Kenntnisnachweis

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  • stein
    stein-elektronik.de
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    • 18.07.2005
    • 2452
    • Hans-Willi

    #106
    AW: Kenntnisnachweis

    Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
    Welche Prüfung? Du gibst ja nur eine Bestätigung an das du alles gelesen und verstanden hast.

    Torsten
    Ich glaube das nicht...es heißt "Kenntnisnachweis".
    Ergo weist man seine Kenntnisse nach und das tut man üblicherweise durch eine Prüfung.

    Aber vielleicht wird das ja einfacher, als ich denke
    Stein Elektronik The Multirotor Specialists

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    • sp00ky
      Member
      • 14.01.2013
      • 267
      • Michi
      • Wolfratshausen

      #107
      AW: Kenntnisnachweis

      Hallo,

      Prüfung wird es keine geben laut DMFV, siehe mein Beitrag hier:
      Wo bekome ich einen Kenntnisnachweis? - Seite 11 - RC-Heli Community
      Irgendwo anders hier im Forum wurde ebenfalls das gleiche vor wenigen Tagen nochmal berichtet.

      Ende August ist zwar jetzt schon nahe, mal sehen was in den nächsten 1-2 Wochen passiert

      Grüße
      Michi
      Michi
      Goblin 700 Drake - Goblin 570 - Goblin Fireball - T-Rex 450 DFC

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      • stein
        stein-elektronik.de
        Onlineshop
        • 18.07.2005
        • 2452
        • Hans-Willi

        #108
        AW: Kenntnisnachweis

        Das wäre wirklich der Brüller...

        Im Moment schießen die Firmen, die beim LBA eine Zertifizierung für die Abnahme der Prüfung für den Kenntnisnachweis beantragen, aus dem Boden. Wenn das für alle privaten Flieger wirklich so einfach geht, dann ist das für die rausgeschmissenes Geld. Die müssen jede Menge Vorarbeit leisten, gewisse Voraussetzungen erfüllen und zu guter Letzt noch 750 EUR Gebühren abdrücken (wobei das wahrscheinlich das kleinste Problem ist).

        Und das für eine sehr überschaubare Menge an gewerblichen Fliegern...da wird dann so manches Firmenkonstrukt den Bach runter gehen...
        Zuletzt geändert von stein; 22.08.2017, 09:38.
        Stein Elektronik The Multirotor Specialists

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        • steffen0678
          Senior Member
          • 14.01.2013
          • 1412
          • Steffen
          • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

          #109
          AW: Kenntnisnachweis

          Es ist immer noch erstaunlich, wie von vielen die Bescheinigung nach § 21 d LuftVO mit Prüfung bei einer zertifizierten Stelle und die Bescheinigung nach § 21e LuftVO als Einweisungslösung, welche für Hobbymodellflieger ab 01.10.2017 gefordert wird, immer noch in einen Topf geschmissen wird. Ich weiß nicht wie oft schon an allen möglichen Stellen (sämtliche RC Flieger Foren, Facebook Modellflieger Gruppen usw.) geschrieben wurde, dass der Kenntnisnachweis für Modellflieger nach § 21e LuftVO keiner Prüfung bedarf und nach Einweisung durch den Luftsportverband oder eines von ihm beauftragten Vereins gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt wird.
          Zuletzt geändert von steffen0678; 22.08.2017, 10:31.
          Viele Grü�e
          Steffen
          http://steffen-mueller-kelbra.de/

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          • stein
            stein-elektronik.de
            Onlineshop
            • 18.07.2005
            • 2452
            • Hans-Willi

            #110
            AW: Kenntnisnachweis

            Mea Culpa...

            ich bin da außen vor, fliege nur auf Plätzen. Aber ich kann mich anfangs an Aussagen erinnern, dass angeblich kein Unterschied mehr zwischen Gewerbe und Privat gemacht werden soll.
            Warum da jetzt beim privaten Anwender nur das Lesen einer Einweisung reichten soll und beim gewerblichen Anwender eine komplette Prüfung abgelegt werden muss, ist auch schwer zu verstehen.
            Stein Elektronik The Multirotor Specialists

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            • steffen0678
              Senior Member
              • 14.01.2013
              • 1412
              • Steffen
              • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

