Ich meinte auch nur, daß es da eine Regelung auf den Plätzen gibt, nicht unbedingt wie die im Detail jeweils aussieht. Das wird von Verein zu Verein sicherlich variieren. Aber ich würde sogar vermuten, daß die 1.5km-Regel auch für Modellflugplätze gilt, also ist Wildfliegen direkt neben dem Vereinsgelände vielleicht auch nicht so gut... :dknow:
Versicherung - Was beachten?
Einklappen
X
-
Kalessin
AW: Versicherung - Was beachten?
Joa, hier im Verein vor Ort ist immer das erste Vereinsmitglied am Platz erstmal "Flugleiter". Im schlimmsten Fall nur für sich selbst.Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
Ich meinte auch nur, daß es da eine Regelung auf den Plätzen gibt, nicht unbedingt wie die im Detail jeweils aussieht. Das wird von Verein zu Verein sicherlich variieren. Aber ich würde sogar vermuten, daß die 1.5km-Regel auch für Modellflugplätze gilt, also ist Wildfliegen direkt neben dem Vereinsgelände vielleicht auch nicht so gut... :dknow:
Zuletzt geändert von Gast; 21.02.2012, 21:58.
- Top
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Tja, und genau das ist noch eine Grauzone und wurde auch von DMFV RA Sonnenschein und anderen schon entsprechend interpretiert.Zitat von Kalessin Beitrag anzeigenUnd ich würde sogar vermuten, daß die 1.5km-Regel auch für Modellflugplätze gilt, also ist Wildfliegen direkt neben dem Vereinsgelände vielleicht auch nicht so gut.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
'Nabend zusammen!
Ein sehr interessantes Thema. Leider scheint sich (hier) noch kein Fachmann mit der Frage "Wie, wo und wann darf ich meinen Modell-Heli außerhalb genehmigter Flugplätze fliegen?" tiefer auseinandergesetzt zu haben.
Ich bin Jurist im öffentlichen Dienst und werde diese Frage mal einem unserer Rechtsreferendare als Aufgabe stellen, um einer wirkliche rechtliche Klärung zu bekommen.
Ich denke, es wird wohl eine Woche (oder etwas mehr) dauern, bis ich ein _belastbares_ Ergebnis habe. Dann melde ich mich wieder hier.GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
- Top
Kommentar
-
Bernd Hohmann
AW: Versicherung - Was beachten?
Das ist jetzt eine Frage, mit der ich mich im Moment auch Quäle bzw. mit dem Ordnungsamt herumschlage. Problem ist auch, dass das von Bundesland zu Bundesland - im Ernstfall auch noch durch lokale Vorschriften - anders ist.Zitat von fireboatcaptain Beitrag anzeigenIch starte/ lande auf einem Rad- und Fußweg (wegen dem Asphalt) fliege dann aber über die angrenzende Wiese. Zugegebener Maßen bis jetzt ohne Genehmigung des Eigentümers. Nur wen frage ich jetzt* Die Gemeinde die wohl Eigentümer des Radweges ist, oder den Bauern über dessen Wiese ich fliege?
Grundsätzlich sind Feldwege ("Wirtschaftswege") von jedem zur Erholung nutzbar. Man könnte jetzt den "heiligen Bogen" so spannen, dass Helifliegen Sport/Erholung ist. Da der Normalbetrieb eines Elektro-Helis auch keinen Einfluss auf die unmittelbare Natur hat, muss das Ordnungsamt ebenfalls weit ausholen um Dir den Feldweg als Start/Landeplatz zu verbieten (dass man nicht fliegt wenn Vögel, Wild, Menschen etc.. in der Nähe sind sei mal vorausgesetzt - ebenso dass keine Schutzgebiete verletzt werden [und da gibts auch wiederum Unterschiede, ein Landschaftsschutzgebiet kann einem egal sein wärend ein Vogelschutzgebiet nicht]).
Was anderes ist es, wenn man mit dem Auto zum Feldwegstartplatz fährt - dazu braucht man eine Sondernutzungsgenehmigung für die Wirtschaftswege.
