Wenn mich jemand wegen meiner Meinung ankackt, z.B. weil mir der 1000.ste 3D-Flug nicht gefällt, nur weil ich nicht gschrieben hab, dass es "bitte nicht falsch verstanden werden soll, es nicht böse gemeint ist", dann kack ich zurück. Mir gefällt es eben nicht und die Meinungsfreiheit ist in D gesetzlich verankert!
wie weiter oben geschrieben wurde, besteht eine geseltzliche Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge aller Art. Die früher ausgenommen "Modellflugzeuge" gibt es in der Form nicht mehr.
Leider sind noch nicht alle Privathaftpflichtbedingungen darauf abgestellt und den meisten Versicherern fehlt da auch die genauere Kenntnis über die Sachverhalte - in der Privathaftpflicht war das früher ein "Gimmck", weil die Masse der Leute es nicht braucht.
So finden sich in alten Bedingungen auch die Regelungen mit "motorbetrieben unter 5kg Gewicht", die mitversichert waren.
Durch die ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind diese versicherungsfreien Flugmodelle nun auch versicherungspflichtig!
In aktuellen Bedingungen finden sich in der Regel daher Passagen wie "Ausgeschlossen sind Schäden durch den Gebrauch von ... Luftfahrzeugen, die der Versicherungspflicht unterliegen"
oder manche drehen die Formulierung um:
"Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ... Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen"
Fazit:
Es gibt keinen versicherungsfreien Raum in der Luft mehr (welcher Satz ).
Bestätigt der Versicherer nicht explizit SCHRIFTLICH, dass er auch Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Luftfahrzeuge bietet, dann ist der Abschluss einer Haftpflicht unerlässlich!
Möglichkeiten sind ja auch schon genannt worden.
So, hoffe das hilft weiter
Gruß
Sascha[SIZE="1"] (der weiß wovon er spricht, weil bei so einem VU arbeitet )[/SIZE]
wie weiter oben geschrieben wurde, besteht eine geseltzliche Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge aller Art. Die früher ausgenommen "Modellflugzeuge" gibt es in der Form nicht mehr.
Leider sind noch nicht alle Privathaftpflichtbedingungen darauf abgestellt und den meisten Versicherern fehlt da auch die genauere Kenntnis über die Sachverhalte - in der Privathaftpflicht war das früher ein "Gimmck", weil die Masse der Leute es nicht braucht.
So finden sich in alten Bedingungen auch die Regelungen mit "motorbetrieben unter 5kg Gewicht", die mitversichert waren.
Durch die ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind diese versicherungsfreien Flugmodelle nun auch versicherungspflichtig!
In aktuellen Bedingungen finden sich in der Regel daher Passagen wie "Ausgeschlossen sind Schäden durch den Gebrauch von ... Luftfahrzeugen, die der Versicherungspflicht unterliegen"
oder manche drehen die Formulierung um:
"Mitversichert sind Schäden durch den Gebrauch von ... Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen"
Fazit:
Es gibt keinen versicherungsfreien Raum in der Luft mehr (welcher Satz ).
Bestätigt der Versicherer nicht explizit SCHRIFTLICH, dass er auch Versicherungsschutz für versicherungspflichtige Luftfahrzeuge bietet, dann ist der Abschluss einer Haftpflicht unerlässlich!
Möglichkeiten sind ja auch schon genannt worden.
So, hoffe das hilft weiter
Gruß
Sascha[SIZE="1"] (der weiß wovon er spricht, weil bei so einem VU arbeitet )[/SIZE]
Also heist das wenn ich eine Haftpflivhtversicherung,bzw.meine Eltern die diese ja über mich laufen lassen haben,ist man nicht vor beschädigungen vom rc Heli geschüzt...?...
Ich meine Wenn ich eine Angel kaufe und jemanden damit treffe egal mit was,halt mit der verbindung der ANgel brauch ich eine Versicherung für die Angel...?...
Dann bräuchte ich ja für alles egal wirklich alles was ich mir kauf eine Versicherung...?...
Die Haftpflichtversicherung deckt aber alles ab was ich zu schaden kommen lasse ausser es werden ein paar kreterien nicht befolgt wie z.b. Alkohol am steuer ect...pp...
Kann mir jemand das noch mal genauer erklären...?
Die Haftpflichtversicherung deckt aber alles ab was ich zu schaden kommen lasse ausser es werden ein paar kreterien nicht befolgt wie z.b. Alkohol am steuer ect...pp...
