Ergo weist man seine Kenntnisse nach und das tut man üblicherweise durch eine Prüfung.
Aber vielleicht wird das ja einfacher, als ich denke

Ich bin mir auch absolut sicher, dass die Neuregelung der LuftVO die Situation nicht besser machen wird. Die Verweigerer haben sich nicht an das alte Recht gehalten und halten sich auch nicht an das neue. Regeln bringen nichts, wenn sie nicht kontrolliert und Fehlverhalten nicht bestraft wird. Wir Modellflieger bis 5KG haben noch Glück gehabt mit dem Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO und dem Namensschildchen. Die Genehmigungspflicht für Modelle über 5 Kg gabs schon immer. Die einzigen Angea..ten sind die Hobby Copter Flieger, die mit ihrem Copter mal ein Luftbild über 100m machen wollen. Die dürfen das dann nur mit der Bescheinigung nach § 21d LuftVO. Oder lassen es dann bleiben.


Anscheinend Niemand !



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