Fragen zur Versicherung

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  • higginsd
    higginsd

    #16
    AW: Fragen zur Versicherung

    Zitat von TheKiter Beitrag anzeigen
    Ich hab noch keinen (Haftpflicht)Versicherer gefunden, der den gleichen Umfang versichert wie die DMSV
    HDI Gerling Privathaftpflicht in der Exclusive-Variante, motorbetriebe RC-Flugmodelle bis 5kg, weltweit egal wo, bis 15 Mio je Schadensfall. Lohnt aber nur, wenn man noch keinen anderen Vertrag hat (oder sowieso wechseln will) und keinen Heli größer 600er fliegen will. Ich will's nicht besser reden als DMFV und Konsorten - aber es geht eben doch auch beim privaten Versicherer. ßbrigens: der DMFV ist bei HDi/Gerling rückversichert...

    Gruß
    Dirk

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    • pclinux
      Member
      • 02.03.2006
      • 131
      • Thomas
      • Fürstenwalde

      #17
      AW: Fragen zur Versicherung

      Zitat von Thecriss Beitrag anzeigen
      Hallo

      immer die Bestimmungen genau durchlesen zum Wildfliegen:

      Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.

      Du musst zum Wildfliegen bei dem DMO also eine Einzelaaufstiegserlaubnis haben ,
      Also wer hat das als DMO-Mitglied ?

      Gruß Thomas
      LMH 120 / Logo 10-3D / Caliber 5-M
      T-Rex XL SE, Logo 500 V-Stabi
      MC-20 Hott

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      • Xantrix
        Xantrix

        #18
        AW: Fragen zur Versicherung

        Du weißt, was das ist? Ich glaube, die wenigsten Wildflieger fliegen Modelle in dieser Gewichtsklasse.

        Frank

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        • Marino
          Marino

          #19
          AW: Fragen zur Versicherung

          @Dirk
          Was zahlt man denn für die Haftpflicht? Ich habe da irgendwie nichts gefunden. Da ich aber eh noch ne Haftpflicht suche, könnte es ja vielleicht praktisch sein.


          Zur Aufstiegserlaubnis:
          Puh, hab ich ein Glück, denn mein kleiner T-Rex 450 wiegt ja keine 25kg

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          • MvBoe
            Member
            • 24.01.2011
            • 27
            • Markus
            • Andernach

            #20
            AW: Fragen zur Versicherung

            Zitat von pclinux Beitrag anzeigen
            Hallo

            immer die Bestimmungen genau durchlesen zum Wildfliegen:

            Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.

            Du musst zum Wildfliegen bei dem DMO also eine Einzelaaufstiegserlaubnis haben ,
            Also wer hat das als DMO-Mitglied ?

            Gruß Thomas
            Der ganze Abschnitt lautet:
            "Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
            Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.
            Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich."
            (Quelle: https://www.ssl-id.de/deutsche-model....de/Frame.html)

            Ich verstehe das so, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bis 4,999 kg auch das Wildfliegen bei der DMO mitversichert ist. Falls (und nur dann, wenn) man eine Einzelaufstiegserlaubnis der Behörde hat, so müssen natürlich die dortigen Auflagen eingehalten werden.

            Eine Einzelaufstiegserlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn:
            (Zitat LuftVO, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html)
            "§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
            (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
            1. der Aufstieg von Flugmodellen
            a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
            b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
            c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
            d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung, (...)"

            Fazit (AFAIK):
            Die normale, legale Wildfliegerei <= 5 kg benötigt also keine Aufstiegserlaubnis und ist bei der DMO mitversichert.

            Kommentar

            • higginsd
              higginsd

              #21
              AW: Fragen zur Versicherung

              http://www.hdi-gerling.de/docs/priva...617-1297874104

              Dort Seite 17 bzw. 19. Hm, was zahle ich? 80-90€ per anno AFAIK.

              Gruß
              Dirk

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              • daybyter
                Senior Member
                • 12.06.2007
                • 1046
                • Andreas
                • Kaiserslautern / Deutschland

                #22
                AW: Fragen zur Versicherung

                Weiss zufällig jemand, was die Bestimmungen beim Hallenflug sind? Ist ja einerseits kein öffentlicher Luftraum, also gelten die 5kg dort mal nicht.

                Was ist aber mit anderen Auflagen?

                - Gewichtsgrenze?
                - Sicherheitsnetz erforderlich?

