Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

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  • Gast
    Gast

    #31
    AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

    Zitat von acamphausen Beitrag anzeigen
    Aber das muss wohl so sein, denn wenn wir uns schon Gedanken machen ob wir vom Autodach starten und zu landen, um ein Gesetz zu umgehen.
    Ich sehe, auch wenn die Fragestellung eher lustig ist, nichts verkehrtes daran.
    Die Idee dahinter war doch, ob den meine auf dem Fahrzeug angebrachte Start- und Landeplattform als Grundeigentum zählt und sich somit vollkommen legal und mit Versicherungschutz wildfliegen darf.

    Es wäre doch mal interessant, wieviel der im Forum aktiven Wildflieger überhaupt die Erlaubnis des Grundeigentümers besitzt und somit vollkommen legal unterwegs sind. Die kannst Du wahrscheinlich an einer Hand abzählen.
    Der, der sich wohl mehr aus Spaß ein paar Gedanken gemacht hat, wird hier hingestellt, als sei er der größte Verbrecher der Nation.
    Da sollte man sich, mich eingeschlossen, lieber an die eigene Nase fassen, bevor man anderen irgendetwas unterstellt.

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    • Ulli600
      Senior Member
      • 02.07.2012
      • 4223
      • Ulrich
      • Hamburg

      #32
      AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

      Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
      Ja und nun? Das war keine Antwort. Das ist lediglich ein Gesetzestext dessen Inhalt, Umfang und Verbindungen mit anderen Paragraphen du nicht verstehst.

      Der Luftraum ist frei für alle nutzbar, und am Luftraum hat niemand einen Privates Eigentum..
      Dann frage ich jetzt dich mal, wo das steht. Wenn du es gefunden hast, ließ den Satz doch mal bis zum Schluss.

      "Der Luftraum ist frei nutzbar, wenn..."

      Und am Luftraum hast du natürlich die Eigentumsrechte. Steht ja unmissverständlich im BGB.

      Es geht auch nicht um Gefährdung. Du darfst nur fliegen, wenn der Eigentümer kein Interesse haben kann, es dir zu verbieten.
      Zuletzt geändert von Ulli600; 05.07.2017, 11:57.
      Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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      • Schraubcopterflieger
        Senior Member
        • 15.01.2013
        • 2953
        • Dominique

        #33
        AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

        Wenn du glaubst aus nur einem einzigen Paragraphen all deine Vermutungen ziehen zu können... das ganze ist nicht so einfach.
        Spätestens ab dem Punkt wo dir klar wird das mit deiner Sichtweise Modellflug praktisch gar nicht möglich wäre, sollte dir eigentlich klar werden das du falsch liegst.

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        • Ulli600
          Senior Member
          • 02.07.2012
          • 4223
          • Ulrich
          • Hamburg

          #34
          AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

          Natürlich ist es möglich, unser Bauer hat z.B. nichts dagegen. Ich finde auch, dass die Rechtslage eindeutig ist.

          Spätestens wenn der Nachbar seine Wäscheleine über dein Grundstück spannt, merkt man, was Eigentumsrechte am Luftraum sind.
          Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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          • Schraubcopterflieger
            Senior Member
            • 15.01.2013
            • 2953
            • Dominique

            #35
            AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

            Also nochmal kurz:
            Kein Zaun oder Schild bedeutet, ich brauche keine Erlaubnis zum betreten.
            Der Eigentümer kann mir das betreten untersagen. Also muss nicht ich zuerst handeln sondern der Eigentümer. Will er nicht das wer auf seiner Wiese herum rennt muss er einen Zaun setzen oder wenigstens Schilder, oder er muss jedem einzelen sagen das er nicht auf die Wiese soll.

            So ist die Rechtslage, geh zum Anwalt lass dich beraten wenn du es nicht glaubst. Und ja die Rechtslage ist eindeutig, nur nicht so wie du sie sehen möchtest.

            Das die meisten Bauern rein gar nichts dagegen haben ist mir auch klar, ich habe nie gefragt. Und er hat auch nie was gesagt. Begegnet sind wir und oft genug in der Einfahrt. Paar mal stand mein Stuhl mitten drin und er hat in seinem Traktor gewartet bis ich ihn wegstelle.

