Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

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  • Gast
    Gast

    #46
    AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

    [MENTION=46235]im4711[/MENTION] als Wildflieger fliege ich zwangsläufig über privaten Grund.
    Ich glaube, hier geht's noch nicht mal um den Modellflug sondern einfach nur darum, dass einer sich richtig geil vorkommt, mal den Dicken raushängen zu lassen.
    Wenn stört den ein Heli auf dem freien Feld? Die gleichen Leute, die sich über Kinder, Hunde etc. aufregen. Alles nur, weil sie meist im Leben nichts zu melden haben und einmal auf dicke Hose machen können.
    Bei mir standen vor ein paar Wochen ein paar Kinder vor der Tür und haben gefragt, ob ich ihre Drohne hab abstürzen sehen. Die war Handflächen groß. Soll ich den jetzt eine Standpauke halten und 5 min später mit meinem Heim am Rande des Wohngebietes stehen und fliegen?
    Lächerlich so was...

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    • Schraubcopterflieger
      Senior Member
      • 15.01.2013
      • 2953
      • Dominique

      #47
      AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
      Wenn du dich ernsthaft damit befasst, auf welcher Grundlage fliegst du denn mit deinem Heli über der Wiese, die dir nicht gehört?
      1 LuftVG - Einzelnorm

      Typischer Irrtum.... Gesetzestexte funktionieren so nicht wie du glaubst.
      Unter 9. steht "Flugmodelle" Punkt!

      Dieser Teil:

      "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."
      Schließt nichts zuvor genanntes wieder aus, es ist nur ein weiterer zusätzlicher Punkt. Mal ganz davon zu schweigen das man damit auch noch etwas völlig anderes meint als Modellfluggeräte.
      Eine Liste mit Dingen die ausgeschlossen werden ist in einem Paragraphen deutlich und vor allem anders gestaltet. In §1 ist eben eine Liste mit Dingen die eingeschlossen sind, da sind keine Ausschlüsse drin.


      Auch der von dir gerne erwähnte Paragraph aus dem BGB funktioniert nicht so wie du meinst. Nicht der Eigentümer bestimmt nach seinem gut dünken was für Interessen er hat, und was sie damit ausschließen. Sondern die tatsächliche Nutzung und die dazu passenden Normen bestimmen es.


      Einem Bauer hier in der Gegend ist ein Heißluftballon auf dem Feld gelandet, inkl. mehreren PKW + Anhänger + Haufen Leute die das ganze eingepackt haben. Er ist hin hat sich aufgeregt und 200€ als Wiedergutmachung für den Schaden verlangt. Was glaubst du ist passiert? Die 200€ musste er zurück geben und er ist fast in den Knast gekommen. Und nein, er hat dort niemanden auch nur angefasst.
      Zuletzt geändert von Schraubcopterflieger; 09.07.2017, 20:38.

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      • Polten Sepp
        Senior Member
        • 15.06.2016
        • 2531
        • Rene
        • Umgebung Innsbruck- http://mbci.at, Umgebung Bruck/ Leitha, Umgebung Pawlowsk

        #48
        AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

        Gott hat die Erde, iher Oberfläche und die Atmosphäre für ALLE Menschen geschaffen. Wie können Menschen so vermessen sein, um Teile dieses UNSEREN Planeten nur für SICH zu beanspruchen?
        Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!

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        • raimcomputi
          Senior Member
          • 14.10.2012
          • 9209
          • Raimund
          • Tönisvorst

          #49
          AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

          Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigen
          Wie können Menschen so vermessen sein, um Teile dieses UNSEREN Planeten nur für SICH zu beanspruchen?
          Ich glaube, so eine Diskussion kann es sowieso nur in Deutschland geben. Wir sind halt so gestrickt. Bei uns muss alles bis ins kleinste geregelt sein, damit wir uns sicher fühlen.
          XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
          Walkera Devo10
          Sim:Clearview, Heli-X

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          • Ulli600
            Senior Member
            • 02.07.2012
            • 4223
            • Ulrich
            • Hamburg

            #50
            AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

            Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen
            Typischer Irrtum.... Gesetzestexte funktionieren so nicht wie du glaubst.
            Unter 9. steht "Flugmodelle" Punkt!

