Versicherungsfrage

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  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25912
    • Thomas
    • Österreich

    #46
    AW: Versicherungsfrage

    Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
    ..
    Tatsache ist, jedes Ding hat zwei Seiten, es kommt nur auf den Blickwinkel an.
    Hallo Klaus!

    Mit dem Satz hast du natürlich absolut recht!!

    Aber gerade auf die Tante lauern in einem Haushalt noch viele andere Gefahren: Bügeleisen, kochend heißer Tee, das Kuchenmesser, die neue Spielzeugarmbrust des Neffen, etc....
    Man kann sich einfach nicht gegen ALLES versichern..

    Und wenn es so passiert wie in deinem Sachverhalt, hilft dem Junior die Versicherung auch wenig, da er wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Strafrichter landet.

    Aber ich verstehe schon deinen Punkt. Meiner ist halt: Man muss einfach immer mit ein wenig Vorsicht und Umsicht an alles rangehen, und sich nicht nur auf Versicherungen verlassen...

    Liebe Grüße

    Thomas
    Stay hungry. Stay foolish.

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    • Sycorax
      Sycorax

      #47
      AW: Versicherungsfrage

      Mal sehen ob ich mal ein bisschen Licht ins Dunkel bringen kann .. das Beste kommt übrigens zum Schluß .. also ruhig mal bis zum Ende lesen.

      11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden
      können.
      "Können" ist das entscheidende Wort. D.h. ... fliegt ein Modell frei, kann es immer höher als 30m fliegen. Fliegt ein Drachen mit einer 100m Schnur, übersteigt er bereits die 30m. Allerdings dürfte es schwierig sein, einen Frisbee über 30m hoch zu werfen .. genau da zieht dann die Ausnahme.

      Gesagt, getan und der PiccoZ ist in der Luft.
      WO ist der PiccoZ in der Luft ? Im Wohnzimmer ? Kein Problem .. zahlt die normale Haftpflicht, weil Dein Wohnzimmer nicht zum Luftraum zählt.
      Fliegt er im Freien, riesen Problem ! Lad Deinen PiccoZ, gib Gas und schau mal in welche Höher der bis zum Ende der Laufzeit steigen kann. Die 30m dürfte der locker überschreiten -> Modellflughaftpflichtversicherung.

      Dann noch das Thema "normale private Haftpflicht" ...

      Es spielt in der Regel keine Rolle, ob eine Klausel über "Kleinfluggeräte" enthalten ist. Gab's in vielen Verträgen .. ABER .. die Verträge schließen in der Regel grundsätzlich alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge ( auch Luftfahrzeuge ) aus. Was haben wir im LuftVG gelesen ? Der PiccoZ ist versicherungspflichtig ? Tja .. A-Karte .. denn er ist an anderer Stelle als man vermuten würde ausgeschlossen worden.

      Ach ja .. ich warte auf den Tag wo Silvester eine Rakete einen Brand verursacht, und die Haftpflichtversicherung sich auf das LuftVG beruft. Raketen sind explizit als versicherungspflichtig aufgeführt ... absolut OHNE Ausnahme.

      Und zum Schluß:
      Was heisst eigentlich Haftpflicht .. scheint nämlich vielen gar nicht klar zu sein !

      Laut LuftVG muss eine Halterhaftpflichtversicherung für das versicherungspflichtige Luftfahrzeug abgeschlossen werden. Verursacht man einen Schaden, wird die Versicherung immer zahlen - nicht um den Halter zu entlasten, sondern das Opfer zu entschädigen ! Solange das Versicherungsverhältnis besteht, ist die Versicherung auch zahlungspflichtig !
      Wäre der Halter / Schadensverursacher insolvent, würde der Geschädigte nämlich auf seinem Schaden sitzen bleiben.
      Danach prüft die Versicherung die Sachlage und nimmt den Verursacher, also Ihren eigenen Kunden, in Regress wenn dieser fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat oder anders gegen die Versicherungsbedingungen verstossen hat.
      Aber - und das ist der Sinn der Haftpflichtversicherung - das Opfer wurde erstmal entschädigt, Arztrechnungen gezahlt, Flurschaden behoben etc. .

      Die Versicherung tritt also stellvertretend für den Verursacher in die Pflicht zu haften ein. Deswegen Haftpflicht. Wie sie sich dann mit dem Verursacher einigt, ist eine völlig andere Sache.

      Da es um die Opferentschädigung geht und nicht darum sich selbst abzusichern, ist es auch eine Pflichtversicherung, genau wie im Strassenverkehr, und keine freiwillige Angelegenheit.

      Es ist daher auch völlig überflüssig darüber zu diskutieren ob notwendig, sinnvoll, teuer, billig, oder was auch immer ... absolut jedes Modell, das im Luftraum bewegt wird darf nur mit Versicherung bewegt werden. Hat man die nicht, kann es ein Bußgeld ab 10.000€ geben. Ich empfehle dazu mal diesen Link, §58:


      Wildflieger mit Hubschraubern über 5kg oder Verbrenner näher als 1,5km von der nächsten Ortschaft empfehle ich §8a -> Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000 € ! . Das dürfte insbesondere dann verhängt werden, wenn es mit einem Verbrenner in Nähe einer Ortschaft zu einem Personenschaden kommt.

