Mit Ebay Händler vor Gericht...

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  • ozzzi
    Member
    • 19.05.2002
    • 306
    • Sascha

    #31
    Mit Ebay Händler vor Gericht...

    Hi
    die Sache ist doch ganz einfach,dein Garantieanspruch bezieht sich auf das defekte Teil im Heli,das ist das Eine.
    Das Andere ist Du wirst nie lückenlos beweisen können dass der Unfall nur durch den Defekt entstehen konnte.
    Damit bleibt es an dir hängen.
    Gruß
    Ozzzi

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    • John.Robie
      John.Robie

      #32
      Mit Ebay Händler vor Gericht...

      Hi!

      Ich glaube kaum das hier irgendjemand rechtsverbindliche Vorgehensweisen aufzeigen kann für die er auch im Notfall (wenn es anfängt Geld zu kosten ) gerade steht. Von daher ist das Forum in meinen Augen der falsche Platz für solch eine Diskussionen. "Draufhalten" und Probeflüge vor dem Richter sind bestimmt nicht die Lösung.

      Weil , andererseits beschweren wir uns das Kinderschänder auf Grund überlasteter Gerichte aus der U-Haft entlassen werden.
      Kein Wunder , wenn sich stattdessen Gerichte mit fliegendem (oder auch nicht) Spielzeug beschäftigen müssen.

      Nochmal versuchen die Kohle zurückzubekommen, wenn das nicht klappt unbenutze Ware schicken lassen die dann anderweitig verkauft wird.Den rest als Lhrgeld abhaken. Ich denke das ist im Endeffekt billiger als eine lange Geschichte draus zu machen die dann vor dem eh schon überlasteten Richter landet.
      ääh ja, aber darum geht es doch auch nur, dass er seine Rechte als Käufer bekommt und dass sind nun mal zB Nacherfüllung oder Rücktritt, sofern ein Mangel vorliegt. Wenn der Verkäufer diesen Anspruch nicht erfüllen will muss man eben den Rechtsweg gehen, dafür verzichtet unser Rechtssystem auf Selbstjustiz 150 Euro sind auch Geld und dafür gibt es den Zivilrechtsweg.

      Ich kenn jetzt speziell dieses Ding nicht, aber wenn da drauf steht RTF und "von jedem Kind einfach zu bedienen" oder so ein Mist, dann weicht nun mal die Ist- von der veinbarten Sollbeschaffenheit ab. Es zwingt ja den Händler auch niemand diese übertriebenen Werbeaussagen von irgendwelchen China-Herstellern zu übernehmen, entsprechende Hinweise wären doch möglich. Aber nein man will ja mit dem Mist ordentlich Geld verdienen und irgendwann hämmert so´n Ding dann mal in ein Kleinkind rein.

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      • Agusta
        Agusta

        #33
        Mit Ebay Händler vor Gericht...

        ...evil wenn du schweben kannst und am sim den rückenflug beherrschst...vielleicht tut man dir ja wirklich unrecht. trotzdem bin ich der meinung, dass JEDER der sich nen rc-heli anschafft, wenigstens mal wissen sollte warum so ein ding überhaupt fliegt. das vernachlässigen viele mit dem gedanken " das klappt schon"...und genau das ist der erste schritt zum mißerfolg!

        klavierspielen ist auch ganz einfach...musst nur die richtigen tasten drücken !! )

        Kommentar

        • Rene D.
          Rene D.

          #34
          Mit Ebay Händler vor Gericht...

          Ich kenn jetzt speziell dieses Ding nicht, aber wenn da drauf steht RTF und "von jedem Kind einfach zu bedienen" oder so ein Mist.....
          Moin!

          Um so schlimmer dann auch noch Tipps zu geben wie man rechtlich vorgehen sollte.

          Aber nein man will ja mit dem Mist ordentlich Geld verdienen und irgendwann hämmert so´n Ding dann mal in ein Kleinkind rein.
          Das kannn aber ein Thread bei rc-heli.de auch nicht verhindern. Da ist der Gesetzgeber gefragt bestehende Gesetze zu überwachen und auch durchzusetzen.