            Dieser Teil:


            Schließt nichts zuvor genanntes wieder aus, es ist nur ein weiterer zusätzlicher Punkt. Mal ganz davon zu schweigen das man damit auch noch etwas völlig anderes meint als Modellfluggeräte.
            Eine Liste mit Dingen die ausgeschlossen werden ist in einem Paragraphen deutlich und vor allem anders gestaltet. In §1 ist eben eine Liste mit Dingen die eingeschlossen sind, da sind keine Ausschlüsse drin.


            Auch der von dir gerne erwähnte Paragraph aus dem BGB funktioniert nicht so wie du meinst. Nicht der Eigentümer bestimmt nach seinem gut dünken was für Interessen er hat, und was sie damit ausschließen. Sondern die tatsächliche Nutzung und die dazu passenden Normen bestimmen es.


            Einem Bauer hier in der Gegend ist ein Heißluftballon auf dem Feld gelandet, inkl. mehreren PKW + Anhänger + Haufen Leute die das ganze eingepackt haben. Er ist hin hat sich aufgeregt und 200€ als Wiedergutmachung für den Schaden verlangt. Was glaubst du ist passiert? Die 200€ musste er zurück geben und er ist fast in den Knast gekommen. Und nein, er hat dort niemanden auch nur angefasst.
            Ihr schreibt von Heißluftballons, Segelflugzeugen... was hat das denn mit uns zu tun? Das sind doch nun wirklich unpassende Beispiele.

            Warum sollten denn unter 9 unsere Modelle gemeint sein, wenn sie weiter unten wieder ausgenommen werden? Es gibt auch Flugmodelle, die nicht zu Sport und Freizeitzwecken in der Luft sind und das nicht nur von DHL oder Amazon. Ebenfalls "Punkt"!

            Was nicht sein soll, darf nicht sein? Unsere "Spielzeuge" sind nun mal davon ausgenommen, auch wenn es vielleicht manch einem weh tut.
            Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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            • raimcomputi
              Senior Member
              • 14.10.2012
              • 9209
              • Raimund
              • Tönisvorst

              #51
              AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

              Gibt es eigentlich hier jemanden, dem schon mal ein Bauer versucht hat das ßberfliegen seiner Wiese zu untersagen?

              Gesetze hin oder her. Wenn man vernünftig miteinander umgeht, dann bräuchte es diesen Thread überhaupt nicht geben. Man nimmt halt Rücksicht aufeinander. Wenn der Bauer gerade auf seiner Wiese oder seinem Feld arbeitet, dann kann ich halt nicht fliegen. Dann käme ich aber auch niemals auf die Idee, darauf zu beharren, das aber der Luftraum ja frei ist. Wenn da aber keiner ist, das Feld oder die Wiese nicht eingezäunt ist, dann fliege ich da. Bisher hat das niemanden gestört. Und ich gehe auch nicht davon aus, das sich das in Zukuft ändert.
              XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
              Walkera Devo10
              Sim:Clearview, Heli-X

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              • Mo83
                Member
                • 13.06.2015
                • 865
                • Moritz
                • Bremen und umzu

                #52
                AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                Einfach mal den Acker beobachten und den Bauern abpassen und drauf ansprechen. Wenn er es erlaub vllt. ein kleines Dankeschön, Gerstenkaltschale oder so. Kommunikation, kann Wunder wirken

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                • im4711
                  Senior Member
                  • 31.12.2012
                  • 1661
                  • Ingolf
                  • Cape Coral, FL

