Versicherung - Was beachten?

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  • ceeper
    ceeper

    #1

    Versicherung - Was beachten?

    Als Newbie fliege ich zur Zeit mit den Mini Modellen mSR/mCP indoor und möchte bei gutem Wetter auch mal ins Grüne. ßber eine Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle hatte ich anfangs nicht nachgedacht, da diese Mini-Modelle eigentlich keinen grossen Schaden anrichten können. Nun besteht seitens des Gesetztgebers eine Versicherungspflicht. Es stellt sich somit nicht die Frage, ob eine Versicherung abgeschlossen werden soll, sondern welche.

    Durch Recherchen im Netz und hier im Forum bin ich auf verschiedene Versicherungen aufmerksam geworden. Zumeist handelt es sich hier um Clubs oder Vereine, die zusätzlich zur Versicherung eine Mitgliedschaft erfordern. Ins Auge gefasst habe ich derzeit das Angebot der "Deutschen Modellsport Organisation" kurz DMO, welche mit etwa 40,-€/Jahr das günstigste Angebot macht.

    Einige Fragen sind nun noch offen:

    1. Die Url http://www.dmo.de wird auf http://www.ssl-id.de umgeleitet, was mich verunsichert. Die Inhalte weisen auf den DMO hin, die Url ist aber auf eine Privatperson zugelassen. Muss man sich hier Gedanken machen (Hacker!?) oder ist das alles korrekt.

    2. Gibt es Erfahrungen zum DMO oder Empfehlungen für andere Versicherungen? Mit < 40,€ hört sich das Angebot wirklich günstig an. Ist dieses Angebot empfehlenswert? Auf welchen Leistungsumfang ist bei Versicherungen zu achten?

    3. Nach meinem Verständnis darf überall geflogen werden, wo dieses nicht ausdrücklich verboten ist. Für Benzinmodelle oder Flughäfen bestehen Einschränkungen, die meine Modelle aber nich betroffen. Ich darf meinen Heli auf der Wiese nebenan oder im Park fliegen lassen - vorrausgesetzt ich behindere andere Personen nicht. Ist das richtig?

    4. Auf einigen Seiten wird erwähnt, das Versicherungschutz nur dann existiert, wenn eine schriftliche Flug-Genehmigung des Eigentümers vorliegt. Gilt das nur für Privatgelände? Oder ist eine Genehmigung auch für den Park oder die öffentliche Wiese erforderlich? Dieser Punkt wiederspricht dem Punkt 3., was ist überhaupt von diese Aussage zu halten?

    5. Worauf ist überhaupt bei einer Modellflug-Versicherung zu achten? Deckungsumme? Welche Klauseln sollten enthalten sein?
  • tobias82
    Senior Member
    • 25.05.2007
    • 2565
    • Tobias
    • 86368 Gersthofen

    #2
    AW: Versicherung - Was beachten?

    Es gibt hier dutzende Threads dazu. Einfach mal die Suchfunktion bemühen

    Kuckst Du z.B. hier.
    Zuletzt geändert von tobias82; 19.02.2012, 00:35.
    Schöne Grü�e, Tobi

    Voodoo HC3-SX, Logo 600 V-Stabi, T-Rex Nitro GT-5, Protos 500 HC3-SX

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    • Luckylouds
      PSG-Dynamics
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      • 14.02.2010
      • 3023
      • Dino
      • Heilbronn und Umgebung

      #3
      AW: Versicherung - Was beachten?

      Zitat von ceeper Beitrag anzeigen
      3. Nach meinem Verständnis darf überall geflogen werden, wo dieses nicht ausdrücklich verboten ist. Für Benzinmodelle oder Flughäfen bestehen Einschränkungen, die meine Modelle aber nich betroffen. Ich darf meinen Heli auf der Wiese nebenan oder im Park fliegen lassen - vorrausgesetzt ich behindere andere Personen nicht. Ist das richtig?
      Hallo,

      zum glaube ich tausendsten mal:

      Du darfst überall fliegen so lange Du dich an die Gesetzlichen Vorschriften hältst.

      Diese besagen, dass Du die Genehmigung des Grundstückseigentümers zum starten und landen brauchst.

      Auch ein öffentlicher Weg oder ein Sportplatz gehört jemandem......der Stadt, dem Land, oder wem auch immer.

      Grüße Dino
      Zen...

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      • ceeper
        ceeper

        #4
        AW: Versicherung - Was beachten?

        Hallo Dino,

        genau diesen Satz habe ich mehrfach gelesen. Du sprichst damit bestimmt §16 LuftVO an. Demnach besteht kein Unterschied zwischen einem Lenkdrachen und einen Flugmodell <5Kg. Das steigen lassen von (Lenk-)Drachen ist prinzipiell überall erlaubt und bedarf keiner gesonderten Erlaubnis. Ist das falsch?

