lol... irgendwie war ich Blind oder Google hat mir das Dokument nicht ausgespuckt.. schau mal was ich gerade gefunden habe:
(§§ 128 und 129 LFG)
Das Steigenlassen von Fesselballonen oder Drachen ist auf dem Flughafen Linz sowie
in dessen Sicherheitszonen nicht zulässig. Für die Erteilung von
Ausnahmebewilligungen für Modellflüge innerhalb der Sicherheitszone des Flughafen
Linz ist gemäß § 129 LFG das Bundesministerium für Landesverteidigung zuständig.
für mich liest sich das aber so als ob "innerhalb der Sicherheitszone" einfach innerhalb des Zaunes gemeint ist...



(edit: ok gilt nur für Modelle über 20kg, §11 Abs.2)

)
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