Neue Regelungen zum Thema "Drohnen"

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  • goemichel
    Senior Member
    • 11.01.2012
    • 4180
    • Michael
    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

    #376
    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

    Edit by Mod: War mein Irrtum - hat sich erledigt
    Zuletzt geändert von thomas1130; 24.01.2017, 12:22.
    GruÃ? Michael
    [FONT="Comic Sans MS"]Valar morghulis[/FONT]

    Bedienungsanleitungen werden nicht nur kostenlos, sondern meistens auch völlig umsonst beigelegt!

    Kommentar

    • Black-Shark
      Senior Member
      • 17.04.2012
      • 1628
      • Jens
      • Vienenburg am Nord - Harz

      #377
      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

      Zitat von Dublone Beitrag anzeigen
      Jetzt mal ehrlich, ist das denn nicht für Flugmodelle ausreichend?
      Willst du uns verarschen? Versteckter Sarkasmus?
      Sollte es ernst gemeint sein.. troll dich.. aber ganz flott!
      [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
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      Kommentar

      • running
        Senior Member
        • 13.06.2014
        • 1478
        • Maik
        • Wild in 31600

        #378
        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

        Warum zitierst du jetzt hier einen Beitrag von vor über 30 Seiten?
        [FONT="Arial Narrow"]Viele Grü�e vom Maik[/FONT]

        Kommentar

        • Feinkostgewölbe
          Member
          • 14.04.2015
          • 431
          • Michael
          • Bielefeld/Wild

          #379
          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

          Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
          21e, soweit die Erlaubnis zum Betrieb eines Flugmodells beantragt wird.
          (5) Die zuständige Behörde bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis weitere Unterlagen beigefügt werden müssen. Sie kann insbesondere noch verlangen: 1. den Nachweis, dass der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Aufstieg zugestimmt hat, 2. das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des betroffenen Luftraums für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen oder Flugmodellen, 3. weitere fachspezifische Bewertungen oder Gutachten, insbesondere zum Natur- und Lärmschutz, sofern diese im Einzelfall erforderlich sind.
          (6) Schutzvorschriften insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, sowie das Naturschutzrecht der Länder sowie die Pflicht zur ordnungsgemäßen Flugvorbereitung im Sinne von Anhang SERA.2010 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 bleiben unberührt.
          Das macht mir viel mehr Sorgen. Woher soll ich als Wildflieger wissen, wessen Wiese es ist? Das nachfragen bei Behörden bringt nichts.(Selber schon gemacht) Dürfen keine Auskunft geben.
          GruÃ? Michael
          Voodoo700 Pyro 650-62 19Tund V400, einige Flächen,

          Kommentar

          • jumphigh
            Senior Member
            • 16.12.2009
            • 4248
            • Andreas
            • Allstedt

            #380
            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

            Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen §21d und §21e? Zwei Bescheinigungen, eine ab 14, die andere ab 16? §21d scheint auf kommerziellen Flug ausgelegt zu sein, aber Vorlage eines Führungszeugnis? Das geht zu weit, die wenigsten sind Drogenschmuggler ins Gefängnis.
            Grüße von Andreas

            Kommentar

            • Krassyn
              Member
              • 08.09.2012
              • 380
              • Klaus
              • Oerlinghausen NRW

              #381
              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

              Ja mir auch, der Entwurf lässt allen Behörden endlos Spielraum nur uns nicht

              Kommentar

              • jumphigh
                Senior Member
                • 16.12.2009
                • 4248
                • Andreas
                • Allstedt

                #382
                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                Zitat von Feinkostgewölbe Beitrag anzeigen
                Das macht mir viel mehr Sorgen. Woher soll ich als Wildflieger wissen, wessen Wiese es ist? Das nachfragen bei Behörden bringt nichts.(Selber schon gemacht) Dürfen keine Auskunft geben.
                Das habe ich auch schon mehrmals im Forum beanstandet. Weder Kataster noch ßmter geben solche Auskünfte. Damit ist es als Wildflieger praktisch unmöglich, eine Genehmigung zu bekommen, wenn die Behörde qualifizierte Infos zu den Startplätzen verlangt.
                Grüße von Andreas