Bei mir (kommerzielle Video/Fotoflüge) ist es zzT so, dass ich zwar vom Land Hessen eine Aufstiegsgenehmigung habe, aber keine Sondernutzungsgenehmigung für die Wirtschaftswege - welche für Testflüge bräuchte.
Da hat das Ordnungsamt so einige Bedenken wegen Missbrauch (klar - wenn ich ne Wildschweinherde aufscheuche auf die ein Jäger gerade angelegt hat läuft der Jagdverband Sturm auf den Chef unserer Ordnungsbehörde), ist also für mich noch bisserl Arbeit den Fachbereichsleiter davon zu überzeugen, dass in der Aufstiegsgenehmigung des RP schon alles geregelt ist und er es doch bitte abnicken möchte.
Was das ßberfliegen des Ackers angeht sehe ich kein Problem weil das Luftraum ist und sich "Eigentum" nur auf den Boden bzw. darauf befindliche Dinge bezieht.
Du hast trotzdem ein Bergungsrecht bzw. Recht auf Selbsthilfe wenn der Heli auf dem Acker runtergekommen ist und darfst daher das fremde Grundstück betreten - natürlich unter Berücksichtigung von StGB ... § irgendwas (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch). Bei befriedeten Grundstücken natürlich ein Problem, auch schwierig im Ernstfall "mal eben auf die Schnelle" den Grundstückseigentümer zu ermitteln.
Bernd
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Danke,
zum Glück läuft neben dem Radweg ein Straße für Autos. Also bin ich da schon mal raus. Ich denke ich nutz das einfach mal weiter, falls sich mal einer beschwerd (bisher war es eher so, dass ich nur interessierte Zuschauer hatte) kann ich das mal abklopfen.Gru�, Bernd
Rex 450 Sport, Fusion 50, Joker 3
Schwerkraft hilft beim Absturz enorm.
- Top
Kommentar
-
Bernd Hohmann
AW: Versicherung - Was beachten?
So sagt es der Gesetzgeber.Zitat von Kalessin Beitrag anzeigenAber ich würde sogar vermuten, daß die 1.5km-Regel auch für Modellflugplätze gilt, also ist Wildfliegen direkt neben dem Vereinsgelände vielleicht auch nicht so gut... :dknow:
Für den Modellsport und manntragende Kleinflugzeuge passt das ja auch, denn normalerweise ist so ein Segler mit Schlepper oder sonstiges Flugzeug nach 1,5km Entfernung vom Startplatz in einer Höhe, wo keine ßberschneidungen mehr mit dem Modellsport gibt.
Für den Fall "Modellsport vs. Modellsport" gilt das Gleiche: "das Flugmodell [muss] ständig vom Steuerer beobachtet werden können" und und es sind auch keine technischen MIttel erlaubt, die eine autonome Steuerung ermöglichen.
Ich würde mal sagen, dass selbst bei großen Modellen 700-800m "Schicht im Schacht" mit direkter Beobachtung ist - sollten also 2 große Modelle gleichzeitig voneinander unbekannt starten, sind 2x700-800m = ca 1.5km schon ein brauchbarer Sicherheitsabstand.
Sollten die Modelle noch größer sein oder weiter entfernt fliegen müsste man nochmal in den Vorschriften weiter suchen - für autonomes Fliegen brauchts jedenfalls dedizierte Erlaubnisse.
Bernd
- Top
Kommentar
-
Bernd Hohmann
AW: Versicherung - Was beachten?
Doch, das hat hier schon Generationen von Usern und Juristen beschäftigt.Zitat von goemichel Beitrag anzeigenEin sehr interessantes Thema. Leider scheint sich (hier) noch kein Fachmann mit der Frage "Wie, wo und wann darf ich meinen Modell-Heli außerhalb genehmigter Flugplätze fliegen?" tiefer auseinandergesetzt zu haben.
Das Problem besteht darin, dass jedes Bundesland, jeder Kreis, jede Stadt und jedes Dorf nochmal Einschränkungen und Erweiterungen erlassen kann so dass die letztendlich für den einzelnen Piloten (von dem Koax-Stubenflieger über Multikopter mit Video/Kamera bis zum Großmodell) geltenden Bestimmungen so übersichtlich wie der Stadtplan von Istanbul ist.
