Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Das sehen BMVI und Gerichte aber anders...Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenGruÃ? Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
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Wirklich? Das wäre aber echt schei... für den Landwirt. Hast du ein Beispiel Urteil?Zitat von goemichel Beitrag anzeigenDas sehen BMVI und Gerichte aber anders...Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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Es hat nichts mit "auf Krawall gebürstet" zu tun, wenn man für seine Rechte einsteht, und sich nicht jedem vermeintlichen Feudalherren unterwürfig und devot vor die Füsse wirft.Zitat von im4711 Beitrag anzeigenmhhhh ... lächerlich ist eigentlich nur die Art der Diskussion.
Immer schoen auf Krawall gebürstet - Konfrontation hat Vorrang.
Denn hätten alle Deine Einstellung, dann währen Wir immer noch in ganz finsteren mittelalterlichen Zeiten.Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!
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Naja, es ist die Realität. Hast Du ein Häuschen, ein Grundstück? Darf dortZitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenGott hat die Erde, iher Oberfläche und die Atmosphäre für ALLE Menschen geschaffen. Wie können Menschen so vermessen sein, um Teile dieses UNSEREN Planeten nur für SICH zu beanspruchen?
jeder mal eine Nacht zelten? Dürfte er es vielleicht, wenn er vorher fragt?
Wenn ich Landwirt wäre, wäre es mir auch lieber, wenn ich über die Aktivitäten
über meinen ßckern bescheid wüsste. Egal, ob es dafür eine Rechtsgrundlage
gibt oder nicht. Es ist einfach guter Stil. Steht man dann mal in Kommunikation,
kann der Landwirt die Modellflieger auch informieren, wenn es mal nicht passt
und ggflls. zum Nachbaracker umleiten. Sowas lässt sich ja mit WhatApps oder
so heutzutage wunderbar einfach organisieren.Torsten
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Recht haben und Recht durchsetzen sind 2 völlig unterschiedliche Geschichten. Und bei so einer wenig konkretisierten Auslegung wie dem Luftraum erst recht. Der Landwirt wird argumentieren, er will mit dem Traktor über das Feld fahren können, ohne gefährdet zu werden, jederzeit, ohne davon abhängig zu sein, dass du dann freundlicherweise einpackst. Damit hat er ein berechtigtes Interesse- du hast verloren. Sag nicht du fliegst hoch genug, das wären wohl mehr als 100m Höhe, ...
Das wird nichts in der Praxis, sagt einem ja auch der gesunde Menschenverstand.
Ich fliege bei verschiedenen Landwirten über die ßcker, nie ßrger, nie Diskussionen darüber gehabt. Maximal darüber, immer freundlich, wo und wie ich mein Auto hinstellen soll damit er problemlos vorbeikommt. Darüber denke ich aber auch vorher nach- damit es gar nicht erst eskalieren kann. 2 Landwirte haben mir den Hinweis gegeben, wo sie ihr Gerät wechseln- da wäre eine Fruchtfreie Stelle zum starten und landen.
Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Landwirt grundlos das Fliegen verbieten will, da ist doch im Zweifelsfall vorher etwas vorgefallen.
In jedem Fall kommst du mit Freundlichkeit und Rücksichtnahme wesentlich weiter als mit Paragraphen- ruhiger leben tuts sich dabei auch noch.
Die Idee vom Auodach zu starten um Gemeinden auszuhebeln, die glauben ihre Feldwege wären etwas besonderes, finde ich hingegen recht witzig. Kann mir zwar nicht vorstellen, dass unseren Bürokraten nicht letztendlich das letzte Wort behalten, aber da müssen sie wahrscheinlich erstmal suchen
. Aber ob sich der Stress für den Spaß mit den Beamten lohnt?
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Die Aussage allein zeigt -> auf Krawall gebürstet.Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenEs hat nichts mit "auf Krawall gebürstet" zu tun, wenn man für seine Rechte einsteht, und sich nicht jedem vermeintlichen Feudalherren unterwürfig und devot vor die Füsse wirft.
Denn hätten alle Deine Einstellung, dann währen Wir immer noch in ganz finsteren mittelalterlichen Zeiten.
Und was hat ein Respekt vor anderer Eigentum bitte mit Unterwürfigkeit zu tun? Aber immer schoen viele Gegner zum Hobby schaffen richtig?
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Ja (Gericht, Aktenzeichen):Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenHast du ein Beispiel Urteil?
BayVGH, 8 ZB 11-1504;
OVG NRW, 7 A 2836-08;
OVG RPf, 8 A 10021-14;
VG Augsburg, Au 3 K 06-01461;
VG Bayreuth, B 1 K 10-1041;
VG Koblenz, 4 K 417-09-KO;
VG Mainz, 3 K 52-13-MZ;
VG Saarland, 10 K 686-11;
VG Würzburg, W 6 K 10-1363;
Alle diese Urteile/Beschlüsse gehen davon aus, dass Modellflug den Regelungen des LuftVG und der LuftVO unterliegt.
