Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

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  • Thomas L.
    Senior Member
    • 14.02.2013
    • 2890
    • Thomas

    #1

    Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

    Hallo an alle,

    wenn ich von einem Grundstück oder einem Feldweg aus meinen Kopter oder Kleinheli starte und lande brauche ich eine Erlaubnis der Eigentümer. Wenn ich aber mit meinem Auto etwa 20 Meter in einen Feldweg fahre und dort vor dem Verkehrsschild, das mir die Weierfahrt verbietet, parke und dort von einer Plattform, 2x2 Meter, die fest auf meinem Dachträger befestigt ist, sicher starte und lande, darf ich das ohne Erlaubnis ?
    Ich starte und lande ja nicht direkt auf einem Grundstück oder Feld weg.
    Bin auf Eure Meinung gespannt.

    Grüßle Thomas
  • papads
    Senior Member
    • 07.01.2012
    • 5575
    • Werner
    • Koblenz

    #2
    AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

    Darf man eine Bananenschale während der Fahrt auf sein Autodach legen, weil rauswerfen darf ich sie ja nicht?

    Kommentar

    • Gast
      Gast

      #3
      AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

      "Grundeigentum

      ... ist das Eigentum an einem Grundstück. Es erstreckt sich auf den Raum über der Erdoberfläche und auf den Erdkörper unter der Erdoberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat. Das Grundeigentum unterliegt gesetzlichen Beschränkungen (so insbesondere im Bereich des Baurechts)."

      (juristische Definition von Grundeigentum - juristisches-lexikon.ra-kdk.de)

      Da dein Fahrzeug nicht unter Grundeigentum fällt, würde ich mal behaupten, geht nicht.
      So eine Idee hatte ich auch schon. [emoji23] [emoji23] [emoji23] [emoji39]

      Kommentar

      • Thomas L.
        Senior Member
        • 14.02.2013
        • 2890
        • Thomas

        #4
        AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

        Die Bananenschale wird zwangsweise auf der Straße landen, mein Kopter auf der Plattform.

        Kommentar

        • Crashpilot1977
          Senior Member
          • 15.05.2017
          • 2285
          • Marek
          • Hontheim

          #5
          AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

          Zitat von Thomas L. Beitrag anzeigen
          Die Bananenschale wird zwangsweise auf der Straße landen, mein Kopter auf der Plattform.
          Meine Bananenschalen schmeiße ich auch morgens aus dem Auto aber so das kein nachfolgendes Verkehrsfahrzeug ins schleudern kommt.
          Dann gib dir die Aufstiegserlaubnis einfach selbst.
          Grundstücks/Aufstiegserlaubnis bekommst du nur schwer hab schon selber beim Bauer und Flughafen nachgefragt keine Chance.
          Die waren beide erstmal überrascht dann hab ich es sein lassen weil es einfach nichts bringt.
          Zuletzt geändert von Crashpilot1977; 03.07.2017, 18:38.
          Goblin Kraken 700 S
          Chronos 700 V2
          Protos 700 EVO

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          • parkplatzflieger
            Senior Member
            • 18.03.2012
            • 8994
            • Torsten
            • FMBG Schifferstadt-Assenheim

            #6
            AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

            Zitat von Thomas L. Beitrag anzeigen
            ... dort vor dem Verkehrsschild, das mir die Weierfahrt verbietet, parke und dort von einer Plattform, 2x2 Meter, die fest auf meinem Dachträger befestigt ist, sicher starte und lande, darf ich das ohne Erlaubnis ?
            Ich starte und lande ja nicht direkt auf einem Grundstück oder Feld weg.
            Bin auf Eure Meinung gespannt.
            Nein. Aber wenn Du mit einem Avengers Heli-Carrier drüber schwebst, dann wäre es
            erlaubt. Alternativ ginge auch ein 2015(!) umgebauter fliegender DeLorean.
            Torsten
            Voodoo 600, Logo 600SX
            Spektrum, Spirit, Heli X

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            • Hamburger77
              Member
              • 11.06.2017
              • 149
              • Marco