Kann mir jemand das noch mal genauer erklären...?
Die private Haftpflichtversicherung dient dazu gerechtfertigte Ansprüche gegen dich zu begleichen und ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Allerdings ist diese Versicherung mit diversen Risiken kalkuliert und dementsprechen auch im Versicherungsschutz eingeschränkt. Diese Einschränkungen müssen aber explizit in den Versicherungsbedingungen angegeben werden. Ausgenommen ist z.B. immer der Gebrauch versicherungspflichtiger Fahrzeuge (Auto, Motorrad, usw.) oder bei vielen eben auch der Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge. Das steht aber wie gesagt explizit in den Versicherungsbedingungen, die dir dein Kundenberater bei Abschluss ausgehändigt hat.
Eine Angel wird nicht extra in den Bedingungen aufgeführt sein und somit werden Haftpflichtschäden, die aus dem Gebrauch dieser Angel entstehen auch versichert sein. (Privater Gebrauch vorrausgesetzt, bei Berufsanglern sieht das schon wieder anders aus)
Das Dilemma ist nun, dass unsere Helis als Luftfahrzeuge genauso wie unsere Autos versicherungspflichtig sind. Deswegen braucht es hier zwingend spezialisierte Haftpflichtversicherungen, die eben nur den Gebrauch des Fahrzeugs/Luftfahrzeugs abdecken.
Da eine "Angel" keinen eigenen Bestimmungen unterliegt, ein "Fluggerät" allerdings schon, kann man dies eben nicht vergleichen. Ein Auto wird ja auch nicht in der normalen Haftpflicht mitversichert
Der Begriff "Luftfahrzeug" schliesst eben nun auch Flugmodelle mit ein.
Diese müssen speziell versichert werden. (Pflicht!!)
Ob dies nun der Versicherer in Deine "normale" Haftpflichtversicherung mit aufnimmt (oder schon integriert hat) oder Du eine Versicherung über einen Verein oder einen Verband abschliesst ist dabei egal.
Hauptsache es besteht eine Versicherung.
Das Dilemma ist nun, dass unsere Helis als Luftfahrzeuge genauso wie unsere Autos versicherungspflichtig sind. Deswegen braucht es hier zwingend spezialisierte Haftpflichtversicherungen, die eben nur den Gebrauch des Fahrzeugs/Luftfahrzeugs abdecken.
Danke für deinen Beitrag.
Dann wirds ja bestimmt demnächst so kleine Versicherungsschilder/Nummernschilder für unsere Fluggeräte geben.
So wie bei den Mofas bekommt jeder Heli nen Schild ans Heck
,.... ned so Ernst nehmen.... war nur mal grad Spass
Find das mit der Versicherung schon extrem wichtig.
War das Erste was ich damals VOR dem Fliegen abgeschlossen hatte.
Mein Gott, das sind etwas über 60 € im Jahr.... das bringt keinen um der das Hobby betreiben möchte.
In der Anschaffung von den Modellen & dem Zubehör gehts um ganz andere Summen
So, dann möchte ich doch an dieser Stelle auch einmal kund tun, dass Deine aktuelle Entscheidung top ist! Du wirst es sicher nicht bereuen!
Auch wenn Du sicher Monat für Monat, Jahr für Jahr schön brav Deinen Beitrag leistest, wirst Du wahrscheinlich icht in die Verlegenheit kommen, dass Du die Versicherung in Anspruch nehmen mußt. Hörst Du dann eines Tages auf und kündigst, dann schaut unter Garantie Murphy bei Dir vorbei!!!
Dank dieses Threads hab ich mich dann, nachdem ich mich heute hier angemeldet habe, entschlossen als Heli-Neuling auch eine Versicherung abzuschließen. Bisher bin ich nur Parrot AR.Drone geflogen. Hätte ja auch schon eine Versicherungspflicht gestanden. Schwamm drüber...Hab eben das Formular bei der DMO heruntergeladen und ausgefüllt gefaxt. Heli kann schon eine gefährliche Sache werden, besonders wenn ein absoluter Anfänger die FB in der Hand hat oder dran rumschraubt ^^ (meine natürlich mich selbst).
P.s.: Tolles Forum
Bei mir steht folgendes in den Bedingungen meiner Haftpflichtversicherung "Exclusive-Deckung":
10. Modellflugzeuge
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor, Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 KG nicht überschreiten.
Wenn ich dass dann richtig verstehe, brauche ich keine zusätzliche Versicherung, richtig?
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