Gruß VolkerZ
Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Wenn du schon mit Verordnung kommst dann sollte dir klar sein das sich die LuftVO (die ist für uns bindend) im Juni 2021 geändert hat. Und den Punkt das kein Kenntnisnachweis benötigt wird wenn ein Flugleiter eingesetzt ist den gibt es jetzt in der neuen Version nicht mehr. In der AE wird nicht aufgeführt wann ein Kenntnisnachweis benötigt wird.Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
Gruß VolkerZ
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Gast
AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Bei uns steht ab drei aktiven Piloten mit Flugleiter. Ist kein Flugleiter eingetragen ist der Kenntnisnachweis notwendig.
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Gast
AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Post gelöscht.
Bitte beim Thema bleiben.
Danke!
KurtZuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 02.08.2022, 15:56.
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Gast
AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Und wenn bei uns zwei am Platz sind, die keinen Kenntnisnachweis haben, tragen sich beide als Flugleiter ein und schon hat sich das mit dem Kenntnisnachweis erledigt.
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Wenn ich bei mir im Feld fliege, interessiert sich absolut niemand für diesen Käse... Und ich prognostizieren, dass es auch weitere 20 Jahre niemanden interessieren wird
Wo kein Kläger, da kein Richter...
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Ich würde euch Mal empfehlen euer Wissen zu aktualisieren.
Das mehrmalige wiederholen des mittlerweile überholten Stands stiftet nur Verwirrung.
Und mal ehrlich, die KFZ Vergleiche sind ziemlich am Ziel vorbei.
Wenn keine bessere Argumentation einfällt würde ich besser nix dazu schreiben.
GruÃ? Martin
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Zitat von Fetzi Beitrag anzeigenWenn ich bei mir im Feld fliege, interessiert sich absolut niemand für diesen Käse... Und ich prognostizieren, dass es auch weitere 20 Jahre niemanden interessieren wird
Wo kein Kläger, da kein Richter...
Sorry,
das kann man so nicht stehen lassen.
Menschen mit dieser Einstellung verdanken wir eine ßberregulierung in allen Belangen unseres Lebens. Mit einer solchen Nach-mir-die-Sintflut und wenn jukts, kontrolliert eh keiner-Einstellung werden wir in Zukunft noch viel mehr Regulierungen erfahren müssen...
Schaut z.B. bitte mal auf auf den Straßen ab geht... das kontrolliert keiner und man wird überall gedrängelt und geschoben. Genauso gehts im Hobby auch los. Drohnen z.B. fliegen auch überall, wo kein Kläger da kein Richter...
Kenntnisnachweis ? Wozu ?
Verdammt nochmal, braucht es den ständig einen Kläger und einen Richter damit man sich etwas besinnt ?
Grüße
Tom
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Ich habe jetzt nochmal nachgelesen hier:
Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz? - Deutscher Modellflieger Verband e.V.
Da steht: Kenntnisnachweis nur über 2kg. Unter 2kg kann man meinem Verständnis nach ohne irgendeinen "Schein" fliegen..Blade 230s v2, XK K110, Protos 380
Frysky Taranis mit Multimodul
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Wenn man weder Kläger noch Richter benötigt, wozu braucht es dann Gesetze?
Der -gemeine- Deutsche ist nunmal Regelverliebt. Ob diese dann eingehalten werden oder wie diese umgangen werden können wird bei Strafen interessant. So etwas wie Selbstdisziplin, Eigenverantwortung und Mitdenken ist scheinbar aus der Mode und man versucht es in allen Bereichen durch Regulierungen zu kompensieren.
Für mich sind die Regelungen und Gesetze rund um den Kenntnisnachweis lediglich ein Haftungsthema. Wenn etwas passiert ist der Pilot besser zu -greifen-. Ob und inwiefern eine solche Installation unter den RC-Modellpiloten notwendig ist bleibt für mich mehr als fragwürdig.