              #111
              AW: Kenntnisnachweis

              Vieles was der Gesetzgeber macht ist nicht zu verstehen Ich bin mir auch absolut sicher, dass die Neuregelung der LuftVO die Situation nicht besser machen wird. Die Verweigerer haben sich nicht an das alte Recht gehalten und halten sich auch nicht an das neue. Regeln bringen nichts, wenn sie nicht kontrolliert und Fehlverhalten nicht bestraft wird. Wir Modellflieger bis 5KG haben noch Glück gehabt mit dem Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO und dem Namensschildchen. Die Genehmigungspflicht für Modelle über 5 Kg gabs schon immer. Die einzigen Angea..ten sind die Hobby Copter Flieger, die mit ihrem Copter mal ein Luftbild über 100m machen wollen. Die dürfen das dann nur mit der Bescheinigung nach § 21d LuftVO. Oder lassen es dann bleiben.
              Viele Grü�e
              Steffen
              http://steffen-mueller-kelbra.de/

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              • extreme011
                helishop-nrw.de
                Flugschule / Onlineshop
                • 17.08.2009
                • 5791
                • Torsten
                • Bochum

                #112
                AW: Kenntnisnachweis

                Willi ich kann dich verstehen, zumal du ja auch einige gewerbliche Kunden hast. Ich denke es wird für private so laufen wie bei den AGB im Shop. Da klickt auch jeder an er habe sie gelesen 🤣

                Die Grundidee des Nachweises finde ich nicht verkehrt um alle Unwissenden aufzuklären. Nur leider trifft es die gar nicht weil alle Drohnen im Konsumerbereich unter 2kg wiegen. Also letztendlich ein Fehlschuss.

                Torsten
                Vollkasko für Flugmodelle
                http://Helishop-nrw.de

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                • stein
                  stein-elektronik.de
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                  • 18.07.2005
                  • 2452
                  • Hans-Willi

                  #113
                  AW: Kenntnisnachweis

                  Alles nicht so einfach...

                  In einem Copterforum behauptet jetzt einer der Inhaber eines Prüfzertifikats, dass grundsätzlich das Vorhandensein einer Kamera am Modell, selbiges automatisch zu einem gewerblichen UAV macht. Da sehen wohl einige Leute ihre Felle schwimmen...
                  Stein Elektronik The Multirotor Specialists

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                  • idefix-1972
                    Senior Member
                    • 10.06.2007
                    • 2340
                    • Kai
                    • owl

                    #114
                    AW: Kenntnisnachweis

                    Zitat von stein Beitrag anzeigen
                    Alles nicht so einfach...

                    In einem Copterforum behauptet jetzt einer der Inhaber eines Prüfzertifikats, dass grundsätzlich das Vorhandensein einer Kamera am Modell, selbiges automatisch zu einem gewerblichen UAV macht. Da sehen wohl einige Leute ihre Felle schwimmen...
                    Zuerst soll mir mal einer erklären was gewerblich bedeuten soll und auf welcher Rechtsgrundlage das laufen soll.

                    Gewerblich nach UStG z.B.?

                    Leute, einfach mal den Ball flach halten. Sind genug Gerüchte in der Welt die alle verunsichern.

                    Gerade gewerblich wird man einem, der mal ein Bild oder Video aus der Luft für eigene Zwecke oder auch mal für einen Bekannten macht kaum unterstellen können, da einfach die Gewinnerzielungabsicht nicht nachgewiesen werden kann.

                    Dazu kommt, daß Steuerrechtlich -Kameramänner- üblicherweise als freiberuflich tätige Selbständige zu bewerten sind, nicht hingegen als gewerblich Tätige. Ist halt eine Art der Kunst

                    Aber wie gesagt:

                    einfach abwarten und nicht alles glauben was irgendwer von irgendwem gehört haben will, der von einem anderen gehört hat .......

                    Gruß

                    Kai
                    Infos über mich in meinem Profil.

                    Kommentar

                    • extreme011
                      helishop-nrw.de
                      Flugschule / Onlineshop
                      • 17.08.2009
                      • 5791
                      • Torsten
                      • Bochum

                      #115
                      AW: Kenntnisnachweis

                      Kunst wohl eher nicht. Das haben schon einige Fotografen versucht Welche Hochzeiten fotografieren. Die gelten als Handwerker und damit Pflichtmitglied in der BG.


                      Torsten
                      Vollkasko für Flugmodelle
                      http://Helishop-nrw.de

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                      • stein
                        stein-elektronik.de
                        Onlineshop
                        • 18.07.2005
                        • 2452
                        • Hans-Willi

                        #116
                        AW: Kenntnisnachweis

                        Zitat von idefix-1972 Beitrag anzeigen
                        Zuerst soll mir mal einer erklären was gewerblich bedeuten soll und auf welcher Rechtsgrundlage das laufen soll.

                        Gewerblich nach UStG z.B.?

                        Leute, einfach mal den Ball flach halten. Sind genug Gerüchte in der Welt die alle verunsichern.

