@Thomas:
Dachte ich auch ursprünglich dass ich im Garten machen kann was ich will, aber so wie ich es lese geht der Gesetzgeber von den möglichen Auswirkungen aus.Desweiteren gehört dir zwar der Grund und Boden des Gartens, aber der Luftraum darüber ist frei, wird aber gereglet durch das Luftrecht.
Im LuftVG § 2 steht
(Verkehrszulassung) und - soweit es durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist - in
das Verzeichnis der deutschen Luftfahrzeuge (Luftfahrzeugrolle) eingetragen sind. Ein
Luftfahrzeug wird zum Verkehr nur zugelassen, wenn
1. das Muster des Luftfahrzeugs zugelassen ist (Musterzulassung),
2. der Nachweis der Verkehrssicherheit nach der Prüfordnung für Luftfahrtgerät geführt
ist,
3. der Halter des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der
Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der
Gesundheitsbeschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Person und der
Zerstörung oder der Beschädigung einer nicht im Luftfahrzeug beförderten Sache
beim Betrieb eines Luftfahrzeugs nach den Vorschriften dieses Gesetzes und von
Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft unterhält und
4. die technische Ausrüstung des Luftfahrzeugs so gestaltet ist, dass das durch seinen
Betrieb entstehende Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare
Maß nicht übersteigt.
(Quelle)




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