Versicherungsfrage

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  • thomas1130
    RC-Heli TEAM
    Admin
    • 26.11.2007
    • 25912
    • Thomas
    • Österreich

    #31
    AW: Versicherungsfrage

    Zitat von Uli_ESA Beitrag anzeigen
    ..
    Ich warte nur auf den Tag wo der erste hier Hilfe sucht weil der mit seinem Modell ohne Versicherung geflogen ist und Sach oder Personenschaden angerichtet hat, und dann sich hier ausweint das er den Rest seines Leben für andere arbeiten darf.
    Ich möchte hier nur klarstellen, dass ich nicht dafür bin, OHNE Versicherung zu fliegen!
    Es ging um die THEORETISCHE Versicherungspflicht bei Betrieb auf dem eigenen Grundstück!
    Das manche Leute Theorie und Praxis einfach nicht auseinanderhalten können - das hat NICHTS mit Geiz oder der Ersparnis von 42 Euro zu tun...

    Und noch was bei der Gelegenheit: Wenn man das so alles liest, könnten juristisch sich nicht auskennende Leute glauben, dass man MIT Versicherung fein aus dem Schneider ist. DAS IST JEDOCH FALSCH!!!
    Die Versicherung deckt maximal den finanziellen Schaden ab - strafrechtlich (=Gefängnis) hilft einem eine Vesicherung NICHTS, wenn man fahrlässig Personen verletzt hat.

    Also Aufpassen muss man natürlich mit wie ohne Versicherung!

    Grüße
    Thomas
    Stay hungry. Stay foolish.

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    • Klaus O.
      Senior Member
      • 03.12.2007
      • 22475
      • Klaus

      #32
      AW: Versicherungsfrage

      Es ging um die THEORETISCHE Versicherungspflicht bei Betrieb auf dem eigenen Grundstück!
      Als ich mit der Helicopterei anfing, hatte ich weder ein Forum (wußte nicht mal daß es eins gibt, noch einen Verein).
      Geflogen bin ich ausschließlich im eigenen Garten. Größe des Grundstücks incl. Bebauung 6500 m².
      Versicherung hatte ich keine, hab auch nichtmal einen Gedanken daran verschwendet.

      War dann wieder einmal im Modellbauladen, in dem ich zu dieser Zeit all mein Zeugs gekauft habe.
      Der Verkäufer meines Vertrauens, (er wußte, daß ich mit dem Helifliegen neu angefangen hatte) fragte mich eines Tages, ob ich denn versichert sei.
      Dies habe ich verneint, mit dem Hinweis, daß ich ausschließlich im eigenen, sehr großen Garten fliege.
      Da sagte er zu mir, was machst Du, wenn es irgendein Problem gibt, z.B. Du kannst Pitch nicht mehr rausnehmen und der Heli verlässt unkontrolliert das Grundstück.
      Ich habe dann nichts darauf geantwortet und habe den Laden sehr nachdenklich verlassen.

      Das Thema hat mich dann ein paar Tage beschäftigt. (In dieser Zeit bin ich auch nicht geflogen)
      Ich kam dann aber zu der Einsicht, daß er Recht hatte und habe mir schnellst möglich eine Versicherung besorgt.

      Heute, ein paar Jahre später, ist die Modellhaftpflicht für mich kein Thema mehr, sie ist wichtiger als der Heli.

      Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, daß ich auch irgendwann anfing, heligeil war und nix anderes hat mich interessiert.

      Ihr habts mir gegenüber den Vorteil, daß ihr das Forum habt, wo auch über so wichtige Dinge wie die Versicherung gesprochen wird.
      Hier, auf meinem Board "Helis Allgemein" ist sogar ein Thread über dieses Thema gepinnt.

      Nur lesen müßt ihr es bitte selber.
      Gruß Klaus

      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

      Kommentar

      • DocMichi
        DocMichi

        #33
        AW: Versicherungsfrage

        Also irgendwie gehen die Postings teilweise am Thema vorbei...
        so wie ich die Fragen hier interpretiere, war größenteils weniger die Frage 'Versicherung ja oder nein' sondern eher die Frage bzw. Besorgnis, unter welchen Bedingungen eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Fluggeräte wie z.B. Modellhelis im Schadensfall in die Pflicht genommen werden kann bzw. sich von der Schadensübernahme distanzieren kann.

        Mich würde das nämlich auch interessieren... unter welchen Bedingungen bezahlt die Versicherung den Schaden?!
        Z.B.: ich düse mit meinem Heli als Wildflieger auf einem einsamen, weit abgelegenen Fleckchen Wildnis herum... niemand zu sehen... weit und breit Natur... der Heli fetzt herum, es bricht eine Anlenkung und wie es so ist, das verdammte Teil erwischt justament das einzige Auto, das in den letzten 5 Stunden vorbeigekommen ist und das auch nur, weil er unsteuerbar war und außer Sichtweite geflogen ist.

