Also wenn ich richtig informiert bin, gehört der Luftraum über einem Acker oder einer Wiese nicht demjenigen, dem der Acker oder die Wiese gehört. Sprich, will ich von dem Acker oder der Wiese starten oder landen, brauch ich eine Erlaubnis. Aber nicht, wenn ich den Acker oder die Wiese nur überfliege. Ich starte zB. immer von einem öffentlichen Weg und rechts und links davon sind Felder, die ich auch überfliege. Dafür brauche ich auch keine Erlaubnis..
Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Also wenn ich richtig informiert bin, gehört der Luftraum über einem Acker oder einer Wiese nicht demjenigen, dem der Acker oder die Wiese gehört. Sprich, will ich von dem Acker oder der Wiese starten oder landen, brauch ich eine Erlaubnis. Aber nicht, wenn ich den Acker oder die Wiese nur überfliege. Ich starte zB. immer von einem öffentlichen Weg und rechts und links davon sind Felder, die ich auch überfliege. Dafür brauche ich auch keine Erlaubnis..XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Ich nehme mal an, dass der "Luftraum" nicht unmittelbar ueber dem Boden beginnt, d.h. man muss eine gewisse Mindesthoehe einhalten, um ein Grundstueck ueberfliegen zu duerfen. Diese Mindesthoehe is vermutlich so gross, dass es aus praktischen Gruenden nicht moeglich ist, den Heli sinnvoll zu betreiben.Gruss aus NYC, Christoph
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Das ist doch schon zig mal durchgekaut worden. Für Infos bitte die Punkte: 4,5,7 und 10 durchlesen.
Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL - RC-Heli CommunityGru� Michael
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Gast
AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
... für das Starten auf öffentlichem Weg schon. Deshalb ist diese ganze Diskussion eigentlich für den A..., da, wie ich bereits sagte, es kaum einen Wildflieger gibt (egal was der fliegt), der eine Aufstiegserlaubnis des Grundeigentümers besitzt.Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigenIch starte zB. immer von einem öffentlichen Weg und rechts und links davon sind Felder, die ich auch überfliege. Dafür brauche ich auch keine Erlaubnis..
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Hallo Thomas,Zitat von Thomas L. Beitrag anzeigenHallo an alle,
wenn ich von einem Grundstück oder einem Feldweg aus meinen Kopter oder Kleinheli starte und lande brauche ich eine Erlaubnis der Eigentümer. Wenn ich aber mit meinem Auto etwa 20 Meter in einen Feldweg fahre und dort vor dem Verkehrsschild, das mir die Weierfahrt verbietet, parke und dort von einer Plattform, 2x2 Meter, die fest auf meinem Dachträger befestigt ist, sicher starte und lande, darf ich das ohne Erlaubnis ?
Ich starte und lande ja nicht direkt auf einem Grundstück oder Feld weg.
Bin auf Eure Meinung gespannt.
Grüßle Thomas
Ich denk so darüber: Wenn ich schon nicht willkommen bin, dann fahr ich nicht auch noch eine 4qm Platte zu diesem Ort um dort zu fliegen.
Einfach mal mit dem Besitzer reden bzw. einen neuen Platz suchen. Habe gute Erfahrungen mit den Bauern in meiner Umgebung gemacht. Fliege 380er bis 425er Elektrohelis.
LG
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Nee, Luftraum ist Luftraum, wie es der Name sagt. Und der ist auch schon einen Meter über dem Boden. Das gilt aber nicht für private eingezäunte Grundstücke, wie den Garten hinter dem Haus. Den würde ich aus verschiedenen Gründen nicht überfliegen. Aber Felder und Wiesen sind für mich kein Problem.Zitat von getsuyoubi Beitrag anzeigenIch nehme mal an, dass der "Luftraum" nicht unmittelbar ueber dem Boden beginnt, d.h. man muss eine gewisse Mindesthoehe einhalten, um ein Grundstueck ueberfliegen zu duerfen. Diese Mindesthoehe is vermutlich so gross, dass es aus praktischen Gruenden nicht moeglich ist, den Heli sinnvoll zu betreiben.