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            • Ulli600
              Senior Member
              • 02.07.2012
              • 4223
              • Ulrich
              • Hamburg

              #36
              AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

              Hey, wir sind uns einig
              Du hast absolut Recht! Irgendwie wohl aneinander vorbei geschrieben.
              Natürlich darfst du unter diesen Umständen fliegen. Will der Bauer seinen Luftraum aber Carbon frei halten, muss man einpacken.
              Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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              • Schraubcopterflieger
                Senior Member
                • 15.01.2013
                • 2953
                • Dominique

                #37
                AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                Irgendwie wohl aneinander vorbei geschrieben.
                Wie so oft... und schön das wir in diesem Fall alle Klarheiten schnell erfolgreich beseitigen konnten.

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                • HP66
                  Member
                  • 04.06.2012
                  • 140
                  • Horst

                  #38
                  AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                  Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                  Will der Bauer seinen Luftraum aber Carbon frei halten, muss man einpacken.
                  Nö, der kann Dir nur das Starten auf seinem Acker oder Wiese untersagen.

                  Wenn der Dir das ßberfliegen untersagen will braucht der schon ein Luftsperrgebiet dafür und das bekommt er nicht, bzw. ist er nicht berechtigt in dem Bereich, weil Lufverkehrstrecht da dürfen nur die zuständigen Behörden, tätig zu werden. ( Luftraum G, den Du nutzen darfst, beginnt GND )

                  Der kann Dir noch nicht mal das Landen Deines Luftfahrzeuges untersagen soweit eine Sicherheits oder Technisch bedingte Notwendigkeit dafür besteht.
                  Ebenso darfst Du dein Luftfahrzeug von dessen Grundstück bergen, jedoch muss Du ggf. dabei entstehende Schäden ersetzen, die jedoch, wenn Schäden entstehen sollten, durch Deine Luftfahrzeuggruppenhalterhaftpflicht abgedeckt sind.

                  Ansonsten gilt natürlich, soweit es sich um erlaubnisfreien Modellflug mit unbemannten Luftfahrzeugen handelt, das Betretungsrecht der freien Landschaft im Rahmen der Erholung in der Freizeit.

                  Gruß Horst

                  Kommentar

                  • Ulli600
                    Senior Member
                    • 02.07.2012
                    • 4223
                    • Ulrich
                    • Hamburg

                    #39
                    AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                    Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                    Nö, der kann Dir nur das Starten auf seinem Acker oder Wiese untersagen.

                    Wenn der Dir das ßberfliegen untersagen will braucht der schon ein Luftsperrgebiet
                    Mensch Horst,
                    manche Mythen halten sich echt hartnäckig.
                    Vielleicht doch mal einen Blick auf die Rechtslage riskieren?

                    Du müsstest schon so hoch fliegen, dass er keinen Grund haben kann, es dir zu verbieten: § 905 BGB Begrenzung des Eigentums - dejure.org
                    Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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                    • Gast
                      Gast

                      #40
                      AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                      [MENTION=42252]Ulli600[/MENTION] und wie steht's mit Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
                      § 1? Danach darf ich darüber fliegen oder?

                      Kommentar

                      • Ulli600
                        Senior Member
                        • 02.07.2012
                        • 4223
                        • Ulrich
                        • Hamburg

                        #41
                        AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                        Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                        [MENTION=42252]Ulli600[/MENTION] und wie steht's mit Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
                        § 1? Danach darf ich darüber fliegen oder?
                        Ja, aber hast du diesen § auch gelesen? Verkürzt steht da:
                        "Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch erlassene Rechtsvorschriften beschränkt wird"

                        Diese Beschränkung steht im BGB. Du darfst also fliegen, soweit der Bauer keinen Grund haben kann dir das zu verbieten (z.B. den ßberflug von Verkehrsfliegern).

                        Das ist doch auch logisch...aber ich wiederhole mich. Der Balkon des Nachbarn darf nicht über die Wiese ragen und die Wäscheleine darf auch nicht über die Wiese gespannt werden. Genau so kann er dir natürlich auch den Modellflug verbieten.