Der Passierschein A38? ist einfacher zu bekommen.Zitat von goemichel Beitrag anzeigen'Ich bin Jurist im öffentlichen Dienst und werde diese Frage mal einem unserer Rechtsreferendare als Aufgabe stellen, um einer wirkliche rechtliche Klärung zu bekommen.
Ich weiss nicht wo der auserkorene Rechtsrefendar seinen Wohnsitz hat, sollte er im Main-Kinzig-Kreis sein kann ich ihm danach die P33 empfehlen.
Drücke Dir und dem RR die Daumen :-)
BerndZuletzt geändert von Gast; 21.02.2012, 22:59.
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Klares JainZitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigenLandschaftsschutzgebiet kann einem egal sein wärend ein Vogelschutzgebiet nicht
, denn Naturschutz (und dazu gehören auch die Landschaftsschutzgebiete) ist Ländersache und damit von Land zu Land etwas unterschiedlich. Hier musst du für jede einzelne Wiese herausbekommen ob sie zu irgendeinem Schutzgebite gehört oder nicht und was dann erlaubt ist.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Guten Morgen all.Zitat von goemichel Beitrag anzeigenIch bin Jurist im öffentlichen Dienst und werde diese Frage mal einem unserer Rechtsreferendare als Aufgabe stellen, um einer wirkliche rechtliche Klärung zu bekommen.
Erstmal recht herzlichen Dank an Michael (goemichel) das er dies "rechtlich" klären will.
Auf das Ergebnis bin ich sehr gespannt.
Ich verfolge diesen Thread ja sehr aufmerksam, so wie alle Threads die sich mit dieser Thematik beschäftigen, da dieses Thema so alle halbe Jahre mal wieder kommt.
Es gibt die Theorie (ich kenne sie) und es gibt die Praxis. Ich für meinen Teil bin aber eher Paktiker.
Wer mal unter meinem Avatar schaut, sieht, das ich zwar in einem Verein bin, aber auch (zur Zeit sehr viel) wild fliege.
Ich werde jedoch einen "Teufel" tun und hier rein schreiben, wie ich das für mich in der Praxis händle.
Nur so viel, versichert bin ich, auch für Wildfliegen.
Wer es genauer wissen will, dem biete ich ein Telefonat mit mir an.
OT on
Fliegt ihr schon, oder wälzt ihr noch Paragraphen?
Ich fliege.
OT offGruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Eben!
Nicht der Mücke in den A.sch gucken, aber selbst wissen was man darf und was nicht. Dann lässt es sich einfach beruhigter auf der Wiese fliegen, ohne eine subtile Ungewissheit.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Ich auch, denn wenn ich mir das so anseheZitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenErstmal recht herzlichen Dank an Michael (goemichel) das er dies "rechtlich" klären will.
Auf das Ergebnis bin ich sehr gespannt.
könnte Bernd Recht behalten.Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigenDas Problem besteht darin, dass jedes Bundesland, jeder Kreis, jede Stadt und jedes Dorf nochmal Einschränkungen und Erweiterungen erlassen kann so dass die letztendlich für den einzelnen Piloten (von dem Koax-Stubenflieger über Multikopter mit Video/Kamera bis zum Großmodell) geltenden Bestimmungen so übersichtlich wie der Stadtplan von Istanbul ist.
Dazu kommt noch, dass sich der auserkorene Referendar heute für zwei Wochen krank gemeldet hat. *Mist*
Aber derweil können wir ja deinen und Jürgen's Rat befolgen und 'ne Runde fliegen gehen...
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
- Top
Kommentar
-
Bernd Hohmann
AW: Versicherung - Was beachten?
Der liest hier bestimmt mitZitat von goemichel Beitrag anzeigenDazu kommt noch, dass sich der auserkorene Referendar heute für zwei Wochen krank gemeldet hat. *Mist*
Bernd
- Top
Kommentar
-
Bernd Hohmann
AW: Versicherung - Was beachten?
