denn dann verliert ja jeder Autofahrer seine Haftpflicht(!),
                        wenn er ein bischen zu schnell fährt oder ein Verkehrsschild missachtet.
                        Torsten
                        Voodoo 600, Logo 600SX
                        Spektrum, Spirit, Heli X

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                        • DerMitDenZweiLinkenHänden
                          RC-Heli TEAM
                          • 09.12.2004
                          • 12087
                          • Kurt
                          • Hinterbrühl/Wien

                          #87
                          AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                          Falscher Thread. Gelöscht.

                          Kurt
                          Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil

                          Kommentar

                          • Rambole
                            Senior Member
                            • 19.09.2009
                            • 6877
                            • Rainer
                            • Schönaich,Raum Stuttgart

                            #88
                            AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                            Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                            da man einfach einen [SIZE="2"]öffentlichen Weg[/SIZE] nehmen
                            kann.
                            Der gehört der Gemeinde und somit gehört der Weg wie jedes andere Grundstück auch jemand(selbst wenn er öffentlich ist)....das wissen nur die wenigsten!
                            ßber das Thema hatte ich mal Mailverkehr mit Herrn Sommer, dem Rechtsanwalt vom DMFV!
                            Aus dem Grund habe ich mir von der Gemeinde eine schriftliche Austiegserlaubnis von ihren Feldwegen geholt!
                            Da ich die Mail hier aber nicht veröffntlichen möchte, kann jeder der es nicht glaubt beim DMFV nach fragen!

                            Grüßle Rainer
                            Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

                            Kommentar

                            • parkplatzflieger
                              Senior Member
                              • 18.03.2012
                              • 8994
                              • Torsten
                              • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                              #89
                              AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                              Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                              Aus dem Grund habe ich mir von der Gemeinde eine schriftliche Austiegserlaubnis von ihren Feldwegen geholt!
                              Würdest Du Deinen Versicherungsschutz verlieren, wenn Du diese
                              Aufstiegserlaubnis nicht hättest?
                              Torsten
                              Voodoo 600, Logo 600SX
                              Spektrum, Spirit, Heli X

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                              • higginsd
                                higginsd

                                #90
                                AW: Versicherung als nächstes, aber . . .?

                                Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                                Würdest Du Deinen Versicherungsschutz verlieren, wenn Du diese
                                Aufstiegserlaubnis nicht hättest?
                                Nein, außer die Gemeinde hätte in der Wegesatzung/Gemendeiordnung ausdrücklich das Betreiben von RC-Modellen auf öffentlichen Flächen und/oder Wegen untersagt.

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