Hi Micha,
für die BO 105 PAH müsstest du aber noch den Rumpf etwas kürzer machen.
Wenn ich seht, was alles schon ausgeschnitten hast dürfte doch kein Problem für dich sein.
Welche Mechanik baust du denn in die BO?
Wenn es eine UNI ist solltest du schon die 2000er einbauen. Bei der kannst du die ßbersetzungen dem 90er Motor anpassen.
Bei der UNI Expert passt nur ein 61er Motor rein.
Nochmal ich,
mir ist da noch was aufgefallen.
Bei Ebay kann man Red Bull Aufkleber kaufen!
Die darf ich dann überall draufpappen nur nicht auf den Modellhubschrauber*?
Ne, oder?
GruÃ? Martin
Und ich sagte noch zu mir:"Total dumm was Du da gerade knüppelst....!"
lol. das wäre ja n Gag. einfach n Aufkleber drauf bappen.
Habe vorhin ne Antwort von VARIO bekommen. Sie sagen, dass sie ihre werbung monatlich ändern.
naj.... dann wird das wohl so sein.
Hab mir die Expert geholt... mal schauen, welchen Motor ich nehme.
Kürzen?!
Nee, nee, abtrennen tu ich nix ich hab ne CBS als Vorbild ausgewählt... hab den Link nur für alle reingestellt, die ihre Bo schon gekürzt haben ;-)
der von der Hummel lernt und viel Wirbel macht ;-)
Hab mir die Expert geholt... mal schauen, welchen Motor ich nehme.
Dann schau doch mal ob du noch einen OS 61 RX oder einen OS 61 SX bekommst.
Der wird zwar nicht mehr vertrieben aber in der Bucht kann man noch einige bekommen. Bei mir haben sich auf diese Weise mittlerweile schon 3 RX (davon 2 neue) und ein neuer SX angesammelt.
Hier mein neuster, letzte Woche angekommen, ein echtes MEGASCHNßPPCHEN
Hallo, ich habe hoch detaillierte Fotos von der Bo105 gemacht. Wer da mal was spezielles sucht kann mir gerne eine PN schreiben. Es handelt sich um Fotos einer CBS Version des BMI, also die orangenen Rettungshubschrauber. Soweit ich weiß, ist es der ausgemusterte Christoph 3 aus Köln. Ich hätte da auch noch Detailfotos einer anderen Maschine, die ich aber spätestens nach diesem Threat lieber in den Safe lege. Ich denke ihr wisst, welche ich meine ;-).
Dann schau doch mal ob du noch einen OS 61 RX oder einen OS 61 SX bekommst.
Der wird zwar nicht mehr vertrieben aber in der Bucht kann man noch einige bekommen. Bei mir haben sich auf diese Weise mittlerweile schon 3 RX (davon 2 neue) und ein neuer SX angesammelt.
Da haste ja wirklich n super Schnäppchen geschossen...
Sag mal, auf der Verpackung steht, dass die Mechanick auch für 15ccm 4-Takter ausgelegt ist, hast Du oder jemand Anderes Erfahrungen mit 4-Taktern im Heli?
Ansonsten buddel ich auch grad im im grossen Auktionshaus e...ay.
mal schauen, ob ich evtl auch n glückliches Händchen habe.
Wie weit sind EURE Bo's?
Tut mir ja leid, dass der R...ull- Fred jetzt "ausgelöscht" ist, wir könnten ihn doch aber al Bo 105-Fred weiter "leben" lassen-
Sag mal, auf der Verpackung steht, dass die Mechanick auch für 15ccm 4-Takter ausgelegt ist, hast Du oder jemand Anderes Erfahrungen mit 4-Taktern im Heli?
meiner Meinung nach kannst die BO bauen, denn privat darfst ja auch eine Ferrari - Flagge selber machen aufhängen oder einen Aufkleber ausdrucken und aufs Auto kleben
Wäre Interesse da einen eigenen Threat zu unseren Bo105 Bauprojekten zu eröffnen? Für mich wäre es spannend, weil ich erstmals einen Rumpfheli baue und mich teilweise ungeschickt anstellen, dann aber wieder großartige Ergebnisse habe. Könnte mir übrigens auch vorstellen, dass ich uns ne kleine Bo105 Homepage einrichte, wo man die Modelle bestaunen kann ;-) Naja fangen wir mal ne Nummer kleiner an. Also eigener Threat ohne Red Bull Anwalt auf der Lauer?
[SIZE="1"]§ 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder ßhnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder ßhnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt,
das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,
unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,
unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen,
das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.
(4) Dritten ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen auf Aufmachungen oder Verpackungen oder auf Kennzeichnungsmitteln wie Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder dergleichen anzubringen,
Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen oder
Aufmachungen, Verpackungen oder Kennzeichnungsmittel, die mit einem mit der Marke identischen Zeichen oder einem ähnlichen Zeichen versehen sind, einzuführen oder auszuführen,
wenn die Gefahr besteht, daß die Aufmachungen oder Verpackungen zur Aufmachung oder Verpackung oder die Kennzeichnungsmittel zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, hinsichtlich deren Dritten die Benutzung des Zeichens nach den Absätzen 2 und 3 untersagt wäre.
(5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
(6) Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet.
(7) Wird die Verletzungshandlung in einem geschäftlichen Betrieb von einem Angestellten oder Beauftragten begangen, so kann der Unterlassungsanspruch und, soweit der Angestellte oder Beauftragte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, der Schadensersatzanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebs geltend gemacht werden.[/SIZE]
Hallo,
das heisst für mich als privater Modellbauer, der sein Modell einfach nur bauen fliegen möchte:
Ich darf das Modell so lackieren.
Ich verdiene mit dem Teil ja kein Geld!
Oder bin ich jetzt deppert?
GruÃ? Martin
Und ich sagte noch zu mir:"Total dumm was Du da gerade knüppelst....!"
Ich würde Christian Rose in dieser Meinung folgen, ja! Kritisch wird es aber schon, wenn Du auf einem Flugtag fliegst und der Flugtagbetreiber Geld einnimmt. Ein Flugtag eines gemeinnützigen Vereins würde ich in "nicht kommerziell" einordnen, daher wäre es wahrscheinlich erlaubt.
Ich würde Christian Rose in dieser Meinung folgen, ja! Kritisch wird es aber schon, wenn Du auf einem Flugtag fliegst und der Flugtagbetreiber Geld einnimmt. Ein Flugtag eines gemeinnützigen Vereins würde ich in "nicht kommerziell" einordnen, daher wäre es wahrscheinlich erlaubt.
Ich fliege nicht an Flugtagen.
Wer ist schon an einer Kampfschwebenden Red Bull BO 105 interessiert?
GruÃ? Martin
Und ich sagte noch zu mir:"Total dumm was Du da gerade knüppelst....!"
PRIVATE NUTZUNG ist auch im Umfang eines Flugtages etc. erlaubt, da das Modell ja ein vorbildgetreuer Nachbau ist, der PRIVAT finanziert und PRIVAT gebaut wurde. Du hast das Modell für DICH gebaut und nicht für jemand anderes und Geld dafür bekommen - das ist ebenfalls entscheidend.
Geschäftlich wäre, wenn Du damit Geld verdienen würdest - du verlangst Geld dafür, das Du das Modell fliegst.
Privater Verkauf fällt nicht unter diese Kategorie (mit meinem Auto kann ich auch tun was ich will)
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