Mit Ebay Händler vor Gericht...

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  • Evil Dead
    Gast
    • 21.11.2005
    • 654
    • Ralf

    #1

    Mit Ebay Händler vor Gericht...

    Hallo zusammen,

    so Anfang 2005 hatte ich mir im Ebay ( jaja, ich weiss, macht man nicht und bin auch schon lang geheilt ) so nen DF 4 bestellt.

    Dieser wurde mir 2 mal getauscht, da er unter dem Schweben ( fliegen kann man ja mit den Dingern nicht ) immer wieder Aussetzer bezüglich der elektronik hatte.

    Dann wurde mir gegen Aufpreis ein DF 22D geschickt, dieser sollte angeblich eingestellt und eingeflogen sein !

    Nach auspacken, laden und testen, musste ich leider feststellen, dass er nicht eingeflogen oder eingestellt war. Das lief so :

    Schön aufgestellt, leicht Gas/Pitch gegeben und er ging erst gar nicht hoch, dann bei etwas mehr Knüppelausschlag dafür sofort ca. 1 Meter hoch , drehte sich wie ein wilder im Kreis und natürlich gegen die Wand. Steuern unmöglich, lag dann zuckend im Raum und war relativ defekt.

    Also hab ich den zurückgeschickt und wollte eine Stellungnahme.

    Die bekam ich auch : Ist alles defekt, Hubi wird behalten , Kohle weg ;o(

    Nachdem ich mir sowas nicht gefallen lassen wollte, hab ich meinem Anwalt den ganzen Sach übergeben.

    Nun, nach dem gerichtlichen Mahnbescheid kam ein schreiben von einem Anwalt, mit dem Inhalt, dass seine Mandantschaft die Hubis ( DF`s ) in großen Stückzahlen produzieren lässt und diese nach Konstruktion und Ausführung absolut mangelfrei und flugtauglich sein sollen.

    Beweis : Augenschein !!!! Sachverständigengutachten

    Weiter erklärt er, dass ich nur zu blöd zum fliegen bin und ich ja wohl kaum glaube, dass ich weder das Geld noch den defekten Hubi zurückbekommen werde.


    Wie kann ich denen jetzt begreiflich machen, dass man mit den Dingern nicht fliegen kann, da von mir aus zwar die Mechanik OK, die elektronik aber absolut untauglich ist ?

    Leider gibt es das Forum der Firma nicht mehr, in denen jeder über die gleichen Probleme geklagt hatte. Auch vertreibt die Fa nun Wasp und TRex und nur noch Ersatzteile der DF`s

    Wenn jemand eine Idee hätte, wäre ich sehr dankbar, da ich dies meinem Anwalt so plausibel wie möglich mitteilen möchte, da ja weder der Richter, noch die Anwälte irgendeinen Plan von Hubis haben ;o)

  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22636
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #2
    Mit Ebay Händler vor Gericht...

    Ische binn ja keine Jurist, aber...
    In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass kein Mangel vorlag. "Ready-2-Fly" ist eine klare Aussage einer Eigenschaft; bei Mängel an dieser Eigenschaft muss der Verkäufer diesen "ausbessern".

    Dein Problem ist aber, dass du trotzdem den "richtigen" Umgang mit dem Produkt bis zum Auftreten des Mangels nachweisen musst. Da brauchst du Zeugen oder Sachverständige.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • Evil Dead
      Gast
      • 21.11.2005
      • 654
      • Ralf

      #3
      Mit Ebay Händler vor Gericht...

      Danke schonmal,

      die haben den 3 mal innerhalb 2 Wochen getauscht, jedes mal dergleiche Mängel.

      Zeugen habe ich 2 stück, da das in meinem Laden war ;o)

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      • michamerlin
        Member
        • 24.10.2003
        • 875
        • Michael

        #4
        Mit Ebay Händler vor Gericht...

        das mit dem beweisen wird sicher schwer aber was mit sicherheit überhaupt nicht geht ist der umstand dass er weder den defeken hubi noch das geld rausrückt. der defekte hubi ist dein eigentum da kann er machen was er will.


        micha

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22636
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #5
          Mit Ebay Händler vor Gericht...

          Wenn die Zeugen belastbar sind, d.h. sie können den ordnungsgemässen Umgang mitr der Ware bezeugen, dann ist es ok.

          Und wenn der Verkäufer es nicht geschafft hat den Mangel zu beseitigen, kannst du Wandeln und evtl. auch einen Schadensersatz fordern.

