Mit Ebay Händler vor Gericht...

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • rosenkoenig
    rosenkoenig

    #16
    Mit Ebay Händler vor Gericht...

    Hallo,

    das Teil bei Gericht vorfliegen lassen. Alles andere liegt in der Hand des Richters. Mit der Rechtsschutz kann man es doch darauf ankommen lassen.

    Durchziehen, danach bist Du schlauer. Meist endet es in einem Vergleich.

    Gruß Bernd

    Kommentar

    • rhubschmid
      rhubschmid

      #17
      Mit Ebay Händler vor Gericht...

      ne, nicht um den ersten wiederzubekommen! aber um zu beweisen, dass der händler schrott liefert. oder wie sollte man das sonst beweisen?

      Kommentar

      • Darko
        RC-Heli Team
        Forum-Nanny
        • 27.06.2005
        • 8289
        • Darko
        • MSV Oberhausen, Neulussheim, Karlsruhe

        #18
        Mit Ebay Händler vor Gericht...

        ich hab ja juristisch keine ahnung

        aber muss den nicht der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, das er keinen Schrott liefert? Also die Beweislast liegt doch beim Händler oder?

        kann auhc sein das ich müll erzähle
        Viele Grü�e
        Darko

        Kommentar

        • John.Robie
          John.Robie

          #19
          Mit Ebay Händler vor Gericht...

          Also ich habe auch Jura studiert und sehe das mit dem Mangel als relativ
          unproblematisch an. Kaufrecht hat mir besonders viel Spaß gemacht,
          das kann man immer so gut gebrauchen im Alltag
          Ich setzte jetzt einfach mal alles was Du geschrieben hast als gegeben voraus, also insbesondere dass es nicht an Dir lag.
          Dann war der Heli mit einem Sachmangel behaftet. Die in der Werbung, auf der Verpackung etc. geäußerten Angaben von wegen RTF usw. muss sich der Händler zurechnen lassen.
          Die Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung ist fehlgeschlagen, unzumutbar oder unmöglich, so besteht dann die Möglichkeit des Rücktritts, also Geld zurück, ob Du Nutzungsersatz zahlen musst ist etwas umstritten.
          Hat der Verkäufer unberechtigterweise die Nacherfüllung verweigert, so gibt es Schadensersatz gem. §§ 280, 281 BGB, falls ein Schaden vorliegt.

          Das Problem ist natürlich auch Recht zu bekommen. Wenn der Richter ne spaßige Verhandlung will, dann sollte so ein Heli da mal schön in Augenschein genommen werden, vielleicht durch den Saal fliegen lassen (falls er fliegt) von einem Experten.

          Diese angeblichen RTF Helis sind echter Betrug finde ich und darüberhinaus noch gefährlich, hatte auch so einen.

          Kommentar

          • John.Robie
            John.Robie

            #20
            Mit Ebay Händler vor Gericht...

            ich hab ja juristisch keine ahnung

            aber muss den nicht der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, das er keinen Schrott liefert? Also die Beweislast liegt doch beim Händler oder?

            kann auhc sein das ich müll erzähle
            ja das stimmt schon, nur beinhaltet § 476 nur eine in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, auch schon bei Gefahrübergang vorhanden war, befreit aber nicht von dem Beweis, dass überhaupt ein Mangel gegeben ist.
            Zweites Problem von § 476 BGB ist, dass es heißt: "... es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
            Dieser Teil der Vorschrift beschäftigt die Gerichte seit der Schuldrechtsreform erheblich.

            Kommentar

            • Evil Dead
              Gast
              • 21.11.2005
              • 654
              • Ralf

              #21
              Mit Ebay Händler vor Gericht...

              Also ich denke nicht, dass der Richter eine Verhandlung bei nem Streitwert von 147,- Euro machen möchte - das wird wohl eher schriftlich gemacht werden, denke ich zumindest.

              Auch was soll es bringen, wenn da ein DF Heli im Gerichtssaal fliegen soll.

              Wenn man den ganzen Foren so traut, ist es wohl so, dass manche fliegen und manche nicht.

              Der, der bei mir ankam, flog eben nicht, wird er aber auch in der Form nie wieder, da er bei dem Crash gegen die Wand wohl einen Total Schaden erlitt. Ergo bringt ein anderer Heli nix, da bei dem, wenn sich der Verkäufer wohl gut vorbereitet, alles passen wird. Ausserdem sage ich ja nicht, dass die alle Schrott sind ( OK zumindest nicht vor Gericht ) ), sondern dass meiner Schrott war.