          Kommentar

          • John.Robie
            John.Robie

            #35
            Mit Ebay Händler vor Gericht...

            Moin!

            Um so schlimmer dann auch noch Tipps zu geben wie man rechtlich vorgehen sollte.



            Das kannn aber ein Thread bei rc-heli.de auch nicht verhindern. Da ist der Gesetzgeber gefragt bestehende Gesetze zu überwachen und auch durchzusetzen.
            ich habe ihm abstrakt seine Gewährleistungsrechte als Käufer erklärt und wie man einen Mangel definiert. Unterstellt es ist so wie er es schreibt, dass sein Heli nicht zu fliegen war, auch wenn man das kann, dann sehe ich darin einen Mangel.
            Aber zwei Juristen, drei Meinungen und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
            Für die wirklichen Erfolgsaussichten hat er ja seinen Anwalt, das geht gar nicht, ohne dass man auch Schriftwechsel etc. hat.
            Es geht nicht darum, dass er alle Billig-Helis verbieten lassen soll,
            sondern nur sein Geld zurückfordern kann, wenn das Ding wirklich Mist war.

            Die Leute hier wissen zum größten Teil, dass man diese Helis nicht kaufen darf und kennen sich auch einfach besser aus, aber ich bin nun mal der Ansicht, dass wenn so ein Heli wirklich Mist ist warum dann nicht vom Kauf zurücktreten? Dass sich der Mangel bei so einer Kaufsache naturgemäß in einem Crash zeigt ist doch klar und ist sicher ein Beweisproblem.

            Viele Käufer wissen übrigens nicht, was wir hier alle voraussetzen und glauben schlicht den Werbeaussagen. Die können dann aber nicht unterscheiden ob der Heli mangelhaft war oder sie einfach nicht fliegen konnten (oder beides) aber bei Evil kann das ja anders gewesen sein.
            Und wenn nicht wir hier im Forum, wer sollte dann offen diskutieren, dass viele der Billig-Helis schlecht und gefährlich sind??

            PS an Rene: ich will hier jetzt keinen Meinungsstreit mit Dir ausfechten, ich sehe das vielleicht etwas idealistisch und respektiere natürlich Deine Meinung.

            Viele Grüße

            Kommentar

            • rabana123
              rabana123

              #36
              Mit Ebay Händler vor Gericht...

              Also ich bin auch Anfänger und habe mir auch so einen "billig Heli" gekauft! DF 45, muss aber sagen, da ich blutiger Anfänger bin, kann ich mit dem Heli schon ziemlich gut fliegen/schweben. Denke schon das man mit diesen Hubis fliegen kann! Vor allem sind die Teile sehr günstig! Finde gerade die etwas größeren nicht schlecht! Hatte mal nen FUN Picollo, mit dem Schrott kam ich überhaupt nicht zurecht! )

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              • Evil Dead
                Gast
                • 21.11.2005
                • 654
                • Ralf

                #37
                Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                Hallo zusammen,

                um das Thema abzuschliessen.....

                Héute kam das Urteil, die Herren sind zur Rückzahlung des vollen Betrages verurteilt

                Es gab eine Verhandlung, ohne vorfliegen ;o)

                Sachverständigen Gutachten, dass genau dies aussagte, was ich gesagt habe ;o)

                Das ganze hat zwar nun insgesamt von Anfang 2005 bis jetzt gedauert, aber das Durchhalten hat sich gelohnt

                Grüße an alle,

                Ralf

                Kommentar

                • Bricoleur
                  Bricoleur

                  #38
                  Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                  Na denn, Gratulation

                  Nur noch ne Frage: Wer zahlt eigentlich Deinen Anwalt & Gerichtskosten?

                  Einen kleinen Auszug aus der schriftlichen Urteilsbegründung würde ich gerne hier lesen ....