          Aber bedenke trotzdem,
          - wie kannst du nachweisen dass die Elektronik spinnte und nicht du falsch gesteuert hast
          - wie kannst du nachweisen dass die Elektronik schon vorher spinnte, wenn der Heli als Gemüse an der Wand klebt
          - welcher Jurist kümmert sich um so geringe Sachschäden, wenn er nicht grade ein guter Kumpel ist.
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • Evil Dead
            Gast
            • 21.11.2005
            • 654
            • Ralf

            #6
            Mit Ebay Händler vor Gericht...

            Wenn die Zeugen belastbar sind, d.h. sie können den ordnungsgemässen Umgang mitr der Ware bezeugen, dann ist es ok.
            Können diese

            - wie kannst du nachweisen dass die Elektronik spinnte und nicht du falsch gesteuert hast
            - wie kannst du nachweisen dass die Elektronik schon vorher spinnte, wenn der Heli als Gemüse an der Wand klebt
            das ist das Problem an der Sache - ich kam ja noch nichtmal zum knüppeln, so schnell war der beim drehen

            [/QUOTE]- welcher Jurist kümmert sich um so geringe Sachschäden, wenn er nicht grade ein guter Kumpel ist.[QUOTE]

            Advocard ist Anwalts Liebling *gg* ausserdem macht der sonst meine ganzen Firmenfälle...

            Der hat mir nach dem einschicken des defekten Hubis eine Rechnung zur Reparatur mit Einzelteilen gestellt. Diese war 50 Euro höher als der Kaufpreis und meinte er behält den Heli als Teilespender, dafür verzichtet er auf die Forderung der 50,- Euro ?!?! ?( Aber das dürfte nicht das Problem sein, rausrücken muss er zumindest den defekten Heli - nur auch wenn er das macht, muss es ja dann auch meiner sein, un dnicht irgendein anderer Müll im Karton

            Kommentar

            • awhelisi
              GESPERRT
              wegen Betrugsverdacht
              • 18.09.2001
              • 3830
              • Arne

              #7
              Mit Ebay Händler vor Gericht...

              Hallo zusammen,

              so Anfang 2005 hatte ich mir im Ebay ..............
              Hi,

              6 Monate Sachmangelhaftung des Verkäufers gehen wohl nun über den Zeitraum. Zudem ist er mit 3!! maligem Umtausch Dir entgegen gekommen.

              Wer so einen Heli kauft, ohne Dir was zu unterstellen, ist blutiger Einsteiger in die Helifliegerei. Wenn also der Einsteiger die Kiste städig gegen die Wand klatscht, kanns wohl kaum am Verkäufer liegen, oder fährst mit dem Auto auch erst gegen Baum und sagst dann .. Sachmalngel !


              noch Fragen ?

              Kommentar

              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22636
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #8
                Mit Ebay Händler vor Gericht...

                @Evil Dead: Du bist ja mal einer Wenn du ein Unternehmen betreibst biste doch auch Vollkaufmann, dann weiste doch die Vorgehensweise. Menno!
                Jetzt sach bloss noch du hast den Heli übers Geschäft gekauft, dann weiste ja dass das dann schwieriger wird.
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                Kommentar

                • awhelisi
                  GESPERRT
                  wegen Betrugsverdacht
                  • 18.09.2001
                  • 3830
                  • Arne

                  #9
                  Mit Ebay Händler vor Gericht...

                  ... ausserdem macht der sonst meine ganzen Firmenfälle...
                  Womit dann die Sachmangelhaftung wohl ausgeschlossen wäre.

                  BGB ist da Zuständig !

                  Kommentar

                  • awhelisi
                    GESPERRT
                    wegen Betrugsverdacht
                    • 18.09.2001
                    • 3830
                    • Arne

                    #10
                    Mit Ebay Händler vor Gericht...

                    Ich denke das langt....


                    Schönen Tag noch !

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                    • Evil Dead
                      Gast
                      • 21.11.2005
                      • 654
                      • Ralf

                      #11
                      Mit Ebay Händler vor Gericht...

                      @AWhelisi

                      Die ganze Aktion ging 3-4 Wochen lang - Seitdem liegt der Kram bei meinem Anwalt, also weit innerhalb der 6 Monate.

