
Mag sein, das in den USA meine DMFV Versicherung nicht anerkannt wird, aber ich habe schwarz auf weiß das ich weltweit versichert bin.
Nicht anerkennen ist eine andere Baustelle.

In dem Zusammenhang zitiere ich mich mal selbst:
Kleines Beispiel, um es zu verdeutlichen.
Ich habe eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung vom Luftamt Süd (München) bis 25 kg.
Diese gilt für Niederbayern, Oberbayern und Schwaben.
Wenn ich nun außerhalb dieser Regierungsbezirke fliegen möchte, brauche ich einen offiziellen Modellflugplatz der mindestens auch für 25 kg zugelassen ist, da ich sonst keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Rechtliche Bestimmungen und versicherungsrechtliche sind zwei paar Stiefel.
Beides muß gegeben sein.

Kommentar