Die Aluschildchen vom DFMV werden auch mit 3M Folie aufgeklebt, von daher vertraue ich mal darauf dass das schon in Ordnung ist.
Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Zum Thema wo: In der Verordnung steht "an sichtbarer Stelle" - also eigentlich überall wo man es von außen sehen kann.Zitat von bronxx Beitrag anzeigen
Die Aluschildchen vom DFMV werden auch mit 3M Folie aufgeklebt, von daher vertraue ich mal darauf dass das schon in Ordnung ist.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Oh sorry, hab ich deinen Beitrag falsch gelesen.Zitat von Heiner K. Beitrag anzeigenDa steht aber nur was zum Kenntnisnachweis, nicht Kennzeichnungspflicht?.
Das Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 Satz 2, da sie in der LuftVZO geregelt ist.
Diese (ßnderung) tritt also (ebenfalls) am 01.10. 2017 in Kraft.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Habs auch schon festgestellt, dass der Link zum PDF nicht mehr geht. Weiß auch nicht wieso.
Aber der Link zur "Online-Ausgabe" tuts noch.
GruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!
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Ronny81
Flyer zur NEUEN Drohnenverordnung
Hallo zusammen,
ganz neu von Amt bekommen.
Gruß Ronny
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag von Herrn Dr. Ramsauer (zurzeit bei Terminen im Wahlkreis) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verordnung
am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist und - vorbehaltlich der Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und zum
Kenntnisnachweis - am 7. April 2017 in Kraft getreten ist.
Angefügt der Flyer zur neuen Drohnenverordnung zu Ihrer Information.
Angehängte Dateien
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Hi,
unsere Hubschrauber fallen unter 'Modellflugzeuge' oder?
Weil Drohnen sind es ja auf keinen Fall
Viele Grüsse
AndreIf you can't explain it simply, you don't understand it well enough
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AW: Flyer zur NEUEN Drohnenverordnung
Zitat von Ronny81 Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ganz neu von Amt bekommen.
Gruß Ronny
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Der Flyer ist aber ein wenig irreführend im Bezug auf das Verbot in einer Flugkontrollzone.
Das sieht es so aus als ob man dort überhaupt nicht fliegen dürfte.
Wenn ich mir jedoch die Seite der Deutschen Flugsicherung ansehe, dann ist es bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt. Das ganze natürlich unter Berücksichtigung der 1,5 km Grenze.
Was trifft denn jetzt zu?
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Hast du einen Link dazu?Zitat von Oxigen Beitrag anzeigenWenn ich mir jedoch die Seite der Deutschen Flugsicherung ansehe, dann ist es bis zu einer Höhe von 30 Metern erlaubt.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Schau dir mal den Entscheidungsbaum an.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Das ist in der Tat interessant. In den neuen Regulierungen steht nämlich, dass in einer Kontrollzone das Fliegen nur im Bereich von maximal 50 Metern erlaubt ist und auch erst nach "Einzelfreigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle".
Und dass eine Freigabe der Flugverkehrskontrolle für jeglichen Aufstieg benötigt wird, war eigentlich schon immer so. Ich erinnere mich daran, dass die Piraten Partei mal dafür verknackt wurde, weil sie in der Innenstadt innerhalb einer Kontrollzone ohne Erlaubnis aufgestiegen sind, obwohl das keine 10m hoch war.
Eigentlich könnte man demnach ja den Entscheidungsbaum der Flugsicherung als Generalfreigabe für Flüge <30m innerhalb von Kontrollzonen betrachten. Was im Grunde eigentlich auch Sinn macht, denn ein Verkehrsflugzeug außerhalb von 1,5km des Flughafens fliegt garantiert nicht auch nur annäherend so tief.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Wenn die DFS zuständig ist, ist das so. Unsere Fliegerwiese liegt auch in einer Kontrollzone.Zitat von Ilasor Beitrag anzeigenEigentlich könnte man demnach ja den Entscheidungsbaum der Flugsicherung als Generalfreigabe für Flüge <30m innerhalb von Kontrollzonen betrachten. Was im Grunde eigentlich auch Sinn macht, denn ein Verkehrsflugzeug außerhalb von 1,5km des Flughafens fliegt garantiert nicht auch nur annäherend so tief.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Vor kurzem wurde jemand zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er in Ratingen Breitscheid mit seinem Multicopter in über 100 Metern Höhe Aufnahmen gemacht hat.
Dieses Filmchen wurde natürlich auf YouTube hoch geladen, und das hat wiederum ein Fluglotse gesehen und denjenigen verpetzt.
Der Copterpilot ist sich keiner Schuld bewusst da er der Meinung war das es sich dort nicht um eine Flugkontrollzone handelt.
In dem Beitrag wurde gesagt das es sich dort sehr wohl um eine Flugkontrollzone handelt und da nur 30 Meter erlaubt wären.
Dieser Beitrag kam vor einigen Wochen im WDR.