        Kann sich dann die Versicherung distanzieren, weil ich auf nicht zum Modellflug explizit gewidmetem Gelände geflogen bin?!
        Bräuchte ich eine Einverständniserklärung des Grundeigentümers?!
        Wenn ja, wieso? Ich fliege doch, wie wir vorher gelernt haben in der Luft und die gehört dem Besitzer doch nicht....

        usw...

        was meint ihr dazu?

        Mfg,
        Michi

        Kommentar

        • Klaus O.
          Senior Member
          • 03.12.2007
          • 22475
          • Klaus

          #34
          AW: Versicherungsfrage

          Kann sich dann die Versicherung distanzieren, weil ich auf nicht zum Modellflug explizit gewidmetem Gelände geflogen bin?!
          Meines Wissens gibt es DMFV eine Zusatzversicherung, welche auch Wildfliegen abdeckt.

          Wie gut aber eine Versicherung ist, stellt sich immer erst im Schadensfall heraus.
          Gruß Klaus

          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

          Kommentar

          • pbskat
            pbskat

            #35
            AW: Versicherungsfrage

            @thomas1130: Thomas, da prallen Kulturen aufeinander! In Germanien ist wahrscheinlich auch die Lautstärke eines Furzes durch irgendeine Vorschrift geregelt. In ßsterreich möglicher Weise auch, doch öffnet die österreichische Lockerheit doch einen recht weiten Bereich, in dem man Vorschriften benevolent auslegen kann.

            Deine Diskussion mit unseren lieben deutschen Kollegen ist daher sinnlos: du verstehst sie nicht und sie dich nicht...

            LG Peter

            Kommentar

            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22636
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #36
              AW: Versicherungsfrage

              Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
              ...Also auch über dem Grundstück gibt es einen "Privatbereich":
              Fliegerisch-rechtlich gesehen benützt man den Luftraum mit einem "Luftfahrzeug" oder Gerät, wenn dieses gemäß §1 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG höher als 30m über Grund oder Wasser sich bewegt.

              Und ab eben diesen 30m ist es wieder die Benützung ßFFENTLICHEN "Eigentums"..
              aber bis dahin ist es Privat (und im Wohnzimmer ja sowieso...)
              Jojo, die 30m-Regel nur leider gilt die für ganz was anderes.

              LuftVG § 1
              (2) Luftfahrzeuge sind
              1. Flugzeuge
              2. Drehflügler
              3. Luftschiffe
              4. Segelflugzeuge
              5. Motorsegler
              6. Frei- und Fesselballone
              7. Drachen
              8. Rettungsfallschirme
              9. Flugmodelle
              10. Luftsportgeräte
              11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in
              Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden
              können.

              Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie
              sich im Luftraum befinden.
              die 30m gelten also für "sonstige Geräte", die eben höher als 30m fliegen können.

              Aber im Grunde gilt es für alle unsere Modelle egal ob PiccoZ oder Rex-250.


              Jetzt erzählt mal nem Kind, das seinen Drachen steigen lässt, dass sein Vater es erstmal versichern soll

              @pbskat: Tja die Pieffkes
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

              Kommentar

              • Klaus O.
                Senior Member
                • 03.12.2007
                • 22475
                • Klaus

                #37
                AW: Versicherungsfrage

                Sodele, hab mir jetz mal meine Versicherungskarte geholt.

                Bin versichert beim DMFV und habe eine Zusatzversicherung Form 4.

                Auf der Rückseite stehen die Leistungen, aus denen ich jetzt zitiere.

                Zitat

                Besteht eine Zusatzversicherung Form 2, 3 oder 4, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für Flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 50 kg und weltweit.
                Zuletzt geändert von Klaus O.; 06.11.2008, 18:54.
                Gruß Klaus

                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                Kommentar

                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25912
                  • Thomas
                  • Österreich

                  #38
                  AW: Versicherungsfrage

                  Zitat von pbskat Beitrag anzeigen
                  @thomas1130: Thomas, da prallen Kulturen aufeinander!
                  ..
                  DANKE Peter!! - Das gibt mir Hoffnung, dass mich irgendjemand versteht...

                  Ad alle anderen: Bitte vergesst nicht, dass euch die Versicherung NICHT gegen das Strafrecht absichert!! Ihr seht immer nur den finanziellen Schaden!
                  Wenn wer verletzt wird, ist es fast IMMER zumindest leicht fahrlässig (zB "Wildfliegerei") - da hilft euch die Versicherung null wenn ihr dann vor dem Richter steht!