              #7
              AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

              So gibt es Unterschiede. Ich habe zwei Wildfluggebiete , bei beiden waren die Bauern gegen eine geringe Geldspende sowie das Versprechen den Boden nicht mit ßlen zu belasten sehr zuvorkommend. Eine Wiese teilen wir uns inzwischen zu dritt, die andere nutzt mein Sohnemann exclusiv. Zeigt dem Bauern was ihr da treibt Was der Bauer nicht kennt wird er nicht erlauben. Alles andere ist halbgar, und im Zweifel schlecht für den Versicherungsschutz. ( Ja, ich bin absoluter Fan der Versicherung und versaue gern jedem der ohne fliegt den Spass)

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              • tribort
                Member
                • 08.09.2014
                • 326
                • Dennis
                • Köln/ Bonn

                #8
                AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                Sorry, aber wo ist jetzt der Unterschied ob ich das Grundstück befahre oder davon starte?
                [LEFT]Schwerkraft? [CENTER]Danke für Ihre Aufmerksamkeit![/CENTER]
                Kenne ich nicht!
                [/LEFT]

                Kommentar

                • Hamburger77
                  Member
                  • 11.06.2017
                  • 149
                  • Marco

                  #9
                  AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                  Du darfst beides nicht. Du darfst das befriedeten Besitztum nichtmal betreten. Hier greift Paragraph 123 StGb. Wenn Du dann ein Flugmodell ohne Erlaubnis betreibst kommt noch eine Owi dazu, und im Streitfall ist Dein Versicherungsschutz evtl. nicht gegeben. Noch dazu schadest Du dem Ansehen aller Modellflieger, denn auch die Bauern sind vernetzt.

                  Istbes wirklich so schwer die Rechte anderer ( und wenn es die Bestimmung über einen Acker ist) zu respektieren ? Armes Deutschland. Und dann wundern wir uns wenn unsere Lobby es immer schwerer hat.

                  Kommentar

                  • Gast
                    Gast

                    #10
                    AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                    Ich glaube, hier ging es einfach darum, ob das Auto als Grundeigentum zählt und ich somit legal davon starten kann und nicht darum unbefugt fremde Grundstücke zu betreten.

                    Wenn man mal ehrlich ist, ist bis auf wenige Ausnahmen das Wildgliegen gar nicht möglich. Wenn ich keinen Acker besitze, wird es in aller Regel schwer den Eigentümer ausfindig zu machen. Wer kennt schon jeden Bauern um die Ecke.

                    Kommentar

                    • Thomas L.
                      Senior Member
                      • 14.02.2013
                      • 2890
                      • Thomas

                      #11
                      AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                      Zitat von tribort Beitrag anzeigen
                      Sorry, aber wo ist jetzt der Unterschied ob ich das Grundstück befahre oder davon starte?
                      zum einen ist der weg bis zum Schild öffentlich und frei befahrbar, zu anderen, wenn ich die Erlaubnis des Grundstückeigentümer neben dem Feldweg hätte, würde ich den selben Luftraum benützen, die selben Felder überfliegen, und auch auf dem Feldweg stehen und meinen Kopter steuern und nicht in der Wiese, weil ich mir z.B. keine Zecken holen will. Wo ist dann groß der Unterschied ?

                      Und Hamburger77,

                      eine offene Wiese ist kein befriedetes Grundstück und darf betreten werden so lange dadurch kein Schaden entsteht.

                      Grüßle Thomas

                      Kommentar

                      • heli-jos
                        Senior Member
                        • 03.05.2014
                        • 1226
                        • hans-peter
                        • gangelt / gangelt

                        #12
                        AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                        PKW sind kein grundeigentum

                        habe lange überlegt, ob ich hier was schreiben soll.

                        aber dann kann ich auch n brett hinlegen und es als mein grundeigentum bezeichnen.

                        einfach mal n bissl nachdenken, schadet nicht.

                        ein widerrechtlich auf ein grundstück gefahrenes fahrzeug ist kein "grund"eigentum.

                        es ist und bleibt eine bewegliche sache.

                        und wenn ich bewegliche sachen auf ander leuts grund fahre, dann ist das noch lange keine begründung von grundeigentum, da ohnehin fahrzeug nur eigentum sein können.