        Gruß Markus

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        • Luckylouds
          PSG-Dynamics
          Support
          • 14.02.2010
          • 3023
          • Dino
          • Heilbronn und Umgebung

          #5
          AW: Versicherung - Was beachten?

          Hi Markus,

          beim Drachen ist es glaube ich abhängig von der Leinenlänge........aber da gibt es sicher Leute die das besser wissen als ich.

          Grüße Dino
          Zen...

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          • ceeper
            ceeper

            #6
            AW: Versicherung - Was beachten?

            Hallo Dino,

            Leinenlänge (100m) usw. sind ist §16 LuftVO genannt. Aus Sicht §16 LuftVO sehe ich daher keinen Unterschied zwischen einem Flugmodell <5Kg und einem Lenkdrachen.

            Der §16 erwähnt keine Genehmigung des Grundstückseigentümers. Ich frage mich daher, aus welchem Gesetzestext diese "Genehmigung" stammt. Ich bin mir sicher, dass das steigen lassen von Drachen auf der grünen (öffentlichen) Wiese keiner gesonderten Genehmigung bedarf. Welches Gesetz verbietet mit auf diese Wiese meinen Mini Heli zu fliegen?

            Privatgründstücke lasse ich mal aussen vor. Hier benötige ich zum betreten schon eine Erlaubnis.

            Gruß Markus

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            • Luckylouds
              PSG-Dynamics
              Support
              • 14.02.2010
              • 3023
              • Dino
              • Heilbronn und Umgebung

              #7
              AW: Versicherung - Was beachten?

              Zitat von ceeper Beitrag anzeigen
              Welches Gesetz verbietet mit auf diese Wiese meinen Mini Heli zu fliegen?
              Du, sei mir nicht böse, es ist verdammt spät, und die Diskussion die wir hier führen wurde schon in nem anderen Fred, ich glaube 100 Seiten lang diskutiert. Mit dem Ergebnis, dass es halt einfach so ist, wie es ist und wie ich es oben schon geschrieben habe.

              Stell Dir einfach mal vor Dein kleiner Heli ballert einem Kind ein Auge raus.......dann will ich aber nicht in Deiner Haut stecken, der Richter wird sich sicher freuen mit Dir über Gesetze zu diskutieren, die halt einfach da sind, und die auch Du nicht ändern kannst.

              Grüße Dino
              Zen...

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              • Kalessin
                Kalessin

                #8
                AW: Versicherung - Was beachten?

                Zum Thema Wildfliegen und Recht einfach auch mal googlen. Das Problem ist halt nicht neu. Ich empfehle auch die Suche nach dem Stichwort "1.5km" im Zusammenhang mit Modellflug. Auch die Suchfunktion des Forum ist durchaus nicht unpraktisch, das Thema kommt ständig wieder. Und nur weil du es gerne hättest, ändert sich übrigens nicht auf magische Weise die Rechtslage. Die LuftVO ist übrigens nicht die einzige relevante Verordnung.

                Ein Flugmodell unter 5kg ist unter bestimmten Voraussetzungen laut LuftVO in der Tat generell von der Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis befreit. Das hat aber nichts damit zu tun, daß man grundsätzlich sowieso und immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers benötigt, egal was man auf seinem Grundstück treibt. Sind öffentliche Wege angelegt, darf man ggf. davon ausgehen, daß Spazierengehen erlaubt ist, aber als Startbahnen sind Wege vom Eigentümer in den seltensten Fällen gedacht. Daß man sich schlau macht, ob man Rechte des Grundeigentümers verletzt, sollte daher eigentlich doch wohl selbstverständlich sein. Auch die von dir erwähnte "öffentliche" Wiese gehört jemandem, nämlich meistens der Gemeinde.

                Zusätzlich zur 5kg-Regel und eventuellen Regelungen in puncto Verbrenner ist die Grundstücksregel auch in der Praxis wirklich nicht unwichtig. Es gibt nämlich Gemeinden, die Modellflug in ihren ordnungsbehördlichen Verordnungen oder Gemeindeordnungen z.B. generell in städtischen Grünanlagen o.ä. untersagen. Hier in der Umgebung kenne ich das aus Dortmund. Andere Gemeinden legen Mindestentfernungen zur nächsten Siedlung fest. Was die LuftVO auch nicht interessiert, dir das Leben vor Ort aber trotzdem schwer machen kann. Dortmund ist übrigens auch ein nettes Beispiel für einen weiteren wichtigen Punkt, den man beachten muß: auch bei einem kleinen Modell mußt du Lufträume beachten. Befindest du dich in einem kontrollieren Luftraum (i.e. in Flughafennähe), dann darfst du dort theoretisch nicht einmal eine Papierschwalbe starten lassen. Und die Verantwortung, daß du keinen Luftraum verletzt, trägst du ganz allein. Verstoß ist meines Wissens sogar strafbar, und Unwissenheit war noch nie eine gute Ausrede.
                Zuletzt geändert von Gast; 19.02.2012, 01:35.