              Ich zieh das auf jeden Fall durch, aber wie soll ich beweisen, dass es KEIN User Fehler, sondern ein Elektrischer Fehler war. *

              Ich kann das nur durch Zeugen beweisen und da kann man mir ja theoretisch auch unterstellen, dass es nicht der Erstflug war. ( war es aber definitiv )

              Muss ich überhaupt beweisen, dass der Hubi bei Ankunft einen Mangel hatte, oder muss er beweisen, dass er Mangelfrei war ( was er genauso wenig kann, wie ich es andersrum kann )

              Kommentar

              • John.Robie
                John.Robie

                #22
                Mit Ebay Händler vor Gericht...

                der Streitwert ist natürlich gering und wahrscheinlich wird das auch nicht verhandelt, aber ein Testflug im Saal wäre doch trotzdem mal nett.

                Du musst beweisen, dass die Kaufsache mangelhaft ist und von diesem Mangel wird dann innerhalb von 6 Mo. vermutet, dass er schon bei Gefahrübergang, also ßbergabe vorlag.

                Kommentar

                • Agusta
                  Agusta

                  #23
                  Mit Ebay Händler vor Gericht...

                  ...kann mir nicht vorstellen, daß alle helis untüchtig waren. nichts gegen dich, aber ein heli dieser größe ist entgegen allen unkenrufen schwer zu fliegen. ein bekannter von mir hat sich so ein teil bei conrad gekauft und geglaubt, er bekommt das teil schon hoch, weil er schon oft gesehen hat wie so was "geht".

                  2 sekunden...bums...am arsch!!

                  danach hab ich ihn an meinen sim gesetzt und festgestellt:

                  2 sekunden...bums...am arsch !!

                  Kommentar

                  • Evil Dead
                    Gast
                    • 21.11.2005
                    • 654
                    • Ralf

                    #24
                    Mit Ebay Händler vor Gericht...

                    @augusta

                    ich schrieb ja, dass es nicht alle waren....

                    hab ja auch geschrieben - der 1. DF 4 flog/schwebte ganz gut, hatte nur immer wieder zuckungen - dieser wurde einmal eingeschickt ( ohne Crash ) , wurde am Empfänger was repariert/nachgelötet. Als dieser wieder zu mir kam, hatte er immer noch Zuckungen, flog/schwebte aber. Auch dann wurde dieser OHNE CRASH, also vollkommen intakt zurückgeschickt, nach Absprache mit dem Verkäufer sollte ich ein anderes Modell nehmen.

                    Das war dann das größere Drama, da dieses nur kurz flog und zwar unkontrollierbar gegen die Wand, schneller als man Hubi sagen konnte.

                    Wie sowas aussieht, wenn man sowas gar nicht fliegen kann, weiss ich auch... mein Frau hat nen Pic in weniger als 2 Sekunden zerlegt und findet Heli fliegen seitdem doof

                    Kommentar

                    • Agusta
                      Agusta

                      #25
                      Mit Ebay Händler vor Gericht...

                      ...mal realistisch...so nen heli kauft niemand, der fortgeschritten ist. hab selbst mal überlegt den kyosho schweizer zu kaufen, für wintertage, um mal im wohnzimmer zu cruisen. aber war nicht so das gelbe vom ei. wenn du anfänglich nicht so viel ausgeben willst , würd ich mir nen raptor 30 besorgen. darauf kann man echt fliegen lernen. ich hab mir unterricht genommen und bin erst alleine geflogen, als der am anderen ende des kabels sein "okay" gegeben hat. und dann hats auch ohne crash gefruchtet. kann ich jedem nur empfehlen. das geld ich gut investiert.


                      edit: sehe gerade im profil, du hast ja schon helis im keller...wie klappts denn damit?

                      Kommentar

                      • Rene D.
                        Rene D.

                        #26
                        Mit Ebay Händler vor Gericht...

                        Hi!

                        Ich glaube kaum das hier irgendjemand rechtsverbindliche Vorgehensweisen aufzeigen kann für die er auch im Notfall (wenn es anfängt Geld zu kosten ) gerade steht. Von daher ist das Forum in meinen Augen der falsche Platz für solch eine Diskussionen. "Draufhalten" und Probeflüge vor dem Richter sind bestimmt nicht die Lösung.

                        Weil , andererseits beschweren wir uns das Kinderschänder auf Grund überlasteter Gerichte aus der U-Haft entlassen werden.
                        Kein Wunder , wenn sich stattdessen Gerichte mit fliegendem (oder auch nicht) Spielzeug beschäftigen müssen.

