Boah, ihr blubbert euch noch zu Tode, echt. Alles schon tausendmal diskutiert
Ein bischen Menschenverstand hilft, oder Genehmigung holen und fliegen. Basta. In Parks oder von Menschen frequentierte Stellen einfach meiden. Auch wenn die Versicherung zahlt hat wohl keiner Lust auf so einen ßrger.
Wen es interessiert, bin bei DMO. Hatte aber selbst noch keinen Versicherungsfall, und schon gar keinen so großen (Menschen verletzt) Das die Versicherung nachfragt wo ich überhaupt geflogen bin.
Ich fliege Wild auf Wiesen und Feldern wo selten mal ein Spaziergänger hinter meinem Rücken vorbei kommt, oder eben auf dem Modellflugplatz.
Habt ihr euch jemals über andere Aktivitäten/Versicherungen Gedanken in diesem Ausmaß gemacht... Da könnte man gerade daheim bleiben. Alles zu gefährlich.
was soll denn das mit deinen (Lenk)Drachen!?
In vielen Parks ist dies ausdrücklich verboten.
Aber dies hier sollte dir bei deiner Fluggelände wahl sehr hilfreich sein:
§ 1 LuftVO
Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Dies gilt auch für Person am Boden.
Ich bin über den DMFV versichert ist zwar teuer als der DMO weil als "Wildflieger" noch der Zusatz benötigt wird aber das ist es mir wert.
Und die schriftliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist nur deshalb für dich wichtig damit du im Schadensfall nicht noch wegen Hausfriedensbruch belangt wirst weil der Eigentümer sich plötzlich nicht mehr an eine Erlaubnis erinnert.
[...]Daher ist die 1.5km-Angabe in der LuftVO eigentlich überflüssig weil sowieso unwirksam.
Die LuftVO spricht aus gutem Grund von Flugplätzen (und nicht von Flughafen). Die gemähten Wiesen haben meisstens nur einen Flugleiter und keine Platzkontrolle (also damit auch keine Kontrollzone).
Vielen Dank erst einmal für die vielen Informationen! Ich werde noch einige Zeit benötigen, um die genannten Informationen und Links durchzuarbeiten, habe aber nun ein klares Bild vor Augen. Hier ein kurzes Resümee:
1. Modellfliegen ist auf öffentlichem Gebiet grundsätzlich erlaubt und Bedarf keiner schriftlichen Genehmigung.
2. Allgemein gilt: es dürfen durch die Tätigkeit keine Dritten gefährdet werden. Das gilt für Modellflug genauso wie für das steigen lassen von Drachen oder Fussballspielen auf der Wiese.
3. Besonders geschützte Zonen sind i.d.R. kenntlich gemacht:
- "Rasen betreten verboten"
- Drachen steigen lassen ist untersagt
- Hundefreie Zone
- Naturschutzgebiet
- Strommasten und Hochspannungsleitungen
- Das Beispiel Castrop-Rauxel
4. Es gibt unterschiedliche Arten von Flugzonen. Für die 1,5Km um den Flughafen gilt absolutes Flugverbot für alle, die keine ausdrückliche Genehmigung haben. Auch im größeren Bereich um den Flughafen, hier war für Dortmund die Grenze zu Witten genannt. Diese Zone beginnt aber nicht am Boden sondern ab einer Höhe von 100m. Für die meisten Modellflieger ist diese Höhe nicht interessant.
5. Grundsätzlich gelten LuftVO und örtliche Satzung für das betroffene Gebiet. Der Nutzer ist verpflichtet sich entsprechend zu informieren (Schilder lesen, Parksatzung lesen oder ggf. Stadtsatzung lesen).
1. Modellfliegen ist auf öffentlichem Gebiet grundsätzlich erlaubt und Bedarf keiner schriftlichen Genehmigung.
FALSCH, aber Du scheinst es nicht einsehen zu wollen.
Modellfluggeräte mit eigenem Antrieb darfst Du um es mal Grob zu beschreiben:
Nur auf Geländen starten und landen, für die Du eine Erlaubnis (diese kann auch mündlich erfolgen)des Grundstückeigentümers hast.