Ein Lösungsansatz wie beim kleinen Waffengesetz (für Messer oder Schreckschusspistolen) für Drohnen mit automatischer Steuerung hätte ich günstiger empfunden. Wer sich ne Drohne kauft die mit dem Handy zu fliegen ist, oder länger als 5 Sek selbststabilisierend fliegen kann, hat sich zu registrieren. Den Rest der -zivilisierten- Modellbauer dann bitte in Ruhe lassenMoin
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Moin,
ich lese hier immer wieder, dass bei "Anwesenheit" eines Flugleiters kein KN erforderlich ist. Wo kann man das nachlesen?
Alles zu diesem Thema ist schon älteren Datums (1Jahr und älter)
Gefunden habe ich nur einen Hinweis auf "Kenntnisnachweis ist nach § 21 a Abs. 4 Satz 3 Luftverkehrsordnung"
Den Absatz 4 finde ich in der aktuellen Fassung aber nicht mehr.
Habe ich da was übersehen?
Gruß aus Ostfriesland
Detlef
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Richtig, wenn du Mitglied im DMFV bist.Zitat von Windfinder Beitrag anzeigenIch habe jetzt nochmal nachgelesen hier:
Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz? - Deutscher Modellflieger Verband e.V.
Da steht: Kenntnisnachweis nur über 2kg. Unter 2kg kann man meinem Verständnis nach ohne irgendeinen "Schein" fliegen..
Dann benötigst du nur die UAS-Betreibernummer (e-ID) und die Haftpflichtversicherung (Basis für Modelle bis zu 1000 Gramm und für Modelle über 1000 Gramm die Tarife Komfort, Premium oder Premium Gold).
Hier kann man sich alles Neue rund um die erteilte Betriebserlaubnis als PDF herunterladen:
Gruß VolkerZZuletzt geändert von VolkerZ; 02.08.2022, 11:01.
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Du hast nichts übersehen.Zitat von boulons Beitrag anzeigenMoin,
ich lese hier immer wieder, dass bei "Anwesenheit" eines Flugleiters kein KN erforderlich ist. Wo kann man das nachlesen?
Alles zu diesem Thema ist schon älteren Datums (1Jahr und älter)
Gefunden habe ich nur einen Hinweis auf "Kenntnisnachweis ist nach § 21 a Abs. 4 Satz 3 Luftverkehrsordnung"
Den Absatz 4 finde ich in der aktuellen Fassung aber nicht mehr.
Habe ich da was übersehen?
Gruß aus Ostfriesland
Detlef
Ich habe hier auch schon darauf hingewiesen. Nur das wird halt nicht gelesen oder man will es nicht wahrhaben.
Gruß VolkerZ
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Gast
AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
In unserer AE steht das so drin. Wir hatten vorher eine AE, da war das Fliegen nur mit Flugleiter möglich, d.h. es mussten immer zwei Piloten anwesend sein.Zitat von boulons Beitrag anzeigenMoin,
ich lese hier immer wieder, dass bei "Anwesenheit" eines Flugleiters kein KN erforderlich ist. Wo kann man das nachlesen?
Mündliche Aussage des DMFV: "Bei zwei Piloten kann man das als geringfügigen Betrieb sehen, da braucht man keinen Flugleiter, da langt der Kenntnisnachweis ".
Komischerweise haben wir das nie schriftlich bekommen, dass wir uns über behördliche Anordnungen laut Verband hinwegsetzen dürfen. Deshalb haben wir eine neue AE beantragt, was ich keinem empfehlen kann, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Und wenn ich dann lese, dass eine Verband einen Leitfaden mit sollte, hätte, Empfehlung etc. herausgibt, dann ist das für mich "Wünsch dir was".
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AW: Fliegen nur noch mit Kenntnisnachweis
Dann lieber zum DAEC wechseln, dort ist der Flugbetrieb haarklein auf nur ungefähr 49 Seiten beschrieben�Gruß? aus Wuppertal,
Wolfram
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