                TIA,
                Andreas

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                • Thecriss
                  Member
                  • 03.01.2011
                  • 537
                  • Chris
                  • Nähe Nürtingen

                  #23
                  AW: Fragen zur Versicherung

                  Zitat von MvBoe Beitrag anzeigen
                  Der ganze Abschnitt lautet:
                  "Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
                  Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.
                  Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich."
                  (Quelle: https://www.ssl-id.de/deutsche-model....de/Frame.html)

                  Ich verstehe das so, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bis 4,999 kg auch das Wildfliegen bei der DMO mitversichert ist. Falls (und nur dann, wenn) man eine Einzelaufstiegserlaubnis der Behörde hat, so müssen natürlich die dortigen Auflagen eingehalten werden.

                  Eine Einzelaufstiegserlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn:
                  (Zitat LuftVO, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html)
                  "§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
                  (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
                  1. der Aufstieg von Flugmodellen
                  a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
                  b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
                  c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
                  d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung, (...)"

                  Fazit (AFAIK):
                  Die normale, legale Wildfliegerei <= 5 kg benötigt also keine Aufstiegserlaubnis und ist bei der DMO mitversichert.
                  *daumenhoch*
                  Dem is nichts hinzuzufügen.
                  Und da ich selber vor kurzem bei der DMO genau deswegen nachfragte (weil ich den Unterschied zur DMFV wissen wollte) kam nur zurück:
                  "eine Einzelaufstiegserlaubnis für einen Heli unter 5KG ist nicht zwingend erforderlich."
                  Ergo flieg ich bei der DMO genauso versichert wie bei der DMFV.
                  Bloss günstiger.

                  Kommentar

                  • Peter_S
                    Peter_S

                    #24
                    AW: Fragen zur Versicherung

                    Zitat von Thecriss Beitrag anzeigen
                    Ergo flieg ich bei der DMO genauso versichert wie bei der DMFV.
                    Bloss günstiger.
                    Jungs manchmal verstehe ich das ganze Theater hier nicht.
                    Ich hab vor 2 Jahren mit dem Hobby begonnen (bin jetzt 53), habe mir bis jetzt 3 Helis gekauft und in der kurzen Zeit ca. 5000€ ausgegeben
                    für allen möglichen kram den man so braucht und ihr macht euch Gedanken, telefoniert in der Welt herum ob ihr bei einem Versicherer 5€ sparen könnt.

                    Jungs geht lieber Fliegen und habt Spaß

                    lg

                    Peter

                    Kommentar

                    • Thecriss
                      Member
                      • 03.01.2011
                      • 537
                      • Chris
                      • Nähe Nürtingen

                      #25
                      AW: Fragen zur Versicherung

                      Zitat von Peter_S Beitrag anzeigen
                      Jungs manchmal verstehe ich das ganze Theater hier nicht.
                      Ich hab vor 2 Jahren mit dem Hobby begonnen (bin jetzt 53), habe mir bis jetzt 3 Helis gekauft und in der kurzen Zeit ca. 5000€ ausgegeben
                      für allen möglichen kram den man so braucht und ihr macht euch Gedanken, telefoniert in der Welt herum ob ihr bei einem Versicherer 5€ sparen könnt.

                      Jungs geht lieber Fliegen und habt Spaß

                      lg

                      Peter
                      Du bist halt Badener und kein Schwabe *g*
                      Wir stecken das Geld was wir an einer Stelle sinnvoll gespart haben, an anderer Stelle in Helis

                      Kommentar

                      • Marino
                        Marino

                        #26
                        AW: Fragen zur Versicherung

                        @ Peter
                        Es ist ja auch nicht nur wichtig, welcher am günstigsten ist. Für Wildflieger ist halt der Unterschied auch wichtig, inwieweit man wie versichert ist. Das ist dann bei jedem Anbieter ein klein wenig anders und bedarf manchmal Zusatzversicherungen.
                        Ich glaube doch nicht, dass du eine Versicherung immer mit allen Zusätzen abschließt, da das Geld egal ist und alles abgedeckt sein soll. Wichtig ist, dass das abgedeckt ist, was für einen wirklich von Relevanz ist. Finde ich zumindest.

                        @ Dirk
                        Danke für den Link. Da werde ich mal ein wenig schnuppern.