                        Gerade gewerblich wird man einem, der mal ein Bild oder Video aus der Luft für eigene Zwecke oder auch mal für einen Bekannten macht kaum unterstellen können, da einfach die Gewinnerzielungabsicht nicht nachgewiesen werden kann.

                        Dazu kommt, daß Steuerrechtlich -Kameramänner- üblicherweise als freiberuflich tätige Selbständige zu bewerten sind, nicht hingegen als gewerblich Tätige. Ist halt eine Art der Kunst

                        Aber wie gesagt:

                        einfach abwarten und nicht alles glauben was irgendwer von irgendwem gehört haben will, der von einem anderen gehört hat .......

                        Gruß

                        Kai
                        Tja sowas wird von Leuten verzapft, die berechtigt sind, die Prüfung abzunehmen.
                        Was wiederum zur Frage führt, wer die Kompetenz der Prüfer prüft Anscheinend Niemand !
                        Stein Elektronik The Multirotor Specialists

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                        • idefix-1972
                          Senior Member
                          • 10.06.2007
                          • 2340
                          • Kai
                          • owl

                          #117
                          AW: Kenntnisnachweis

                          Zitat von extreme011 Beitrag anzeigen
                          Kunst wohl eher nicht. Das haben schon einige Fotografen versucht Welche Hochzeiten fotografieren. Die gelten als Handwerker und damit Pflichtmitglied in der BG.


                          Torsten
                          Das sind 1. keine Fotografen die künstlerische Bilder im Sinne von Kunst wie z.B. Landschaftsfotografen etc. machen (und diese Kunst z.B. durch Ausstellungen darlegen)und 2. laut UStG einer dauerhaften, nachhaltigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehen.

                          Also ohne Dir oder anderen zu nahe treten zu wollen:

                          Gesetze lesen und Gesetze gelernt haben zu lesen sind zwei verschiedene Dinge.

                          Soll heissen: Was ein Nichtjurist aus einem Gesetz herausliest muss rein gar nichts mit dem wirklichen Sinn eines Gesetzes zu tun haben.
                          Um Gesetzestexte zu verstehen muss man schon eine entsprechende Ausbildung für haben.

                          Zumal zu jedem Gesetz noch Durchführungsverordnungen etc. kommen die für Laien schon gar nicht mehr nachzuvollziehen sind (und oftmals auch für sog. "Profis").

                          Aber das alls ist schon mehr als OT.

                          Einfach abwarten bis die ersten Kenntnisnachweise angeboten werden - und vor allem von wem

                          Gruß

                          Kai
                          Infos über mich in meinem Profil.

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                          • extreme011
                            helishop-nrw.de
                            Flugschule / Onlineshop
                            • 17.08.2009
                            • 5791
                            • Torsten
                            • Bochum

                            #118
                            AW: Kenntnisnachweis

                            [MENTION=63109]Kai[/MENTION]
                            Du trittst mir nicht zu nahe. Du hast ja recht.
                            Wobei das ja noch weiter geht. Selbst Juristen können das selbe Gesetzt verschieden interpretieren. Und bei Gericht kann dir das auch passieren. Aber wie es letztendlich in der Praxis umgesetzt wird, da bin ich schon gespannt.


                            Torsten
                            Vollkasko für Flugmodelle
                            http://Helishop-nrw.de

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                            • JoshQ
                              Member
                              • 03.03.2016
                              • 23
                              • Joshua

                              #119
                              Zusammenfassung

                              Hallo zusammen,


                              Deutscher Aero Club e.V.: Online zum Kenntnisnachweis

                              Wenn ich alles richtig verstanden habe dann brauchen den Kenntnisnachweis ausschließlich Wildlfieger.

                              Beantragen können ihn alle unabhängig von Ihrer Organisation beim DAEC Online.

                              Wenn ich über eine aktive Luftfahrerlizenz verfüge (in meinem Fall Segelflug und Ultraleicht) benötige ich ebenfalls keinen Nachweis.

                              Korrekt soweit?

                              Gruß
                              Joshua

                              Kommentar

                              • mha
                                mha
                                Senior Member
                                • 10.10.2009
                                • 1041
                                • Michael

                                #120
                                AW: Kenntnisnachweis

                                -...brauchen nur Wildflieger�. Nein, brauchen auch Vereinsflieger, wenn der Platz nicht zugelassen ist. Verein zu sein genuegt hier nicht. Viele Vereinsplaetze in D sind nicht zugelassen. Ist kein Problem per se, macht aber einen Unterschied z.B. fuer Kenntnisnachweis.
                                Je älter ich werde, desto besser war ich.

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