Was ich damit meinte: Landschaftsschutzgebiete müssten eigentlich problemlos beflogen werden können da so ein Flieger keine Veränderung an der Landschaft vornimmt (es sei denn, man legt einen kapitalen Absturz unter Hinterlassung einer Bodenfurche hin).Zitat von JMalberg Beitrag anzeigenKlares Jain
, denn Naturschutz (und dazu gehören auch die Landschaftsschutzgebiete) ist Ländersache und damit von Land zu Land etwas unterschiedlich. Hier musst du für jede einzelne Wiese herausbekommen ob sie zu irgendeinem Schutzgebite gehört oder nicht und was dann erlaubt ist.
Was anderes wäre ein Vogelschutzgebiet.
Für Hessen gibt es eine Onlinekarte unter natureg.hessen.de/natureg/index.html
Wer in Ballungsgebieten lebt, hat hier ganz schlechte Karten weil er dejure nur noch auf einem Kanaldeckel starten und landen darf - der Rest ist mit irgendwas schon belegt :-)
Bernd
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Ja und? Dann kann er doch immer noch denken, oder?Zitat von goemichel Beitrag anzeigenDazu kommt noch, dass sich der auserkorene Referendar heute für zwei Wochen krank gemeldet hat. *Mist*
So dachte ich auch mal...Das wäre ja logisch, aber die Naturschutzgesetze sind irgendwie nicht logischZitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigenLandschaftsschutzgebiete müssten eigentlich problemlos beflogen werden können da so ein Flieger keine Veränderung an der Landschaft vornimmt
Du musst leider für jedes Land speziell nachlesen.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
- Top
Kommentar
-
AW: Versicherung - Was beachten?
Von hier schon mal beste Genesungswünsche an den Rechtsreferendar. Hoffe, dass das noch was wird.Zitat von Kalessin Beitrag anzeigenHmm. Und ein Modellflugplatz ist also kein Flugplatz im Sinne des LuftVG? Was genau ist es denn sonst: es ist ein Gelände, das vorgesehen ist für den Start und die Landung (einer bestimmten Art) von Luftfahrzeugen. Das würde mich echt mal interessieren, was ein Modellflugplatz im Sinne des LuftVG sein soll, da unbestritten (nach §1) Flugmodelle als Luftfahrzeuge gelten. Das LuftVG unterscheidet auch bei Flugplätzen nicht nach Größe der Fluggeräte, zumindest habe ich bisher nichts entsprechendes gefunden. Deshalb gibt es auf dem Modellflugplatz auch eine Flugleitung, und in der Tat darfst du auf dem Platz nicht einfach so starten, ohne daß es die Flugleitung genehmigt hat. Daß das normalerweise sehr informell abläuft im Verein, steht auf einem anderen Blatt.
Und wie Bernd richtig geschrieben hat: selbstverständlich darfst du auf einem Flughafen ein Modell fliegen lassen. Du mußt nur die Flugleitung/Flugsicherung um Erlaubnis fragen. Das wird während des normalen Flugbetriebs nicht möglich sein, aber Modellflugtage z.B. auf Sportflugplätzen (wofür dann der reguläre Betrieb unterbrochen wird) kommen sogar öfter vor.
Für die Zwischenzeit habe ich hier mal geblättert:
Zwar geht es um die Zulassung einer Aufstiegserlaubnis von Flugmodellen bis max. 25kg, jedoch wird hier die Frage geklärt, ob ein Gelände für Flugmodelle ein Flugplatz ist:
"Die §§ 6 ff. LuftVG sind für den Flugmodell-Sport nicht einschlägig, weil sie sich nur auf Flugplätze beziehen, die üblicherweise dem Verkehr von Personen und Sachgütern auf dem Luftwege dienen."
Und, da ich mich mit meinem Flugmodell 1,5km von Flugplätzen entfernt aufhalten muss, darf ich dort auch nicht starten und laden ... auch wenn ich vom Handy vorher den Tower anrufe. Dies haben wir ja schon geklärt.
(Den Spezialfall, dass der Flugpatz für einen RC-Flugtag geschlossen wird, lasse ich jetzt mal weg.)
Gruß,
Christoph
- Top
Kommentar

Kommentar