                  Grüße
                  Franz

                  Kommentar

                  • Gero Adrian
                    Gero Adrian

                    #39
                    Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                    Moin

                    Kannst Du das Aktenzeichen sowie Gericht preisgeben, dann können andere vielleicht diese Erfahrungen nutzen

                    Kommentar

                    • Steffen 2.0
                      Steffen 2.0

                      #40
                      Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                      na der schuldige muss zahlen, normalerweise....

                      Obwohl du hier eindeut im recht bist, finde passt das hier doch ganz schön in "Recht haben und Recht bekommen..."

                      Wieviel haste denn jetzt eigentlich bekommen und wie hoch waren die Gerichtskosten?

                      Kommentar

                      • Evil Dead
                        Gast
                        • 21.11.2005
                        • 654
                        • Ralf

                        #41
                        Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                        Hallo,

                        ich habe das über meine Rechtschutzversicherung laufen lassen, kann deshalb zu Kosten leider gar nichts sagen...

                        Ich werde hier das Aktenzeichen einstellen und auch den Auszug aus dem Urteil, sobald ich es hier habe. Haben mir leider zwar die freudige Nachricht übermittelt, aber nicht das Urteil selbst, kommt im Laufe des Tages oder morgen ;o)

                        Achja, die Gegenseite wollte noch den Sachverständigen für Befangen erklären , aber das wurde vom Gericht abgewiegelt ;o)

                        Gruß, Ralf

                        Kommentar

                        • JMalberg
                          RC-Heli TEAM
                          • 05.06.2002
                          • 22636
                          • J
                          • D: um Saarbrücken drum rum

                          #42
                          Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                          Der Sachverständige wäre auch recht interessant....
                          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                          Kommentar

                          • Evil Dead
                            Gast
                            • 21.11.2005
                            • 654
                            • Ralf

                            #43
                            Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                            Hi Jürgen,

                            da es nur einen staatlich vereidigten gibt, fällt die Auswahl nicht schwer...

                            War der Udo Menke ;o)

                            Gruß, Ralf

                            Kommentar

                            • HelisamV2
                              Gast
                              • 10.04.2005
                              • 2114
                              • Sam
                              • Heilbronn

                              #44
                              Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                              Sorry selbst wenn da steht Ready to Fly checke ich den Hubi erstmal trocken.
                              Das heisst ich klemme den Motor ab oder ich entferne erstmal das Motorritzel.
                              Dann checke ich die Wirkrichtung des Gyros.
                              Danach wird geschaut ob alle Funktionen so sind wie sie sein sollen(taumelscheibe usw.)

                              Diese testst führe ich vor jedem Starten des Helis durch(ausser das mit dem Motorritzel).

                              Damit will ich nur sagen, hättest du diese tests gemacht wäre es wohl nicht so passiert.
                              Denn wenn der Hubi einmal geflogen ist und danach Schrott ist, ist auch nix mit Garantie oder Rückgabe.
                              Und das die Dragonflys fliegen können ist ja bekannt.Das sie aber nicht so gut fliegen auch.

                              Trotz allem empfinde ich es als selbstverschulden von dir und nicht vom Händler.
                              Auch wenn er komplett eingestellt sein müsste hast du immernoch die Pflicht das zu kontrollieren.
                              Denn wie gesagt .....Schrott zählt nicht zur Garantie.

                              Weise ihm es erstmal nach das du nicht den Murcks gemacht hast.!!

                              Kommentar

                              • Merlin2727
                                Merlin2727

                                #45
                                Re: Mit Ebay Händler vor Gericht...

                                Auf jeden Fall ist das mal ein Urteil, das man Händlern unter die nase halten kann, wenn die meinen, die müssen mit ihrer Kundschaft umspringen wie der Rotz am ßrmel. Ich freue mich auf jeden fall für dich über diese Urteil "Im Namen des (Heli)Volkes"

                                (Achja, die Gegenseite wollte noch den Sachverständigen für Befangen erklären autsch, aber das wurde vom Gericht abgewiegelt ;o) )

                                Da lach ich mich aber kaputt. Warum? War das ein Modellhelipilot?? Da sieht man mal, so wie deren Helis fliegen, soviel haben die warscheinlich auch in der Birne

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