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                • ceeper
                  ceeper

                  #9
                  AW: Versicherung - Was beachten?

                  Hallo Dino,

                  ich möchte nicht gegen bestehende Gesetzte verstossen und interessiere mich für geltendes Recht. Im Gesetzt finde ich keine Passagen zu einer speziellen Erlaubnis. Diese "Genehmigung" wird aber im Zusammenhng mit Verischerungen immer wieder erwähnt. Ich vermite daher, das es sich hier nicht um ein Gesetzt sondern eine Einschränkung durch die Versicherung handelt.

                  Wie schätzt die die Lage denn ein. Darf man deiner Meinung nach nur auf speziell gekennzeichnetem Gelände (Verein, Modellflugplatz, etc.) oder dem eigenem Grundstück fliegen? Und denkst du, das Fliegen auf öffentlichen Wiesen, Parks, usw. genehmigungspflichtig ist?

                  Deine Einschätzung würde mir schon weiterhelfen.

                  Danke und Gruß
                  Markus

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                  • Luckylouds
                    PSG-Dynamics
                    Support
                    • 14.02.2010
                    • 3023
                    • Dino
                    • Heilbronn und Umgebung

                    #10
                    AW: Versicherung - Was beachten?

                    Markus,

                    in diesem Fall und bei unserem Hobby gibt es keine Einschätzungen sondern eindeutige Gesetzeslagen, an die ich, Du und alle anderen sich zu halten haben.

                    Flieg auf ner Wiese oder nem Acker mit der Genehmigung des Eigentümers, oder geh in einen Verein......dann ist alles gut.

                    Grüße Dino
                    Zen...

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                    • ceeper
                      ceeper

                      #11
                      AW: Versicherung - Was beachten?

                      Hallo Robert,

                      die 1,5Km werden auch im §16 LuftVO behandelt. Hier geht es um Abstände zu Flughäfen. Wohne ich innerhalb der 1,5Km Zone um einen Flughafen, so darf ich u.U. auch auf meinem Privatgrundstück keinen Modellflug betreiben. Sinn und Zweck ist hier auch klar, in Einflugschneisen besteht die Gefährdung der Luftfahrt.

                      Wie beschrieben, fallen Lenkdrachen und kleine Flugmodelle laut §16 in die gleiche Kategorie. Folglich sind entweder beide Typen genehmigungspflichtig oder es gibt eine grundsätzliche Duldung.

                      Mein Gefühl sagt mir
                      - Drachenfliegen ist auf öffentlichen Gelände grundsätzlich erlaubt
                      - for Modellflig gelten grundsätlich die gleichen Maßstäbe

                      Mein Verstand sagt mir aber auch
                      - von einem Mini Helikopter geht ähnlich wenig Gefahr aus, wie von einem Lenkdrachen
                      - von einem grossen RC Heli geht viel Gefahr aus

                      Meine Frage bewegt sich daher im Bereich ...
                      ... gesetzeslage, insbesondere §16 LuftVO
                      ... Erlaubnis/Duldung auf öffentlichem Gelände
                      ... Gefahrenpotential für Dritte

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                      • ceeper
                        ceeper

                        #12
                        AW: Versicherung - Was beachten?

                        @Dino: Du berufst dich auf die Gesetzeslage ohne ein konkretes Gesetz zu nennen. Auf welches Gesetzt bezieht sich deine Aussage? LuftVO kann es nicht sein, hier geht es nicht um Eigentum. Verstossen Drachen im öffentlichen Park ohne ausdrückliche Genehmigung gegen geltendes Recht und sind Wildflieger?

                        Nimm mir meine Fragen nicht übel. Für mich ist die Frage mit Blick auf die Versicherung sehr wichtig. Eine private Modellhaftplicht macht für mich nur dann Sinn, wenn ich auch ohne Vereinsbindungs die Möglichkeit habe, auf öffentlichen Gelände zu fliegen. Im Umkehrschluss kommt nur die Mitgliedschaft in einem Verein mit Haftpflicht in Frage.

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                        • Derroylo
                          Senior Member
                          • 11.08.2009
                          • 1550
                          • Carsten
                          • Lingen / Wachendorf

                          #13
                          AW: Versicherung - Was beachten?