                        Nochmal versuchen die Kohle zurückzubekommen, wenn das nicht klappt unbenutze Ware schicken lassen die dann anderweitig verkauft wird.Den rest als Lhrgeld abhaken. Ich denke das ist im Endeffekt billiger als eine lange Geschichte draus zu machen die dann vor dem eh schon überlasteten Richter landet.

                        Kommentar

                        • Uwe Z.
                          Senior Member
                          • 14.08.2005
                          • 9887
                          • Uwe

                          #27
                          Mit Ebay Händler vor Gericht...

                          wenn das alles so durchlese bin froh das ich kein Händler bin. Flieg selber u.a. Hornet 2 und kann nur sagen, das man da echt fliegen können muß mit so einer 430 gramm schleuder, wenn man entweder anfänger ist oder nur 3 bis 5 kg Helis fliegen kann hat man einfach keine ahnung von sowas und crasht am Anfang mehrmals!! woher ich das weis? :loeblich:

                          das ganze dann noch reade to fly für 140 euro? meine kiste (klickt auf meinen namen dann seht ihr das prachtstück)hat mich fast nen 1000 gekostet und das ding fliegt jetzt auch am punkt und 3d....aber für 140 mit sender

                          Kommentar

                          • Langzeitcrashtest
                            Langzeitcrashtest

                            #28
                            Mit Ebay Händler vor Gericht...

                            Uwe, so sieht es aus.

                            Je kleiner der Heli...
                            Habe gestern dieses neue "Ding" von Kyosho/Hype gefloge.
                            Diese Minni-Lama mit Nick, Hochachse und Drehzahl.
                            Der Mode war nicht meiner, der Heckrotor ging falschrum.
                            Der Vertreter, der das Ding täglich in den Fingern hat, hat es nicht geschafft,
                            auf der Stelle zu schweben. Ich schon...

                            Will sagen, sobald der Händler dieses "Ding" im Gerichtssaal fliegen lässt,
                            bist du als unfähig geoutet und raus!
                            Und sei mir nicht böse, aber wer drei von den Dingern hintereinander schrottet,
                            sich wieder überreden lässt, und dann sogar draufzahlt...

                            Kommentar

                            • Fega
                              Fega

                              #29
                              Mit Ebay Händler vor Gericht...

                              Hallo,
                              140 Euro mit Sender. Das ich nicht lache. Bei Pearl gibt es einen der kann starten, schweben und Rundflug laut Beschreibung. Für 39 Euro. Ist aber nur Pitch gesteuert. Sender ist dabei.


                              Kommentar

                              • Evil Dead
                                Gast
                                • 21.11.2005
                                • 654
                                • Ralf

                                #30
                                Mit Ebay Händler vor Gericht...

                                ich finde es immer wieder schön in dem Forum, dass viele schreiben ohne zu lesen :evil:

                                Ich habe keine 3 geschrottet !!!! Ich hätte auch den einen nicht geschrottet, wenn die Eigenschaft, die er haben sollte, da wäre !!! Ich habs oben bereits erklärt, was er gemacht hat.

                                Das man sich sowas nicht kauft, weiss ich JETZT auch - dies ist aber leider schon über 1 Jahr her.

                                Der Verkäufer hat sich nach dem zurückschicken auf nichts mehr geäussert, auch auf keine Brief meines Anwaltes !

                                Ich hab nen XRB , mit dem Heiz ich gut rum, aussen wie innen
                                hab den Uni Star mit dem Schweb ich mich tot, weil ich mich noch nicht mehr traue
                                Mit dem Rex bin ich einmal kurz geschwebt, den hab ich nochnicht so lange
                                Am SIM üb ich jeden Tag 15 min mindestens und kann da auch Rückenfliegen kontrolliert, genauso wie schweben in fast allen lagen, ich bin halt ein vorsichtiger *g*

                                Dies alles hilft mir aber nicht, um zu beweisen, dass die Elektronik von den Dingern Müll ist und nunmal RTF auch nicht gegeben ist, wenn man Profi ist.

                                Und nochmal : Wenn es meine Schuld wäre, würde ich für die paar Flocken nicht so einen Aufwand betreiben.

                                Nach mancher Meinung hier, darf man sich aber wohl bescheissen lassen, bloss nicht maulen, wenn man was erhält, was nicht die angegebenen Eigenschaften besitzt, oder wie ? Dann mach ich jetzt auch nen Ebay Account auf, indem dann jeder für zuviel Geld meinen Schrott kaufen darf, aber wehe es beschwert sich einer, dass die z.B. gekaufte Funke zwar so aussieht, aber leider nicht oder nur 5 min funktioniert.....

                                manoman......

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X