                        Gruß
                        Nils
                        (Hatte eben den Namen vergessen. Mit Nickname angesprochen werden ist doof )

                        Kommentar

                        • TheKiter
                          Senior Member
                          • 06.12.2010
                          • 1695
                          • Frank
                          • Duisburg

                          #27
                          AW: Fragen zur Versicherung

                          Zitat von MvBoe Beitrag anzeigen
                          Der ganze Abschnitt lautet:
                          "Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.
                          Wenn eine Einzelaufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen.
                          Hierbei ist bei DMO keine Zusatzversicherung erforderlich."
                          (Quelle: https://www.ssl-id.de/deutsche-model....de/Frame.html)

                          Ich verstehe das so, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bis 4,999 kg auch das Wildfliegen bei der DMO mitversichert ist. Falls (und nur dann, wenn) man eine Einzelaufstiegserlaubnis der Behörde hat, so müssen natürlich die dortigen Auflagen eingehalten werden.

                          Eine Einzelaufstiegserlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn:
                          (Zitat LuftVO, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html)
                          "§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
                          (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im ßbrigen der Erlaubnis:
                          1. der Aufstieg von Flugmodellen
                          a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
                          b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
                          c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
                          d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung, (...)"

                          Fazit (AFAIK):
                          Die normale, legale Wildfliegerei <= 5 kg benötigt also keine Aufstiegserlaubnis und ist bei der DMO mitversichert.
                          Naja,
                          was machst du nun, wenn dein Modell GENAU 5 kg wiegt?

                          Nach deinen Ausführungen (und den zitierten Texten) gilt:
                          bei der DMO UNTER 5kg
                          aus §16 ßBER 5kg

                          Bei genau 5kg greift die DMO nicht und die Einzelaufstiegsgenehmigung ist noch nicht erforderlich

                          Also Pech gehabt

                          (Nicht so ganz ersnt nehmen)

                          Gruß
                          Frank
                          Mein "Flughafen" steht in meinem Profil
                          FSC Duisburg Rheinhausen
                          GruÃ? Frank

                          Kommentar

                          • Zarro
                            Zarro

                            #28
                            AW: Fragen zur Versicherung

                            Hallo,
                            für mich liegt der Vorteil einer PHV in den einfachen Bedingungen. Zudem ist hier die ganze Familie versichert
                            Modellflugzeuge
                            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von ferngesteuerten Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist, dass die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.
                            Bei manchen Modellflug-Versicheren wird meistens in den Bedingungen noch eine schriftliche Genehmigung vom Grundstückseigentümer gefordert. Da ich z.B. im Außendienst unterwegs bin und deshalb ständig auf "fremden Wiesen" fliege, könnte ich so eine Bedingung schwer/nicht erfüllen. Somit hätte ich zwar eine Versicherung aber ob diese dann eintritt ist fraglich.

                            Das ganze Thema wurde aber hier http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=174998 schon diskutiert.

                            Gruß Zarro
                            Zuletzt geändert von Gast; 16.02.2011, 22:15.

                            Kommentar

                            • MvBoe
                              Member
                              • 24.01.2011
                              • 27
                              • Markus
                              • Andernach

                              #29
                              AW: Fragen zur Versicherung

                              Zitat von TheKiter Beitrag anzeigen
                              Naja,
                              was machst du nun, wenn dein Modell GENAU 5 kg wiegt?
                              Nach deinen Ausführungen (und den zitierten Texten) gilt:
                              bei der DMO UNTER 5kg
                              aus §16 ßBER 5kg
                              Bei genau 5kg greift die DMO nicht und die Einzelaufstiegsgenehmigung ist noch nicht erforderlich
                              Also Pech gehabt
                              (Nicht so ganz ersnt nehmen)
                              Gruß
                              Frank
                              Auch wenn Du es leicht ironisch meinst, das wäre im Schadensfall wirklich ein Problem.
                              Deshalb darf man mit der DMO-Versicherung nur Modelle bis 4,999 kg wild fliegen (jedenfalls offiziell).

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                              • Marino
                                Marino

                                #30
                                AW: Fragen zur Versicherung

                                Zitat von MvBoe Beitrag anzeigen
                                Auch wenn Du es leicht ironisch meinst, das wäre im Schadensfall wirklich ein Problem.
                                Deshalb darf man mit der DMO-Versicherung nur Modelle bis 4,999 kg wild fliegen (jedenfalls offiziell).
                                Man hat bei genau 5kg im Schadensfall den Vorteil, dass alle gefundenen Teile nicht mehr auf 5kg kommen. Dreck abputzen und er kommt darunter. Wer kann denn kleine Teilchen oder Abrieb ausammeln?

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