                          Ich bin über dem DMFV versichert, kostet mit Wildfliegerlizenz knapp 55€ im Jahr und damit ist erstmal alles abgedeckt. Mit der Wildfliegerlizenz darfst du damit überall fliegen wo es dein Verstand dir erlaubt, also nirgendswo wo viel Leute rumlaufen oder Kinder unterwegs sind. Der Luftraum ist für alle frei (bis 100m halt, ausgenommen Einflugsschneisen von Flugplätzen oder Testgeländen der Luftwaffe). Du kannst also auf der Strasse starten und dann über nem Acker fliegen. Da kann dir keiner was, ausser halt du betritst sein Grundstück.

                          Vielleicht für dich auch interessant: MikroKopter-FAQ-Rechtliches - Wiki: MikroKopter.de
                          T-Rex 470, T-Rex 700, Aurora 9x
                          MFC-Lingen

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                          • Kalessin
                            Kalessin

                            #14
                            AW: Versicherung - Was beachten?

                            Zitat von ceeper Beitrag anzeigen
                            die 1,5Km werden auch im §16 LuftVO behandelt. Hier geht es um Abstände zu Flughäfen.
                            Korrekt. Nur, daß dir das in einer Stadt mit Flughafen normalerweise nichts bringt, weil das Gebiet des kontrollierten Luftraums ("CTR") um den Flughafen herum viel, viel größer ist. Wieder das Beispiel Dortmund: die CTR-Zone geht bis kurz vor der Stadtgrenze zu Witten und über Unna hinaus auf der anderen Seite. Das sind leicht 20km, nicht 1.5. Daher ist die 1.5km-Angabe in der LuftVO eigentlich überflüssig weil sowieso unwirksam. Mein Hinweis auf "google nach dem Begriff" heißt aber vor allem, daß die Frage danach ständig kommt. Sprich, es gibt jede Menge gute Infos zum Thema Wildfliegen&Recht. Für dich die Sachen herauszusuchen und auf's Silbertablett zu legen fehlt mir aber Zeit und Lust.
                            Zitat von ceeper Beitrag anzeigen
                            Mein Gefühl sagt mir
                            - Drachenfliegen ist auf öffentlichen Gelände grundsätzlich erlaubt
                            - for Modellflig gelten grundsätlich die gleichen Maßstäbe
                            Mit "Gefühl" hat das alles nichts zu tun, das versuchen wir dir zu sagen. Ein ferngesteuertes Modell mit eigenem Antrieb ist etwas anderes als ein Drachen, das sehen zumindest viele Gemeinden so. Akzeptier's. Es gibt meistens keine Gewichtsgrenzen nach unten in den entsprechenden Verordnungen. Es ist also egal, ob das Flugmodell 50, 200 oder 1000 Gramm wiegt. Ein Micro-Heli der mCP-X-Klasse wird häufig vom Ordnungsamt als reines Spielzeug gesehen und nicht an Modellflug gedacht, weshalb du Glück haben kannst. Aber wenn in der Gemeindeordnung Modellflug im Park untersagt ist, mußt du im Zweifelsfall nur an den "richtigen" Beamten geraten, und es wird teuer. Dein Risiko.
                            Zitat von ceeper Beitrag anzeigen
                            gesetzeslage, insbesondere §16 LuftVO
                            Ich habe es schon einmal gesagt: die LuftVO ist nur eine der relevanten Verordnungen. Was dort nicht verboten ist, ist nicht automatisch erlaubt. Ich habe das Stichwort "ordnungsbehördliche Verordnungen" o.ä. nicht zum Spaß genannt. Das letzte Wort hat eben häufig die Gemeinde. Noch ein Beispiel gefällig? Castrop-Rauxel, Ruhrgebiet. 1.5km zu jeder Siedlung, auch für Elektro. Auf Stadtgebiet nicht zu erreichen, de facto riskiert jeder wilde Modellflug dort daher Bußgelder. Dann gibt es noch z.B. örtliche Naturschutz-Verordnungen und so weiter. Entweder du bist bereit, dich zu informieren, oder du willst nur deine eigenen, vorgefaßfen Vorstellungen bestätigt bekommen.

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                            • Farkas
                              Member
                              • 08.01.2006
                              • 812
                              • Arndt

                              #15
                              AW: Versicherung - Was beachten?

                              Ich würde dir empfehlen,hier mal anzufragen......

                              Der Deutsche Modellflieger Verband ist die größte Interessenvertretung für Modellflugsportler in Europa

                              .....im Zweifelsfall könntest du dort auch anrufen.
                              Tel.Nr.such dir aber bitte selbst.

                              Der DMFV hat extra einen Justizar angestellt,der auf
                              solche Fragen die Antwort wissen sollte,da sein Fachgebiet.

                              Gruss,Andi.

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