      Fliegen ohne Versicherung kann übrigens nach §10. und §11. bis zu 50.000€ kosten.

      Ihr bewegt Luftfahrzeuge >1.000€ , riskiert Bußgelder bis 50.000€ und diskutiert über 42€ im Jahr an Beitrag um Opfer Eurer Taten zu entschädigen.

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      • idefix-1972
        Senior Member
        • 10.06.2007
        • 2340
        • Kai
        • owl

        #48
        AW: Versicherungsfrage

        Ich kann nur sagen: Wahnsinn, wie gut Du das erklärt hast.

        Normalerweise sollte das spätestens JETZT jedem hier klar sein und die leidigen Diskussionen über das Thema nun der Vergangenheit angehören (hoffe ich zumindest)

        Gruß

        Kai
        Infos über mich in meinem Profil.

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        • gerdvonrunkel
          gerdvonrunkel

          #49
          AW: Versicherungsfrage

          Ralf.
          Perfekt

          Wer nun noch darüber diskutiert kann auch bevor er mit dem Auto losfährt den Gurt durchschneiden, und den Airbag plattstechen.

          PS:
          Da gabs mal was , ein von einer Dachterrasse entwichener Koax, der eine Sat Anlage beschädigt hat.
          Weil seine Privathaftpflicht nicht zahlen wollte und er vor Gericht ging wurde das nachher so richtig Teuer
          ich muß mal suchen ev. finde ich das noch


          Gruß Gerd

          Kommentar

          • obbl
            obbl

            #50
            AW: Versicherungsfrage

            Und hier ein kleines Praxisbeispiel: http://rc-heli-fan.org/viewtopic.php?t=49682

            Hier wird

            a) gezeigt, wie wichtig eine Haftpflicht ist, da schnell mal was passiert
            b) daß es aber auch schnell wirklich saudumm laufen kann und sie nicht zahlt, wirklich saudumm gelaufen, schaut's euch selbst an.

            Gruss
            Martin

            Kommentar

            • thomas1130
              RC-Heli TEAM
              Admin
              • 26.11.2007
              • 25912
              • Thomas
              • Österreich

              #51
              AW: Versicherungsfrage

              @Ralf
              Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
              Ich kann nur sagen: Wahnsinn, wie gut Du das erklärt hast.
              Echt Wahnsinn!!

              Bloß wo steht im LuftVG (Anwendbarkeit mal angenommen) etwas von Versicherungspflicht für Modellflugzeuge??
              Ich habe es ehrlich nicht gefunden...

              Du beziehst dich ja wohl NICHT auf

              § 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung

              (1) Der Luftfrachtführer ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz wegen der in § 44 genannten Schäden während der von ihm geschuldeten oder der von ihm für den vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführten Luftbeförderung eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.


              Denke mal nicht, dass wir "Luftfrachtführer" sind..
              Stay hungry. Stay foolish.

              Kommentar

              • obbl
                obbl

                #52
                AW: Versicherungsfrage

                Ist hier alles prima beschrieben http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html

                Gruss
                Martin

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                • idefix-1972
                  Senior Member
                  • 10.06.2007
                  • 2340
                  • Kai
                  • owl

                  #53
                  AW: Versicherungsfrage

                  Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                  @Ralf


                  Echt Wahnsinn!!

                  Bloß wo steht im LuftVG (Anwendbarkeit mal angenommen) etwas von Versicherungspflicht für Modellflugzeuge??
                  Wie wär´s z.B. mit dem

                  § 43 LuftVG

                  Haftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung

                  (1) (...)

                  (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

                  § 102 LuftVZO

                  Vertragsinhalt

                  (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.

                  (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 LuftVG.

                  (3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.


                  Nachdem ich ja so manchen Post hier gelesen habe beschleicht mich das Gefühl, daß viele hier immer wieder Gründe suchen, um einer Haftpflicht zu entgehen. Und das mit teils hanebüschelnden Argumentationen.

                  Ich persönlich finde es unverantwortlich, ohne gültige Versicherung zu fliegen.

                  Gott sei Dank wird auf Flugtagen immer kontrolliert, ob eine Versicherung besteht. Sonst kann derjenige sein Gerödel zusammenpacken und nur noch als Zuschauer an so einem Tag teilnehmen.
                  Zumindest da ist man als Zuschauer auf der sicheren Seite.

                  Ich weis ja nicht, ob in ßsterreich andere Gesetze gelten, doch in Deutschland ist es doch eigentlich klar geregelt. Und ein Vertun gibt es da eigentlich nicht. Es sein denn, man ist wie man hir im Forum so sagt "Beratungsresistent".

                  Bitte, liebe versicherungsfreien Wildflieger sagt mir (auch per PN) bescheid wo ihr fliegt, damit ich diese Gegenden dann meiden kann.

                  Gruß

                  Kai
                  Infos über mich in meinem Profil.