Mal davon abgesehen latschen bei uns Scharen von Hundebesitzern mit ihren Hunden über die Wiesen der Bauern. Ich habe mich schon oft gefragt, ob die wohl alle die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers haben. Oder sind das bessere Menschen, die mehr dürfen als wir Modellflieger?XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Die werden wohl keine Erlaubnis haben, aber wie heisst es so schön " Frechheit siegt "!Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigenMal davon abgesehen latschen bei uns Scharen von Hundebesitzern mit ihren Hunden über die Wiesen der Bauern. Ich habe mich schon oft gefragt, ob die wohl alle die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers haben.
Manfred
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
verstehe ich jetzt aber gar nicht mehr .... also Luftraum beginnt 1 mm über dem Boden. Ich komme bei Dir vorbei und fliege ein paar Zentimeter über Dein Grundstück. Dann wird's nur noch interessant wie Glücklich Du bist.Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigenNee, Luftraum ist Luftraum, wie es der Name sagt. Und der ist auch schon einen Meter über dem Boden. Das gilt aber nicht für private eingezäunte Grundstücke, wie den Garten hinter dem Haus. Den würde ich aus verschiedenen Gründen nicht überfliegen. Aber Felder und Wiesen sind für mich kein Problem.
Mal davon abgesehen latschen bei uns Scharen von Hundebesitzern mit ihren Hunden über die Wiesen der Bauern. Ich habe mich schon oft gefragt, ob die wohl alle die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers haben. Oder sind das bessere Menschen, die mehr dürfen als wir Modellflieger?


Mal ganz ehrlich -> man kann natürlich provozieren wie man möchte. Muss jeder fuer sich entscheiden. Die Holzplatte macht da bitte keinen Unterschied. Wenn Du Notlanden muss oder bei einem Crash gehe ich davon aus das Du selbstverständlich den Heli da lässt. Oder fliegst Du mit einem Rettungsheli den Heli abholen mit dem Du dann ja das Grundstück des Eigentümers verletzt hast?


Ich halte es recht einfach -> gesunder Menschenverstand - Konfrontation mit möglichen Eigentümern vermeiden. Am Ende ist es ein Hobby und sorry - warum muss ich mit meinen Willen durchsetzen weil der Luftraum 1 mm überm Boden beginnt? Viel Spass bei der Konfrontation
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
1m und 1mm ist aber schon ein Unterschied, findest du nicht?
Kannst auch gern vorbeikommen. Aber ich habe keine Wiese oder Feld.
Fakt ist jedenfalls, das der Luftraum niemand bestimmtem gehört. Und deshalb darf dort auch geflogen werden. Jedenfalls demnächst bis bis zu einer Höhe von 100 Metern, sofern man keinen Kenntnisnachweis hat. Und im Moment sogar noch höher.
Erlaubnis brauchst du nur, wenn du auf privatem Grund starten oder landen willst, nicht zum ßberfliegen. Man kann sie natürlich einholen, wenn man den Bauern ausfindig macht. Aber nötig ist es nicht.XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Meines Wissens nach muss man zum bergen eines abgestürzten Helis denZitat von im4711 Beitrag anzeigenWenn Du Notlanden muss oder bei einem Crash gehe ich davon aus das Du selbstverständlich den Heli da lässt. Oder fliegst Du mit einem Rettungsheli den Heli abholen mit dem Du dann ja das Grundstück des Eigentümers verletzt hast?