                      Desweiteren habe ich vorher immer mit nem Kumpel mit nem Pic geschwebt, nur wollte ich dann mal einen eigenen und bin halt bei dem DF hängen geblieben. War also Anfänger - ja, konnte aber damit umgehen.

                      wenn ich dir ein Auto verkaufe, welches bei kleinster Berührung des Gaspedales sofort vollgas fährt, ist es egal, ob du fahren "könntest" oder nicht, das Auto fährt dann auch ohne dein zutun !!!

                      @Jmalberg

                      ja, das mit der Haftung war mir klar, mir ging es nur um die Beweissache, wie ich eben diesen tatsächlichen Elektronikschrott in der Kiste dem Richter klar machen kann.

                      ßhm, nö, nich übers Geschäft - sonst zahlts ja nich die Advocard

                      Kommentar

                      • JMalberg
                        RC-Heli TEAM
                        • 05.06.2002
                        • 22636
                        • J
                        • D: um Saarbrücken drum rum

                        #12
                        Mit Ebay Händler vor Gericht...

                        @Evil:
                        Da sind EINIGE gespannt wie du gerade diese Sache durchboxen tust. Auf die Billigheli-"Kann Jeder Anfänger sofaort fliegen" Geschichte sind viele reingefallen, die haben aber dann alles in die Tonne gehauen und es als "Lehrgeld" verbucht.
                        Aber bleib wirklich mal dran, damit da mal was passiert.
                        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                        • Evil Dead
                          Gast
                          • 21.11.2005
                          • 654
                          • Ralf

                          #13
                          Mit Ebay Händler vor Gericht...

                          Das ganze dauert nun schon über 1 Jahr und zieht sich.

                          Wenn das Ding nicht wirklich so schrott gewesen wäre, würde ich es auch als Lehrgeld abschreiben.

                          Aber 1. zahlts meine RS, also mach ich das durch.

                          2. Mich ärgert tierisch, dass ich mit dem Verkäufer 2 mal telefoniert hatte, er mir den 1. DF 4 repariert, wegen kalter Lötstelle im Empfänger, dann kommt der wieder zu mir, gleiches Problem mit Zuckungen, dies innerhalb einer Woche ( dieser Flog/schwebte ja gut, hatte halt nur Zuckungen ) wieder angerufen, dann erkläret mir der I**** noch, dass die nicht so gut sind, und ich doch gegen Aufpreis den 22D nehmen soll. Dieser ist besser, macht weniger Probleme.

                          Daraufhin erkläre ich ihm am Telefon, dass er den bitte einfliegen solle und dann schicken, ich warte auch ein paar Tage - und was macht der, nix, der Karton kommt ungeöffnet oder ungeprüft zu mir, und ich hab nur Scherereien^^^

                          Sowas nenne ich Betrug, die Versandkosten habe ja auch ich alle übernommen, wenn das einem unserer Kunden passiert, hab ich wahrscheins schon die Russenschläger vor der Türe stehen

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                          • rhubschmid
                            rhubschmid

                            #14
                            Mit Ebay Händler vor Gericht...

                            Hallo

                            Also grundsätzlich musst du den defekten heli zurückbekommen oder zumindest einen teil des Geldes. Denn du hast den heli gekauft udn bezahlt, also gehört er dir. das ändert auch nichts daran, dass du ihn zurückgesendet hast.
                            also zumindest auf herausgabe des defekten helis kannst du klagen, denn ansonsten ist die veruntreung bzw. diebstal.

                            bezüglich beweis:
                            am besten wäre, wenn du dir einen gleichen heli besorgen könntest unter anderem namen oder eine andere person, diesen mit durch einen anerkannten heliprofi fliegen lassen, bzw. schrotten könntest. das ganze gut dokumentieren, am besten auf video und mit zeugen. damit sollte der beweis ziemlich einfach sein und auch durchsetzbar. der haken an der sache, du musst nochmals geldausgeben :-(

                            ansonsten sehe ich keinen weg das zu beweisen, ausser wenn du ein anerkannter heliprofi bist

                            Kommentar

                            • Fantus
                              Senior Member
                              • 25.05.2005
                              • 8357
                              • Torsten

                              #15
                              Mit Ebay Händler vor Gericht...

                              öhm daovn mal abgesehn das es Betrug wäre, man kauft dich nciht nen 2. DF um den ersten wiederzubekommen?
                              GruÃ?, Torsten
                              nein, das wird tatsächlich ohne 'h' geschrieben) :D

                              "Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab."

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