                  #53
                  AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                  Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                  [MENTION=46235]im4711[/MENTION] als Wildflieger fliege ich zwangsläufig über privaten Grund.
                  Ich glaube, hier geht's noch nicht mal um den Modellflug sondern einfach nur darum, dass einer sich richtig geil vorkommt, mal den Dicken raushängen zu lassen.
                  Wenn stört den ein Heli auf dem freien Feld? Die gleichen Leute, die sich über Kinder, Hunde etc. aufregen. Alles nur, weil sie meist im Leben nichts zu melden haben und einmal auf dicke Hose machen können.
                  Bei mir standen vor ein paar Wochen ein paar Kinder vor der Tür und haben gefragt, ob ich ihre Drohne hab abstürzen sehen. Die war Handflächen groß. Soll ich den jetzt eine Standpauke halten und 5 min später mit meinem Heim am Rande des Wohngebietes stehen und fliegen?
                  Lächerlich so was...
                  mhhhh ... lächerlich ist eigentlich nur die Art der Diskussion. Immer schoen auf Krawall gebürstet - Konfrontation hat Vorrang. Les Dir Deine und ein paar andere Posts durch. Immer nach dem Motto "... ich mache was ich will und mir hat keiner was zu sagen ...". Kann man machen -> eine einfache Frage an den Eigentümer und wenn man es vernünftig macht kommt man häufiger zu einer Zustimmung als man glaubt. Aber ... auf Krawall und Konfrontation gebürstet schadet man allen anderen Wildfliegern mit. Gerade als Wildflieger müsstest Du auf gutes Zusammenspiel mit den Grundstückseigentümern setzen. Am Ende werden Die das Grundstück mit Verbotsschildern bepflastern und es gibt Klagen. Geniale Publicity - immer gegen die anderen Wildflieger und gegen die Vereine

                  Uebrigens - ich bin auch reichlich als Wildflieger unterwegs gewesen und mache es ab und zu immer noch. Aber so auf Krawall würde ich den Grundstücksbesitzern nicht gegenüber treten. Sorgt nur fuer Ablehnung Also .... immer schoen Argumente suchen wie Du gegen Grundstücksbesitzer angehen kannst. Hilft dem Hobby ungemein.
                  Diabolo,HeliBaby,Henseleit,Takumi 700,Banshee 700+850, soXos,Kontronik,BD, OptiPower

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                  • tribort
                    Member
                    • 08.09.2014
                    • 326
                    • Dennis
                    • Köln/ Bonn

                    #54
                    AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                    Zitat von Mo83 Beitrag anzeigen
                    Bauern abpassen und drauf ansprechen
                    Zu Zeiten als ich noch richtiger Wildflieger war, da haben wir bei uns den Bauern gefragt und er fand es total klasse (auf dass seine Rollrasenfelder immer schön wachsen werden).
                    Jetzt fliegen wir immer mal auf einer anderen Wiese, wenn wir mal keine Lust haben zum Verein zu fahren.
                    Da man uns auch kennt wird man gegrüßt und keiner hat etwas gegen uns.
                    [LEFT]Schwerkraft? [CENTER]Danke für Ihre Aufmerksamkeit![/CENTER]
                    Kenne ich nicht!
                    [/LEFT]

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                    • Schraubcopterflieger
                      Senior Member
                      • 15.01.2013
                      • 2953
                      • Dominique

                      #55
                      AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                      Warum sollten denn unter 9 unsere Modelle gemeint sein,
                      Weil es da so steht!
                      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                      wenn sie weiter unten wieder ausgenommen werden?
                      Wurden sie aber nicht, wie gesagt es gibt dort keine Ausnahmen.

                      Dieser Satz:
                      Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden
                      ... steht für sich allein. Er berührt nicht einen anderen Punkt. Wäre es so dann würde auch Punkt 9 extra erwähnt. Paragraphen sind sehr klar und Strukturiert verfasst.