                  Grüße
                  Thomas
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • DocMichi
                    DocMichi

                    #39
                    AW: Versicherungsfrage

                    Die Tatsache, daß Wildfliegerei fahrlässig ist - und hieraus ergibt sich je nach Umständen des Vorfalls die Frage, um welche Form der Fahrlässigkeit es sich handelt - bedeutet allerdings noch lange nicht, daß die Behörde applaudierend zur Stelle ist, wenn auf dem Modellfluggelände ein Unfall passiert.

                    Auch da wirst Du Dich u.U. vor dem Richter wiederfinden und die strafrechtliche Seite zusammen mit Deinem Anwalt in seiner Gegenwart diskutieren können bzw. müssen.
                    Und auch da sehe ich die Chance als durchaus gegeben an - wiederum je nach Situation - daß Du mehr als nur ein blaues Auge ausfaßt....

                    Vermutlich wirst Du aber als Mitglied im Modellclub bei genau gleichem Tatbestand besser davonkommen, als als Wildflieger... soviel ist sicher...
                    nur das Allheilmittel ist es halt auch nicht...

                    Allerdings möchte ich hiermit auch keinesfalls Wildfliegerei als das Mittel der Wahl proklamieren. Ich finde vielmehr, daß es sehr gut zeigt, daß wir mit fast waffenscheinpflichtigen Geräten hantieren, die nicht wirklich sicher sind - selbst in der Hand eines guten Piloten - und somit das Risiko in jeder Hinsicht hoch ist...

                    Mfg,
                    Michi

                    Kommentar

                    • teredo-tectum
                      teredo-tectum

                      #40
                      AW: Versicherungsfrage

                      Gibt es eigendlich eine extra Luftfahrt-Rechtschutzversicherung wie beim Auto die Verkehrsrechtschutz?
                      Das ist nicht so weit vom Thema.

                      Mit fragendem Blick
                      Elmar

                      Kommentar

                      • Xray89
                        Xray89

                        #41
                        AW: Versicherungsfrage

                        ui ui ui , ich seh schon ich hab da was losgetreten was ich garnicht wollte.
                        Auf jeden fall weiß ich jetzt das ich mit trotzdem einen Nitro Heli holen werden, alleine schon weil die akkus total teuer sind und natürlich auch so bald wie es mir möglich ist eine Versicherung abschließe ich denke mal beim DMFV so was mit Zusatz.
                        Fliegen werde ich dann wohl erstmal da gehen wo ich es für angemessen halt, 2 plätze von Vereinen habe ich ja notfalls auch noch in der Nähe wer was dagegen hat wird sich schon beschweren, rumlaufen und immer den besitzer fragen ist wohl meistens nicht möglich.
                        Wird schon gehen, mit Verbrenner RC Cars hat das auch 5 Jahre mit mehr oder weniger viele beschwerden geklappt, und damit sind wir mit 5 wagen gleichzeitig 50m neben einer wohnsiedlung gefahren!

                        Kommentar

                        • Klaus O.
                          Senior Member
                          • 03.12.2007
                          • 22475
                          • Klaus

                          #42
                          AW: Versicherungsfrage

                          Hab mir jetzt den Thread nochmal durchgelesen und bin dabei auf etwas gestossen, was mich das Thema nochmal aufgreifen lässt.

                          dass man für einen PiccoZ im Garten KEINE Versicherung benötigt, da das ja wohl ein "Spielzeug" ist...
                          ab sofort muss man offensichtlich PiccoZ, Papierflieger und Drachen versichern..
                          Der PiccoZ wurde ja mehrfach angesprochen.
                          Nun, sind wir uns einig, daß dies kein Heli ist, sondern ein Spielzeug, daß meiner Meinung nach höchstens zum Kaffee umrühren gut ist.
                          Dies kann ich so sagen, da ich selbst mal einen hatte.

                          Nun, der PiccoZ ein Spielzeug? Ich sage ja, aber es ist auch eine Sache des Blickwinkels.

                          Darum will ich hier mal ein kleines Beispiel aufzeigen, welches zwar von mir erfunden ist, aber bei genauer Betrachtung gar nicht so abwegig ist.


                          Junior, so nenne ich ihn jetzt mal, ist 15 Jahre alt, geht noch zur Schule, hat bei seinem Freund nen PiccoZ gesehen. Sofort war er Feuer und Flamme, wie so viele andere auch, denn die Heliwelle boomt nach wie vor. (Sieht man auch sehr gut hier im Forum an den vielen Leuten, die hier reinströmen)
                          Nun, Junior hat seine neue Leidenschaft der Lüfte entdeckt und kauft sich einen PiccoZ.