                Kommentar

                • Polten Sepp
                  Senior Member
                  • 15.06.2016
                  • 2531
                  • Rene
                  • Umgebung Innsbruck- http://mbci.at, Umgebung Bruck/ Leitha, Umgebung Pawlowsk

                  #383
                  AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                  Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                  Das habe ich auch schon mehrmals im Forum beanstandet. Weder Kataster noch ßmter geben solche Auskünfte. Damit ist es als Wildflieger praktisch unmöglich, eine Genehmigung zu bekommen, wenn die Behörde qualifizierte Infos zu den Startplätzen verlangt.
                  Also ich starte immer von Feldwegen. Die sind meist im Gemeineigentum, somit ist kein fragen notwendig.
                  Auch Wiesen dürfen ohne fragen betreten werden, wenn gerade keine Vegetationszeit ist.
                  Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!

                  Kommentar

                  • jumphigh
                    Senior Member
                    • 16.12.2009
                    • 4248
                    • Andreas
                    • Allstedt

                    #384
                    AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                    Edit by Mod: Beleidigender Post gelöscht
                    Zuletzt geändert von thomas1130; 24.01.2017, 12:42.
                    Grüße von Andreas

                    Kommentar

                    • Finnchen
                      Member
                      • 05.04.2011
                      • 47
                      • Christian

                      #385
                      AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                      Also wenn ich das richtig verstehe, dann bekomme ich den Kenntnisnachweis um mit Modellen >2kg wildfliegen zu dürfen unter Umständen nur dann wenn ich einen Nachweis des Grundstückseigentümers mit einreiche, dass er mir das Starten an dieser Stelle erlaubt? Wenn ich einen anderen Ort suche muss ich den neu erwerben? Ich dachte mal, der wäre recht leicht zu erwerben der Kenntnisnachweis... So langsam vergeht mir gerade der Spass an dem Hobby ...

                      Gruß

                      Christian

                      Kommentar

                      • jumphigh
                        Senior Member
                        • 16.12.2009
                        • 4248
                        • Andreas
                        • Allstedt

                        #386
                        AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                        Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigen
                        Also ich starte immer von Feldwegen. Die sind meist im Gemeineigentum, somit ist kein fragen notwendig.
                        Auch Wiesen dürfen ohne fragen betreten werden, wenn gerade keine Vegetationszeit ist.
                        Das handhabe ich ja auch so, aber das wird der Genehmigungsbehörde im Zweigel nicht reichen. Nun ja, alles bis 500er sind ja auch schöne Flieger...
                        Grüße von Andreas

                        Kommentar

                        • Black-Shark
                          Senior Member
                          • 17.04.2012
                          • 1628
                          • Jens
                          • Vienenburg am Nord - Harz

                          #387
                          AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                          Zitat von Dublone Beitrag anzeigen
                          Ich würde gerne mal wissen was denn für "Tiefe Einschnitte" das so sind ?

                          Ich glaube einige nehmen das Thema viel zu ernst. Wenn mal zusammen fast:

                          - für Modellplatz flieger ändert sich nix
                          - verbot über Wohnsiedlungen zu fliegen ist doch ok
                          - kennzeichnungpflicht ist sinnvoll zwecks Versicherung.
                          - 2kg Grenze zwecks Kenntniss Nachweis, jeder der fliegen kann, sollte damit kein Problem haben.
                          - FPV Racer ist doch auch nicht schlecht. Bis 250gr. reicht nen Spotter
                          Wenn ich eines nicht leiden kann, dann sind es Kommentare, die so von oben herab sind!
                          Deine Art ist unnötig provozierend!
                          Provokante Fragen zu stellen hilft hier überhaupt nicht weiter!

                          Nur mal so am Rande:
                          Viele Flieger haben keinen Verein/Flugplatz in ihrer Nähe und der Versuch einen selbigen zu Gründen scheiterte oft an der Ausstellung einer Aufstiegsgenehmigung und/oder an einem passenden Ort.
                          Da wo Vereine sind, gibt es oft einen Aufnahmestopp, da die Vereine überlaufen sind (hier gibt es eine "paar" Threads zu dem Thema).
                          Mit meinem Thermiksegler von 2.5 KG sind 100 Meter gar nichts, da fängt der Spaß erst an.
                          Gibt es keine Regelung wer, ab wann und nach welchen Kriterien die "Kenntnisnachweise" zu welchen Preisen ausstellen darf.