Die Trefferliste bei juris umfasst derzeit 132 Gerichtsentscheidungen mit dem Stichwort "Modellflug", davon ca. 115 zu "unserem" Modellflug...Zuletzt geändert von goemichel; 10.07.2017, 10:07.Gru� Michael
[FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]
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Beim Wildfliegen geht's ja wohl auch darum, wieviele Leute da dann letztlich kommen, wo die ihre Fahrzeuge parken, ob die Nitro- oder Elektro fliegen, was sie dabei aufbauen und welchen Müll sie letztlich hinterlassen und was sie alles niedertrampeln wenn sie wieder mal aussenlanden oder abstürzen.
Mich wundert es nicht dass uns die Leute erst mal nicht mögen wenn ich diesen Thread hier so lese.
Den Bauern findet man schon wenn man möchte und mit ihm reden kann man ja dann auch. Bei uns ( in Tirol ) klappt das wunderbar.
LGZuletzt geändert von enied; 10.07.2017, 10:12.
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Ich finde die Argumentation hier echt witzig.Zitat von im4711 Beitrag anzeigenDie Aussage allein zeigt -> auf Krawall gebürstet.
Und was hat ein Respekt vor anderer Eigentum bitte mit Unterwürfigkeit zu tun? Aber immer schoen viele Gegner zum Hobby schaffen richtig? 
Ich stehe mit meinem Heli an irgendeiner Wiese, die ich außer im Crashfall noch nicht mal betreten muss. Als würde es, außer es arbeitet dort gerade jemand, was auch verständlich ist, sich jemand dafür interessieren. Hier hält der ein oder andere das Hobby wohl für sehr wichtig.
Dann kommen Vergleiche, wie Fremde zelten im Garten.... so was ist wohl ne ganz andere Hausnummer.
Es bedeutet ja nicht, dass man permanent gegen geltendes Recht verstoßen darf/ muss, aber die Leute haben andere Sorgen, als sich um den Kerl am Feldrand mit seinem Spielzeug zu kümmern.
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Humor an:Zitat von goemichel Beitrag anzeigenJ
Alle diese Urteile/Beschlüsse gehen davon aus, dass Modellflug den Regelungen des LuftVG und der LuftVO unterliegt.
Die Trefferliste bei juris umfasst derzeit 132 Gerichtsentscheidungen mit dem Stichwort "Modellflug", davon ca. 115 zu "unserem" Modellflug...
Ich stelle mir gerade vor wie der Kollege, vom Typ Nano-Kampfschweber, mit seinem Micro-Blade wenige cm über der Grasnarbe schwebt und dem Bauern erzählt, dass er sich gerade im Luftverkehr befindet und das ßberflugrecht hat
(Aber eigentlich nur Angst hat, das der Bauer versehentlich drauf tritt)Zuletzt geändert von Ulli600; 10.07.2017, 10:40.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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...erledigt.Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigenWenn ich Landwirt wäre, wäre es mir auch lieber, wenn ich über die Aktivitäten über meinen ßckern bescheid wüsste
Habe soeben alle Zugvögel veranlasst vor dem nächsten ßberflug ein NOTAM aufzugeben und die ßberfluggenehmigung einzuholen.[FONT="Fixedsys"]If you don't like it, fight it![/FONT]
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Bitte vergiss nicht, die Feldhasen zu informieren. Ein beherzter Sprung kann auchZitat von TeaRex Beitrag anzeigen...erledigt.
Habe soeben alle Zugvögel veranlasst vor dem nächsten ßberflug ein NOTAM aufzugeben und die ßberfluggenehmigung einzuholen.
als Flug angesehen werden.Torsten
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Das mein bester ist reinste Polemik!Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigenNaja, es ist die Realität. Hast Du ein Häuschen, ein Grundstück? Darf dort
jeder mal eine Nacht zelten? Dürfte er es vielleicht, wenn er vorher fragt?
1. Denn Wohngrundstücke sind vom freien begehen ausdrücklich ausgeschlossen. Anbauflächen und Naturschutzflächen dürfen nur auf den vorgesehenen Wegen betreten werden.
2. Nachts mal eben Zelten ist in Deutschland, bis auf drei Bundesländer, mal eben generell gar nicht erlaubt.
Darf ich was betreten darf ich von dort auch Starten. Ausnahme ist natürlich: solange dort das fliegen an sich nicht untersagt ist. Ich schreibe ausdrücklich nicht "erlaubt ist" weil es das immer ist wenn es nicht extra und dann auch begründet "untersagt" wurde. Kleiner aber gewaltiger Unterschied.Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 10.07.2017, 13:15.
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Ja, und? Bitte den Spruch von Sepp, auf den das gemünzt war, nicht unterschlagen.Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigenDas mein bester ist reinste Polemik!
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