Auszug 2:
Sehr geehrter Herr TomF,
bezugnehmend auf unser Telefonat vom 17.09.2012 teilen wir Ihnen mit,
dass Ihr Elektroflugzeug mit einem Gewicht von ca. 1 Kilogramm in Ihrer o.a. Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist.
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. Aber wenn wir schonmal dabei sind: in der Tat würde ich nicht anrufen, auch kein zweites mal - alles nur schriftlich. Problem bei den "normalen" Versicherungsvertretern- / Agenten - sie kennen die entsprechenden Rechtsgrundlagen häufig nicht. Aber wenn mir die Versicherung / Rechtsabteilung schriftlich bestätigt dass mein Modellhubschrauber elektrisch unter 5 KG beim Wildfliegen versichert ist... prima
! Hab mich allerdings in der Tat auch vor meiner Vereinszeit nicht darum gekümmert da Gastfliegen und Fliegen auf Veranstaltungen für mich ein Thema war / ist, also führte keine Weg an einer der "grosen Drei" vorbei!
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