Grundstückseigentümer zwar fragen, der darf sich aber nicht grundsätzlich
dagegen sperren.Torsten
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Das ist faktisch falsch! Mach dich doch bitte einfach schlau. Am Ende glaubt das noch jemand. Mit Unwahrheiten ist niemanden geholfen.Zitat von raimcomputi Beitrag anzeigen
Erlaubnis brauchst du nur, wenn du auf privatem Grund starten oder landen willst, nicht zum ßberfliegen. Man kann sie natürlich einholen, wenn man den Bauern ausfindig macht. Aber nötig ist es nicht.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Wenn du schon schreibst das es faktisch falsch ist dann schreib auch warum und wie es richtig ist, nur die Behauptung in den Raum zu werfen und sein besseres Wissen für sich zu behalten ist nicht hilfreich.
Das ist als wenn ein Reichsbürger behauptet die Bundesrepublik existiert gar nicht, ach nee hab ja ganz vergessen das selbst die ihren Glauben wenigstens versuchen zu belegen
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Das wurde hier Forum nun bestimmt schon 100mal durchgekaut...Zitat von Krassyn Beitrag anzeigenWenn du schon schreibst das es faktisch falsch ist dann schreib auch warum und wie es richtig ist, nur die Behauptung in den Raum zu werfen und sein besseres Wissen für sich zu behalten ist nicht hilfreich.
Das ist als wenn ein Reichsbürger behauptet die Bundesrepublik existiert gar nicht, ach nee hab ja ganz vergessen das selbst die ihren Glauben wenigstens versuchen zu belegen
§ 905 BGB Begrenzung des Eigentums - dejure.org
Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Servus,
das was zwischen den Zeile steht ist meiner Meinung nach das fatale.
Wir alle ärgern uns über die Formulierung in den Gesetzen und Vorschriften.
Aber das muss wohl so sein, denn wenn wir uns schon Gedanken machen ob wir vom Autodach starten und zu landen, um ein Gesetz zu umgehen.
Mehr möchte ich jetzt nicht sagen.
AndreasMehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben (Albert Einstein)
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AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach
Ja und nun? Das war keine Antwort. Das ist lediglich ein Gesetzestext dessen Inhalt, Umfang und Verbindungen mit anderen Paragraphen du nicht verstehst.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenDas wurde hier Forum nun bestimmt schon 100mal durchgekaut...
� 905 BGB Begrenzung des Eigentums - dejure.org

Der Luftraum ist frei für alle nutzbar, und am Luftraum hat niemand einen Privates Eigentum.
Nach neuem Gesetz ist es nur nicht erlaubt über Wohngrundstücken ohne Erlaubnis zu fliegen. Ich darf weiter über jedem anderen Grundstück fliegen wenn ich niemanden dabei gefährde oder gefährden könnte.
Es geht wie eh und je nur rein um das starten und landen, dazu muss ich ein Grundstück betreten, und dafür brauche ich eine Erlaubnis vom Eigentümer, aber nur wenn das Grundstück umzäunt ist. Kein Zaun = kein geschütztes Grundstück, weder im Strafrecht noch im Zivilrecht. Wer dann nicht will das man dort fliegt, oder geht, muss das halt sagen und den Eindringling vom Grundstück verweisen. Wohngrundstücke müssen nicht umzäunt sein, weil man darüber ja, wie geschrieben, ohnehin nicht fliegen darf, nur für die, die Zusammenhänge immer nicht verstehen...
Man muss nicht im Grundbuch schauen wem was gehört. Das geht allein schon wegen dem Datenschutz gar nicht. Wer nicht will das sein Grundstück betreten will muss es umzäunen, oder anderweitig einfrieden.
Die Bananenschale auf dem Dach ist erlaubt wenn sie vor herunterfallen gesichert ist. Ist sie es nicht gibt es eine Strafe für eine ungenügende Ladungssicherung.
Starten vom Dach oder aus der Hand ist identisch mit Starten vom Boden. Darf man den Grund nicht betreten darf man es nicht, darf man da wo man startet nicht fliegen darf man es natürlich auch nicht.Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 05.07.2017, 11:43.
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