                      Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                      Es gibt auch Flugmodelle, die nicht zu Sport und Freizeitzwecken in der Luft sind und das nicht nur von DHL oder Amazon. Ebenfalls "Punkt"!
                      Ja exakt, und genau das wurde in dem Satz auch gemeint und mit eingeschlossen. Wie schon gesagt es wird dort nichts ausgeschlossen sondern nur eingeschlossen. Es gibt kein zwischen den Zeilen oder ähnliches.
                      Ich sehe starke parallelen zum Forum hier. Schreibt man hier was man meint, und sonst nichts, wird hier einem auch immer sonst etwas hinein interpretiert. Dann ist man der Arsch weil man angeblich was meint, was man aber nie geschrieben hat. So ist das jetzt auch, da wird was in einen Paragraphen hinein interpretiert was dort gar nicht steht.

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                      • Feinkostgewölbe
                        Member
                        • 14.04.2015
                        • 431
                        • Michael
                        • Bielefeld/Wild

                        #56
                        AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                        Warum fragt ihr nicht JustusL selber? Liegt doch nahe oder?!! Anstatt sich hier den Hals heiser zu diskutieren und keiner von Euch vom Fach ist!
                        Und hier hat er es schon mal genau erklärt:
                        RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rechtliches rund um den Heli - Ausführungen von RA JustusL
                        GruÃ? Michael
                        Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,

                        Kommentar

                        • Gast
                          Gast

                          #57
                          AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                          Zitat von im4711 Beitrag anzeigen
                          Immer schoen auf Krawall gebürstet - Konfrontation hat Vorrang.
                          Da hast Du mich aber falsch verstanden. Ich gehöre nicht zu der Sorte, die permanent mit dem Gesetzbuch unter dem Arm durch die Gegend läuft und andere darauf hinweist, dass das, was Sie gerade machen gar nicht erlaubt ist.
                          Scheint aber inzwischen der neue Volkssport in Deutschland zu sein. Dies bezieht sich nicht nur auf die Modellfliegerei, sondern leider auf alle Lebensbereiche.

                          Bis auf eine Aussnahme hatte ich noch keine schlechte Erfahrung, wenn ich irgendwo mit dem Heli geflogen bin.

                          Aber wenn wir schon einen Juristen unter uns haben. Hier heißt es immer so schön den Bauer fragen. Bei uns sind fast alle umliegenden Ackerflächen verpachtet, da es nur noch wenige landwirtschaftliche Betriebe gibt.
                          Ist der Pächter hier dem Grundeigentümer gleichzusetzen, oder ist dieser in dem Fall gar nicht entscheidungsbefugt was die Erlaubnis angeht?

                          Kommentar

                          • goemichel
                            Senior Member
                            • 11.01.2012
                            • 4180
                            • Michael
                            • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                            #58
                            AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                            Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                            Ist der Pächter hier dem Grundeigentümer gleichzusetzen, oder ist dieser in dem Fall gar nicht entscheidungsbefugt was die Erlaubnis angeht?
                            LuftVG und LuftVO sagen: "der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks"..

                            Heißt also: ja - der Pächter ist dem Grundeigentümer gleichzusetzen.
                            GruÃ? Michael
                            [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

                            Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

                            Kommentar

                            • Ulli600
                              Senior Member
                              • 02.07.2012
                              • 4223
                              • Ulrich
                              • Hamburg

                              #59
                              AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                              Bei allem hin und her, geht es doch nur um die Frage, ob ich mit meinem Heli über einer Wiese, gegen den Willen des Eigentümers, fliegen darf.
                              Das hat nichts mit "ßberflug" oder Außenlandungen zu tun, auch wenn das hier als Rechtfertigung aufgeführt wird.
                              Wenn ich als Landwirt nicht das Risiko eingehen will, das die Pferde, die das Heu meiner Wiese fressen, irgend welche Karbonteile verschlucken, reicht zum verbieten das einfache BGB. Es geht um Sport und Freizeitvergnügen auf meiner Wiese und nicht um Luftfahrt.
                              Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                              Kommentar

                              • Gast
                                Gast

                                #60
                                AW: Starten und Landen auf Plattform vom Autodach

                                Bei uns im Heu findest Du eigentlich mehr Hinterlassenschaften von saufenden Halbstarken...

                                Geschredderte Rotorblätter hab ich da noch nie gesehen.

                                Kommentar

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