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Ich sehe nur eure Aussagen. Und da wird einiges nicht richtig oder nur nach dem hören sagen wieder gegeben . Es gibt immer Ausnahmen, So müssen sich z.B. Modellflieger beim Tower anmelden und wieder abmelden. 1 x am Tag reicht. Eine Höhen Beschränkung für Segel Modell gibt es nicht. Zum nach lesen.
Noch ein Sonderfall, auf dem Jedermann Modell Flugplatz bis 5 kg. auf dem ich ab und zu fliege, wird der Modellflugplatz auch von Rettung Hubschrauber seit Jahren als Sonder Flugplatz genutzt.
ßber die Ankunft des Rettung Hubschrauber werden wir von Polizei oder Rettungskräften informiert.
Dann landen wir und der Modellflugplatz bleibt frei für die Landung des Hubschrauber egal ob gelber oder Roter Engel. Das sind aber Absprachen die man einzuhalten hat.
Dann kann man auch dort Modelle fliegen wo es eigentlich nicht denkbar ist.
Meine Erfahrung ist , das man auch ohne ein Gesetz sicher und überall fliegen kann wenn es eine vernünftige Absprache gibt .
So nun zu der Kenntnis, die 2 - 5 kg. mit Aufstieg Genehmigung z.B. des Landwirts (Besteht seit mehr als 10 Jahre) diskriminiert RC Piloten und macht sie zu Piloten zweiter Klasse.
Das was ich zur Kenntnis genommen habe ist das ich 25 ,- € zahlen soll / muss.
Alles andere ist seit Jahrzehnten bekannt . Die Berühmten 1,5 Km von Haus und öffentlichen Flugplatz.
Die Versicherung, die Aufstieg Genehmigung, die Flug Höhe, die Gewichte von Flugmodellen mit und ohne Abnahme. Ich weiß das ich am Flugverkehr teilnehme. Ich weiß wenn es erforderlich ist wer aus zu weichen hat. Dieses Gesetzt in der jetzigen Fassung macht für rund 50 % der jetzigen RC Piloten das Modell fliegen zu einer Hürde. Noch schlimmer wirkt es sich auf die Jugend aus. Ich war immer der Meinung das für Jugendliche das Hobby so Kosten gering wie nur möglich gehalten wird .
Mir zwei Jungs auf dem Modellflugplatz lieber wie auch nur einer der aus der Straße rum hängt.
Super Staat der das nicht sieht oder nicht will .
Es geht hier nicht um die Schilder am Modell , Adressen sind schon seit 50 Jahren im Modell.
Aber selbst das regelt das Gesetzt nicht vernünftig, Komplette Adresse und Telefon ? Steilvorlage für jeden der Einbrüche plant .. Früher gab es bei abgenommen Modellen ab 15 kg. eine Zulassung und Kennzeichnung wie bei jeder Sport Maschine woraus man keine Adresse ersehen konnte aber der Besitzer immer bekannt und ermittelbar war.
Vorteile haben nur Piloten die in einem Verein fliegen , das heißt aber nicht das man das haben muss.
Ich war 22 Jahre im Verein und fliege 35 Jahre RC Modelle ohne Verein.. Das sagt sicher viel aus.
Aber irgend wann ist man es Leid einen Verein zu Gründen ,ein Gelände für den Dauerbetrieb zu finden.
Und alle Jahre das gleiche Spiel. Dazu sich viel an Sicherheit erzählen lassen wobei die Sicherheit predigen nicht mal fliegen können. Da wird dann viel Zeit für nichts verbrannt. Und ich bin mir da zu schade für meine Helis nur Auszustellen. Wenn dann jemand mal ein wenig mehr zeigt und mehr fliegt ist es meist auch nicht richtig. Es ist wie im Forum. Entweder man wird von seinem Gegenüber verstanden. Oder man findet sich in jeder Bezeichnung wieder.Angehängte DateienZuletzt geändert von Manfred; 08.04.2017, 17:44.Gru� Manfred
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AW: Etappensieg: Klares Votum für den Modellflug im Bundesrat (Verkehrsausschuss)
Tja hätte er sich mal informiert... NRW ist zugepflastert mit Zohnen in denen man nicht oder nur sehr eingeschränkt spielen darf.Zitat von Oxigen Beitrag anzeigenVor kurzem wurde jemand zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er in Ratingen Breitscheid mit seinem Multicopter in über 100 Metern Höhe Aufnahmen gemacht hat.
Dieses Filmchen wurde natürlich auf YouTube hoch geladen, und das hat wiederum ein Fluglotse gesehen und denjenigen verpetzt.
Der Copterpilot ist sich keiner Schuld bewusst da er der Meinung war das es sich dort nicht um eine Flugkontrollzone handelt.
In dem Beitrag wurde gesagt das es sich dort sehr wohl um eine Flugkontrollzone handelt und da nur 30 Meter erlaubt wären.
Dieser Beitrag kam vor einigen Wochen im WDR.
Wo darf (noch) wie hoch geflogen werden (erweitert um ED-R...))? - Seite 8
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