                        Aber für den Modellflug gilt dieser § sowieso nicht, wie du ganz am Ende lesen kannst.
                        Zuletzt geändert von Ulli600; 09.07.2017, 17:45.
                        Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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                        • Gast
                          Gast

                          #42
                          AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                          ...wenn das irgendwann dem Bauern seine einzigen Sorgen sind, dann haben wir es aber geschafft. [emoji23]

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                          • HP66
                            Member
                            • 04.06.2012
                            • 140
                            • Horst

                            #43
                            AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                            Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                            Vielleicht doch mal einen Blick auf die Rechtslage riskieren?
                            Wirst lachen, mach ich öfter und beschäftige mich sogar in eurem Sinne etwas Ernsthafter mit dem Bereich.

                            BGB kann nicht Luftverkehr regeln. Ebensowenig wird das BGB im Luftrecht berücksichtigt, es sei denn es ist eindeutig darauf im Luftrecht verwiesen.
                            Die von Dir genannten erlassenen beschränkenden Rechtsvorschriften sind Lufträume, Luftsperrgebiete usw.

                            Wenn das Bäuerlein solche Rechte hätte, wäre das Segelfliegen, Ballonfahren usw. ne recht spannende Angelegenheit wenn man jedesmal fragen müsste ob man auf dem Acker absaufen / landen darf.

                            Das ist also mithin sogar eine Lebensnotwendige Einrichtung das der lediglich ein Startverbot erlassen, aber bestimmt kein ßberflug oder gar Landeverbot erteilen kann und das gilt für alle Art Luftfahrzeuge.


                            Gruß Horst

                            Kommentar

                            • im4711
                              Senior Member
                              • 31.12.2012
                              • 1661
                              • Ingolf
                              • Cape Coral, FL

                              #44
                              AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                              Find die Diskussion immer noch amüsant. Warum? Die hartnäckigen allen eben auf biegen und brechen über dem Bauern oder anderer Privatgrundstücke fliegen - egal was die Eigentümer darüber denken. Dafür werden alle möglichen Ausreden und Argumente herangezogen (egal ob sie greifen oder nicht). Was erreicht man damit? Ganz einfach - Konfrontation mit den Eigentümern. Ist vielleicht Spassig bis zu einem gewissen Punkt. Aber irgendwann wird's eher kontraproduktiv weil man damit genial dafür sorgt eine Lobby gegen den Modell-Flugsport zu schaffen. Konfrontation ist nur einseitig Spass. Den kürzeren einer solchen aggressiven Vorgehensweise zieht der Modellflieger.
                              Daher ... immer schoen auf Konfrontationskurs gehen - schaden wird's nicht dem Grundstückseigentümer.

                              Fuer mich wäre da aufeinander zugehen der einzig vernünftige Weg. Aber wie man hier liesst fuer einige eben lieber nicht.
                              Diabolo,HeliBaby,Henseleit,Takumi 700,Banshee 700+850, soXos,Kontronik,BD, OptiPower

                              Kommentar

                              • Ulli600
                                Senior Member
                                • 02.07.2012
                                • 4223
                                • Ulrich
                                • Hamburg

                                #45
                                AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                                Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                                Wirst lachen, mach ich öfter und beschäftige mich sogar in eurem Sinne etwas Ernsthafter mit dem Bereich.

                                BGB kann nicht Luftverkehr regeln. Ebensowenig wird das BGB im Luftrecht berücksichtigt, es sei denn es ist eindeutig darauf im Luftrecht verwiesen.
                                Die von Dir genannten erlassenen beschränkenden Rechtsvorschriften sind Lufträume, Luftsperrgebiete usw.

                                Wenn das Bäuerlein solche Rechte hätte, wäre das Segelfliegen, Ballonfahren usw. ne recht spannende Angelegenheit wenn man jedesmal fragen müsste ob man auf dem Acker absaufen / landen darf.

                                Das ist also mithin sogar eine Lebensnotwendige Einrichtung das der lediglich ein Startverbot erlassen, aber bestimmt kein ßberflug oder gar Landeverbot erteilen kann und das gilt für alle Art Luftfahrzeuge.


                                Gruß Horst
                                OK, ein letztes Mal. Es steht ja eindeutig und unmissverständlich in den §§.

                                Lies doch den ersten § des Luftrechtes einmal ganz bis zum Ende. Das ßberflugrecht gilt NICHT für unbemannte Luftfahrtsysteme die zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

                                Wenn du dich ernsthaft damit befasst, auf welcher Grundlage fliegst du denn mit deinem Heli über der Wiese, die dir nicht gehört?
                                1 LuftVG - Einzelnorm
                                Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                                Kommentar

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