Auch öffentliche Gelände haben einen Eigentümer.
Auf Vereinsgeländen starten und landen wenn Du Mitglied oder Gastflieger bist.
Eine gültige Versicherung mit entsprechendem Umfang ist für beide Fälle Voraussetzung
- von einem Mini Helikopter geht ähnlich wenig Gefahr aus, wie von einem Lenkdrachen
also ich fliege noch sportkites. 4 liner stabdrachen mit max spannweite von 2,4m. ich sag mal so. wenn der dich unter voll druck erwischt wird das etwa das selbe ausmaß annehmen als wenn dich die blätter von nem 450er erwischen. würde auch das nicht unterschätzen.
FALSCH, aber Du scheinst es nicht einsehen zu wollen.
Modellfluggeräte mit eigenem Antrieb darfst Du um es mal Grob zu beschreiben:
Nur auf Geländen starten und landen, für die Du eine Erlaubnis (diese kann auch mündlich erfolgen)des Grundstückeigentümers hast.
Auch öffentliche Gelände haben einen Eigentümer.
Kannst du diese Behauptung mit Fakten belegen? Die LuftVO hatten wir hierzu bereits ausgeschlossen (s.o.). Bitte mal einen Quellnachweis hierfür.
Meine Aussage: Grundsätzlich ist die Benutzung erlaubt, es sei denn der öffentliche Eigentümer gibt hier die Regeln vor. Die dürfen natürlich nicht gegen geltendes Recht verstossen.
Auf nicht-öffentlichem Gelände bestimmt der Eigentümer/Pächter die Regeln.
Auf Vereinsgeländen starten und landen wenn Du Mitglied oder Gastflieger bist.
Ok, hier handelt es sich ja auch nicht um öffentliches Gelände. Der Besitzer/Pächter
Kurzum: mir ist kein Gesetz bekannt, welches speziell für den Modellflug Nutzungsrechte auf öffentlichen Grund einschränkt.
Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen (am besten schriftlich).
D.h. in meinen Augen, dass es nicht zwingend erforderlich, aber dennoch ratsam ist, die Genehmigung zu haben. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, dann hol sie Dir PUNKT
(Ich habe meine Genehmigung nur mündlich, kenne den Bauern aber sehr gut - er ist selbst Modellflieger)
D.h. in meinen Augen, dass es nicht zwingend erforderlich, aber dennoch ratsam ist, die Genehmigung zu haben. Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, dann hol sie Dir PUNKT
(Ich habe meine Genehmigung nur mündlich, kenne den Bauern aber sehr gut - er ist selbst Modellflieger)
Hallo Tobias,
das Wort "sollte" ist ein Konjunktiv und kann nur als Ratschlag verstanden werden. Beim Bauern handelt es sich um privaten Grund und natürlich muss hier eine Erlaubnis eingeholt werden.
Wenn es rechtlich tatsächlich Einschränkungen speziell für den Modellflug gibt, müssen die auch in irgend einem Gesetz niedergeschrieben sein. Zudem erscheint mir die Differenzierung speziell für Modellflug-Sport unlogisch. Es gibt andere Luftsportarten, Powerkiting und KLB seien nur als Beispiel genannt, die mindestens genauso gefährlich sind. Diese Flug-Sportarten müssten genauso genannt werden. In der LuftVO wird auf alle diese Arten des Fliegens eingegangen.
Meine These ist, dass die genannten Beschränkungen Bezug auf Gefahr für Dritte nehmen. Auf öffentlichen Grund gibt es daher Satzungen, die Ausnahmen von der Regel definieren.
Ich versuche mich weiter schlau zu machen und teile euch neue Erkenntnisse mit.
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War da auch etwas verwundert beim ersten Besuch...
(Hab auch gerade meine Versicherung beantragt, nachdem ich jetzt auch was größeres als den msR fliege.....)
Und vielleicht auch noch ein Hinweis: Auch wenn Du mit nem kleinen msR oder sowas bei Dir zu Hause jemand verletzt zahlt Deine Privathaftpflicht nicht.
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