                  Kommentar

                  • JMalberg
                    RC-Heli TEAM
                    • 05.06.2002
                    • 22636
                    • J
                    • D: um Saarbrücken drum rum

                    #54
                    AW: Versicherungsfrage

                    Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                    Bloß wo steht im LuftVG (Anwendbarkeit mal angenommen) etwas von Versicherungspflicht für Modellflugzeuge??
                    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                    Kommentar

                    • thomas1130
                      RC-Heli TEAM
                      Admin
                      • 26.11.2007
                      • 25912
                      • Thomas
                      • Österreich

                      #55
                      AW: Versicherungsfrage

                      OK - also würde mal sagen es ist jetzt amtlich:
                      In D ist eine Versicherung wirklich für jedes Flugmodell verpflichtend!!!

                      Werde mich bei Zeiten mal schlau machen, wie die Rechtslage so bei uns in A ist, und dann auch hier posten.

                      Gruß
                      Thomas

                      PS: Wenn dem aber so ist, halte ich Verkauf ohne Belehrung diesbezüglich zB beim großen C, aber auch allen anderen, eigentlich für etwas - sagen wir mal - unverantwortlich..
                      Stay hungry. Stay foolish.

                      Kommentar

                      • Erik Heller
                        Erik Heller

                        #56
                        AW: Versicherungsfrage

                        Hi,

                        in D braucht man sogar ne Starterlaubnis für nen Drachen!

                        Kommentar

                        • Sycorax
                          Sycorax

                          #57
                          AW: Versicherungsfrage

                          in D braucht man sogar ne Starterlaubnis für nen Drachen!
                          Nö, brauchst Du nicht. Du brauchst die Erlaubnis auf einem Grundstück rumtrampeln zu dürfen. Aber Du musst den Drachen versichern, wenn die Leinen länger als 30m sind.

                          Kommentar

                          • DocMichi
                            DocMichi

                            #58
                            AW: Versicherungsfrage

                            In Deutschland gehen die Uhren wirklich anders...
                            da mußt Du sogar einen Furz zwei Tage vorher bei den Behörden melden und prüfen lassen, ob er am Ort des ablassens nicht gegen die Luftfahrtverordnung verstößt, da man sonst eine Sondergenehmigung für den Gasaustausch braucht...
                            Zuwiderhandeln wird mit hohen Geld- und im Ernstfall Haftstrafen - sofern Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann - geahndet.

                            Glücklicher Weise übersteigt ein gewöhnlicher Furz wohl kaum das Gewicht von 5kg, somit müßt Ihr wenigstens nicht auf einen Modellflugplatz gehen, um einen fahrenzulassen....
                            aber immerhin... er kann höher als 30m aufsteigen - rein theoretisch - und somit gilt er als Luftfahrzeug...

                            Versicherungspflicht wäre da sicherlich auch ein Thema... immerhin gibt es sehr empfindliche Mitmenschen, vielleicht reagiert jemand allergisch und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, da wäre jeder Schadensersatzanspruch bzw. Schmerzensgeld ev. eine existentielle Bedrohnung für den Verursacher...

                            Nicht zu vernachlässigen ist hier auch Brand- bzw. Explosionsgefahr... in Gegenwart von offenem Feuer kanns schon mal nen mächtigen Bums geben... dahingehend sollte jeder von uns, der auch nur ein wenig Verantwortungsbewußtsein zeigt, eine Sonderausbildung als Gefahrenschutzbeauftragter bzw. optional als Sprengmeister absolvieren, um die Sicherheit der eigenen Person und der umgebenden Mitmenschen gewährleisten zu können....

                            Mfg,
                            Michi

                            Kommentar

                            • SteP
                              Member
                              • 20.08.2006
                              • 262
                              • Stefan

                              #59
                              AW: Versicherungsfrage

                              Hallo.
                              Ein weiterer Aspekt der Haftplichtversicherung ist der darin enthaltene "passive
                              Rechtsschutz".
                              Will heißen, derjenige Heliflieger an den Schadenersatzansprüche gestellt werden
                              die in der Entstehung oder in der Höhe zweifelhaft sind kann sich den Anruf bei seiner Rechtsschutzversicherung sparen.
                              Er wird dort auf die Haftpflichtversicherung verwiesen.


                              Gruß
                              Stefan

                              Kommentar

                              • MarkusM
                                Senior Member
                                • 24.09.2006
                                • 1058
                                • Markus
                                • Airfield Arheilgen

                                #60
                                AW: Versicherungsfrage

                                Moin Thomas!

                                Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen

                                PS: Wenn dem aber so ist, halte ich Verkauf ohne Belehrung diesbezüglich zB beim großen C, aber auch allen anderen, eigentlich für etwas - sagen wir mal - unverantwortlich..
                                Warum?

                                Ist es nicht so, das man sich VORHER informiert?
                                Oder erzählt Dir jeder Autohändler, das Du eine Versicherung benötigst?

                                Es ist zwar manchmal schade und oft auch ziemlich... bescheuert... was die Gesetzeslage in D angeht, aber letztendlich wird jeder Unbeteiligte damit geschützt, auf seinem eventuellen Schaden sitzen zu bleiben.
                                GruÃ? Markus
                                Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

                                Kommentar

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