Wer´s besser weis, möge mich korrigieren, aber die Anlenkung war m.W. keine "Erfindung" von SJM, sondern der User. Das ergab sich völlig von selbst, wenn man den Paddelkopf zerlegte um auf FBL umzubauen.
Die übrig gebliebenen Teile drängten einem diese Lösung geradezu auf.
Ein Beitrag in einer Fachzeitschrift oder eine dokumentierte Vorstellung auf einem Helitreffen in Fachkreisen würde wahrscheinlich reichen.
Und warum MTTEC sich jetzt keine Freunde macht weil sie ihr Geistiges Eigentum schützen verstehe ich auch nicht.
Ganz einfach, wenn ich eine Reklamation oder ein Anliegen habe, würde ich mich an den Hersteller wenden und dem die Sachlage schildern.
Die Händler über einen Anwalt anzuschreiben finde ich nicht den richtigen Weg.
Zumal man als Distributor ja sicher über jeden Händler froh ist, der einem das Sortiment vertreibt.
Und warum MTTEC sich jetzt keine Freunde macht weil sie ihr Geistiges Eigentum schützen verstehe ich auch nicht.
Das geistige Eigentum besteht dann aber im Vorgang des "Sich-schützen-lassens". Und nicht in der Lösung an sich. Da liegt der Hund im Pfeffer. Und sich etwas schützen zu lassen, dass man nicht selber erfunden hat, sollte einem wenigstens moralisch nicht das Recht geben, andere dafür in die Pfanne zu hauen.
"Verdammt! Alle auÃ?er mir haben sich verirrt .... " (c) Indiana Jones
AW: Verkauf des SAB GOBLIN soll in Deutschland anwaltlich verboten werden!
Also normalerweise wenn er über sein Patenteigentum sicher ist, hätte er warten sollen bis 1000e rumfliegen und erst dann an SAB die Royalties verlagen ...
AW: Verkauf des SAB GOBLIN soll in Deutschland anwaltlich verboten werden!
Was mich immer stört ist der Zeitpunkt. Jetzt, wo er zu bestellen ist wird anwaltlich vorgegangen. Als ob das im halben Jahr davor nicht Möglich gewesen wäre...
Diese Art Geschmacksmuster als Waffe gegen Konkurenz einzusetzten wird ja an anderen Stellen schon von der EU kritisch beäugt:
Es gehe dabei aber nicht nur um um Apple und Samsung, sondern die generelle Entwicklung im IT-Bereich. Es habe sich gezeigt, dass -Standardisierung und Rechte an geistigem Eigentum zwei Instrumente in der neuen IT-Welt sind, die missbräuchlich verwendet werden können.-. Wie die Schritte der Kommission aussehen werden, wenn beide Unternehmen die angeforderten Informationen bereitgestellt haben, teilte Almunia nicht mit. Sollte sich jedoch zeigen, dass eine der beiden oder beide Seiten gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben, können Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes verhängt werden.
AW: Verkauf des SAB GOBLIN soll in Deutschland anwaltlich verboten werden!
Um einen FBL-Kopf richtig zu bauen wird es wohl der Einhaltung pysikalischer Gesetzmässigkeiten bedürfen!
Das heisst, die Grundparameter eine solchen Rotorkopfes sind ja vorgegeben!
Keiner kann das Rad neu erfinden, im Grunde genommen sind alle FBL-Rotorköpfe gleich und unterscheiden sich nur im Design und in der Auslegung der Taumelscheibenmitnahme!
Ich denke mal, dass sich SAB da ruhig zurücklehnen kann!
Robert
Grüsse Robert
MC20/HoTT, TT-Helis mit GR18/Spirit II und ein paar Flieger!
AW: Verkauf des SAB GOBLIN soll in Deutschland anwaltlich verboten werden!
Hallo Jungs,
lasst uns doch mal auf eine Klarstellung bzw Statement warten.
Hier dein steht dann vielleicht auch genau was als Gebrauchsmuster
GENAU eingetragen wurde, bzw was nicht.
Ich finde es sehr Schade dass so viel spekuliert wird ohne den genauen wortlaut zu kennen, bzw schriftlich zu haben.
Eine Erklärung wird kommen und so kann jeder in schriftlicher Form den genauen
Umfang nachlesen.
Es ist meines Erachtens einfacher hier schnell über eine Person oder Firma zu urteilen
ohne den genauen Backround, den ich auch nur bruchteilweiße kenne und deshalb nicht mehr dazu sagen kann.
Aber wie bereits weiter oben geschrieben, ist vor allem in der Industrie die übliche gangweiße erst dann auf sein recht zu bestehen wenn es für den betreffenden zu spät ist um nicht mehr ändern lässt. Das ist hier meines Erachtens ja nicht der Fall.
Ich denke mal, dass sich SAB da ruhig zurücklehnen kann!
Das dürfte auf jeden Fall der falsche Weg sein. Die müssen JETZT aktiv an der Aufklärung beim Patentamt arbeiten, damit es im Nachhinein nicht heißt, dass es ihnen egal war und sie das Risiko in kauf genommen haben.
Die Position scheint aber keinesfalls ausweglos zu sein.
AW: Verkauf des SAB GOBLIN soll in Deutschland anwaltlich verboten werden!
Also meiner Meinung nach sehen beide Systeme doch komplett anders aus, und wenn man ein System das es schon gibt nicht 1 zu 1 kopiert sondern verändert kann man es nutzen.
Es ist ja nur das Funktionsprinzip gleich, oder Irre mich da jetzt?
Zudem hab ich meinen eh nicht in Deutschland bestellt
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