                        hast du ein leasingfahrzeug? wie alt bist du?
                        für mich gehört dieser thread einfach nicht in das forum, da er aus meiner sicht eher kontraproduktiv für unser hobby ist, als nütze.

                        sorry, aber bei solchen fragen bekomme ich rücken und emotionen.

                        schönen abend,

                        peter
                        ... immer ´ne handbreit luft unter den kufen ...
                        ... beste grü�e ...
                        (heli-jos) - peter

                        Kommentar

                        • Thomas L.
                          Senior Member
                          • 14.02.2013
                          • 2890
                          • Thomas

                          #13
                          AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                          Zitat von heli-jos Beitrag anzeigen
                          ein widerrechtlich auf ein grundstück gefahrenes fahrzeug ist kein "grund"eigentum.

                          wenn Du richtig gelesen hättest wüsstest Du:
                          Das Fahrzeug steht oder befährt diesen Weg nicht widerrechtlich ! Der Weg ist bis zu dem Schild ist frei für jedes Fahrzeug. Ich starte und lande nicht direkt von diesem Weg, sondern von dem Fahrzeug, das erlaubterweise darauf parkt, und halte mich an alle anderen Regeln oder Bedingungen.


                          Grüßle Thomas
                          Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 04.07.2017, 05:57.

                          Kommentar

                          • Crashpilot1977
                            Senior Member
                            • 15.05.2017
                            • 2285
                            • Marek
                            • Hontheim

                            #14
                            AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                            Edit by Mod: es geht hier nicht um "Drohnen"/Multicopter!

                            Kurt
                            Zuletzt geändert von DerMitDenZweiLinkenHänden; 04.07.2017, 05:57.
                            Goblin Kraken 700 S
                            Chronos 700 V2
                            Protos 700 EVO

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                            • im4711
                              Senior Member
                              • 31.12.2012
                              • 1661
                              • Ingolf
                              • Cape Coral, FL

                              #15
                              AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                              Zitat von Thomas L. Beitrag anzeigen
                              Hallo an alle,

                              wenn ich von einem Grundstück oder einem Feldweg aus meinen Kopter oder Kleinheli starte und lande brauche ich eine Erlaubnis der Eigentümer. Wenn ich aber mit meinem Auto etwa 20 Meter in einen Feldweg fahre und dort vor dem Verkehrsschild, das mir die Weierfahrt verbietet, parke und dort von einer Plattform, 2x2 Meter, die fest auf meinem Dachträger befestigt ist, sicher starte und lande, darf ich das ohne Erlaubnis ?
                              Ich starte und lande ja nicht direkt auf einem Grundstück oder Feld weg.
                              Bin auf Eure Meinung gespannt.

                              Grüßle Thomas

                              Ich muss mich schon ein wenig wundern. Also.... nach Deiner Argumentation bringe ich irgendwo eine Plattform mit. Die packe ich hin und deklariere diese als mein Grundeigentum Warum nur 2x2 Meter. Wenn Du das Teil gross genug machst gehoert Dir ploetzlich das Grundstueck (oder in dem Fall erst mal der komplette Feldweg

                              Mal ehrlich - die Argumentation ist auf kontroverse Diskussion ausgelegt. ISt definitiv spassig zu lesen aber ernst nehmen kann ich es nicht wirklich.

                              Punkt ist -> der Weg mag bius zum Schild oeffentlich befahrbar sein. Aber Das Grundstueck rechts und links gehoert jemanden. Und der oeffemtlich begehbare Teil des Weges endet an dem Schild. Wozu die Plattform? Die macht es nicht legal. Auf dem Weg kannst Du ja genauso starten und landen. Befindest Dich ja mit dem Auto darauf. Aber - wenn Du nicht strikt ueber dem Weg schwebst dann ist schon Schluss.

                              Frag doch einfach nach. Ist besser als sich mit irgendwelchen konstruierten Begruendungen spaeter zu rechtfertigen.
                              Diabolo,HeliBaby,Henseleit,Takumi 700,Banshee 700+850, soXos,Kontronik,BD, OptiPower

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