                          Sonntag Nachmittag, Kaffeeklatsch. Tante Frieda und Onkel Willi sind zu Besuch und man sitzt in trauter Runde im heimischen Wohnzimmer.
                          Junior kanns natürlich nicht lassen und will Onkel und Tante zeigen, welch toller Hecht der Lüfte er jetzt ist.
                          Gesagt, getan und der PiccoZ ist in der Luft.
                          Zwecks mangelder Flugerfahrung, oder anderer Unzulänglichkeiten, landet der PiccoZ bei Tante Frieda im Gesicht und sie verliert dabei ein Augenlicht. (Jeder der den PiccoZ kennt, wird mir zustimmen, daß dies durchaus möglich ist.)

                          Nun, es kommt wie es kommen mußte, da Tante Frieda über den Verlust eines Auges nicht gerade amused ist und die Sache landet vor Gericht.
                          Richter und Staatsanwalt sind mit der Modellfliegerei nicht gerade vertraut. Sie sammeln Briefmarken, spielen etwas Schach und am Sonntag gehen sie gemeinsam zum Golfen.

                          Nunja, zwecks mangelndem Wissen über die Materie muß ein Experte her, welcher im Gerichtsaal den PiccoZ erklärt und vorführt.
                          Richter und Staatsanwalt kommen unabhängig voneinander zu folgendem Ergebnis:

                          Es fliegt eigenständig, hat nen eigenen Antrieb (Motor), es ist ein Luftfahrtgerät.
                          Darüber hinaus ein sehr gefährliches, da es ja ein Augenlicht zunichte machen kann.

                          Da es jetzt aus dem (anderen) Blickwinkel von Richter und Staatsanwalt ein Luftfahrtgerät ist, ist es eindeutig versicherungspflichtig.


                          Ich will jetzt an dieser Stelle den Faden nicht mehr weiter spinnen, wie es denn ausgegangen wäre, dies überlasse ich eurer Phantasie.

                          Vielleicht kann der ein oder andere bei meiner Geschichte ein wenig schmunzeln, oder auch vielleicht ein wenig nachdenklich werden.

                          Tatsache ist, jedes Ding hat zwei Seiten, es kommt nur auf den Blickwinkel an.
                          Gruß Klaus

                          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                          Kommentar

                          • Popeye
                            Popeye

                            #43
                            AW: Versicherungsfrage

                            Hmmm.... ich kenne den Junior und weiß, das ihm seine verantwortungsbewussten Eltern das fliegen im Wohnzimmer verboten hätten :-)
                            Ich könnte mir vorstellen das so ein Winzling schon noch als Spielzeug abgetan wird (rechtlich). Wobei das wohl wirklich letztendlich am Gericht hängen würde. Gibt ja ne Menge Dinge wo die nicht wirklich plan von haben, die rechtliche Situation im Internet wird ja auch oft sehr willkürlich ausgelegt.

                            Bevor ich das erste mal mit meinem Quadrocopter abgehoben bin, habe ich mich auch versichert. Ich denke das gehört schon dazu(aus persönlicher, nicht rein rechtlicher, Sicht), und ist ja nicht sooo teuer. Und ein Quadro ist ja deutlich einfacher zu fliegen als ein Heli. (Hab ihn trotzdem aufm Kopf gelandet...).

                            Kommentar

                            • pbskat
                              pbskat

                              #44
                              AW: Versicherungsfrage

                              Ach Klausi, du hast noch vergessen anzuführen, dass Tante Frieda auf dem einen Auge schon immer ganz schlecht gesehen hat (sonst hätte sie ja Onkel Willi, diesen Versager, nie geheiratet) und dass sie bei dieser Gelegenheit bloss ganz offensichtlich versucht hat, Schmerzensgeld herauszuschinden...

                              Kommentar

                              • BerndFfm
                                heli-technik.de
                                Onlineshop
                                • 05.11.2007
                                • 1015
                                • Bernd

                                #45
                                AW: Versicherungsfrage

                                ab sofort muss man offensichtlich PiccoZ, Papierflieger und Drachen versichern
                                Nein. muss man nicht. Sind alles drei keine Modellflugzeuge im Sinne des LFVG oder wie das heisst.

                                Ich habe mal gelesen dass es als Spielzeug gilt wenn es im Normalfall keine 30 m hoch fliegen kann.

                                Lenkdrachen sind nicht versicherungspflichtig. Obwohl man mit denen auch großen Schaden anrichten kann (es ist schonmal ne große Matte über ne befahrene Straße geweht worden).

                                Grüße Bernd
                                Heli : Logo 500 V-Stabi
                                Websites: www.heli-technik.de & www.partyfotos.de/heli

                                Kommentar

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