                          Was du hier so locker flockig und von oben herab als "ist ja nicht so schlimm" wegzuwischen versuchst, ist für mach einen hier das Ende seines Hobbys.
                          Also bitte, lass deine recht undurchdachte Art, sie ist schlichtweg falsch (um es höflich auszudrücken!) und bringt nur unnötige Schärfe.
                          [FONT="Verdana"]GruÃ?, Jens[/FONT]
                          mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

                          Kommentar

                          • Rotzlappe
                            Senior Member
                            • 10.07.2012
                            • 1060
                            • Ralf
                            • Rheinfelden und Umgebung

                            #388
                            AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                            Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
                            Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen §21d und §21e? Zwei Bescheinigungen, eine ab 14, die andere ab 16? §21d scheint auf kommerziellen Flug ausgelegt zu sein, aber Vorlage eines Führungszeugnis? Das geht zu weit, die wenigsten sind Drogenschmuggler ins Gefängnis.
                            Ich glaube, da geht es darum, wenn Du Dich als prüfende Stelle bewerben willst.

                            (2) Das Luftfahrt-Bundesamt erkennt auf Antrag Stellen für die Erteilung der Bescheinigung
                            an, wenn der Prüfungsumfang geeignet ist, die Qualifikation des Steuerers
                            festzustellen. Außerdem müssen die Stellen zur Anerkennung durch das Luftfahrt-
                            Bundesamt
                            1. in angemessenem Umfang über qualifiziertes Personal und über geeignete Räumlichkeiten
                            zur Abnahme der Prüfungen verfügen und
                            2. eine Beschreibung vorlegen, in der die Prüfungs- und Bewertungsverfahren, die
                            Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Vermeidung und Aufdeckung von
                            Täuschungsversuchen, die Organisationsstruktur und die Qualifikation des Schulungspersonals
                            festgehalten sind.
                            Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen versehen, insbesondere mit Auflagen
                            verbunden werden.
                            -7- Drucksache 39/17
                            (3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten
                            Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
                            1. ein gültiges Identitätsdokument,
                            2. bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
                            3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
                            4. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern
                            er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt.
                            mini Protos - HD500 Cell
                            DX8 - AR7200BX - Ikon - Soko Heli-Kit

                            Kommentar

                            • Polten Sepp
                              Senior Member
                              • 15.06.2016
                              • 2531
                              • Rene
                              • Umgebung Innsbruck- http://mbci.at, Umgebung Bruck/ Leitha, Umgebung Pawlowsk

                              #389
                              AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                              Zitat von Finnchen Beitrag anzeigen
                              Also wenn ich das richtig verstehe, dann bekomme ich den Kenntnisnachweis um mit Modellen >2kg wildfliegen zu dürfen unter Umständen nur dann wenn ich einen Nachweis des Grundstückseigentümers mit einreiche, dass er mir das Starten an dieser Stelle erlaubt?
                              Ich finds sowiso absurd das Manchen Grund und Boden"gehört". Ok, dann gehört mir jetzt die Sonne, und alle müssen für die Energie die sie aus der Sonne beziehen zahlen
                              Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!

                              Kommentar

                              • thomas1130
                                RC-Heli TEAM
                                Admin
                                • 26.11.2007
                                • 25912
                                • Thomas
                                • Österreich

                                #390
                                AW: Neue Regelungen zum Thema &quotrohnen"

                                Letzte Warnung: Wer den Namen von öffentlichen Personen absichtlich hier "beleidigend verändert", bekommt weiterhin sofort Punkte bzw Sperre, da wir auf diese unnötige Zusatzarbeit keine Lust haben!

                                Geht bitte für so Polemik am Stammtisch - hier sind wir "öffentlich"

                                Stay hungry. Stay foolish.

                                Kommentar

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